|
Rede der Ministerin der Justiz auf dem 5.
ordentlichen Gewerkschaftstag des BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten
Deutschlands), Landesverband Brandenburg am 30. September 2005 in Potsdam
Anrede,
sehr gern bin ich der Einladung zu Ihrem 5. ordentlichen Gewerkschaftstag
hier in Potsdam gefolgt. Sie haben dieser Veranstaltung das Motto gegeben
„Strafvollzug – Innere Sicherheit contra Wirtschaftlichkeit?“.
Zu Recht, so meine ich, haben Sie das Begriffspaar Sicherheit und
Wirtschaftlichkeit mit einem Fragezeichen versehen.
So könnte man schon geltend machen, dass beide Begriffe gar nicht auf
derselben Ebene liegen: Sicherheit für die Gesellschaft zu produzieren, ist
gesetzlicher Auftrag, ist „Mission“ des Strafvollzugs. Diese Mission wird in
zwei Formen erfüllt: Einerseits wird der Straftäter während der Zeit seiner
Haft sicher verwahrt. Andererseits wird das Bemühen unternommen, auf ihn
behandlerisch einzuwirken, um ihn von künftigen Straftaten nach der
Haftentlassung abzuhalten. Dem gegenüber beschreibt Wirtschaftlichkeit
lediglich das Wie der Aufgabenerfüllung, indem sie uns zu möglichst
effizientem Einsatz der staatlichen Ressourcen anhält.
Darin liegende Vorgaben zu Art und Weise der Aufgabenerfüllung können und
dürfen aber die Aufgabenerfüllung als solche niemals in Frage stellen.
Aber auch das „contra“ im Motto Ihres diesjährigen Gewerkschaftstages
verdient ein Fragezeichen. Denn das Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und
Sicherheit im Strafvollzug ist keineswegs nur gegensätzlich. Gewiss steht
bei Ihnen die Sorge im Vordergrund, dass die außerordentlich schwierige Lage
der öffentlichen Haushalte, von der unser Landeshaushalt bekanntermaßen
nicht ausgenommen ist, dazu führen könnte, dass die für den Strafvollzug
unverzichtbare staatliche Finanzierung nicht mehr in ausreichendem Maße zur
Verfügung steht. Dies zu verhindern, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Das
Bemühen um Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung , das in den
letzten Jahren immer stärker hervortritt, hat aber auch ein großes kreatives
Potential freigesetzt. Es gibt eine Fülle von Ideen und Projekten, die sich
mit einer besseren Gestaltung und effektiveren Arbeit öffentlicher
Verwaltung befassen. Der Gedanke der Wirtschaftlichkeit ist hier geradezu
zum Motor der Modernisierung geworden. Das lässt sich auch am
brandenburgischen Strafvollzug verdeutlichen.
Im Frühjahr dieses Jahres haben wir die JVA Luckau-Duben in Betrieb
genommen. Innerhalb eines Zeitraums von etwas mehr als zwei Jahren ist damit
die letzte der neuen Anstalten errichtet worden, die das umfangreiche Bau-
und Investitionsprogramm für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
vorsieht.
Wenn zum Jahresende – so sagt es die Bauverwaltung, wir wollen ihr glauben –
der zweite Bauabschnitt der Jugendanstalt Wriezen fertig gestellt sein wird,
werden 6 von 7 Standorten des brandenburgischen Justizvollzugs komplett neu
erstellt oder erneuert sein. Neben den neuen Anstalten Neuruppin-Wulkow,
Cottbus-Dissenchen und Luckau-Duben sowie der in weiten Teilen neu
erstellten Anstalt in Wriezen sind die schon frühzeitig sanierte und
renovierte Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) und der offene Vollzug in
Spremberg zu nennen. Einschließlich des neu errichteten offenen Vollzuges in
Brandenburg an der Havel und des dort bereits renovierten Hafthauses IV gibt
es dann 1.936 neuwertige Haftplätze, die den Anforderungen eines zeitgemäßen
Justizvollzugs genügen.
Triebkraft für dieses beispiellose Bau- und Investitionsprogramm war das
Bemühen, die Voraussetzungen für einen an der Menschenwürde orientierten
Strafvollzug zu schaffen sowie die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten
des Strafvollzuges zu verbessern. Die Verringerung von Übergriffen auf
Bedienstete sowie sinkende Aggressivität der Strafgefangenen untereinander
durch Einzelunterbringung lässt sich statistisch nachweisen.
