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Barbara Richstein, Justizministerin des Landes Brandenburg

 

Zur Lage des Strafvollzuges in Brandenburg und Schwerpunkte der angestrebten Entwicklung

 

Barbara Richstein (CDU)

 

Der Strafvollzug in Brandenburg kann sich sehen lassen. Wir haben viel erreicht und können auf den hohen Standard unserer Justizvollzugsanstalten durchaus stolz sein.

 

Dennoch befindet sich der Brandenburgische Justizvollzug in einem grundlegenden Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozess.

 

Seit der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow sind mit der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenschen und der Justizvollzugsanstalt Wriezen zwei weitere Anstalten neu gebaut bzw. wesentlich erweitert und in Betrieb genommen worden. Die Justizvollzugsanstalt Duben steht kurz vor der baulichen Fertigstellung. Nach den noch notwendigen Modernisierungen der Justizvollzugsanstalten Brandenburg an der Havel und Spremberg wird das Land durchgängig über Anstalten verfügen, die in ihrer baulichen und technischen Ausgestaltung modernen Anforderungen genügen. Sie werden flächendeckend den notwendigen Rahmen schaffen, um den gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung bestens zu erfüllen und den Schutz der Allgemeinheit vor erneuten Straftaten der Gefangnen zu gewährleisten.

 

Schon jetzt haben die intensiven Bemühungen die bauliche und technische Sicherheit auch der alten Justizvollzugsanstalten zu erhöhen, zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit des Gewahrsams der Gefangenen geführt. War der brandenburgische Strafvollzug noch bis 1999 von zahlreichen Ausbrüchen aus dem geschlossenen Justizvollzug zurecht in die öffentliche Kritik geraten, blicken wir heute auf sichere Anstalten.

 

Dass ein höherer Sicherheitsstandard erreicht werden konnte, hat aber nicht nur in dem Bau moderner Haftanstalten seine Ursache, sondern ist insbesondere auch den hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug zu verdanken.

 

 

Keine Alternative zum Behandlungsvollzug

 

Strafvollzug bedeutet aber nicht allein, dass es keine Ausbrüche mehr geben darf, sondern durch den Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene auch befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein straffreies Leben zu führen.

 

Es steht außer Zweifel, dass Gefangene, die sich für eine sozial verantwortliche Lebensführung entschieden haben und dazu während des Strafvollzuges befähigt worden sind, weniger häufig rückfällig werden als andere. Unter dem Aspekt des nachhaltigen Schutzes der Allgemeinheit vor Rückfallkriminalität, gibt es daher keine Alternative zum Behandlungsvollzug.

 

Der brandenburgische Strafvollzug hat in den letzten Jahren bei der Entwicklung von Behandlungsangeboten erhebliche Fortschritte erzielen können. Sie spiegeln sich u.a. in der Einrichtung qualifizierter Bildungsangebote in verschiedenen Anstalten und in einer sozialtherapeutischen Abteilung mit 80 Haftplätzen in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel wieder.

 

Gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass im Bereich der Behandlung noch großer und dauernder Entwicklungsbedarf besteht. Diesen abzudecken, wird in den nächsten Jahren für den Strafvollzug in Brandenburg eine wesentliche Herausforderung sein.

 

 

Problemfelder des Strafvollzugs derzeit

 

Da ist zum einen die Haushaltslage. Die extrem angespannte Haushaltslage des Landes Brandenburg zwingt auch im Strafvollzug zu Kosteneinsparungen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Personalkosten. Bezogen auf die verfügbaren Haftplätze beschäftigt das Land Brandenburg zur Zeit mehr Bedienstete in den Justizvollzugsanstalten als es dem Durchschnitt aller anderen Bundesländer entspricht.

 

Die Aufgabenstellung des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung heißt hier, im Rahmen des „best practis“ die beste Relation aufzuweisen. Ich glaube, dass eine Angleichung an den Bundesdurchschnitt möglich sein kann, aber nur unter Berücksichtigung Brandenburger Spezifika. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen.

 

Zum anderen sind wegen der angespannten Lage am Arbeitsmarkt die Vermittlungschancen für entlassene Strafgefangene und damit – wegen der besonderen Bedeutung eines festen Arbeitsplatzes für die Rückfallvermeidung – ihre Reintegrationschancen immer schlechter geworden. Ich bin der Überzeugung, dass wir allein einen auf Wiedereingliederung der Strafgefangenen ausgerichteten behandlungsorientierten Strafvollzug nicht allein meistern müssen. Es ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

 

Gefangene zu reintegrieren, setzt die Wiederaufnahmebereitschaft der Gesellschaft und die Bereitschaft einzelner privater und öffentlicher Stellen voraus. Dieses umso mehr, als unser Einfluss naturgemäß auf die Dauer des Freiheitsentzuges beschränkt ist.

 

 

Einsparungen bei gleichzeitiger Intensivierung der Behandlungsarbeit

 

Trotz der nur punktuell genannten Schwierigkeiten können wir – und davon bin ich überzeugt – die Behandlungsqualität des Strafvollzuges kosteneffizient unter Gewährleistung hoher Sicherheit des Gewahrsams der Gefangenen verbessern. Ich halte dies für machbar.

 

Mut zu dieser Annahme geben mir die Erfahrungen mit den beiden neuen Anstalten in Neuruppin-Wulkow und in Cottbus-Dissenchen. Sie liegen beide in der Personalausstattung unter dem für das Land Brandenburg angestrebten Durchschnitt der Bundesländer und müssen deshalb nicht mit weiteren Abgaben im Personalbereich rechnen. Dabei verkenne ich nicht, dass in diesen Anstalten die Personalausstattung noch als sehr problematisch empfunden wird.

