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 „Quo Vadis“ Strafvollzug?

 

Immer größer werdende Lücke im Personalkörper des AVD führt zunehmend zur Handlungsunfähigkeit im Justizvollzug des Landes Brandenburg. Der BSBD im Gespräch mit Vertretern der Regierungskoalition im Landtag

 

Wolfgang Birthler, Ralf Holzschuher (beide SPD) und Willi Köbke (BSBD) bei den Beratungen. Nicht auf dem Bild Alwin Ziel (SPD).

Barbara Richstein, Saskia Funck, Sven Petke (alle CDU), Dörthe Hilbig, Willi Köbke (beide BSBD) im Gespräch.

 

 Alard von Arnim (CDU) - Foto: Landtag Alwin Ziel (SPD) - Foto: Landtag

 

Nach Veröffentlichung der Zahlen für die Haushaltsplanungen 2008/2009 mussten die Bediensteten und der BSBD Brandenburg zur Kenntnis nehmen, dass nunmehr mit den erheblichen Stellenkürzungen im Justizvollzug des Landes begonnen werden soll. Insgesamt 186 Stellen, davon 107 im Allgemeinen Vollzugsdienst, stehen danach mit Ablauf des Jahres 2009 für die Dienststellen nicht mehr zur Verfügung. Der so geschaffene künstlich „Überhang“ wird durch Umsetzung der unter kw fallenden Stellen in ein neu geschaffenes Kapitel 79 geparkt, bis die tatsächliche Zahl der Bediensteten die als Gesamtzielzahl bezeichnete Größe von 1.110 erreicht hat. Orientiert hat sich hierbei die Landesregierung nicht an den zu lösenden Aufgaben, sondern allein am Bundesdurchschnitt der Relation von Haftplätzen zu Bediensteten. Es wurde nicht hinterfragt, ob die in anderen Ländern vorhandene Personalausstattung für die dort zu lösenden Aufgaben ausreichend ist.

 

Aufgabe für die Mitarbeiter der Abteilung III des Ministeriums der Justiz war es dann, aus der Gesamtzielzahl rein mathematisch die Ausstattung für die einzelnen Laufbahnen abzuleiten. Als „Bonus“ für den seit Inkrafttreten des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes erhöhten Aufgabenanfall im Jugendvollzug wurde die Kürzung um 14 Stellen vermindert, die den mit Jugendvollzug beauftragten Anstalten in Wriezen und in Cottbus zugute kam.

 

Zu diesen Vorhaben hat der BSBD Brandenburg in einer Pressemitteilung Stellung bezogen (siehe hierzu Ausgabe 1/08) und deutlich gemacht, dass mit solcher Vorgehensweise in den Personalplanungen nicht nur eine anspruchsvolle Realisierung des Vollzugszieles unmöglich gemacht wird, sondern auch immer mehr die Einhaltung der Sicherheitsstandards in Frage gestellt werden, auch wenn die verantwortlichen Politiker dies ignorieren und öffentlich Anderes  propagieren. Wen wundert’s - sie sind ja nicht tagtäglich mit den immer größer werdenden Personallücken und sich daraus ergebenden Problemen in der Aufgabenerfüllung konfrontiert. Löcher zu stopfen und zu Flicken war ursprünglich mal den Berufsgruppen der Schneider und Schuster zugeordnet, nunmehr gehört dies auch zum Aufgabenfeld verantwortlicher dienstlicher Leiter in den Justizvollzugsanstalten.

 

Personalentwicklung im AVD

 

Der Vorstand des BSBD Brandenburg hat sich in diesem Zusammenhang auch genauer mit der personellen (Abwärts-)Entwicklung in den einzelnen Laufbahnen und hierbei insbesondere im AVD beschäftigt. Abgesehen davon, dass nach Berechnungen anhand der zu lösenden Aufgaben eine wesentlich größere Anzahl von Bediensteten im AVD benötigt werden als die künstlich errechnete Zielzahl von 789 - nämlich mindestens 845 - sind personelle Abgänge in dieser Laufbahn nicht durch direkte Einstellung aus dem freien Arbeitsmarkt kompensierbar. Ausgebildete Bedienstete für den AVD findet man dort eben nicht, man muss sie selbst ausbilden. Die Ausbildung ist aber seit 2003 gestoppt und auch im Doppelhaushalt 2008/2009 nicht ausgewiesen.

