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An die Mitglieder
des BSBD Brandenburg
im Angestelltenverhältnis
Potsdam, 6. Dezember 2003
Sehr geehrte Kollegin – sehr geehrter Kollege!
Wie Sie wissen ist durch die Landesregierung vorgesehen, durch
Personalkostenkürzungen in den Jahren 2004 bis 2006 Einsparungen in Höhe
von 100 Millionen Euro pro Jahr zu erreichen und hierzu auch den
Arbeitnehmerbereich (also Angestellte und Arbeiter) heranzuziehen.
Seitens der Landesregierung ist dazu verkündet, - entweder 1243
betriebsbedingte Kündigungen - für den Geschäftsbereich des MdJE (Gerichte,
Staatsanwaltschaften, JVA’en u.a.) ist dies mit 99 beziffert -
auszusprechen oder
- mittels Sozialtarifvertrag eine Arbeitszeitabsenkung ohne Lohnausgleich –
d.h. prozentuale Absenkung der Grundvergütung entsprechend der
Arbeitszeitabsenkung – mit den Gewerkschaften abzuschließen.
Die paraphierte (aber noch nicht unterzeichnete) Form liegt nunmehr als
Ergebnis der Verhandlungen vom 28./29. November 2003 vor und ist den
Ortsverbänden übersandt. Die Verhandlungsgremien der Gewerkschaften (für
die Mitgliedsgewerkschaften des dbb brandenburg ist dies die dbb-tarifunion)
haben eine Erklärungsfrist bis spätestens 31. Januar 2004. Bis dahin ist die
Einbeziehung in den Geltungsbereich des Sozial-Tarifvertrages gesondert für
jedes Ressort zu prüfen und mit dem MdF auszuhandeln.
Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, der Verhandlungskommission der
dbb-tarifunion als Grundlage für deren Entscheidung die Mehrheitsauffassung
der betroffenen Mitglieder des BSBD Brandenburg (Angestellte) darzulegen
und die Beachtung dieses Votums einzufordern. Ich bitte deshalb jedes
betroffene BSBD-Mitglied darum, seine Meinung in Bezug auf obige Alternative
mittels des Umfragebogens zur Positionierung des BSBD Brandenburg gegenüber
der dbb-tarifunion kurzfristig zu erklären.
Den Umfragebogen bitte ich dem Ortsvorstand möglichst unverzüglich – es
verbleibt wenig Zeit - zurückzugeben.
Mit kollegialen Grüßen
Willi Köbke
Landesvorsitzender
zur
Meinungsumfrage für Angestellte
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