 

Ich gehe aber auch davon aus, dass bei einer aufgabenkritischen Durchleuchtung der Anstaltsstrukturen und Arbeitsprozesse – insbesondere unter Berücksichtigung der mit der neuen Kommunikationstechnologie entstandenen Möglichkeiten – erhebliche Rationalisierungspotenziale erschlossen werden können, die dann in eine Intensivierung der Behandlungsarbeit einfließen. Dabei wird insbesondere eine stärkere Einbindung der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes in Betracht kommen.

 

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der effektivere Einsatz dieser Bediensteten ist deshalb auch Gegenstand einer landesweiten Untersuchung im Rahmen der Organisationsentwicklung, die in Kürze zu ersten Ergebnissen führen wird.

 

Trotz aller Optimierungsbemühungen, die auch die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente umfassen müssen, wird es nicht bezahlbar sein, einen Behandlungsvollzug zu schaffen, der für jeden Gefangenen ein individuelles Behandlungsprogramm bereithält. Unabhängig davon, dass über die Wirksamkeit vieler Behandlungsmaßnahmen wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse nicht vorliegen.

 

Wir werden aber Behandlungsschwerpunkte bilden und diese auch angemessen ausstatten können, so wie es im Fall der Sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA Brandenburg a.d.H. bereits geschehen ist.

 

Um den schädlichen Wirkungen der Haft zu begegnen, wird in der Fachabteilung des Justizministeriums eine Vollzugskonzeption erarbeitet, die eine differenzierte Unterbringung der Gefangenen nach Behandlungs-, Sicherheits- und Gefährdungsgesichtspunkten sicherstellt und damit wesentlich negative Entwicklungen minimiert sowie differenzierte Behandlungsangebote ermöglicht, deren Wirksamkeit dann unter der Federführung des zurzeit im Aufbau befindlichen Kriminologischen Dienstes  zu evaluieren sein wird.

 

 

Kooperation mit öffentlichen und privaten Stellen

 

Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation werden wir bei der Gestaltung eines behandlungsorientierten Strafvollzugs als Vollzugsbehörden auf die Kooperation mit anderen privaten und öffentlichen Stellen angewiesen sein. Dies stellt sich nur auf den ersten Blick als Problem dar; bei näherem Hinsehen scheint mir darin eher eine Chance zu liegen. Schon allein die Tatsache, dass Außenstehende mit ihrer „normalen“ Sicht der Dinge sich an dem Behandlungsprozess beteiligen und auf diese Weise ein Stück Außenwelt hinter die Mauern bringen, wirkt der mit der Inhaftierung verbundenen Gefahr der Abkapselung entgegen.

 

Unternehmer, die sich bereit finden, Arbeitsplätze in der Anstalt einzurichten, finden nicht nur günstige Beschäftigungsbedingungen sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Gefangenen nicht den Kontakt zu den normalen Arbeitsanforderungen und damit an Lebenstüchtigkeit verlieren.

 

Ärzte, Lehrer, Pfarrer, die ihre Tätigkeit auch in der Justizvollzugsanstalt ausüben und ehrenamtliche Vollzugshelfer, die sich um Gefangene kümmern, signalisieren glaubhafter als Vollzugsbedienstete, dass inhaftiert zu sein nicht heißt abgeschrieben zu sein.

 

Der Aufbau und die Pflege eines funktionierenden Netzwerks intakter Arbeitsbeziehungen zu allen Personen und Stellen, die für den Strafvollzug von Bedeutung sind gehören deshalb zu den Aufgaben eines als Teilsystem staatlicher Kriminalitätsprävention funktionierenden Behandlungsvollzugs.  Die Vielzahl der heute eingeladenen Gäste verdeutlicht die Komplexität und auch die potenzielle Leistungskraft eines solchen Netzwerks.

 

Eine umfassende Zusammenarbeit in diesem Sinn setzt Vertrauen in die Integrität der Kooperationspartner voraus.

 

 

Vorfälle und Medienberichterstattung

 

Die Vertrauenswürdigkeit des brandenburgischen Strafvollzugs hat durch die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Vorfälle unterschiedlichster Art in verschiedenen Anstalten und die Art, in der die Medien darüber berichtet haben, erheblichen Schaden erlitten.

 

Zum Teil beruht dies darauf, dass die Einleitung von dienstlichen oder strafrechtlichen Ermittlungen bzw. Maßnahmen fälschlicherweise bereits als Vorverurteilung und Bestätigung der erhobenen Vorwürfe missverstanden wurden. Ich kann versichern, dass alle Beschuldigungen sorgfältig unter dienst- und strafrechtlichen Aspekten geprüft und – soweit dies nach dem Ergebnis der Ermittlungen geboten ist – auch sanktioniert werden.

 

Sofern sich Vorwürfe als leichtfertig oder vorsätzlich falsch erhoben herausstellen, wird gegen die Anschuldiger mit gleicher Konsequenz vorgegangen werden.

  

Ich bin davon überzeugt, dass die  vorbehaltlose Aufklärung aller Vorwürfe  für die Wiederherstellung des Vertrauens in die rechtsstaatliche Integrität des Strafvollzuges insgesamt und damit für die angestrebte Zusammenarbeit mit unseren Partnern des Vollzugs unverzichtbar ist.

 

Bemerkung:

Dieser Beitrag war Bestandteil der Ausführungen der Justizministerin anlässlich der feierlichen Amtseinführung des neuen Anstaltsleiters am 6. September 2004 in der JVA Neuruppin-Wulkow.