 

In Zusammenarbeit mit den für Personalangelegenheiten zuständigen Mitarbeitern der Abteilung III des MdJ hat der BSBD die reinen Altersabgänge im AVD bis Ablauf des Jahres 2014 analysiert. Hierbei bestätigte sich, dass selbst mit Beginn von Ausbildung im Jahre 2010 die aus Sicht des BSBD für die Aufgabenerfüllung völlig unzureichende Stellenausstattung im AVD nach der vorgegebenen Zielzahl von 789 personell nicht mehr vollständig besetzt werden kann und die Lücke im Personalbestand ständig anwachsen wird. Ein Strafvollzug nach den Gesetzesvorgaben ist dann im Land Brandenburg nicht mehr möglich.

 

So werden bis Ablauf des Jahres 2012 insgesamt 130 Bedienstete des AVD durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst ausscheiden. Der dann vorhandene Bestand an Personal im AVD (738 Bedienstete) unterschreite die mathematisch errechnete Zielzahl von 789 dann schon um 51. Schon dies ist bei einer derzeitigen Ausbildungskapazität von maximal 40 Anwärtern pro Jahr  nicht mehr kompensierbar, wenn ab 2010 neue Ausbildungsgänge eingerichtet werden sollten. Bedenkt man, dass nach bisherigen Erfahrungen noch mindestens 50 Prozent ungeplante Abgänge (aus welchen Gründen auch immer) dazukommen, wird deutlich, dass es mehr als dringlich ist, mit der Ausbildung schon im laufenden Haushaltsjahr zu beginnen. Selbst 2009 ist eigentlich schon zu spät.

 

Nicht berücksichtigt hierbei ist, dass schon derzeit eine nicht unbedeutende Zahl von Bediensteten durch gesundheitliche Probleme ausfallen bzw. nur erheblich eingeschränkt einsetzbar sind und damit zusätzliche Belastungen in physischer und psychischer Hinsicht im Personalkörper bewirken, die wiederum weitere Ausfälle zur Folge haben.

 

Gespräche mit Vertretern der Landtagsfraktionen von CDU und SPD

 

Da offensichtlich im Kabinett diese katastrophale Entwicklung nicht wahrgenommen werden will, war es dringend geboten, mit Vertretern der Regierungskoalition im Landtag zu sprechen und sie auf die Lage, die drohende Handlungsunfähigkeit im Justizvollzug und der mehr als dringlich erforderlichen Ausbildung noch im laufenden Doppelhaushalt hinzuweisen und entsprechendes, politisch weitsichtiges Handeln einzufordern. Hierbei waren unbedingt auch die Haushaltspolitiker von CDU und SPD einzubinden.

 

Am 19.02.2008 wurde diese Problematik mit den Landtagsmitgliedern der CDU Saskia Funck (finanzpolitische Sprecherin), Barbara Richstein (ehemalige Justizministerin und Mitglied des AK Innen und Recht), Sven Petke (Vorsitzender des Rechtsausschusses und des Arbeitskreises Innen- und Recht der CDU) und Alard von Arnim (rechtspolitischer Sprecher) besprochen und Möglichkeiten der Lösung beraten. Am 21.02.2008 konnte dies auch mit den Vertretern der SPD, Ralf Holzschuher (rechtspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Vorsitzender des AK Innen und Recht der SPD), Wolfgang Birthler (ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Mitglied des AK Innen und Recht) und Alwin Ziel (ehemaliger Innen- und Sozialminister und Mitglied des AK Innen und Recht) durchgeführt werden.

 

Zu Beginn der Gespräche verdeutlichte der Landesvorsitzende Willi Köbke anhand einer an den Aufgaben orientierten Personalbedarfsberechnung für die JVA Wriezen durch den BSBD - gerade aktuell durch das Jugendstrafvollzugsgesetz - dass die für diese Anstalt vorgegebene Stellenzielzahl schon für die Erfüllung grundlegender Tagesaufgaben zu gering ist.  Für den AVD sind hier unter Einbeziehung des „Bonusses“ 83 vorgegeben, der eigentliche Bedarf liegt bei 106 und der derzeitige Personalbestand beträgt nominell 85 einschließlich der derzeitigen Krankheitsausfälle. Dieser Personalkörper muss also die Aufgaben abdecken, für die eigentlich 106 Bedienstete erforderlich sind - kontraproduktiv für die angestrebte Erhöhung der erzieherischen Wirksamkeit auf das einsitzende Klientel.

 

Gleichzeitig ist die JVA Wriezen die erste Anstalt, in der durch 6 Altersabgänge die eigentlich unzureichende Zielzahl (83) schon im Jahr 2008 unterschritten wird. Eine Kompensation durch Personalumverteilung aus anderen Anstalten könnte zwar im Jahr 2008 schwierig, jedoch noch möglich sein, aber die für 2009 anstehenden weiteren 6 Altersabgänge sind durch die gleichgelagerten Entwicklungen in den anderen Vollzugsanstalten nicht mehr auszugleichen.

