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„Schätzchen“ Weihnachtsgeld
Man erinnere sich: Bundesweit stand im Jahr
2006 die Jahressonderzahlung – bekannt unter der Bezeichnung
„Weihnachtsgeld“ - nach der ersatzlosen Streichung des Urlaubsgeldes zur
Disposition, so auch im Land Brandenburg. Da die Länder Reglungskompetenz
hierfür hatten, gab es im Ergebnis der Gesetzgebungsverfahren sehr
unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Anfänglich hatte die damalige Brandenburger
Regierungskoalition vor, diese Sonderzahlung völlig zu streichen. Nach
heftigen Protesten der Gewerkschaften und einer machtvollen Demonstration
aller Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes lenkte die Landesregierung
ein und trat mit Vertretern der Gewerkschaften in Verhandlungen ein. Das
Ergebnis ist bekannt: Die Beamtinnen und Beamten erhalten bis 2009 im
Dezember einen Grundbetrag in Höhe von 500 Euro und im Februar einen
Aufstockungsbetrag, dessen Höhe von den Steuermehreinnahmen des
Landes abhängig ist - allerdings nicht vom tatsächlich erzielten Betrag,
sondern von den Schätzungen des Finanzministeriums.
Dieses Verfahren wurde durch den BSBD
Brandenburg und anderen Fachgewerkschaften im dbb brandenburg in der
dazu extra einberufenen Hauptvorstandssitzung des dbb kritisiert, da es der
Landesregierung die Möglichkeit gibt, den Aufstockungsbetrag zuungunsten der
Bediensteten abzusenken. Leider hat dann der dbb brandenburg dem Vorhaben
mit mehrheitlichem Votum zugestimmt und dabei noch in Kauf genommen, dass
die gleichfalls anstehende Besoldungserhöhung im Vergleich zu den
Tarifbeschäftigten und den Regelungen in anderen Bundesländern halbiert
wurde.
Im Jahr 2007 kam es dann tatsächlich zur
„Ausschüttung“ des Höchstbetrages (1 040 Euro). Für das Jahr 2008 ist den
Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg nach dem Grundbetrag im Dezember
2008 in Höhe von 500,- Euro im Februar 2009 ein Aufstockungsbetrag in
Höhe von 168,- Euro gezahlt worden. Dieser im Vergleich zum Vorjahr
erheblich reduzierte zweite Teilbetrag hatte seine Grundlage in der - aus
Sicht des BSBD Brandenburg willkürlichen - Festlegung der
Steuermehreinnahmen durch den Finanzminister Rainer Speer (SPD) in
Höhe von 4,6 Mill. Euro.
Am Jahresende sind für das Land Brandenburg
tatsächlich Mehreinnahmen von rund 156 Mill. Euro für das Jahr 2008
erzielt worden. Die Abweichung zur Schätzung ist also mehr als auffällig.
Viel entscheidender für die Festsetzung des Aufstockungsbetrages ist jedoch,
dass die offizielle Schätzung auch für das Land Brandenburg durch das
Finanzministerium in Baden-Württemberg vorgenommen wurde und dieses einen
Mehrbetrag von 104 Mill. Euro benannt hat. Daraus resultiert, dass die
vom brandenburgischen Finanzministerium vorgenommene erhebliche Absenkung
der für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages relevanten Größe offenbar
willkürlich erscheint und man unterstellen kann, dass dies gezielt in
Hinsicht auf die Sonderzahlung erfolgte.
Der BSBD Brandenburg hatte seinen
Mitgliedern deshalb empfohlen, sich mittels Petition an den Landtag zu
wenden und vom entsprechenden Ausschuss eine Prüfung des Sachverhaltes zu
veranlassen. Dem ist eine Vielzahl von Beamten auch aus anderen Bereichen
gefolgt. 3725 Petitionen, davon 362 aus dem Justizvollzug, sind beim
Petitionsauschuss eingegangen. Dieser hat sich nach Stellungnahme des
Staatssekretärs im Finanzministerium und der Anhörung des Ausschusses für
Haushalt und Finanzen des Landtages in seiner Sitzung am 28.07.09 nochmals
abschließend mit der Problematik befasst. Das Ergebnis ist den Petitenten,
die stellvertretend für ihre Berufsgruppen bzw. Laufbahnen wirkten
mitgeteilt worden.