Zugleich war es aber auch der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, der
danach drängte, moderne Anstalten zu bauen, die mit weniger Personal
betrieben werden können.
Wirtschaftlichkeit hat darüber hinaus auch Sicherheit produziert:
Brandenburg verfügt heute mehrheitlich über baulich-technisch sichere
Vollzugsanstalten. Die durch hoffnungslos überbelegte Anstalten deutlich
erhöhten Risiken einer überbordenden Subkultur sowie von Übergriffen von
Gefangenen untereinander und auf Bedienstete gehören zumindest in den neuen
Anstalten weitgehend der Vergangenheit an. Wir haben damit einen großen
Schritt nach vorne getan.
Den geschlossenen Vollzug in der JVA Spremberg aufzugeben, war ein
schwieriger Prozess und ist mir nicht leicht gefallen. Aber die Entscheidung
war und ist richtig, - die jetzigen Inhaftiertenzahlen und die künftige
Bevölkerungsentwicklung rechtfertigen den Bau einer zweiten Jugendanstalt
nicht mehr. Der offene Vollzug aber mit seinem neuen Gebäude und der zur
Versorgung und Beschäftigung der Gefangenen geschaffenen Infrastruktur
bleibt erhalten, und zwar als Außenstelle der JVA Luckau-Duben.
Das hat Herr Abteilungsleiter Koldehoff am gestrigen Tage in einer
Personalversammlung den Bediensteten in Spremberg in meinem Auftrag nochmals
versichert und ihnen die personellen Auswirkungen erläutert. Es ist mir
ernst mit dieser Garantie. Das können Sie auch daran sehen, dass ich die
Vollzugsabteilung meines Hauses beauftragt habe, neue konzeptionelle
Vorstellungen zur Gestaltung und Belegung der offenen Vollzüge im Lande zu
entwickeln. Der Beirat für den brandenburgischen Justizvollzug unterstützt
diese Arbeiten. Es wird sich Ende November dieses Jahres in Spremberg selbst
ein Bild machen.
Damit können wir in Zukunft alle Kräfte auf die Sanierung und den Ausbau der
Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel konzentrieren. Das wird
allerdings nochmals ein „dicker Brocken“:
- die Errichtung einer neuen Torwache,
- Fertigstellung der neuen Umwehrung,
- weitere Sanierung einschließlich Umbau in Einzelhafträume der
Vollzugsabteilungen I bis III,
- Neubau einer geringer gesicherten, vom übrigen Bereich getrennten
Teilanstalt für weibliche Gefangene und
- der Neubau zahlreicher Infrastruktureinrichtungen
stellen eine finanzielle und logistische Herausforderung dar.
Wie bisher schon in der JVA Brandenburg müssen auch diese Vorhaben bei
laufendem Betrieb verwirklicht werden, d. h. es kann nur abschnittweise
gebaut werden. Und natürlich müssen auch die jeweils notwendigen, insgesamt
noch sehr erheblichen und deshalb auf mehrere Jahre zu verteilenden
Haushaltsmittel bereit stehen. Trotz aller von mir energisch verfochtenen
Beschleunigung wird uns das „Bauproblem“ in der JVA Brandenburg also noch
über einen längeren Zeitraum begleiten. Ich bin aber zuversichtlich, dass
wir auch diese Hürde gemeinsam meistern werden.
Es ist gut, dass die meisten von Ihnen inzwischen äußere Bedingungen für
Ihre Arbeit vorfinden, die sich nicht mehr als zusätzliche Erschwernis
darstellen.
Damit in den neuen Anstalten auch effizient – das u. a. meint ja
Wirtschaftlichkeit –gearbeitet werden kann, braucht es in der heutigen Zeit
eine angemessene IT-Ausstattung. Hier waren die Justizvollzugsanstalten
bislang zweifellos das Schlusslicht im gesamten Justizbereich. Deshalb war
es mir ein besonderes Anliegen, diese Ausstattung voranzutreiben. Inzwischen
liegt eine voll-ständige Konzeption mit einem klaren Zeitplan für die
Ausstattung der Anstalten mit Internet-, Intranet- und E-Mail-Anschlüssen
sowie mit weiteren PC-Arbeitsplätzen vor. Das erste Pilotprojekt befindet
sich, wie Sie vielleicht wissen, in der Erprobung zwischen der JVA
Cottbus-Dissenchen, der ADV-Leitstelle in Brandenburg und dem
Justizministerium. Ich hoffe, dass die meisten Anstalten in den nächsten
beiden Jahren eine bedarfsdeckende IT-Ausstattung erfahren werden.
Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass Wirtschaftlichkeitserwägungen
vereinbar mit dem Sicherungs- und Behandlungsauftrag des Strafvollzuges
sind, ist das Thema „Gefangenenarbeit“. Es ist sicher unstrittig, dass eine
der wichtigsten Behandlungsmaßnahmen des Vollzuges die Einbindung möglichst
aller zur Arbeit oder Ausbildung verpflichteten Gefangenen in entsprechende
Beschäftigungsmaßnahmen ist. Durch Heranführung der häufig arbeitsentwöhnten
Verurteilten an eine kontinuierliche, möglichst den externen
Marktverhältnissen entsprechende Beschäftigung im Strafvollzug wird ein
wichtiger Beitrag zur Resozialisierung geleistet.
Der Beschäftigung der Gefangenen kommt indes nicht nur entscheidende
Bedeutung für den Resozialisierungsauftrag des Strafvollzuges zu. Vielmehr
stellt die Integration in Arbeit auch ein wesentliches Element der
Anstaltssicherheit dar. Durch Arbeit oder Ausbildung wird der Haftalltag der
Gefangenen strukturiert. Es werden zudem Beobachtungs- und Kontrollfelder
geschaffen, die es den Vollzugsbediensteten erst ermöglichen, die Gefangenen
behandlungs- und sicherheitsorientiert zu beurteilen.
Es gilt deshalb, das Beschäftigungsangebot unserer Justizvollzugsanstalten
quantitativ und qualitativ zu verbessern. In diesem Sinne planen wir zum
Teil gemeinsam mit Berlin, durch Aktualisierung der Produktpalette der
vollzuglichen Eigenbetriebe und durch zeitgemäße Vermarktungsstrategien die
Nachfrage nach im Vollzug produzierten Erzeugnissen zu steigern. Ein von der
JVA Brandenburg an der Havel seit kurzer Zeit betriebener „Gefängnisshop“
und regelmäßige Basare aller Anstalten werden von der Öffentlichkeit mit
zunehmendem Interesse wahrgenommen. Sie entwickeln sich nicht nur zum
„Verkaufsschlager“, sondern auch zu einem sehr gut geeigneten Werbeträger
für das Leistungsvermögen unserer Betriebe, unserer therapeutisch
ausgerichteten Arbeitseinheiten und nicht zuletzt für die von vielen
Gefangenen in ihrer Freizeit geschaffenen, teilweise künstlerisch
anspruchsvollen
Gegenstände.
Anrede
Die Rahmenbedingungen für den Justizvollzug des Landes Brandenburg haben
sich dadurch verändert, dass sich die Inhaftiertenzahlen anders entwickelt
haben als noch in den 90iger Jahren aufgrund der damaligen
Bevölkerungsprognose vorhergesagt. Ein seinerzeit angenommener Bedarf von
2.730 Haftplätzen lässt sich angesichts der inzwischen bis zum Jahresende
2020 fortgeschriebenen Bevölkerungsentwicklung nicht mehr aufrechterhalten.
Selbst unter Einbeziehung aller – Ihnen ja bestens bekannten –
vollzugsfachlichen Gesichtspunkte für die Bemessung der Haftplatzkapazität
werden wir daher höchstens noch über 2.500 Haftplätze verfügen können.
Auch mit dieser Haftplatzkapazität Zahl liegt wir noch über der Zahl der
Gefangenen, die bei gegenwärtig mehr als 2,5 Mio. Einwohnern unter
Zugrundelegung der bundesdurchschnittlichen Verhältniszahl von 95 Gefangenen
auf 100.000 Einwohnern zu erwarten wäre. Hier kommt die zukünftige
demographische Entwicklung hinzu.
Freilich darf der demographische Faktor im Hinblick auf die Belegung der
Vollzugsanstalten nicht überschätzt werden. Anders als etwa bei den
Schülerzahlen wird die Inhaftiertenquote wesentlich stärker von
gesellschaftlichen Entwicklungen und kriminalpolitischen Entscheidungen mit
beeinflusst. So könnte beispielsweise eine veränderte Entscheidungspraxis
unserer Gerichte bei der Strafaussetzung zur Bewährung sehr rasch einen viel
stärkeren Einfluss auf die Belegung unserer Anstalten haben als der
demo-graphische Faktor.
