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Rede der Ministerin der Justiz auf dem 5. ordentlichen Gewerkschaftstag des BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands), Landesverband Brandenburg am 30. September 2005 in Potsdam
 

Anrede,

sehr gern bin ich der Einladung zu Ihrem 5. ordentlichen Gewerkschaftstag hier in Potsdam gefolgt. Sie haben dieser Veranstaltung das Motto gegeben
„Strafvollzug – Innere Sicherheit contra Wirtschaftlichkeit?“.

Zu Recht, so meine ich, haben Sie das Begriffspaar Sicherheit und Wirtschaftlichkeit mit einem Fragezeichen versehen.

So könnte man schon geltend machen, dass beide Begriffe gar nicht auf derselben Ebene liegen: Sicherheit für die Gesellschaft zu produzieren, ist gesetzlicher Auftrag, ist „Mission“ des Strafvollzugs. Diese Mission wird in zwei Formen erfüllt: Einerseits wird der Straftäter während der Zeit seiner Haft sicher verwahrt. Andererseits wird das Bemühen unternommen, auf ihn behandlerisch einzuwirken, um ihn von künftigen Straftaten nach der Haftentlassung abzuhalten. Dem gegenüber beschreibt Wirtschaftlichkeit lediglich das Wie der Aufgabenerfüllung, indem sie uns zu möglichst effizientem Einsatz der staatlichen Ressourcen anhält.
Darin liegende Vorgaben zu Art und Weise der Aufgabenerfüllung können und dürfen aber die Aufgabenerfüllung als solche niemals in Frage stellen.

Aber auch das „contra“ im Motto Ihres diesjährigen Gewerkschaftstages verdient ein Fragezeichen. Denn das Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und Sicherheit im Strafvollzug ist keineswegs nur gegensätzlich. Gewiss steht bei Ihnen die Sorge im Vordergrund, dass die außerordentlich schwierige Lage der öffentlichen Haushalte, von der unser Landeshaushalt bekanntermaßen nicht ausgenommen ist, dazu führen könnte, dass die für den Strafvollzug unverzichtbare staatliche Finanzierung nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Dies zu verhindern, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Das Bemühen um Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung , das in den letzten Jahren immer stärker hervortritt, hat aber auch ein großes kreatives Potential freigesetzt. Es gibt eine Fülle von Ideen und Projekten, die sich mit einer besseren Gestaltung und effektiveren Arbeit öffentlicher Verwaltung befassen. Der Gedanke der Wirtschaftlichkeit ist hier geradezu zum Motor der Modernisierung geworden. Das lässt sich auch am brandenburgischen Strafvollzug verdeutlichen.

Im Frühjahr dieses Jahres haben wir die JVA Luckau-Duben in Betrieb genommen. Innerhalb eines Zeitraums von etwas mehr als zwei Jahren ist damit die letzte der neuen Anstalten errichtet worden, die das umfangreiche Bau- und Investitionsprogramm für den Justizvollzug des Landes Brandenburg vorsieht.
Wenn zum Jahresende – so sagt es die Bauverwaltung, wir wollen ihr glauben – der zweite Bauabschnitt der Jugendanstalt Wriezen fertig gestellt sein wird, werden 6 von 7 Standorten des brandenburgischen Justizvollzugs komplett neu erstellt oder erneuert sein. Neben den neuen Anstalten Neuruppin-Wulkow, Cottbus-Dissenchen und Luckau-Duben sowie der in weiten Teilen neu erstellten Anstalt in Wriezen sind die schon frühzeitig sanierte und renovierte Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) und der offene Vollzug in Spremberg zu nennen. Einschließlich des neu errichteten offenen Vollzuges in Brandenburg an der Havel und des dort bereits renovierten Hafthauses IV gibt es dann 1.936 neuwertige Haftplätze, die den Anforderungen eines zeitgemäßen Justizvollzugs genügen.

Triebkraft für dieses beispiellose Bau- und Investitionsprogramm war das Bemühen, die Voraussetzungen für einen an der Menschenwürde orientierten Strafvollzug zu schaffen sowie die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten des Strafvollzuges zu verbessern. Die Verringerung von Übergriffen auf Bedienstete sowie sinkende Aggressivität der Strafgefangenen untereinander durch Einzelunterbringung lässt sich statistisch nachweisen.

