Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

An die Mitglieder

des BSBD Brandenburg                                                               

im Beamtenverhältnis

Potsdam, 6. Dezember 2003

 

Sehr geehrte Kollegin – sehr geehrter Kollege!

 

Wie Sie wissen ist durch die Landesregierung vorgesehen, durch Personalkostenkürzungen in den Jahren 2004 bis 2006 Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr zu erreichen. Die Hälfte des Betrages soll durch Kürzungen bei den Leistungen für die Beamten erbracht werden.

 

In der letzten Zeit konzentrierte sich diese Problematik fast ausschließlich auf das Erreichen der Kürzungen bei den Angestellten, da dazu die Zustimmung der Gewerkschaften in Form eines Sozial-Tarifvertrages erforderlich ist. Bei den Beamten dagegen bedarf es dieser Zustimmung nicht, da die Landesregierung und der Landtag einseitig durch Gesetz oder Verordnung Regelungen treffen können, die in seiner Kompetenz liegen. Dafür sind durch die Öffnungsklauseln für die jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld im Bundesrecht die Vorrausetzungen für landesrechtliche Regelungen geschaffen worden.

 

Seitens der Landesregierung - die anfangs in Person des Innenministers vorgab, von den Öffnungsklauseln nicht Gebrauch machen zu wollen - ist zur Jahresmitte 2003 erklärt worden, dass auch im Land Brandenburg Personalkostenkürzungen erforderlich sind, diese aber zu gleichen Teilen von Beamten und Arbeitnehmern (Angestellte und Arbeiter) erbracht werden sollen. Dafür wurde der Begriff „Solidarpakt“ erfunden. Die Landesregierung hat dann ganz bewusst versucht, die einzelnen Statusgruppen gegeneinander auszuspielen, in dem sie einerseits drohte, bei Scheitern der Verhandlungen zum Sozial-Tarifvertrag die Einsparungen alleinig durch stärkere Kürzungen bei den Beamtem zu holen, andererseits Angestellten betriebsbedingt kündigen zu wollen. Höhepunkt dieser Kampagne war das Rundschreiben des Ministerpräsidenten kurz vor den Verhandlungen am 28.11.03.

 

Seit dem Eckpunktepapier vom August diesen Jahres ist wenig Neues und Konkretes zu den Kürzungsvorhaben im Beamtenbereich von der Landesregierung bekannt. Sie möchte sich offensichtlich einen Gestaltungsspielraum offen halten und erst die Kürzungen bei den Angestellten und Arbeitern, wo sie zwingend auf das Votum der Gewerkschaften angewiesen sind, unter Dach und Fach haben. Dann hat sie allerdings freie Hand bei den Kürzungen im Beamtenbereich. An das Eckpunktepapier ist sie ebenso wenig gebunden wie an eine Beachtung von Einwänden der Gewerkschaften im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens.

 

Unter diesen Aspekten ist es aus meiner Sicht zwingend geboten, zeitgleich mit der Unterzeichnung des Sozial-Tarifvertrages für die Angestellten und Arbeiter eine rechtlich bindende und über die Landtagswahl 2004 hinaus gültige und einklagbare Vereinbarung zu den Einsparvorhaben bei den Beamten zu treffen (z.B. in Form einer schuldrechtlichen Erklärung). Wird dies verabsäumt, besteht später kaum noch die Möglichkeit, dies zu erreichen, denn ein Appell an die Einsicht von Politikern in sachlich reale Erfordernisse ist – und das zeigt die Praxis leider sehr oft - ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen.

 

Außerdem ist einzufordern, dass jeder betroffene Beamte weiß, welche Mindereinkünfte er für einen konkret bestimmten Zeitabschnitt zu erwarten hat. Dazu sind die Aussagen im Eckpunktepapier eben nicht ausreichend.

 

Die Vorsitzenden von 5 Mitgliedsgewerkschaften und –verbänden des dbb brandenburg – darunter auch meine Person – haben mit Unterstützung von weiteren 12 Mitgliedern des Hauptvorstandes des dbb brandenburg eine außerordentliche Hauptvorstandssitzung des dbb brandenburg eingefordert, die neben dem Sozial-Tarifvertrag diese Problematik zum Thema hat. Zwischenzeitlich ist durch die Landesleitung des dbb dem entsprochen und die Sitzung zum 16. Dezember 2003 einberufen.

 

Aus meiner Sicht müssen folgende Grundforderungen gestellt und von der Landesregierung eingefordert werden:

  1. Die im Eckpunktepapier vom 11.08.2003 angeführten Vorhaben sind so konkret zu fassen, dass sie eindeutig und nicht veränderbar sind. Es ist rechtlich verbindlich und von Betroffenen einklagbar zuzusichern, dass es keine über diese Maßnahmen hinaus gehenden Kürzungen bei den Beamten gibt.

  1. Nach Auslaufen des Sozial-Tarifvertrages wird für den Beamtenbereich zu den bisher gültigen Regelungen zurückgekehrt.  Sie werden nicht weitergeführt.

  1. Eine Arbeitszeiterhöhung für den Beamtenbereich – als Ausgleich für den Wegfall von Arbeitszeit im Arbeitnehmerbereich - wird für die Laufzeit des Sozial-Tarifvertrages ausgeschlossen

 

Es ist nicht auszuschließen, dass die Gewerkschaften und Verbände zu Protest- und anderen Maßnahmen greifen müssen, um sich gegen überproportionale Einschnitte bei Einkommen und Dienstausgestaltung für die Beamten zu wehren. Dazu bedarf es aber auch der Bereitschaft zur Teilnahme und zum Engagement seitens der Mitglieder.

 

Ich bitte deshalb den Umfragebogen zu nutzen, um den Vorstand des BSBD Brandenburg in die Lage zu versetzen, die Bereitschaft der Mitgliedschaft zu Protestmaßnahmen einschätzen zu können. Für mögliche weitere Hinweise zu Formen des Protestes (bitte keine Dienstrecht verletzende Maßnahmen) ist der Vorstand dankbar.

 

 

Mit kollegialen Grüßen

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender

 

zur Meinungsumfrage für Beamte