Zusammengefasst wird festgestellt:
„Im Ergebnis seiner Überprüfung
vermochte der Petitionsausschuss den erhobenen Vorwurf einer willkürlich
fehlerhaften bzw. unberechtigten Schätzung der Steuermehreinnahmen für das
Jahr 2008 durch das Ministerium der Finanzen nicht zu bestätigen.“
Man könnte nun meinen, etwas Anderes sei
nicht zu erwarten gewesen, aber so einfach haben es sich die Mitglieder des
Petitionsausschuss nicht gemacht und gründlich recherchiert. Bemerkenswert
sind hierbei folgende Aussagen:
„Angesichts der ohne Zweifel enormen
Differenz zwischen dem Ergebnis der November-Steuerschätzung 2008 (22,6
Millionen Euro) und dem Ist-Ergebnis 2008 (136,1 Millionen Euro)
hinsichtlich der Steuermehreinnahmen hat sich für den Petitionsausschuss die
Frage gestellt, ob § 7 BbgSZG 2007-2009, der – wie bereits dargestellt – auf
die zu erwartenden Steuermehreinnahmen und das Ergebnis der
November-Steuerschätzung abgestellt, eine geeignete und verlässliche
Grundlage für die Berechnung und Festsetzung des Aufstockungsbetrages der
Sonderzahlung bietet. Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, zu derart
erheblichen Abweichungen zwischen der Schätzung und den Ist-Zahlen kommt,
kann aus Sicht des Petitionsausschusses nicht mehr davon ausgegangen werden,
dass dies der Überlegung, die Beamten und Richter des Landes angemessen an
den über den erwarteten Steuereinnahmen (Haushaltsansatz) ausfallenden
Einnahmen des Landes zu beteiligen, gerecht wird.“
Der Anregung des Petitionsausschusses an den
Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages, eine rückwirkende
Änderung des BbgSZG mit dem Ziel, hinsichtlich des Aufstockungsbetrages
auf das Ist-Ergebnis der Steuermehreinnahmen abzustellen, ist der Haushalts-
und Finanzausschuss jedoch nicht gefolgt. Hier ist darauf verwiesen worden,
dass die an den Verhandlungen beteiligten Vertreter der Gewerkschaften
– ein Mitglied der Landesleitung des dbb brandenburg war gleichfalls dabei -
ausdrücklich das Abstellen auf die Schätzung im Interesse einer
frühestmöglichen Auszahlung des Aufstockungsbetrages gebilligt haben.
Gerade dieses Abstellen auf eine Schätzung
der Landesregierung war aber durch den BSBD und weiteren
Fachgewerkschaften in der außerordentlichen Hauptvorstandssitzung des dbb
brandenburg im Frühjahr 2007 heftig kritisiert worden. Es war also
nicht – wie von der Landesleitung des dbb dargestellt – eine unverrückbare
Forderung der Landesregierung, sondern von den Verhandlungsführern der
Gewerkschaften eingebracht. Nun ist es auch erklärlich, warum sich die
Landesleitung des dbb beharrlich geweigert hat, die Höhe der Sonderzahlungen
für das Jahr 2008 als willkürlich infrage zu stellen, geschweige denn,
irgendwelche Aktionen dagegen einzuleiten oder sich daran zu beteiligen.
Dies war dann logischerweise auch einer der vielen Kritikpunkte an der
Arbeitsweise der Landesleitung auf dem dbb-Gewerkschaftstag im Juli.
Durch das Auslaufen der Regelungen ist
der nunmehr neu gewählte Landtag gefordert, für 2010 und folgend ein neues
Sonderzahlungsgesetz zu erlassen. Hier besteht die Gefahr, dass das
„Weihnachtsgeld“ dann dem Rotstift zum Opfer fällt. Dagegen zu kämpfen, ist
eine der Herausforderungen an die Gewerkschaften, deren Mitglieder und alle
Beamtinnen und Beamten des Landes, denen wir uns alle im ureigensten
Interesse stellen müssen.
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