Dies mag das folgende Beispiel verdeutlichen: Der Anteil der nicht zur
Bewährung ausgesetzten, also zu vollstreckenden Freiheitsstrafen an der
Gesamtzahl der gegen Erwachsene verhängten Freiheitsstrafen in Brandenburg
schwankte in den Jahren 2000 bis 2004 zwischen etwa 24 % und 34 %. Allein
diese Schwankung um 10 %-Punkte bedeutet einen Unterschied von 450 zu
Inhaftierenden! Da die Inhaftiertenzahlen somit eine große Schwankungsbreite
haben und sich zudem relativ plötzlich verändern können, streben wir eine
verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern an, um Schwankungen
besser abfangen zu können.
Die soeben dargestellte Entwicklung muss natürlich zu einer entsprechenden
Modifizierung der Landesvollzugskonzeption führen. Diese soll deshalb dem
Kabinett (in den haushaltsrelevanten Grundzügen) zusammen mit der
Fortschreibung der Bau- und Investitionsplanung vorgestellt werden.
Eine wesentliche Änderung wird darin bestehen, die zu langen
Freiheitsstrafen verurteilten Gefangenen nicht nur in einer Anstalt zu
konzentrieren, sondern auf die Standorte Brandenburg an der Havel,
Cottbus-Dissenchen und Luckau-Duben zu verteilen. Luckau-Duben wird dabei
als am besten gesicherte Anstalt des Landes mittelfristig die Hauptlast
tragen müssen. Die dort - bedingt durch die Räumung von Spremberg - noch
zahlreich untergebrachten Gefangenen mit eher kürzeren Freiheitsstrafen
werden also nach entsprechender Änderung des Vollstreckungsplans auf andere
Anstalten verteilt.
Die Langstrafenzuständigkeit von drei Anstalten wird es in den meisten
Fällen auch ohne Unterstützung durch andere Bundesländer ermöglichen, bei
Problemlagen, die in einer Anstalt nicht mehr sicher beherrscht werden
können, zu reagieren. Wir werden das Risiko durch die Verlegung gefährlicher
Gefangener in eine für ihre sichere Unterbringung geeignete Anstalt streuen
bzw. besser steuern können. Schließlich halte ich es auch für sinnvoll, die
hohe Beanspruchung, die mit der Beaufsichtigung, Behandlung und Betreuung
von langstrafigen, oftmals schwierigen Gefangenen einher geht, auf mehr
Schultern zu verteilen.
Das Spannungspotential in den Anstalten soll schließlich dadurch reduziert
werden, dass wir anstaltsübergreifend und auch anstaltsintern nach
besonderen Behandlungs- und Sicherheitserfordernissen weiter differenzieren.
Dies kann auch die Unterbringung in überschaubaren baulich getrennten
Haftbereichen einschließen. Eine – soweit möglich - heimatnahe Unterbringung
der Gefangenen, welche den Erhalt ihrer sozialen Kontakte befördert, kann
hierzu ebenfalls einen Beitrag leisten und die Voraussetzungen für einen
kooperativen, auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzug verbessern.
Den verminderten Haftplatzzahlen müssen wir auch beim Personal Rechnung
tragen. Das bedeutet einen gravierenden Personalabbau in den nächsten
Jahren. Mit Recht fordern der Finanzminister und die Landesregierung
insgesamt von uns - im Sinne der Wirtschaftlichkeit - auch die
„Effizienzrendite“ für die neu geschaffenen und erneuerten modernen
Haftplätze.
Deshalb können und werden wir uns nicht dagegen wehren, eine dem
Bundesdurchschnitt entsprechende Relation von derzeit 48,36 Bediensteten zu
100 Haftplätzen in Ansatz zu bringen. Auf dieser Basis hat uns das Kabinett
bis zum Jahresende 2009 noch 1.208 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(zuzüglich 15 für die Jugendarrestanstalt) zugestanden. Auf eine
vergleichbare Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern käme man im Übrigen
auch dann, wenn man – in einer etwas komplizierteren, aber realitäts-näheren
Betrachtungsweise – mittelfristig die Haftplatzzahlen an den tatsächlichen
Inhaftierten orientieren würde, dafür aber für die noch nicht renovierten
Haftplätze in der JVA Brandenburg bis zum Abschluss der Umbauarbeiten einen
etwa 20 %igen Personalaufschlag in Ansatz brächte. Wie auch immer man
rechnet, die Zahl 1.223 (1208 + 15) ist die Personalzielzahl, von der wir
gegenwärtig auszugehen haben. Mehr Bedienstete werden uns nicht zugestanden
werden.
