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„Schätzchen“ Weihnachtsgeld

Man erinnere sich: Bundesweit stand im Jahr 2006 die Jahressonderzahlung – bekannt unter der Bezeichnung „Weihnachtsgeld“ - nach der ersatzlosen Streichung des Urlaubsgeldes zur Disposition, so auch im Land Brandenburg. Da die Länder Reglungskompetenz hierfür hatten, gab es im Ergebnis der Gesetzgebungsverfahren sehr unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

 

Anfänglich hatte die damalige Brandenburger Regierungskoalition vor, diese Sonderzahlung völlig zu streichen. Nach heftigen Protesten der Gewerkschaften und einer machtvollen Demonstration aller Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes lenkte die Landesregierung ein und trat mit Vertretern der Gewerkschaften in Verhandlungen ein. Das Ergebnis ist bekannt: Die Beamtinnen und Beamten erhalten bis 2009 im Dezember einen Grundbetrag in Höhe von 500 Euro und im Februar einen Aufstockungsbetrag, dessen Höhe von den Steuermehreinnahmen des Landes abhängig ist - allerdings nicht vom tatsächlich erzielten Betrag, sondern von den Schätzungen des Finanzministeriums.

 

Dieses Verfahren wurde durch den BSBD Brandenburg und anderen Fachgewerkschaften im dbb brandenburg in der dazu extra einberufenen Hauptvorstandssitzung des dbb kritisiert, da es der Landesregierung die Möglichkeit gibt, den Aufstockungsbetrag zuungunsten der Bediensteten abzusenken. Leider hat dann der dbb brandenburg dem Vorhaben mit mehrheitlichem Votum zugestimmt und dabei noch in Kauf genommen, dass die gleichfalls anstehende Besoldungserhöhung im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten und den Regelungen in anderen Bundesländern halbiert wurde.

 

Im Jahr 2007 kam es dann tatsächlich zur „Ausschüttung“ des Höchstbetrages (1 040 Euro). Für das Jahr 2008 ist den Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg nach dem Grundbetrag im Dezember 2008 in Höhe von 500,- Euro im Februar 2009 ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 168,- Euro gezahlt worden. Dieser im Vergleich zum Vorjahr erheblich reduzierte zweite Teilbetrag hatte seine Grundlage in der - aus Sicht des BSBD Brandenburg willkürlichen - Festlegung der Steuermehreinnahmen durch den Finanzminister Rainer Speer (SPD) in Höhe von 4,6 Mill. Euro.

 

Am Jahresende sind für das Land Brandenburg tatsächlich Mehreinnahmen von rund 156 Mill. Euro für das Jahr 2008 erzielt worden. Die Abweichung zur Schätzung ist also mehr als auffällig. Viel entscheidender für die Festsetzung des Aufstockungsbetrages ist jedoch, dass die offizielle Schätzung auch für das Land Brandenburg durch das Finanzministerium in Baden-Württemberg vorgenommen wurde und dieses einen Mehrbetrag von 104 Mill. Euro benannt hat. Daraus resultiert, dass die vom brandenburgischen Finanzministerium vorgenommene erhebliche Absenkung der für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages relevanten Größe offenbar willkürlich erscheint und man unterstellen kann, dass dies gezielt in Hinsicht auf die Sonderzahlung erfolgte.

 

Der BSBD Brandenburg hatte seinen Mitgliedern deshalb empfohlen, sich mittels Petition an den Landtag zu wenden und vom entsprechenden Ausschuss eine Prüfung des Sachverhaltes zu veranlassen. Dem ist eine Vielzahl von Beamten auch aus anderen Bereichen gefolgt. 3725 Petitionen, davon 362 aus dem Justizvollzug, sind beim Petitionsauschuss eingegangen. Dieser hat sich nach Stellungnahme des Staatssekretärs im Finanzministerium und der Anhörung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages in seiner Sitzung am 28.07.09 nochmals abschließend mit der Problematik befasst. Das Ergebnis ist den Petitenten, die stellvertretend für ihre Berufsgruppen bzw. Laufbahnen wirkten mitgeteilt worden.