 

Deshalb - so der Landesvorsitzende und seine Stellvertreterin Dörthe Hilbig in den Gesprächen - ist es derzeit zwingend notwendig und vordringlich, unabhängig von den aus Sicht des BSBD fehlerhaften Stellenkürzungen durch Schaffung eines Einstellungskorridors für den AVD Zuführungen für den Personalkörper in dieser Laufbahn sicherzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Vollausbildung einen Zeitraum von zwei Jahren umfasst und zusätzlich ein Vorlauf von mindestens einem halben Jahr für Ausschreibung und Auswahlverfahren berücksichtigt werden muss.

 

Hierfür bieten sich zwei Möglichkeiten an:

 

1. Die Ermöglichung der Einstellung zur Ausbildung und deren Beginn noch im laufenden Doppelhaushalt durch Ausbringung von 40 Anwärterstellen im Haushalt (Nachtragshaushalt) und die kontinuierliche Fortschreibung in den Folgejahren.

2. Die zeitlich begrenzte Einstellung von 50 Kräften im Angestelltenstatus mit Kurzausbildung ohne Stellenausweisung - finanziert aus Geldmitteln eines Kapitels „Entgelte für Aushilfen“ (wie z.B. im Gerichtsbereich) -, die dann auf freiwerdende Stellen der Altersabgänge umgesetzt werden, wenn sie sich als geeignet erweisen und mit Arbeitsvertrag für eine verkürzte Vollausbildung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet werden wie schon Mitte der 90er Jahre praktiziert.

 

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

 

Variante 1 ist die eigentlich übliche Nachwuchssicherung, die kontinuierlich praktiziert werden sollte. In der Finanzierung der Anwärterstellen ist sie um mehr als die Hälfte kostengünstiger als Hilfsstellen im Angestelltenstatus (für zwei Klassen mit insgesamt 40 Anwärtern sind nach heutigem Stand rund 453.000 Euro jährlich erforderlich). Allerdings vergeht bis zur Verwendung in den Anstalten inklusive Vorlaufzeit mindestens ein Zeitraum von zweieinhalb Jahren. Zusätzlich ist die Einschätzung der Eignung auf das zweitätige Auswahlverfahren begrenzt.

 

Bei Variante 2 benötigt man ca. 1.073.000 Euro jährlich zur Finanzierung der Hilfsstellen. Außerdem ist dies eine Ausnahmevariante, die allerdings im Land Brandenburg schon praktiziert wurde. Als Vorteil ergibt sich, dass die Kräfte inklusive Vorlaufzeit schon nach ca. 1 Jahr in den Dienststellen eingesetzt werden können. Mit einer Begrenzung des Arbeitsvertrages ist außerdem über einen längeren Zeitraum die Eignung für den Justizvollzug im konkreten Einsatz wesentlich besser einzuschätzen und die Zulassung zur dann verkürzten Vollausbildung kann davon wegen der Begrenzung des Arbeitsvertrages abhängig gemacht werden. Allerdings stehen die dann Auserwählten zu einem späteren Zeitpunkt für die Dauer der verkürzten Vollausbildung für den täglichen Dienst nicht zur Verfügung und müssen in Kauf nehmen, dass ihr Entgelt in diesem Zeitraum wegen des Anwärterstatusses abgesenkt ist.

 

Möglich und auch wünschenswert wäre eine Verknüpfung beider Varianten wie z.B. im Land Nordrhein-Westfalen.

 

Im Ergebnis der Gespräche des BSBD mit den Vertretern der Landtagsfraktionen von CDU und SPD erklärten die Vertreter beider Koalitionspartner, nach Beratung mit der jeweiligen anderen Partei die erforderlichen Schritte für eine Ausbildung zu bedenken und im Sinne eines Ausbildungskorridors in den entsprechenden Gremien aktiv zu werden. Da die Dringlichkeit der Ausbildung für den AVD auch im Ministerium der Justiz erkannt ist, dürfte auch von dort Unterstützung kommen.

 

Mit Vertretern der oppositionellen Fraktion DIE LINKE wird der Vorstand des BSBD Brandenburg in der nächsten Zeit zu dieser Problematik das Gespräch suchen, entscheidend ist jedoch, dass konkret gehandelt werden muss - und da liegt die Verantwortung ganz klar bei der Regierungskoalition.