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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
So mancher unter uns wird
sich wundern, dass das Jahr 2007 so schnell vergangen ist und er kaum Zeit
hatte, sich mal auszuruhen - der tagtägliche Dienst forderte eben sein
Tribut und Anerkennung gibt es für die Beschäftigten und Beamten im
Justizvollzug von der Landesregierung nur formal in Worten. Wenn es um
soziale und finanzielle Sachverhalte, um Personalverstärkung
und -verjüngung geht, gibt es altbekannte Töne, die vehement eine
Verbesserung ausschließen.

Durch die Aktionen im
Dezember 2006 wurde zwar verhindert, dass das Weihnachtsgeld für die
Beamten komplett beim Finanzminister bleibt, die dazu ausgehandelten
Konditionen können aber auch nicht so recht erfreuen, auch wenn in diesem
Jahr - allerdings erst im Frühjahr 2008 - der zweite Teilbetrag der
Sonderzahlung die Maximalausschüttung in Höhe von 540 Euro beinhaltet. Dafür
weicht das Land Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern in der
linearen Steigerung der Besoldung erheblich vom Tarifergebnis ab und
stellt seine Beamten dadurch schlechter als die in anderen Ländern.
Lediglich 1,5 Prozent Erhöhung - als nur etwas mehr als die Hälfte
der Tarifsteigerung - wird ihnen zugebilligt. Zwar wird diese Erhöhung vier
Monate früher als im Tarifbereich, nämlich zum 01.01.2008, wirksam, aber
spätestens nach acht Monaten ist der Vorsprung aufgezehrt und wandelt sich
in ein Defizit um - und hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass es keine
Einmalzahlungen wie im Tarifbereich gab. Aber auch im Vergleich zu den
Beamten in anderen, insbesondere in neuen Ländern, die eine 2,9prozentige
Erhöhung bekommen, ist die Besoldung in Brandenburg dann Schlusslicht in
Deutschland. Hier muss also dringend nachgebessert werden, eine Aufgabe,
die sich der dbb brandenburg für 2008 auf die Fahnen geschrieben hat.
Wenigstens bei der
Angleichung an die Westbesoldung hat man sich am Tarifbereich
orientiert, aber wohl nur deshalb, weil die Proteste zum Jahreswechsel
2006/2007 durch eine geeinte gewerkschaftliche Front ihre Wirkungen nicht
verfehlt haben.
Im Jahr 2007 ist nun auch
ein Jugendstrafvollzugsgesetz für das Land Brandenburg durch
Beschluss des Landtages in den Beratungen im Dezember verabschiedet. Der
BSBD Brandenburg war hier in allen Phasen aktiv dabei, wenngleich auch
nicht alle unsere Vorschläge Beachtung fanden. Positiv bleibt hier
festzuhalten, dass alternative Formen als eigenständige Vollzugsformen
keinen Eingang in das Gesetz fanden, sondern die Einweisung in Einrichtungen
freier Träger als Form der Vollzugslockerung ausgewiesen ist. Allerdings
haben wir immer deutlich gemacht, dass die Vorgaben des neuen Gesetzes nur
realisiert werden können, wenn eine den Aufgaben entsprechende
Personalausstattung sichergestellt wird. Es ist Augenauswischerei, wenn
die Landesregierung von 14 zusätzlichen Stellen spricht und eigentlich eine
um 14 Stellen geringere Personalkürzung meint.
Dazu kommt, dass trotz
erkennbaren Erfordernisses auch weiterhin keine Ausbildung für den
allgemeinen Vollzugsdienst vorgesehen wird mit der Folge, dass durch
zunehmende Belastungen der Bediensteten dieser Laufbahn weitere unplanbare
Ausfälle auftreten werden.
Verantwortungsbewusste Personalpolitik ist das nicht!
Liebe Kolleginnen und
Kollegen!
Im Jahr 2007 hat die
Landesregierung begonnen, sich mit den Auswirkungen der
Föderalismusreform insbesondere des Übergangs der Zuständigkeiten im
Dienstrecht vom Bund an die Länder zu befassen. Hierzu waren Arbeitsgruppen
gebildet, die entsprechende Vorstellungen zu notwendigen landesspezifischen
dienstrechtlichen Regelungen erarbeitet haben. Die Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften hatten hier zumindest ein Teilnahmerecht. Bezeichnenderweise
hat man den Bereich Besoldung und Versorgung vorsorglich ausgespart.
Hier will man erst das Vorgehen in anderen Ländern abwarten, um sich dann -
so dürfte es wohl das Verständnis des Finanzministers sein - die
schlechteste Regelung auszugucken, um diese dann noch zu
unterbieten.
Bei dieser Gelegenheit hat
man gleich auch noch das Personalvertretungsrecht als
Reformgegenstand auserkoren, obwohl dies schon immer Ländersache war.
Noch ist in Sachen
Dienstrechtsreform nicht erkennbar, ob die Landesregierung den Vorstellungen
aus den Arbeitsgruppen folgen will und wie eine Umsetzung in die
entsprechenden Gesetze und Verordnungen erfolgen wird. Hier wird im
kommenden Jahr allerhand Arbeit sowohl vor dem dbb brandenburg als
auch dem BSBD zu leisten sein, um auch in dieser Hinsicht
Verschlechterungen so weit wie möglich zu verhindern.
Ich wünsche
den Mitgliedern unseres Verbandes und gleichzeitig allen im Strafvollzug des
Landes Brandenburg Tätigen trotz der unbefriedigenden Situation in Sachen
Besoldung und Vergütung als auch der Zunahme dienstlicher Belastung durch
immer geringere Personalausstattung ein geruhsames Weihnachtsfest und
ein vergnüglichen Rutsch ins Neue Jahr



Willi Köbke
Landesvorsitzender
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