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Der
Regierungsentwurf zu einem Jugendstrafvollzugsgesetz für das Land
Brandenburg ist akzeptabel, der BSBD sieht jedoch noch Änderungsbedarf
Expertenanhörung im
Rechtsausschuss des Landtages zu den Entwürfen eines
Jugendstrafvollzugsgesetzes der Landesregierung und der Fraktion DIE LINKE.
Der Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg legt die Positionen aus der Sicht
der Justizvollzugsbediensteten dar.
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Der große Plenarsaal des
Brandenburger Landtages |
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Ralf Holzschuher (SPD) leitete die Anhörung der
Experten im Rechtsausschuss |
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Sportliche Betätigung als Pflichtvorgabe für
Jugendstrafgefangene |
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Vorrang der Schul- und Ausbildung als wesentlicher
Bestandteil des neuen JStVollzG |
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Landesvorsitzender Willi Köbke war zur Anhörung im
Rechtsausschuss |
Nach Abschluss der
Ressortabstimmungen und der Verbands- und Gewerkschaftsbeteiligungen, in die
auch der BSBD Brandenburg seine Bewertung zum Regierungsentwurf für
ein Jugendstrafvollzugsgesetz eingebracht hat, ist dieser dem Landtag
Brandenburg zur Befassung zugeleitet worden. Parallel dazu hat die Fraktion
DIE LINKE einen eigenständigen Entwurf entwickelt, der dem Regierungsentwurf
entgegengestellt wurde.
Die erste Lesung zu beiden
fand in der Plenumsberatung am 12. September 2007 statt.
Justizministerin Beate Blechinger (CDU) führte zum Regierungsentwurf
aus:
„Das
Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, für den
Jugendstrafvollzug bis zum 31. Dezember 2007 eine gesetzliche Grundlage zu
schaffen. Brandenburg hat daraufhin in einer Arbeitsgruppe mit acht weiteren
Bundesländern einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser Entwurf
wurde im hiesigen Beteiligungsverfahren nur geringfügig geändert, um den
brandenburgischen Besonderheiten Rechnung zu tragen und ihn an das
Landesrecht anzupassen.“
…
„Unser Regierungsentwurf
trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen modernen
rechtsstaatlichen Jugendstrafvollzug Rechnung und setzt klare Schwerpunkte.
Das tragende Element dieses Entwurfs ist die erzieherische Ausgestaltung des
gesamten Vollzugs. Das heißt zum einen, dass wir die Gefangenen in der
Entwicklung so fördern wollen, dass sie zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Lebensführung befähigt werden. Das heißt aber auch,
dass wir die Gefangenen fordern wollen.“
Der rechtspolitische
Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Stefan Sarrach, begründete in seinen
Ausführungen, warum seine Fraktion einen eigenständigen Gesetzentwurf
eingebracht hat, in dem er ihn als „produktive Kritik“ an dem
Regierungsentwurf bewertete, welcher nach Auffassung der LINKEN zwar
positive Ansätze aufweist, aber aus finanzpolitischen Erwägungen hinter den
eigentlichen Erfordernissen zurückbleiben würde.
Der Landtag hat dann
beschlossen, beide (!!!) Entwürfe zur weiteren Beratung in den
Rechtsausschuss zu überweisen, wohl auch zur Überraschung der Opposition.
Für den 8. November 2007
hat dann der Rechtsausschuss zu dieser Problematik eine Anhörung von
Experten vorgesehen und um Äußerung zu einigen Schwerpunkten (neben der
Stellungnahme zu den Entwürfen) gebeten. Der Einladung folgten Dr. Klaus
Koepsel, ehemaliger Präsident des Justizvollzugsamtes Rheinland,
Prof. Dr. med. Norbert Konrad, Chefarzt im Justizvollzugskrankenhaus
Berlin, Christiane Jesse, Leiterin der Jugendanstalt Hameln,
Marius Fiedler, Leiter der Jugendanstalt Berlin, die Vertreterin des
Vorsitzenden der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung, Marie
Blume, Vorsitzende der LAG der Sozialen Dienste der Justiz im Land
Brandenburg und natürlich auch der Landesvorsitzende des BSBD
Brandenburg, Willi Köbke.
Alle geladenen Experten
stellten heraus, dass der Regierungsentwurf grundsätzlich den Anforderungen
an ein modernes Jugendstrafvollzugsgesetz entspricht. Zugleich sahen sie an
einigen Regelungen durchaus noch Änderungsbedarf. Bezüglich des Entwurfes
der LINKEN gab es unterschiedliche Auffassungen. Einigkeit bestand jedoch
darin, dass er schon allein wegen der daraus resultierenden erheblichen
finanziellen Mehrkosten nicht realisierbar ist.
