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seit 01.04.2001

 

 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

So mancher unter uns wird sich wundern, dass das Jahr 2007 so schnell vergangen ist und er kaum Zeit hatte, sich mal auszuruhen - der tagtägliche Dienst forderte eben sein Tribut und Anerkennung gibt es für die Beschäftigten und Beamten im Justizvollzug von der Landesregierung nur formal in Worten. Wenn es um soziale und finanzielle Sachverhalte, um Personalverstärkung und -verjüngung geht, gibt es altbekannte Töne, die vehement eine Verbesserung ausschließen.

Durch die Aktionen im Dezember 2006 wurde zwar verhindert, dass das Weihnachtsgeld für die Beamten komplett beim Finanzminister bleibt, die dazu ausgehandelten Konditionen können aber auch nicht so recht erfreuen, auch wenn in diesem Jahr - allerdings erst im Frühjahr 2008 - der zweite Teilbetrag der Sonderzahlung die Maximalausschüttung in Höhe von 540 Euro beinhaltet. Dafür weicht das Land Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern in der linearen Steigerung der Besoldung erheblich vom Tarifergebnis ab und stellt seine Beamten dadurch schlechter als die in anderen Ländern. Lediglich 1,5 Prozent Erhöhung - als nur etwas mehr als die Hälfte der Tarifsteigerung - wird ihnen zugebilligt. Zwar wird diese Erhöhung vier Monate früher als im Tarifbereich, nämlich zum 01.01.2008, wirksam, aber spätestens nach acht Monaten ist der Vorsprung aufgezehrt und wandelt sich in ein Defizit um - und hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass es keine Einmalzahlungen wie im Tarifbereich gab. Aber auch im Vergleich zu den Beamten in anderen, insbesondere in neuen Ländern, die eine 2,9prozentige Erhöhung bekommen, ist die Besoldung in Brandenburg dann Schlusslicht in Deutschland. Hier muss also dringend nachgebessert werden, eine Aufgabe, die sich der dbb brandenburg für 2008 auf die Fahnen geschrieben hat.

Wenigstens bei der Angleichung an die Westbesoldung hat man sich am Tarifbereich orientiert, aber wohl nur deshalb, weil die Proteste zum Jahreswechsel 2006/2007 durch eine geeinte gewerkschaftliche Front ihre Wirkungen nicht verfehlt haben.

 

Im Jahr 2007 ist nun auch ein Jugendstrafvollzugsgesetz für das Land Brandenburg durch Beschluss des Landtages in den Beratungen im Dezember verabschiedet. Der BSBD Brandenburg war hier in allen Phasen aktiv dabei, wenngleich auch nicht alle unsere Vorschläge Beachtung fanden. Positiv bleibt hier festzuhalten, dass alternative Formen als eigenständige Vollzugsformen keinen Eingang in das Gesetz fanden, sondern die Einweisung in Einrichtungen freier Träger als Form der Vollzugslockerung ausgewiesen ist. Allerdings haben wir immer deutlich gemacht, dass die Vorgaben des neuen Gesetzes nur realisiert werden können, wenn eine den Aufgaben entsprechende Personalausstattung sichergestellt wird. Es ist Augenauswischerei, wenn die Landesregierung von 14 zusätzlichen Stellen spricht und eigentlich eine um 14 Stellen geringere Personalkürzung meint.

Dazu kommt, dass trotz erkennbaren Erfordernisses auch weiterhin keine Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst vorgesehen wird mit der Folge, dass durch zunehmende Belastungen der Bediensteten dieser Laufbahn weitere unplanbare Ausfälle auftreten werden.

 

Verantwortungsbewusste  Personalpolitik ist das nicht!

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Im Jahr 2007 hat die Landesregierung begonnen, sich mit den Auswirkungen der Föderalismusreform insbesondere des Übergangs der Zuständigkeiten im Dienstrecht vom Bund an die Länder zu befassen. Hierzu waren Arbeitsgruppen gebildet, die entsprechende Vorstellungen zu notwendigen landesspezifischen dienstrechtlichen Regelungen erarbeitet haben. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften hatten hier zumindest ein Teilnahmerecht. Bezeichnenderweise hat man den Bereich Besoldung und Versorgung vorsorglich ausgespart. Hier will man erst das Vorgehen in anderen Ländern abwarten, um sich dann - so dürfte es wohl das Verständnis des Finanzministers sein - die schlechteste Regelung auszugucken, um diese dann noch zu unterbieten.

 

Bei dieser Gelegenheit hat man gleich auch noch das Personalvertretungsrecht als Reformgegenstand auserkoren, obwohl dies schon immer Ländersache war.

 

Noch ist in Sachen Dienstrechtsreform nicht erkennbar, ob die Landesregierung den Vorstellungen aus den Arbeitsgruppen folgen will und wie eine Umsetzung in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen erfolgen wird. Hier wird im kommenden Jahr allerhand Arbeit sowohl vor dem dbb brandenburg als auch dem BSBD zu leisten sein, um auch in dieser Hinsicht Verschlechterungen so weit wie möglich zu verhindern.

 

Ich wünsche den Mitgliedern unseres Verbandes und gleichzeitig allen im Strafvollzug des Landes Brandenburg Tätigen trotz der unbefriedigenden Situation in Sachen Besoldung und Vergütung als auch der Zunahme dienstlicher Belastung durch immer geringere Personalausstattung ein geruhsames Weihnachtsfest und ein vergnüglichen Rutsch ins Neue Jahr

 

 

2008


 

 Willi Köbke

Landesvorsitzender