Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

Der Regierungsentwurf zu einem Jugendstrafvollzugsgesetz für das Land Brandenburg ist akzeptabel, der BSBD sieht jedoch noch Änderungsbedarf

 

Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtages zu den Entwürfen eines Jugendstrafvollzugsgesetzes der Landesregierung und der Fraktion DIE LINKE. Der Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg legt die Positionen aus der Sicht der Justizvollzugsbediensteten dar.

 

Der große Plenarsaal des Brandenburger Landtages

 

 

Ralf Holzschuher (SPD) leitete die Anhörung der Experten im Rechtsausschuss

 

Sportliche Betätigung als Pflichtvorgabe für Jugendstrafgefangene

 

Vorrang der Schul- und Ausbildung als wesentlicher Bestandteil des neuen JStVollzG

 

Landesvorsitzender Willi Köbke war zur Anhörung im Rechtsausschuss

 

Nach Abschluss der Ressortabstimmungen und der Verbands- und Gewerkschaftsbeteiligungen, in die auch der BSBD Brandenburg seine Bewertung zum Regierungsentwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz eingebracht hat, ist dieser dem Landtag Brandenburg zur Befassung zugeleitet worden. Parallel dazu hat die Fraktion DIE LINKE einen eigenständigen Entwurf entwickelt, der dem Regierungsentwurf entgegengestellt wurde.

 

Die erste Lesung zu beiden fand in der Plenumsberatung am 12. September 2007 statt. Justizministerin Beate Blechinger (CDU) führte zum Regierungsentwurf aus:

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, für den Jugendstrafvollzug bis zum 31. Dezember 2007 eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Brandenburg hat daraufhin in einer Arbeitsgruppe mit acht weiteren Bundesländern einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser Entwurf wurde im hiesigen Beteiligungsverfahren nur geringfügig geändert, um den brandenburgischen Besonderheiten Rechnung zu tragen und ihn an das Landesrecht anzupassen.“

„Unser Regierungsentwurf trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen modernen rechtsstaatlichen Jugendstrafvollzug Rechnung und setzt klare Schwerpunkte. Das tragende Element dieses Entwurfs ist die erzieherische Ausgestaltung des gesamten Vollzugs. Das heißt zum einen, dass wir die Gefangenen in der Entwicklung so fördern wollen, dass sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung befähigt werden. Das heißt aber auch, dass wir die Gefangenen fordern wollen.“

 

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Stefan Sarrach, begründete in seinen Ausführungen, warum seine Fraktion einen eigenständigen Gesetzentwurf eingebracht hat, in dem er ihn als „produktive Kritik“ an dem Regierungsentwurf bewertete, welcher nach Auffassung der LINKEN zwar positive Ansätze aufweist, aber aus finanzpolitischen Erwägungen hinter den eigentlichen Erfordernissen zurückbleiben würde.

 

Der Landtag hat dann beschlossen, beide (!!!) Entwürfe zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss zu überweisen, wohl auch zur Überraschung der Opposition.

 

Für den 8. November 2007 hat dann der Rechtsausschuss zu dieser Problematik eine Anhörung von Experten vorgesehen und um Äußerung zu einigen Schwerpunkten (neben der Stellungnahme zu den Entwürfen) gebeten. Der Einladung folgten Dr. Klaus Koepsel, ehemaliger Präsident des Justizvollzugsamtes Rheinland, Prof. Dr. med. Norbert Konrad, Chefarzt im Justizvollzugskrankenhaus Berlin, Christiane Jesse, Leiterin der Jugendanstalt Hameln, Marius Fiedler, Leiter der Jugendanstalt Berlin, die Vertreterin des Vorsitzenden der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung, Marie Blume, Vorsitzende der LAG der Sozialen Dienste der Justiz im Land Brandenburg und natürlich auch der Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg, Willi Köbke.

 

Alle geladenen Experten stellten heraus, dass der Regierungsentwurf grundsätzlich den Anforderungen an ein modernes Jugendstrafvollzugsgesetz entspricht. Zugleich sahen sie an einigen Regelungen durchaus noch Änderungsbedarf. Bezüglich des Entwurfes der LINKEN gab es unterschiedliche Auffassungen. Einigkeit bestand jedoch darin, dass er schon allein wegen der daraus resultierenden erheblichen finanziellen Mehrkosten nicht realisierbar ist.

