|
Barbara Richstein,
Justizministerin des Landes Brandenburg
Zur Lage des
Strafvollzuges in Brandenburg und Schwerpunkte der angestrebten Entwicklung
|
 |
|
Barbara Richstein
(CDU) |
Der Strafvollzug in
Brandenburg kann sich sehen lassen. Wir haben viel erreicht und können auf
den hohen Standard unserer Justizvollzugsanstalten durchaus stolz sein.
Dennoch befindet sich der
Brandenburgische Justizvollzug in einem grundlegenden Umstrukturierungs-
und Modernisierungsprozess.
Seit der Inbetriebnahme der
Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow sind mit der Justizvollzugsanstalt
Cottbus-Dissenschen und der Justizvollzugsanstalt Wriezen zwei weitere
Anstalten neu gebaut bzw. wesentlich erweitert und in Betrieb genommen
worden. Die Justizvollzugsanstalt Duben steht kurz vor der baulichen
Fertigstellung. Nach den noch notwendigen Modernisierungen der
Justizvollzugsanstalten Brandenburg an der Havel und Spremberg wird das Land
durchgängig über Anstalten verfügen, die in ihrer baulichen und
technischen Ausgestaltung modernen Anforderungen genügen. Sie werden
flächendeckend den notwendigen Rahmen schaffen, um den gesetzlichen
Auftrag der Resozialisierung bestens zu erfüllen und den Schutz
der Allgemeinheit vor erneuten Straftaten der Gefangnen zu gewährleisten.
Schon jetzt haben die
intensiven Bemühungen die bauliche und technische Sicherheit auch der alten
Justizvollzugsanstalten zu erhöhen, zu einer deutlichen Verbesserung der
Sicherheit des Gewahrsams der Gefangenen geführt. War der
brandenburgische Strafvollzug noch bis 1999 von zahlreichen Ausbrüchen aus
dem geschlossenen Justizvollzug zurecht in die öffentliche Kritik geraten,
blicken wir heute auf sichere Anstalten.
Dass ein höherer
Sicherheitsstandard erreicht werden konnte, hat aber nicht nur in dem Bau
moderner Haftanstalten seine Ursache, sondern ist insbesondere auch den
hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug zu
verdanken.
Keine Alternative zum
Behandlungsvollzug
Strafvollzug bedeutet aber
nicht allein, dass es keine Ausbrüche mehr geben darf, sondern durch den
Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene auch befähigt werden, künftig
in sozialer Verantwortung ein straffreies Leben zu führen.
Es steht außer Zweifel, dass
Gefangene, die sich für eine sozial verantwortliche Lebensführung
entschieden haben und dazu während des Strafvollzuges befähigt worden sind,
weniger häufig rückfällig werden als andere. Unter dem Aspekt des
nachhaltigen Schutzes der Allgemeinheit vor Rückfallkriminalität, gibt es
daher keine Alternative zum Behandlungsvollzug.
Der brandenburgische
Strafvollzug hat in den letzten Jahren bei der Entwicklung von
Behandlungsangeboten erhebliche Fortschritte erzielen können. Sie
spiegeln sich u.a. in der Einrichtung qualifizierter Bildungsangebote in
verschiedenen Anstalten und in einer sozialtherapeutischen Abteilung mit 80
Haftplätzen in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel wieder.
Gleichwohl darf nicht
verkannt werden, dass im Bereich der Behandlung noch großer und dauernder
Entwicklungsbedarf besteht. Diesen abzudecken, wird in den nächsten Jahren
für den Strafvollzug in Brandenburg eine wesentliche Herausforderung sein.
Problemfelder des
Strafvollzugs derzeit
Da ist zum einen die
Haushaltslage. Die extrem angespannte Haushaltslage des Landes
Brandenburg zwingt auch im Strafvollzug zu Kosteneinsparungen. Dies
gilt insbesondere im Bereich der Personalkosten. Bezogen auf die
verfügbaren Haftplätze beschäftigt das Land Brandenburg zur Zeit mehr
Bedienstete in den Justizvollzugsanstalten als es dem Durchschnitt aller
anderen Bundesländer entspricht.
