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An die
Mitglieder
des
BSBD
Brandenburg
im Beamtenverhältnis
Potsdam, 6. Dezember 2003
Sehr geehrte Kollegin
– sehr geehrter Kollege!
Wie Sie wissen ist durch die
Landesregierung vorgesehen, durch Personalkostenkürzungen in den Jahren 2004
bis 2006 Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr zu erreichen.
Die Hälfte des Betrages soll durch Kürzungen bei den Leistungen für die
Beamten erbracht werden.
In der letzten Zeit
konzentrierte sich diese Problematik fast ausschließlich auf das Erreichen
der Kürzungen bei den Angestellten, da dazu die Zustimmung der
Gewerkschaften in Form eines Sozial-Tarifvertrages erforderlich ist. Bei den
Beamten dagegen bedarf es dieser Zustimmung nicht, da die Landesregierung
und der Landtag einseitig durch Gesetz oder Verordnung Regelungen treffen
können, die in seiner Kompetenz liegen. Dafür sind durch die
Öffnungsklauseln für die jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld) und das
Urlaubsgeld im Bundesrecht die Vorrausetzungen für landesrechtliche
Regelungen geschaffen worden.
Seitens der Landesregierung
- die anfangs in Person des Innenministers vorgab, von den Öffnungsklauseln
nicht Gebrauch machen zu wollen - ist zur Jahresmitte 2003 erklärt worden,
dass auch im Land Brandenburg Personalkostenkürzungen erforderlich sind,
diese aber zu gleichen Teilen von Beamten und Arbeitnehmern (Angestellte und
Arbeiter) erbracht werden sollen. Dafür wurde der Begriff „Solidarpakt“
erfunden. Die Landesregierung hat dann ganz bewusst versucht, die einzelnen
Statusgruppen gegeneinander auszuspielen, in dem sie einerseits drohte, bei
Scheitern der Verhandlungen zum Sozial-Tarifvertrag die Einsparungen
alleinig durch stärkere Kürzungen bei den Beamtem zu holen, andererseits
Angestellten betriebsbedingt kündigen zu wollen. Höhepunkt dieser Kampagne
war das Rundschreiben des Ministerpräsidenten kurz vor den Verhandlungen am
28.11.03.
Seit dem Eckpunktepapier vom
August diesen Jahres ist wenig Neues und Konkretes zu den Kürzungsvorhaben
im Beamtenbereich von der Landesregierung bekannt. Sie möchte sich
offensichtlich einen Gestaltungsspielraum offen halten und erst die
Kürzungen bei den Angestellten und Arbeitern, wo sie zwingend auf das Votum
der Gewerkschaften angewiesen sind, unter Dach und Fach haben. Dann hat sie
allerdings freie Hand bei den Kürzungen im Beamtenbereich. An das
Eckpunktepapier ist sie ebenso wenig gebunden wie an eine Beachtung von
Einwänden der Gewerkschaften im Rahmen des beamtenrechtlichen
Beteiligungsverfahrens.
Unter diesen Aspekten ist es
aus meiner Sicht zwingend geboten, zeitgleich mit der Unterzeichnung des
Sozial-Tarifvertrages für die Angestellten und Arbeiter eine rechtlich
bindende und über die Landtagswahl 2004 hinaus gültige und einklagbare
Vereinbarung zu den Einsparvorhaben bei den Beamten zu treffen (z.B. in Form
einer schuldrechtlichen Erklärung). Wird dies verabsäumt, besteht später
kaum noch die Möglichkeit, dies zu erreichen, denn ein Appell an die
Einsicht von Politikern in sachlich reale Erfordernisse ist – und das zeigt
die Praxis leider sehr oft - ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen.
Außerdem ist einzufordern,
dass jeder betroffene Beamte weiß, welche Mindereinkünfte er für einen
konkret bestimmten Zeitabschnitt zu erwarten hat. Dazu sind die Aussagen im
Eckpunktepapier eben nicht ausreichend.
Die Vorsitzenden von 5
Mitgliedsgewerkschaften und –verbänden des dbb brandenburg – darunter auch
meine Person – haben mit Unterstützung von weiteren 12 Mitgliedern des
Hauptvorstandes des dbb brandenburg eine außerordentliche
Hauptvorstandssitzung des dbb brandenburg eingefordert, die neben dem
Sozial-Tarifvertrag diese Problematik zum Thema hat. Zwischenzeitlich ist
durch die Landesleitung des dbb dem entsprochen und die Sitzung zum 16.
Dezember 2003 einberufen.
Aus meiner Sicht müssen
folgende Grundforderungen gestellt und von der Landesregierung eingefordert
werden:
-
Die im Eckpunktepapier vom
11.08.2003 angeführten Vorhaben sind so konkret zu fassen, dass sie
eindeutig und nicht veränderbar sind. Es ist rechtlich verbindlich und von
Betroffenen einklagbar zuzusichern, dass es keine über diese Maßnahmen
hinaus gehenden Kürzungen bei den Beamten gibt.
-
Nach Auslaufen des
Sozial-Tarifvertrages wird für den Beamtenbereich zu den bisher gültigen
Regelungen zurückgekehrt. Sie werden nicht weitergeführt.
-
Eine Arbeitszeiterhöhung
für den Beamtenbereich – als Ausgleich für den Wegfall von Arbeitszeit im
Arbeitnehmerbereich - wird für die Laufzeit des Sozial-Tarifvertrages
ausgeschlossen.
Es ist nicht auszuschließen,
dass die Gewerkschaften und Verbände zu Protest- und anderen Maßnahmen
greifen müssen, um sich gegen überproportionale Einschnitte bei Einkommen
und Dienstausgestaltung für die Beamten zu wehren. Dazu bedarf es aber auch
der Bereitschaft zur Teilnahme und zum Engagement seitens der Mitglieder.
Ich bitte deshalb den
Umfragebogen zu nutzen, um den Vorstand des BSBD Brandenburg in die Lage zu
versetzen, die Bereitschaft der Mitgliedschaft zu Protestmaßnahmen
einschätzen zu können. Für mögliche weitere Hinweise zu Formen des Protestes
(bitte keine Dienstrecht verletzende Maßnahmen) ist der Vorstand dankbar.
Mit kollegialen Grüßen
Willi Köbke
Landesvorsitzender
zur
Meinungsumfrage für Beamte
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