Zugleich war es aber auch der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, der danach drängte, moderne Anstalten zu bauen, die mit weniger Personal betrieben werden können.

Wirtschaftlichkeit hat darüber hinaus auch Sicherheit produziert: Brandenburg verfügt heute mehrheitlich über baulich-technisch sichere Vollzugsanstalten. Die durch hoffnungslos überbelegte Anstalten deutlich erhöhten Risiken einer überbordenden Subkultur sowie von Übergriffen von Gefangenen untereinander und auf Bedienstete gehören zumindest in den neuen Anstalten weitgehend der Vergangenheit an. Wir haben damit einen großen Schritt nach vorne getan.

Den geschlossenen Vollzug in der JVA Spremberg aufzugeben, war ein schwieriger Prozess und ist mir nicht leicht gefallen. Aber die Entscheidung war und ist richtig, - die jetzigen Inhaftiertenzahlen und die künftige Bevölkerungsentwicklung rechtfertigen den Bau einer zweiten Jugendanstalt nicht mehr. Der offene Vollzug aber mit seinem neuen Gebäude und der zur Versorgung und Beschäftigung der Gefangenen geschaffenen Infrastruktur bleibt erhalten, und zwar als Außenstelle der JVA Luckau-Duben.
Das hat Herr Abteilungsleiter Koldehoff am gestrigen Tage in einer Personalversammlung den Bediensteten in Spremberg in meinem Auftrag nochmals versichert und ihnen die personellen Auswirkungen erläutert. Es ist mir ernst mit dieser Garantie. Das können Sie auch daran sehen, dass ich die Vollzugsabteilung meines Hauses beauftragt habe, neue konzeptionelle Vorstellungen zur Gestaltung und Belegung der offenen Vollzüge im Lande zu entwickeln. Der Beirat für den brandenburgischen Justizvollzug unterstützt diese Arbeiten. Es wird sich Ende November dieses Jahres in Spremberg selbst ein Bild machen.

Damit können wir in Zukunft alle Kräfte auf die Sanierung und den Ausbau der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel konzentrieren. Das wird allerdings nochmals ein „dicker Brocken“:

- die Errichtung einer neuen Torwache,
- Fertigstellung der neuen Umwehrung,
- weitere Sanierung einschließlich Umbau in Einzelhafträume der Vollzugsabteilungen I bis III,
- Neubau einer geringer gesicherten, vom übrigen Bereich getrennten Teilanstalt für weibliche Gefangene und
- der Neubau zahlreicher Infrastruktureinrichtungen

stellen eine finanzielle und logistische Herausforderung dar.

Wie bisher schon in der JVA Brandenburg müssen auch diese Vorhaben bei laufendem Betrieb verwirklicht werden, d. h. es kann nur abschnittweise gebaut werden. Und natürlich müssen auch die jeweils notwendigen, insgesamt noch sehr erheblichen und deshalb auf mehrere Jahre zu verteilenden Haushaltsmittel bereit stehen. Trotz aller von mir energisch verfochtenen Beschleunigung wird uns das „Bauproblem“ in der JVA Brandenburg also noch über einen längeren Zeitraum begleiten. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir auch diese Hürde gemeinsam meistern werden.

Es ist gut, dass die meisten von Ihnen inzwischen äußere Bedingungen für Ihre Arbeit vorfinden, die sich nicht mehr als zusätzliche Erschwernis darstellen.

Damit in den neuen Anstalten auch effizient – das u. a. meint ja Wirtschaftlichkeit –gearbeitet werden kann, braucht es in der heutigen Zeit eine angemessene IT-Ausstattung. Hier waren die Justizvollzugsanstalten bislang zweifellos das Schlusslicht im gesamten Justizbereich. Deshalb war es mir ein besonderes Anliegen, diese Ausstattung voranzutreiben. Inzwischen liegt eine voll-ständige Konzeption mit einem klaren Zeitplan für die Ausstattung der Anstalten mit Internet-, Intranet- und E-Mail-Anschlüssen sowie mit weiteren PC-Arbeitsplätzen vor. Das erste Pilotprojekt befindet sich, wie Sie vielleicht wissen, in der Erprobung zwischen der JVA Cottbus-Dissenchen, der ADV-Leitstelle in Brandenburg und dem Justizministerium. Ich hoffe, dass die meisten Anstalten in den nächsten beiden Jahren eine bedarfsdeckende IT-Ausstattung erfahren werden.

Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass Wirtschaftlichkeitserwägungen vereinbar mit dem Sicherungs- und Behandlungsauftrag des Strafvollzuges sind, ist das Thema „Gefangenenarbeit“. Es ist sicher unstrittig, dass eine der wichtigsten Behandlungsmaßnahmen des Vollzuges die Einbindung möglichst aller zur Arbeit oder Ausbildung verpflichteten Gefangenen in entsprechende Beschäftigungsmaßnahmen ist. Durch Heranführung der häufig arbeitsentwöhnten Verurteilten an eine kontinuierliche, möglichst den externen Marktverhältnissen entsprechende Beschäftigung im Strafvollzug wird ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung geleistet.

Der Beschäftigung der Gefangenen kommt indes nicht nur entscheidende Bedeutung für den Resozialisierungsauftrag des Strafvollzuges zu. Vielmehr stellt die Integration in Arbeit auch ein wesentliches Element der Anstaltssicherheit dar. Durch Arbeit oder Ausbildung wird der Haftalltag der Gefangenen strukturiert. Es werden zudem Beobachtungs- und Kontrollfelder geschaffen, die es den Vollzugsbediensteten erst ermöglichen, die Gefangenen behandlungs- und sicherheitsorientiert zu beurteilen.
Es gilt deshalb, das Beschäftigungsangebot unserer Justizvollzugsanstalten quantitativ und qualitativ zu verbessern. In diesem Sinne planen wir zum Teil gemeinsam mit Berlin, durch Aktualisierung der Produktpalette der vollzuglichen Eigenbetriebe und durch zeitgemäße Vermarktungsstrategien die Nachfrage nach im Vollzug produzierten Erzeugnissen zu steigern. Ein von der JVA Brandenburg an der Havel seit kurzer Zeit betriebener „Gefängnisshop“ und regelmäßige Basare aller Anstalten werden von der Öffentlichkeit mit zunehmendem Interesse wahrgenommen. Sie entwickeln sich nicht nur zum „Verkaufsschlager“, sondern auch zu einem sehr gut geeigneten Werbeträger für das Leistungsvermögen unserer Betriebe, unserer therapeutisch ausgerichteten Arbeitseinheiten und nicht zuletzt für die von vielen Gefangenen in ihrer Freizeit geschaffenen, teilweise künstlerisch anspruchsvollen
Gegenstände.

Anrede


Die Rahmenbedingungen für den Justizvollzug des Landes Brandenburg haben sich dadurch verändert, dass sich die Inhaftiertenzahlen anders entwickelt haben als noch in den 90iger Jahren aufgrund der damaligen Bevölkerungsprognose vorhergesagt. Ein seinerzeit angenommener Bedarf von 2.730 Haftplätzen lässt sich angesichts der inzwischen bis zum Jahresende 2020 fortgeschriebenen Bevölkerungsentwicklung nicht mehr aufrechterhalten. Selbst unter Einbeziehung aller – Ihnen ja bestens bekannten – vollzugsfachlichen Gesichtspunkte für die Bemessung der Haftplatzkapazität werden wir daher höchstens noch über 2.500 Haftplätze verfügen können.

Auch mit dieser Haftplatzkapazität Zahl liegt wir noch über der Zahl der Gefangenen, die bei gegenwärtig mehr als 2,5 Mio. Einwohnern unter Zugrundelegung der bundesdurchschnittlichen Verhältniszahl von 95 Gefangenen auf 100.000 Einwohnern zu erwarten wäre. Hier kommt die zukünftige demographische Entwicklung hinzu.

