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An die Mitglieder
des BSBD Brandenburg
im Angestelltenverhältnis

Potsdam, 6. Dezember 2003

 

Sehr geehrte Kollegin – sehr geehrter Kollege!

Wie Sie wissen ist durch die Landesregierung vorgesehen, durch Personalkostenkürzungen in den Jahren 2004 bis 2006 Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr zu erreichen und hierzu auch den Arbeitnehmerbereich (also Angestellte und Arbeiter) heranzuziehen.
Seitens der Landesregierung ist dazu verkündet, - entweder 1243 betriebsbedingte Kündigungen - für den Geschäftsbereich des MdJE (Gerichte, Staatsanwaltschaften, JVA’en u.a.) ist dies mit 99 beziffert - auszusprechen oder
- mittels Sozialtarifvertrag eine Arbeitszeitabsenkung ohne Lohnausgleich – d.h. prozentuale Absenkung der Grundvergütung entsprechend der Arbeitszeitabsenkung – mit den Gewerkschaften abzuschließen.

Die paraphierte (aber noch nicht unterzeichnete) Form liegt nunmehr als Ergebnis der Verhandlungen vom 28./29. November 2003 vor und ist den Ortsverbänden übersandt. Die Verhandlungsgremien der Gewerkschaften (für die Mitgliedsgewerkschaften des dbb brandenburg ist dies die dbb-tarifunion) haben eine Erklärungsfrist bis spätestens 31. Januar 2004. Bis dahin ist die Einbeziehung in den Geltungsbereich des Sozial-Tarifvertrages gesondert für jedes Ressort zu prüfen und mit dem MdF auszuhandeln.

Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, der Verhandlungskommission der dbb-tarifunion als Grundlage für deren Entscheidung die Mehrheitsauffassung der betroffenen Mitglieder des BSBD Brandenburg (Angestellte) darzulegen und die Beachtung dieses Votums einzufordern. Ich bitte deshalb jedes betroffene BSBD-Mitglied darum, seine Meinung in Bezug auf obige Alternative mittels des Umfragebogens zur Positionierung des BSBD Brandenburg gegenüber der dbb-tarifunion kurzfristig zu erklären.

Den Umfragebogen bitte ich dem Ortsvorstand möglichst unverzüglich – es verbleibt wenig Zeit - zurückzugeben.


Mit kollegialen Grüßen


Willi Köbke
Landesvorsitzender

zur Meinungsumfrage für Angestellte