Die Aufgabenstellung des
Ausschusses für Verwaltungsoptimierung heißt hier, im Rahmen des „best
practis“ die beste Relation aufzuweisen. Ich glaube, dass eine
Angleichung an den Bundesdurchschnitt möglich sein kann, aber nur unter
Berücksichtigung Brandenburger Spezifika. Dieser Herausforderung müssen wir
uns stellen.
Zum anderen sind wegen der
angespannten Lage am Arbeitsmarkt die Vermittlungschancen für
entlassene Strafgefangene und damit – wegen der besonderen Bedeutung eines
festen Arbeitsplatzes für die Rückfallvermeidung – ihre
Reintegrationschancen immer schlechter geworden. Ich bin der Überzeugung,
dass wir allein einen auf Wiedereingliederung der Strafgefangenen
ausgerichteten behandlungsorientierten Strafvollzug nicht allein meistern
müssen. Es ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Gefangene zu reintegrieren,
setzt die Wiederaufnahmebereitschaft der Gesellschaft und die
Bereitschaft einzelner privater und öffentlicher Stellen voraus. Dieses umso
mehr, als unser Einfluss naturgemäß auf die Dauer des Freiheitsentzuges
beschränkt ist.
Einsparungen bei
gleichzeitiger Intensivierung der Behandlungsarbeit
Trotz der nur punktuell
genannten Schwierigkeiten können wir – und davon bin ich überzeugt – die
Behandlungsqualität des Strafvollzuges kosteneffizient unter Gewährleistung
hoher Sicherheit des Gewahrsams der Gefangenen verbessern. Ich halte dies
für machbar.
Mut zu dieser Annahme geben
mir die Erfahrungen mit den beiden neuen Anstalten in
Neuruppin-Wulkow und in Cottbus-Dissenchen. Sie liegen beide in
der Personalausstattung unter dem für das Land Brandenburg angestrebten
Durchschnitt der Bundesländer und müssen deshalb nicht mit weiteren
Abgaben im Personalbereich rechnen. Dabei verkenne ich nicht, dass in
diesen Anstalten die Personalausstattung noch als sehr problematisch
empfunden wird.
Ich gehe aber auch davon
aus, dass bei einer aufgabenkritischen Durchleuchtung der Anstaltsstrukturen
und Arbeitsprozesse – insbesondere unter Berücksichtigung der mit der neuen
Kommunikationstechnologie entstandenen Möglichkeiten – erhebliche
Rationalisierungspotenziale erschlossen werden können, die dann in eine
Intensivierung der Behandlungsarbeit einfließen. Dabei wird
insbesondere eine stärkere Einbindung der Bediensteten des allgemeinen
Vollzugsdienstes in Betracht kommen.
Die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und der effektivere Einsatz dieser Bediensteten ist
deshalb auch Gegenstand einer landesweiten Untersuchung im Rahmen der
Organisationsentwicklung, die in Kürze zu ersten Ergebnissen führen
wird.
Trotz aller
Optimierungsbemühungen, die auch die Einführung betriebswirtschaftlicher
Steuerungsinstrumente umfassen müssen, wird es nicht bezahlbar sein,
einen Behandlungsvollzug zu schaffen, der für jeden Gefangenen ein
individuelles Behandlungsprogramm bereithält. Unabhängig davon, dass über
die Wirksamkeit vieler Behandlungsmaßnahmen wissenschaftlich gesicherte
Erkenntnisse nicht vorliegen.
Wir werden aber
Behandlungsschwerpunkte bilden und diese auch angemessen ausstatten
können, so wie es im Fall der Sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA
Brandenburg a.d.H. bereits geschehen ist.
Um den schädlichen Wirkungen
der Haft zu begegnen, wird in der Fachabteilung des Justizministeriums eine
Vollzugskonzeption erarbeitet, die eine differenzierte
Unterbringung der Gefangenen nach Behandlungs-, Sicherheits- und
Gefährdungsgesichtspunkten sicherstellt und damit wesentlich negative
Entwicklungen minimiert sowie differenzierte Behandlungsangebote ermöglicht,
deren Wirksamkeit dann unter der Federführung des zurzeit im Aufbau
befindlichen Kriminologischen Dienstes zu evaluieren sein wird.