Ausgehend von derzeit im Justizvollzug des Landes Brandenburg beschäftigten
1.358 Bediensteten und der Tatsache, dass von diesen bis Ende 2009 etwa 135
in den regulären oder vorzeitigen Ruhestand eintreten und einige weitere
Bedienstete uns nach aller Erfahrung aus anderen Gründen verlassen werden,
können wir davon ausgehen, dass wir zahlenmäßig das Personalziel erreichen
würden, aber eben nur der blanken Zahl nach.
Und genau hier liegt das Hauptproblem: Nach der Laufbahnstruktur im
Justizvollzug des Landes werden wir Ende 2009 im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt vor allem im mittleren Verwaltungsdienst einschließlich
Schreibdienst, aber auch im Werkdienst deutliche, im gehobenen Vollzugs- und
Verwaltungsdienst immer noch beachtliche Überhänge aufzuweisen haben.
Ausgerechnet im Allgemeinen Vollzugsdienst werden uns aber bereits einige
Bedienstete fehlen. Auch in den Folgejahren setzt sich in dieser Laufbahn
der Abwärtstrend massiv fort. Um den Allgemeinen Vollzugdienst nicht
ausbluten zu lassen, werden wir nicht umhin kommen, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Werkdienstes dem Werkaufsichtsdienst zuzuordnen und damit
den Allgemeinen Vollzugsdienst zu entlasten. Zu denken ist sogar daran,
Werkbedienstete und evtl. geeignete und zum Wechsel bereite Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des mittleren Verwaltungs- und des Schreibdienstes nach
entsprechender Ausbildung in den Allgemeinen Vollzugsdienst zu übernehmen.
Ob dies ausreicht, um die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und
vor allem sicheren Dienstbetriebes erforderliche Zahl von Bediensteten des
Allgemeinen Vollzugsdienstes vorzuhalten, wird zu prüfen sein. Sie dürfen
sicher sein, dass ich mich für dieses Ihnen und mir gleichermaßen wichtige
Anliegen mit allen Kräften einsetze. Die Sicherheit des Vollzuges muss
jederzeit gewährleistet sein.
Eine weitere Möglichkeit, die hier beschriebene Schieflage in der
Personalstruktur wenigstens zu relativieren, sehe ich darin, die Anstalten
entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit zielgerichteter als bisher mit
Personal auszustatten. Wie schon heute in der Sozialtherapie - die im
Übrigen um einen jugendsozialtherapeutischen Bereich in der JVA Wriezen
erweitert werden soll – und im Jugend- und Frauenvollzug umgesetzt, müssen
alle vollzuglichen Bereiche kritisch auf die jeweils erforderliche
Personalintensität untersucht werden. Einzubeziehen ist ferner die Belastung
der einzelnen Anstalten durch längerfristig dienstunfähige oder nur
eingeschränkt dienstfähige oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur
partiell einsetzbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weiterhin spielt auch
eine Rolle, ob und ggf. welche Aufgaben eine Anstalt für den gesamten
Justizvollzug wahrnimmt und welche Personalressourcen dafür notwendig sind.
Schließlich müssen wir mehr als bisher dafür sorgen, dass vor allem die
Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes - ihrer Ausbildung
entsprechend - überwiegend zur Beaufsichtigung und Betreuung – und hier so
flexibel wie möglich - eingesetzt werden. Reine Verwaltungstätigkeit soll
der AVD nicht mehr ausüben - dafür haben wir anderes Personal.
Wir kommen auch nicht umhin, Personal rationeller einzusetzen. Viele
überkommene, zu aufwändige Organisationsstrukturen müssen überdacht werden.
Es gilt, Aufgaben und Kompetenzen klarer zu verteilen und zuzuweisen,
Kompetenzen soweit wie möglich auf die vor Ort handelnden Bediensteten zu
verlagern und vor allem dort das Personal zu konzentrieren, und zwar zu den
Zeiten, zu denen es gebraucht wird.
