| „Quo
Vadis“ Strafvollzug?
Immer größer werdende
Lücke im Personalkörper des AVD führt zunehmend zur Handlungsunfähigkeit im
Justizvollzug des Landes Brandenburg. Der BSBD im Gespräch mit Vertretern
der Regierungskoalition im Landtag
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Wolfgang Birthler, Ralf Holzschuher (beide SPD) und Willi Köbke (BSBD) bei den Beratungen.
Nicht auf dem Bild Alwin Ziel (SPD). |
Barbara Richstein,
Saskia Funck, Sven Petke (alle CDU), Dörthe Hilbig, Willi Köbke (beide
BSBD) im Gespräch.
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Alard
von Arnim (CDU) - Foto: Landtag |
Alwin Ziel (SPD) - Foto:
Landtag |
Nach Veröffentlichung der
Zahlen für die Haushaltsplanungen 2008/2009 mussten die Bediensteten und der
BSBD Brandenburg zur Kenntnis nehmen, dass nunmehr mit den
erheblichen Stellenkürzungen im Justizvollzug des Landes begonnen werden
soll. Insgesamt 186 Stellen, davon 107 im Allgemeinen
Vollzugsdienst, stehen danach mit Ablauf des Jahres 2009 für die
Dienststellen nicht mehr zur Verfügung. Der so geschaffene künstlich
„Überhang“ wird durch Umsetzung der unter kw fallenden Stellen in ein neu
geschaffenes Kapitel 79 geparkt, bis die tatsächliche Zahl der Bediensteten
die als Gesamtzielzahl bezeichnete Größe von 1.110 erreicht hat. Orientiert
hat sich hierbei die Landesregierung nicht an den zu lösenden Aufgaben,
sondern allein am Bundesdurchschnitt der Relation von Haftplätzen zu
Bediensteten. Es wurde nicht hinterfragt, ob die in anderen Ländern
vorhandene Personalausstattung für die dort zu lösenden Aufgaben ausreichend
ist.
Aufgabe für die Mitarbeiter
der Abteilung III des Ministeriums der Justiz war es dann, aus der
Gesamtzielzahl rein mathematisch die Ausstattung für die einzelnen
Laufbahnen abzuleiten. Als „Bonus“ für den seit Inkrafttreten des neuen
Jugendstrafvollzugsgesetzes erhöhten Aufgabenanfall im Jugendvollzug wurde
die Kürzung um 14 Stellen vermindert, die den mit Jugendvollzug beauftragten
Anstalten in Wriezen und in Cottbus zugute kam.
Zu diesen Vorhaben hat der
BSBD Brandenburg in einer Pressemitteilung Stellung bezogen (siehe
hierzu Ausgabe 1/08) und deutlich gemacht, dass mit solcher
Vorgehensweise in den Personalplanungen nicht nur eine anspruchsvolle
Realisierung des Vollzugszieles unmöglich gemacht wird, sondern auch immer
mehr die Einhaltung der Sicherheitsstandards in Frage gestellt werden, auch
wenn die verantwortlichen Politiker dies ignorieren und öffentlich Anderes
propagieren. Wen wundert’s - sie sind ja nicht tagtäglich mit den immer
größer werdenden Personallücken und sich daraus ergebenden Problemen in der
Aufgabenerfüllung konfrontiert. Löcher zu stopfen und zu Flicken war
ursprünglich mal den Berufsgruppen der Schneider und Schuster zugeordnet,
nunmehr gehört dies auch zum Aufgabenfeld verantwortlicher dienstlicher
Leiter in den Justizvollzugsanstalten.
Personalentwicklung im
AVD
Der Vorstand des BSBD
Brandenburg hat sich in diesem Zusammenhang auch genauer mit der
personellen (Abwärts-)Entwicklung in den einzelnen Laufbahnen und hierbei
insbesondere im AVD beschäftigt. Abgesehen davon, dass nach Berechnungen
anhand der zu lösenden Aufgaben eine wesentlich größere Anzahl von
Bediensteten im AVD benötigt werden als die künstlich errechnete
Zielzahl von 789 - nämlich mindestens 845 - sind personelle Abgänge
in dieser Laufbahn nicht durch direkte Einstellung aus dem freien
Arbeitsmarkt kompensierbar. Ausgebildete Bedienstete für den AVD findet man
dort eben nicht, man muss sie selbst ausbilden. Die Ausbildung ist aber seit
2003 gestoppt und auch im Doppelhaushalt 2008/2009 nicht ausgewiesen.