Freilich darf der demographische Faktor im Hinblick auf die Belegung der Vollzugsanstalten nicht überschätzt werden. Anders als etwa bei den Schülerzahlen wird die Inhaftiertenquote wesentlich stärker von gesellschaftlichen Entwicklungen und kriminalpolitischen Entscheidungen mit beeinflusst. So könnte beispielsweise eine veränderte Entscheidungspraxis unserer Gerichte bei der Strafaussetzung zur Bewährung sehr rasch einen viel stärkeren Einfluss auf die Belegung unserer Anstalten haben als der demo-graphische Faktor.
Dies mag das folgende Beispiel verdeutlichen: Der Anteil der nicht zur Bewährung ausgesetzten, also zu vollstreckenden Freiheitsstrafen an der Gesamtzahl der gegen Erwachsene verhängten Freiheitsstrafen in Brandenburg schwankte in den Jahren 2000 bis 2004 zwischen etwa 24 % und 34 %. Allein diese Schwankung um 10 %-Punkte bedeutet einen Unterschied von 450 zu Inhaftierenden! Da die Inhaftiertenzahlen somit eine große Schwankungsbreite haben und sich zudem relativ plötzlich verändern können, streben wir eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern an, um Schwankungen besser abfangen zu können.
Die soeben dargestellte Entwicklung muss natürlich zu einer entsprechenden Modifizierung der Landesvollzugskonzeption führen. Diese soll deshalb dem Kabinett (in den haushaltsrelevanten Grundzügen) zusammen mit der Fortschreibung der Bau- und Investitionsplanung vorgestellt werden.

Eine wesentliche Änderung wird darin bestehen, die zu langen Freiheitsstrafen verurteilten Gefangenen nicht nur in einer Anstalt zu konzentrieren, sondern auf die Standorte Brandenburg an der Havel, Cottbus-Dissenchen und Luckau-Duben zu verteilen. Luckau-Duben wird dabei als am besten gesicherte Anstalt des Landes mittelfristig die Hauptlast tragen müssen. Die dort - bedingt durch die Räumung von Spremberg - noch zahlreich untergebrachten Gefangenen mit eher kürzeren Freiheitsstrafen werden also nach entsprechender Änderung des Vollstreckungsplans auf andere Anstalten verteilt.
Die Langstrafenzuständigkeit von drei Anstalten wird es in den meisten Fällen auch ohne Unterstützung durch andere Bundesländer ermöglichen, bei Problemlagen, die in einer Anstalt nicht mehr sicher beherrscht werden können, zu reagieren. Wir werden das Risiko durch die Verlegung gefährlicher Gefangener in eine für ihre sichere Unterbringung geeignete Anstalt streuen bzw. besser steuern können. Schließlich halte ich es auch für sinnvoll, die hohe Beanspruchung, die mit der Beaufsichtigung, Behandlung und Betreuung von langstrafigen, oftmals schwierigen Gefangenen einher geht, auf mehr Schultern zu verteilen.

Das Spannungspotential in den Anstalten soll schließlich dadurch reduziert werden, dass wir anstaltsübergreifend und auch anstaltsintern nach besonderen Behandlungs- und Sicherheitserfordernissen weiter differenzieren. Dies kann auch die Unterbringung in überschaubaren baulich getrennten Haftbereichen einschließen. Eine – soweit möglich - heimatnahe Unterbringung der Gefangenen, welche den Erhalt ihrer sozialen Kontakte befördert, kann hierzu ebenfalls einen Beitrag leisten und die Voraussetzungen für einen kooperativen, auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzug verbessern.

Den verminderten Haftplatzzahlen müssen wir auch beim Personal Rechnung tragen. Das bedeutet einen gravierenden Personalabbau in den nächsten Jahren. Mit Recht fordern der Finanzminister und die Landesregierung insgesamt von uns - im Sinne der Wirtschaftlichkeit - auch die „Effizienzrendite“ für die neu geschaffenen und erneuerten modernen Haftplätze.
Deshalb können und werden wir uns nicht dagegen wehren, eine dem Bundesdurchschnitt entsprechende Relation von derzeit 48,36 Bediensteten zu 100 Haftplätzen in Ansatz zu bringen. Auf dieser Basis hat uns das Kabinett bis zum Jahresende 2009 noch 1.208 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zuzüglich 15 für die Jugendarrestanstalt) zugestanden. Auf eine vergleichbare Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern käme man im Übrigen auch dann, wenn man – in einer etwas komplizierteren, aber realitäts-näheren Betrachtungsweise – mittelfristig die Haftplatzzahlen an den tatsächlichen Inhaftierten orientieren würde, dafür aber für die noch nicht renovierten Haftplätze in der JVA Brandenburg bis zum Abschluss der Umbauarbeiten einen etwa 20 %igen Personalaufschlag in Ansatz brächte. Wie auch immer man rechnet, die Zahl 1.223 (1208 + 15) ist die Personalzielzahl, von der wir gegenwärtig auszugehen haben. Mehr Bedienstete werden uns nicht zugestanden werden.