Natürlich stellt eine adäquate Behandlung der Gefangenen einen grundlegenden
Sicherheitsfaktor dar – wie umgekehrt keine oder unzureichende Behandlung
Sicherheitsrisiken erzeugen. Insofern kann zwar der Schluss gezogen werden,
dass sich eine Personalverknappung zu einem Sicherheitsrisiko entwickeln
kann. Jedoch ist Personalknappheit heute schon zum Teil hausgemacht und bei
näherer Betrachtung in vielen Fällen vermeidbar. Vielfach agieren fern von
den Gefangenen zu viele „Häuptlinge“ und „auf der Piste“ zu wenig
„Indianer“. Zum Teil erwachsen hieraus massive Kommunikations- und
Informationsdefizite, die das soziale Klima und damit die soziale Sicherheit
beeinträchtigen. Dies sind dann tatsächliche Sicherheitsrisiken.
Die laufenden Entwicklungsprozesse im brandenburgischen Justizvollzug sind
unverzichtbar. Doch zugleich verlangen sie den Bediensteten ein hohes Maß an
Veränderungsbereitschaft ab. Deshalb ist es notwendig, die begleitende
Fortbildung auf dem bisherigen Niveau zu erhalten und sie unter Umständen
noch gezielter auf Organisations- und Personalentwicklungsprozesse
abzustimmen. Insoweit erhoffe ich mir von einer stärkeren Verzahnung der
Aus- und Fortbildung der beiden Ländern Berlin und Brandenburg eine
Erweiterung der Angebotspalette.
Insbesondere die Aus- und Fortbildung der Bediensteten des All-gemeinen
Vollzugsdienstes wird dabei in nächster Zeit einen deutlichen Schwerpunkt
einnehmen. Ich bin froh, dass der im vorigen Jahr von Herrn Ministerialrat
Schmid ins Leben gerufene Führungslehrgang für den Allgemeinen
Vollzugsdienst jetzt im Oktober 2005 beginnt. Ich sehe darin erhebliches
Entwicklungs-potential für die Betroffenen persönlich, aber auch für den
Vollzug unseres Landes.
Ich halte es auch für erforderlich, dass wir aus den zahlreichen
Beschuldigungen, die gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere der
JVA Brandenburg an der Havel im Vorjahr erhoben worden sind, Konsequenzen
ziehen. Damit meine ich nicht Schuldvorwürfe gegen Einzelne. Wenn ich hier
von Konsequenzen spreche, so meine ich damit, dass überlegt werden muss, ob
es nicht strukturelle Überforderungssituationen im Justizvollzug gibt, für
die ein mögliches Fehlverhalten Einzelner nur Symptom ist. So dürfen wir
etwa die Bediensteten, die tagtäglich in der Konfrontation mit schwierigen
Gefangenen stehen und auf verbale Entgleisungen oder angedrohte oder
tatsächliche Tätlichkeiten zu reagieren haben, nicht allein lassen. Deshalb
arbeitet die Vollzugsabteilung meines Hauses derzeit an einer Konzeption,
wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig das notwendige Rüstzeug
vermittelt werden kann, um in Krisensituationen eingreifen und diese vor
allem mit auf Deeskalation bedachten Mitteln schon im Vorfeld auffangen zu
können. Auch insoweit bedarf es intensiver Fortbildungsmaßnahmen.
Meine Damen und Herren,
ich habe Ihnen die Situation des brandenburgischen Strafvollzugs, so wie sie
sich mir heute darstellt, geschildert. Der brandenburgische Justizvollzug
hat alle Voraussetzungen, um zu einer leistungsfähigen, modernen
Organisation zu werden, die den ihr erteilten Auftrag, rechtsstaatlich
Sicherheit zu schaffen, erfüllt und dabei wirtschaftlich handelt. Ich bin
mir aber bewusst, dass dies nur gelingen kann, wenn wir die Bediensteten auf
diesem Weg mitnehmen. Im BSBD sehe ich dabei einen verlässlichen Partner.
Dabei freue ich mich besonders, dass Sie, Herr Köbke, nach längerer,
krankheitsbedingter Pause das Ruder des Vorsitzes wieder fest in die Hände
genommen haben. Sie haben stets das Wort ergriffen, um sich gegenüber dem
Justizministerium oder der Landesregierung, aber auch gegenüber der
Öffentlichkeit gegen nach Ihrer Meinung unberechtigte Vorwürfe gegen den
brandenburgischen Justizvollzug zu wehren. Sie haben aber auch mit Augenmaß
unrealistische Forderungen vermieden, notwendige Veränderungen aufgezeigt,
an solchen Veränderungsprozessen aktiv mitgewirkt und dabei auch
unvermeidliche Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Justizvollzuges akzeptiert. Ich bin sicher, dass wir auf diesem Weg
weiterhin zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des brandenburgischen
Justizvollzuges kommen.
nach oben
|