In Zusammenarbeit mit den
für Personalangelegenheiten zuständigen Mitarbeitern der Abteilung III des
MdJ hat der BSBD die reinen Altersabgänge im AVD bis Ablauf
des Jahres 2014 analysiert. Hierbei bestätigte sich, dass selbst mit Beginn
von Ausbildung im Jahre 2010 die aus Sicht des BSBD für die
Aufgabenerfüllung völlig unzureichende Stellenausstattung im AVD nach der
vorgegebenen Zielzahl von 789 personell nicht mehr vollständig besetzt
werden kann und die Lücke im Personalbestand ständig anwachsen
wird. Ein Strafvollzug nach den Gesetzesvorgaben ist dann im Land
Brandenburg nicht mehr möglich.
So werden bis Ablauf des
Jahres 2012 insgesamt 130 Bedienstete des AVD durch Erreichen der
Altersgrenze aus dem Dienst ausscheiden. Der dann vorhandene Bestand an
Personal im AVD (738 Bedienstete) unterschreite die mathematisch
errechnete Zielzahl von 789 dann schon um 51. Schon dies ist bei einer
derzeitigen Ausbildungskapazität von maximal 40 Anwärtern pro Jahr nicht
mehr kompensierbar, wenn ab 2010 neue Ausbildungsgänge eingerichtet
werden sollten. Bedenkt man, dass nach bisherigen Erfahrungen noch
mindestens 50 Prozent ungeplante Abgänge (aus welchen Gründen auch immer)
dazukommen, wird deutlich, dass es mehr als dringlich ist, mit der
Ausbildung schon im laufenden Haushaltsjahr zu beginnen. Selbst 2009
ist eigentlich schon zu spät.
Nicht berücksichtigt hierbei
ist, dass schon derzeit eine nicht unbedeutende Zahl von Bediensteten durch
gesundheitliche Probleme ausfallen bzw. nur erheblich eingeschränkt
einsetzbar sind und damit zusätzliche Belastungen in physischer und
psychischer Hinsicht im Personalkörper bewirken, die wiederum weitere
Ausfälle zur Folge haben.
Gespräche mit Vertretern
der Landtagsfraktionen von CDU und SPD
Da offensichtlich im
Kabinett diese katastrophale Entwicklung nicht wahrgenommen werden will, war
es dringend geboten, mit Vertretern der Regierungskoalition im Landtag zu
sprechen und sie auf die Lage, die drohende Handlungsunfähigkeit im
Justizvollzug und der mehr als dringlich erforderlichen Ausbildung
noch im laufenden Doppelhaushalt hinzuweisen und entsprechendes, politisch
weitsichtiges Handeln einzufordern. Hierbei waren unbedingt auch die
Haushaltspolitiker von CDU und SPD einzubinden.
Am 19.02.2008 wurde
diese Problematik mit den Landtagsmitgliedern der CDU Saskia Funck
(finanzpolitische Sprecherin), Barbara Richstein (ehemalige
Justizministerin und Mitglied des AK Innen und Recht), Sven Petke
(Vorsitzender des Rechtsausschusses und des Arbeitskreises Innen- und Recht
der CDU) und
Alard von Arnim
(rechtspolitischer Sprecher) besprochen und Möglichkeiten der Lösung
beraten. Am 21.02.2008 konnte dies auch mit den Vertretern der SPD,
Ralf Holzschuher (rechtspolitischer Sprecher und stellvertretender
Fraktionsvorsitzender sowie Vorsitzender des AK Innen und Recht der SPD),
Wolfgang Birthler (ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Mitglied des AK
Innen und Recht) und Alwin Ziel (ehemaliger Innen- und Sozialminister
und Mitglied des AK Innen und Recht) durchgeführt werden.
Zu Beginn der Gespräche
verdeutlichte der Landesvorsitzende Willi
Köbke
anhand einer an den Aufgaben orientierten Personalbedarfsberechnung für die
JVA Wriezen durch den BSBD - gerade aktuell durch das
Jugendstrafvollzugsgesetz - dass die für diese Anstalt vorgegebene
Stellenzielzahl schon für die Erfüllung grundlegender Tagesaufgaben zu
gering ist. Für den AVD sind hier unter Einbeziehung des „Bonusses“ 83
vorgegeben, der eigentliche Bedarf liegt bei 106 und der derzeitige
Personalbestand beträgt nominell 85 einschließlich der derzeitigen
Krankheitsausfälle. Dieser Personalkörper muss also
die Aufgaben abdecken, für die eigentlich 106 Bedienstete erforderlich sind
- kontraproduktiv für die angestrebte Erhöhung der erzieherischen
Wirksamkeit auf das einsitzende Klientel.
Gleichzeitig ist die JVA
Wriezen die erste Anstalt, in der durch 6 Altersabgänge die eigentlich
unzureichende Zielzahl (83) schon im Jahr 2008 unterschritten
wird. Eine Kompensation durch Personalumverteilung aus anderen Anstalten
könnte zwar im Jahr 2008 schwierig, jedoch noch möglich sein, aber die für
2009 anstehenden weiteren 6 Altersabgänge sind durch die gleichgelagerten
Entwicklungen in den anderen Vollzugsanstalten nicht mehr auszugleichen.