Der Landesvorsitzende des
BSBD Brandenburg, Willi Köbke, bekräftigte nochmals die Position
des BSBD, dass es keineswegs als Fortschritt zu bewerten ist, wenn
entgegen der europäischen Zielsetzungen die nationale Gesetzgebung in
Deutschland durch Verlagerung der Regelungskompetenz vom Bund auf die Länder
eine weitere Zersplitterung erfährt und im Bereich des Justizvollzuges
bundeseinheitliche Strafgesetzgebung in ihrer Anwendung unterschiedliche
Vollstreckungsbedingungen zur Folge hat. Insofern wird es durch den BSBD
begrüßt, dass sich die Landesregierung Brandenburgs entschlossen hat, mit
acht weiteren Bundesländern ein im Wesentlichen gleichlautendes
Jugendstrafvollzugsgesetz vorzusehen.
Zugleich wies Kollege
Köbke darauf hin, dass die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben durch
entsprechende Bereitstellung der finanziellen und personellen Mittel
durch Landesregierung und Parlament gewährleistet werden muss. Die baulichen
Voraussetzungen dazu sind im Land Brandenburg durch die umfangreichen
Baumaßnahmen vorhanden. Allerdings sei es bedauerlich, dass die vormals
vorgesehene zweite Jugendstrafanstalt nicht zur Realisierung kam und es hier
neben der JVA Wriezen nur eine zusätzliche Abteilung für die Verwirklichung
von Jugendstrafe in der JVA Cottbus-Dissenchen gebe und somit eine
konsequente räumliche Trennung der Jugendstrafgefangenen von den Erwachsenen
nicht durchgängig gewährleistet ist.
Hinsichtlich der einzelnen
Regelungen verwies Kollege Köbke auf die Darlegungen in der
Stellungnahme zum Regierungsentwurf und die schriftlichen Ausführungen zu
den angefragten Schwerpunkten. Hierbei stellte er deutlich heraus, dass das
vorgegebene Vollzugsziel im Regierungsentwurf sowohl den Realitäten
als auch der Bundesverfassungsgerichtvorgabe besser entspricht als das im
Entwurf der LINKEN, da der Resozialisierung/Erziehung im
Jugendstrafvollzug zwar ein gewisser Vorrang einzuräumen ist, aber
Schutzaspekte eben auch erhebliche Bedeutung haben. Sie ganz zu
ignorieren - wie es im Entwurf der LINKEN erfolgt - ist sowohl realitätsfern
als auch nicht im Interesse der gesetzestreuen Bevölkerung und erst recht
nicht der Kriminalitätsopfer.
Auch die Vorgabe von
Pflichten, die einzuhalten sind - im Regierungsentwurf enthalten,
während im Entwurf der LINKEN auf Freiwilligkeit und Einsicht gesetzt wird -
ist zwingend geboten, denn gerade darin besteht eines der wichtigsten Ziele
der Resozialisierung, die Straftäter durch verpflichtende Forderungen an die
freiwillige Einhaltung von Normen zu gewöhnen.
Nachdrücklich sprach sich
Willi Köbke nochmals dafür aus, den geschlossenen Vollzug als
Regelvollzug festzuschreiben und die Überweisung in den offenen Vollzug
als Progression aus dem geschlossenen Vollzug, dann aber wesentlich
zwingender als bisher praktiziert, vorzusehen. So ist diese Maßnahme
pädagogisch sinnvoller und für die angestrebte Entwicklung des
Jugendstrafgefangenen wirksamer und förderlicher. Hier fand sich
Unterstützung durch die Vereinigung der Jugendanstaltsleiter, für die
Marius Fiedler auch anwesend war.
Zusammenfassend brachte
Willi Köbke als Position des BSBD Brandenburg zum Ausdruck, dass
der Regierungsentwurf sowohl den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes als
auch den gesellschaftlichen Gegebenheiten und den vorhandenen Realitäten im
Klientel besser entspricht als der Entwurf der Fraktion der LINKEN. Er würde
aber durch die in der Anhörung vorgetragenen Änderungen noch verbessert
werden können, um ein Gesetz für die Gestaltung des Jugendstrafvollzuges im
Land Brandenburg in Kraft zu setzen, welches dem Anspruch genügt, sowohl
theoretisch wissenschaftlichen und rechtlich notwendigen Erfordernissen als
auch praktischen Gegebenheiten zu entsprechen.
Nach ca. 2 ½ Stunden
beendete der amtierende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Ralf
Holzschuher (SPD), die öffentliche Anhörung und dankte den Teilnehmern
für ihre Beiträge. Er sicherte zu, dass die vorgebrachten Sachverhalte
tiefgründig geprüft werden und ggf. auch Berücksichtigung finden.
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