Ausgehend von derzeit im Justizvollzug des Landes Brandenburg beschäftigten 1.358 Bediensteten und der Tatsache, dass von diesen bis Ende 2009 etwa 135 in den regulären oder vorzeitigen Ruhestand eintreten und einige weitere Bedienstete uns nach aller Erfahrung aus anderen Gründen verlassen werden, können wir davon ausgehen, dass wir zahlenmäßig das Personalziel erreichen würden, aber eben nur der blanken Zahl nach.

Und genau hier liegt das Hauptproblem: Nach der Laufbahnstruktur im Justizvollzug des Landes werden wir Ende 2009 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt vor allem im mittleren Verwaltungsdienst einschließlich Schreibdienst, aber auch im Werkdienst deutliche, im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst immer noch beachtliche Überhänge aufzuweisen haben. Ausgerechnet im Allgemeinen Vollzugsdienst werden uns aber bereits einige Bedienstete fehlen. Auch in den Folgejahren setzt sich in dieser Laufbahn der Abwärtstrend massiv fort. Um den Allgemeinen Vollzugdienst nicht ausbluten zu lassen, werden wir nicht umhin kommen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Werkdienstes dem Werkaufsichtsdienst zuzuordnen und damit den Allgemeinen Vollzugsdienst zu entlasten. Zu denken ist sogar daran, Werkbedienstete und evtl. geeignete und zum Wechsel bereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Verwaltungs- und des Schreibdienstes nach entsprechender Ausbildung in den Allgemeinen Vollzugsdienst zu übernehmen.
Ob dies ausreicht, um die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und vor allem sicheren Dienstbetriebes erforderliche Zahl von Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes vorzuhalten, wird zu prüfen sein. Sie dürfen sicher sein, dass ich mich für dieses Ihnen und mir gleichermaßen wichtige Anliegen mit allen Kräften einsetze. Die Sicherheit des Vollzuges muss jederzeit gewährleistet sein.

Eine weitere Möglichkeit, die hier beschriebene Schieflage in der Personalstruktur wenigstens zu relativieren, sehe ich darin, die Anstalten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit zielgerichteter als bisher mit Personal auszustatten. Wie schon heute in der Sozialtherapie - die im Übrigen um einen jugendsozialtherapeutischen Bereich in der JVA Wriezen erweitert werden soll – und im Jugend- und Frauenvollzug umgesetzt, müssen alle vollzuglichen Bereiche kritisch auf die jeweils erforderliche Personalintensität untersucht werden. Einzubeziehen ist ferner die Belastung der einzelnen Anstalten durch längerfristig dienstunfähige oder nur eingeschränkt dienstfähige oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur partiell einsetzbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weiterhin spielt auch eine Rolle, ob und ggf. welche Aufgaben eine Anstalt für den gesamten Justizvollzug wahrnimmt und welche Personalressourcen dafür notwendig sind.

Schließlich müssen wir mehr als bisher dafür sorgen, dass vor allem die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes - ihrer Ausbildung entsprechend - überwiegend zur Beaufsichtigung und Betreuung – und hier so flexibel wie möglich - eingesetzt werden. Reine Verwaltungstätigkeit soll der AVD nicht mehr ausüben - dafür haben wir anderes Personal.

Wir kommen auch nicht umhin, Personal rationeller einzusetzen. Viele überkommene, zu aufwändige Organisationsstrukturen müssen überdacht werden. Es gilt, Aufgaben und Kompetenzen klarer zu verteilen und zuzuweisen, Kompetenzen soweit wie möglich auf die vor Ort handelnden Bediensteten zu verlagern und vor allem dort das Personal zu konzentrieren, und zwar zu den Zeiten, zu denen es gebraucht wird.