Kooperation mit öffentlichen
und privaten Stellen
Aufgrund der angespannten
Arbeitsmarktsituation werden wir bei der Gestaltung eines
behandlungsorientierten Strafvollzugs als Vollzugsbehörden auf die
Kooperation mit anderen privaten und öffentlichen Stellen angewiesen sein.
Dies stellt sich nur auf den ersten Blick als Problem dar; bei näherem
Hinsehen scheint mir darin eher eine Chance zu liegen. Schon allein
die Tatsache, dass Außenstehende mit ihrer „normalen“ Sicht der Dinge sich
an dem Behandlungsprozess beteiligen und auf diese Weise ein Stück Außenwelt
hinter die Mauern bringen, wirkt der mit der Inhaftierung verbundenen Gefahr
der Abkapselung entgegen.
Unternehmer, die sich bereit
finden, Arbeitsplätze in der Anstalt einzurichten, finden nicht nur günstige
Beschäftigungsbedingungen sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag
dazu, dass die Gefangenen nicht den Kontakt zu den normalen
Arbeitsanforderungen und damit an Lebenstüchtigkeit verlieren.
Ärzte, Lehrer, Pfarrer, die
ihre Tätigkeit auch in der Justizvollzugsanstalt ausüben und ehrenamtliche
Vollzugshelfer, die sich um Gefangene kümmern, signalisieren glaubhafter als
Vollzugsbedienstete, dass inhaftiert zu sein nicht heißt abgeschrieben zu
sein.
Der Aufbau und die Pflege
eines funktionierenden Netzwerks intakter Arbeitsbeziehungen zu allen
Personen und Stellen, die für den Strafvollzug von Bedeutung sind gehören
deshalb zu den Aufgaben eines als Teilsystem staatlicher
Kriminalitätsprävention funktionierenden Behandlungsvollzugs. Die
Vielzahl der heute eingeladenen Gäste verdeutlicht die Komplexität und auch
die potenzielle Leistungskraft eines solchen Netzwerks.
Eine umfassende
Zusammenarbeit in diesem Sinn setzt Vertrauen in die Integrität der
Kooperationspartner voraus.
Vorfälle und
Medienberichterstattung
Die Vertrauenswürdigkeit des
brandenburgischen Strafvollzugs hat durch die in den letzten Monaten bekannt
gewordenen Vorfälle unterschiedlichster Art in verschiedenen Anstalten und
die Art, in der die Medien darüber berichtet haben, erheblichen Schaden
erlitten.
Zum Teil beruht dies darauf,
dass die Einleitung von dienstlichen oder strafrechtlichen Ermittlungen bzw.
Maßnahmen fälschlicherweise bereits als Vorverurteilung und Bestätigung der
erhobenen Vorwürfe missverstanden wurden. Ich kann versichern, dass alle
Beschuldigungen sorgfältig unter dienst- und strafrechtlichen Aspekten
geprüft und – soweit dies nach dem Ergebnis der Ermittlungen geboten ist –
auch sanktioniert werden.
Sofern sich Vorwürfe als
leichtfertig oder vorsätzlich falsch erhoben herausstellen, wird
gegen die Anschuldiger mit gleicher Konsequenz vorgegangen werden.
Ich bin davon überzeugt,
dass die vorbehaltlose Aufklärung aller Vorwürfe für die Wiederherstellung
des Vertrauens in die rechtsstaatliche Integrität des Strafvollzuges
insgesamt und damit für die angestrebte Zusammenarbeit mit unseren Partnern
des Vollzugs unverzichtbar ist.
Bemerkung:
Dieser Beitrag war
Bestandteil der Ausführungen der Justizministerin anlässlich der feierlichen
Amtseinführung des neuen Anstaltsleiters am 6. September 2004 in der JVA
Neuruppin-Wulkow.
|