 

Zusammengefasst wird festgestellt:

„Im Ergebnis seiner Überprüfung  vermochte der Petitionsausschuss den erhobenen Vorwurf einer willkürlich fehlerhaften bzw. unberechtigten Schätzung der Steuermehreinnahmen für das Jahr 2008 durch das Ministerium der Finanzen nicht zu bestätigen.“

 

Man könnte nun meinen, etwas Anderes sei nicht zu erwarten gewesen, aber so einfach haben es sich die Mitglieder des Petitionsausschuss nicht gemacht und gründlich recherchiert. Bemerkenswert sind hierbei folgende Aussagen:

 

„Angesichts der ohne Zweifel enormen Differenz zwischen dem Ergebnis der November-Steuerschätzung 2008 (22,6 Millionen Euro) und dem Ist-Ergebnis 2008 (136,1 Millionen Euro) hinsichtlich der Steuermehreinnahmen hat sich für den Petitionsausschuss die Frage gestellt, ob § 7 BbgSZG 2007-2009, der – wie bereits dargestellt – auf die zu erwartenden Steuermehreinnahmen und das Ergebnis der November-Steuerschätzung abgestellt, eine geeignete und verlässliche Grundlage für die Berechnung und Festsetzung des Aufstockungsbetrages der Sonderzahlung bietet. Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, zu derart erheblichen Abweichungen zwischen der Schätzung und den Ist-Zahlen kommt, kann aus Sicht des Petitionsausschusses nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dies der Überlegung, die Beamten und Richter des Landes angemessen an den über den erwarteten Steuereinnahmen (Haushaltsansatz) ausfallenden Einnahmen des Landes zu beteiligen, gerecht wird.“

 

Der Anregung des Petitionsausschusses an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages, eine rückwirkende Änderung des BbgSZG mit dem Ziel, hinsichtlich des Aufstockungsbetrages auf das Ist-Ergebnis der Steuermehreinnahmen abzustellen, ist der Haushalts- und Finanzausschuss jedoch nicht gefolgt. Hier ist darauf verwiesen worden, dass die an den Verhandlungen beteiligten Vertreter der Gewerkschaften – ein Mitglied der Landesleitung des dbb brandenburg war gleichfalls dabei - ausdrücklich das Abstellen auf die Schätzung im Interesse einer frühestmöglichen Auszahlung des Aufstockungsbetrages gebilligt haben.

 

Gerade dieses Abstellen auf eine Schätzung der Landesregierung war aber durch den BSBD und weiteren Fachgewerkschaften in der außerordentlichen Hauptvorstandssitzung des dbb brandenburg im Frühjahr 2007 heftig kritisiert worden. Es war also nicht – wie von der Landesleitung des dbb dargestellt – eine unverrückbare Forderung der Landesregierung, sondern von den Verhandlungsführern der Gewerkschaften eingebracht. Nun ist es auch erklärlich, warum sich die Landesleitung des dbb beharrlich geweigert hat, die Höhe der Sonderzahlungen für das Jahr 2008 als willkürlich infrage zu stellen, geschweige denn, irgendwelche Aktionen dagegen einzuleiten oder sich daran zu beteiligen. Dies war dann logischerweise auch einer der vielen Kritikpunkte an der Arbeitsweise der Landesleitung auf dem dbb-Gewerkschaftstag im Juli.

 

Durch das Auslaufen der Regelungen ist der nunmehr neu gewählte Landtag gefordert, für 2010 und folgend ein neues Sonderzahlungsgesetz zu erlassen. Hier besteht die Gefahr, dass das „Weihnachtsgeld“ dann dem Rotstift zum Opfer fällt. Dagegen zu kämpfen, ist eine der Herausforderungen an die Gewerkschaften, deren Mitglieder und alle Beamtinnen und Beamten des Landes, denen wir uns alle im ureigensten Interesse stellen müssen.