Natürlich stellt eine adäquate Behandlung der Gefangenen einen grundlegenden Sicherheitsfaktor dar – wie umgekehrt keine oder unzureichende Behandlung Sicherheitsrisiken erzeugen. Insofern kann zwar der Schluss gezogen werden, dass sich eine Personalverknappung zu einem Sicherheitsrisiko entwickeln kann. Jedoch ist Personalknappheit heute schon zum Teil hausgemacht und bei näherer Betrachtung in vielen Fällen vermeidbar. Vielfach agieren fern von den Gefangenen zu viele „Häuptlinge“ und „auf der Piste“ zu wenig „Indianer“. Zum Teil erwachsen hieraus massive Kommunikations- und Informationsdefizite, die das soziale Klima und damit die soziale Sicherheit beeinträchtigen. Dies sind dann tatsächliche Sicherheitsrisiken.

Die laufenden Entwicklungsprozesse im brandenburgischen Justizvollzug sind unverzichtbar. Doch zugleich verlangen sie den Bediensteten ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft ab. Deshalb ist es notwendig, die begleitende Fortbildung auf dem bisherigen Niveau zu erhalten und sie unter Umständen noch gezielter auf Organisations- und Personalentwicklungsprozesse abzustimmen. Insoweit erhoffe ich mir von einer stärkeren Verzahnung der Aus- und Fortbildung der beiden Ländern Berlin und Brandenburg eine Erweiterung der Angebotspalette.

Insbesondere die Aus- und Fortbildung der Bediensteten des All-gemeinen Vollzugsdienstes wird dabei in nächster Zeit einen deutlichen Schwerpunkt einnehmen. Ich bin froh, dass der im vorigen Jahr von Herrn Ministerialrat Schmid ins Leben gerufene Führungslehrgang für den Allgemeinen Vollzugsdienst jetzt im Oktober 2005 beginnt. Ich sehe darin erhebliches Entwicklungs-potential für die Betroffenen persönlich, aber auch für den Vollzug unseres Landes.

Ich halte es auch für erforderlich, dass wir aus den zahlreichen Beschuldigungen, die gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere der JVA Brandenburg an der Havel im Vorjahr erhoben worden sind, Konsequenzen ziehen. Damit meine ich nicht Schuldvorwürfe gegen Einzelne. Wenn ich hier von Konsequenzen spreche, so meine ich damit, dass überlegt werden muss, ob es nicht strukturelle Überforderungssituationen im Justizvollzug gibt, für die ein mögliches Fehlverhalten Einzelner nur Symptom ist. So dürfen wir etwa die Bediensteten, die tagtäglich in der Konfrontation mit schwierigen Gefangenen stehen und auf verbale Entgleisungen oder angedrohte oder tatsächliche Tätlichkeiten zu reagieren haben, nicht allein lassen. Deshalb arbeitet die Vollzugsabteilung meines Hauses derzeit an einer Konzeption, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig das notwendige Rüstzeug vermittelt werden kann, um in Krisensituationen eingreifen und diese vor allem mit auf Deeskalation bedachten Mitteln schon im Vorfeld auffangen zu können. Auch insoweit bedarf es intensiver Fortbildungsmaßnahmen.

Meine Damen und Herren,

ich habe Ihnen die Situation des brandenburgischen Strafvollzugs, so wie sie sich mir heute darstellt, geschildert. Der brandenburgische Justizvollzug hat alle Voraussetzungen, um zu einer leistungsfähigen, modernen Organisation zu werden, die den ihr erteilten Auftrag, rechtsstaatlich Sicherheit zu schaffen, erfüllt und dabei wirtschaftlich handelt. Ich bin mir aber bewusst, dass dies nur gelingen kann, wenn wir die Bediensteten auf diesem Weg mitnehmen. Im BSBD sehe ich dabei einen verlässlichen Partner.

Dabei freue ich mich besonders, dass Sie, Herr Köbke, nach längerer, krankheitsbedingter Pause das Ruder des Vorsitzes wieder fest in die Hände genommen haben. Sie haben stets das Wort ergriffen, um sich gegenüber dem Justizministerium oder der Landesregierung, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit gegen nach Ihrer Meinung unberechtigte Vorwürfe gegen den brandenburgischen Justizvollzug zu wehren. Sie haben aber auch mit Augenmaß unrealistische Forderungen vermieden, notwendige Veränderungen aufgezeigt, an solchen Veränderungsprozessen aktiv mitgewirkt und dabei auch unvermeidliche Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges akzeptiert. Ich bin sicher, dass wir auf diesem Weg weiterhin zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des brandenburgischen Justizvollzuges kommen.

 

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