Deshalb - so der
Landesvorsitzende und seine Stellvertreterin
Dörthe Hilbig
in den Gesprächen - ist es derzeit zwingend notwendig und vordringlich,
unabhängig von den aus Sicht des BSBD fehlerhaften Stellenkürzungen durch
Schaffung eines Einstellungskorridors für den AVD Zuführungen für
den Personalkörper in dieser Laufbahn sicherzustellen. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass die Vollausbildung einen Zeitraum von zwei Jahren
umfasst und zusätzlich ein Vorlauf von mindestens einem halben Jahr für
Ausschreibung und Auswahlverfahren berücksichtigt werden muss.
Hierfür bieten sich zwei
Möglichkeiten an:
1.
Die Ermöglichung der Einstellung zur Ausbildung und deren Beginn noch im
laufenden Doppelhaushalt durch Ausbringung von 40 Anwärterstellen
im Haushalt (Nachtragshaushalt) und die kontinuierliche Fortschreibung in
den Folgejahren.
2.
Die zeitlich begrenzte Einstellung von 50 Kräften im Angestelltenstatus
mit Kurzausbildung ohne Stellenausweisung - finanziert aus Geldmitteln
eines Kapitels „Entgelte für Aushilfen“ (wie z.B. im Gerichtsbereich) -,
die dann auf freiwerdende Stellen der Altersabgänge umgesetzt werden, wenn
sie sich als geeignet erweisen und mit Arbeitsvertrag für eine verkürzte
Vollausbildung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet werden wie schon
Mitte der 90er Jahre praktiziert.
Beide Varianten haben
Vor- und Nachteile.
Variante 1
ist die eigentlich übliche Nachwuchssicherung, die kontinuierlich
praktiziert werden sollte. In der Finanzierung der Anwärterstellen ist sie
um mehr als die Hälfte kostengünstiger als Hilfsstellen im
Angestelltenstatus (für zwei Klassen mit insgesamt 40 Anwärtern sind nach
heutigem Stand rund 453.000 Euro jährlich erforderlich). Allerdings
vergeht bis zur Verwendung in den Anstalten inklusive Vorlaufzeit mindestens
ein Zeitraum von zweieinhalb Jahren. Zusätzlich ist die Einschätzung
der Eignung auf das zweitätige Auswahlverfahren begrenzt.
Bei Variante 2
benötigt man ca. 1.073.000 Euro jährlich zur Finanzierung der
Hilfsstellen. Außerdem ist dies eine Ausnahmevariante, die allerdings im
Land Brandenburg schon praktiziert wurde. Als Vorteil ergibt sich, dass die
Kräfte inklusive Vorlaufzeit schon nach ca. 1 Jahr in den
Dienststellen eingesetzt werden können. Mit einer Begrenzung des
Arbeitsvertrages ist außerdem über einen längeren Zeitraum die Eignung für
den Justizvollzug im konkreten Einsatz wesentlich besser einzuschätzen und
die Zulassung zur dann verkürzten Vollausbildung kann davon wegen der
Begrenzung des Arbeitsvertrages abhängig gemacht werden. Allerdings stehen
die dann Auserwählten zu einem späteren Zeitpunkt für die Dauer der
verkürzten Vollausbildung für den täglichen Dienst nicht zur Verfügung und
müssen in Kauf nehmen, dass ihr Entgelt in diesem Zeitraum wegen des
Anwärterstatusses abgesenkt ist.
Möglich und auch
wünschenswert wäre eine Verknüpfung beider Varianten wie z.B. im Land
Nordrhein-Westfalen.
Im Ergebnis der Gespräche
des BSBD mit den Vertretern der Landtagsfraktionen von CDU und SPD
erklärten die Vertreter beider Koalitionspartner, nach Beratung mit der
jeweiligen anderen Partei die erforderlichen Schritte für eine Ausbildung
zu bedenken und im Sinne eines Ausbildungskorridors in den entsprechenden
Gremien aktiv zu werden. Da die Dringlichkeit der Ausbildung für den AVD
auch im Ministerium der Justiz erkannt ist, dürfte auch von dort
Unterstützung kommen.
Mit Vertretern der
oppositionellen Fraktion DIE LINKE wird der Vorstand des BSBD
Brandenburg in der nächsten Zeit zu dieser Problematik das Gespräch
suchen, entscheidend ist jedoch, dass konkret gehandelt werden muss - und da
liegt die Verantwortung ganz klar bei der Regierungskoalition.
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