 

Der Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg, Willi Köbke, bekräftigte nochmals die Position des BSBD, dass es keineswegs als Fortschritt zu bewerten ist, wenn entgegen der europäischen Zielsetzungen die nationale Gesetzgebung in Deutschland durch Verlagerung der Regelungskompetenz vom Bund auf die Länder eine  weitere Zersplitterung  erfährt und im Bereich des Justizvollzuges bundeseinheitliche Strafgesetzgebung in ihrer Anwendung unterschiedliche Vollstreckungsbedingungen zur Folge hat. Insofern wird es durch den BSBD begrüßt, dass sich die Landesregierung Brandenburgs entschlossen hat, mit acht weiteren Bundesländern ein im Wesentlichen gleichlautendes Jugendstrafvollzugsgesetz vorzusehen.

 

Zugleich wies Kollege Köbke darauf hin, dass die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben durch entsprechende Bereitstellung der finanziellen und personellen Mittel durch Landesregierung und Parlament gewährleistet werden muss. Die baulichen Voraussetzungen dazu sind im Land Brandenburg durch die umfangreichen Baumaßnahmen vorhanden. Allerdings sei es bedauerlich, dass die vormals vorgesehene zweite Jugendstrafanstalt nicht zur Realisierung kam und es hier neben der JVA Wriezen nur eine zusätzliche Abteilung für die Verwirklichung von Jugendstrafe in der JVA Cottbus-Dissenchen gebe und somit eine konsequente räumliche Trennung der Jugendstrafgefangenen von den Erwachsenen nicht durchgängig gewährleistet ist.

 

Hinsichtlich der einzelnen Regelungen verwies Kollege Köbke auf die Darlegungen in der Stellungnahme zum Regierungsentwurf und die schriftlichen Ausführungen zu den angefragten Schwerpunkten. Hierbei stellte er deutlich heraus, dass das vorgegebene Vollzugsziel im Regierungsentwurf sowohl den Realitäten als auch der Bundesverfassungsgerichtvorgabe besser entspricht als das im Entwurf der LINKEN, da der Resozialisierung/Erziehung im Jugendstrafvollzug zwar ein gewisser Vorrang einzuräumen ist, aber Schutzaspekte eben auch erhebliche Bedeutung  haben. Sie ganz zu ignorieren - wie es im Entwurf der LINKEN erfolgt - ist sowohl realitätsfern als auch nicht im Interesse der gesetzestreuen Bevölkerung und erst recht nicht der Kriminalitätsopfer.

 

Auch die Vorgabe von Pflichten, die einzuhalten sind - im Regierungsentwurf enthalten, während im Entwurf der LINKEN auf Freiwilligkeit und Einsicht gesetzt wird - ist zwingend geboten, denn gerade darin besteht eines der wichtigsten Ziele der Resozialisierung, die Straftäter durch verpflichtende Forderungen an die freiwillige Einhaltung von Normen zu gewöhnen.

 

Nachdrücklich sprach sich Willi Köbke nochmals dafür aus, den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug festzuschreiben und die Überweisung in den offenen Vollzug als Progression aus dem geschlossenen Vollzug, dann aber wesentlich zwingender als bisher praktiziert, vorzusehen. So ist diese Maßnahme pädagogisch sinnvoller und für die angestrebte Entwicklung des Jugendstrafgefangenen wirksamer und förderlicher. Hier fand sich Unterstützung durch die Vereinigung der Jugendanstaltsleiter, für die Marius Fiedler auch anwesend war.

 

Zusammenfassend brachte Willi Köbke als Position des BSBD Brandenburg zum Ausdruck, dass der Regierungsentwurf sowohl den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes als auch den gesellschaftlichen Gegebenheiten und den vorhandenen Realitäten im Klientel besser entspricht als der Entwurf der Fraktion der LINKEN. Er würde aber durch die in der Anhörung vorgetragenen Änderungen noch verbessert werden können, um ein Gesetz für die Gestaltung des Jugendstrafvollzuges im Land Brandenburg in Kraft zu setzen, welches dem Anspruch genügt, sowohl theoretisch wissenschaftlichen und rechtlich notwendigen Erfordernissen als auch praktischen Gegebenheiten zu entsprechen.

 

Nach ca. 2 ½  Stunden beendete der amtierende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Ralf Holzschuher (SPD), die öffentliche Anhörung und dankte den Teilnehmern für ihre Beiträge. Er sicherte zu, dass die vorgebrachten Sachverhalte tiefgründig geprüft werden und ggf. auch Berücksichtigung finden.