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Pressemitteilung
Brandenburg a.d.H., 21. Dezember 2003
Justizministerium rechnet sich die Lage im
Strafvollzug des Landes schön
Der Bundesvorsitzende des BSBD, Wolfgang Schröder,
hat zum wiederholten Male auf die katastrophale Lage in den deutschen
Gefängnissen und den Folgen restriktiver Kürzungen bei Personal und
Finanzmittel hingewiesen. Offensichtlich scheint dies die verantwortlichen
Politiker in Bund und insbesondere in den Ländern wenig zu berühren. Sie
ignorieren diese Entwicklung nicht nur, sie verschärfen sie noch, in dem sie
entgegen den realen Erfordernissen durch weitere Einschnitte bei
Personal- und Finanzausstattung gezielt auf den Supergau
hinsteuern. Mehren sich die Vorfälle im Strafvollzug, sind sie die ersten,
die die Vollzugsbediensteten als die dafür Schuldigen ausmachen und diese am
liebsten durch private Wachkräfte ersetzen wollen, auch wenn ihnen bewusst
ist, dass diese nicht entsprechend qualifiziert und durch Dumpingentlohnung
auch nicht motiviert sind.
Scheinbar als Reaktion auf die erneute Mahnung des
Bundesvorsitzenden war gestern in den Medien zu vernehmen, dass das
Justizministerium in Potsdam die Lage im Brandenburger Justizvollzug als
vergleichsweise gut einschätzt und dies mit entsprechenden Belegungs- und
Bedienstetenzahlen zu unterlegen versucht. Damit wird den besorgten Märkern
suggeriert, dass in Brandenburg in Bezug auf den Strafvollzug zwar nicht
alles zum allerbesten, wohl aber nicht besorgniserregend sei.
Der Vorstand des BSBD Brandenburg hat zuletzt am 16.
Dezember 2003 der Justizministerin Barbara Richstein im Gespräch die
aus seiner Sicht bedenklichen Probleme und Entwicklungen im Strafvollzug
des Landes Brandenburg versucht aufzuzeigen – offensichtlich nimmt sie
die hiesigen Entwicklungen genau so wenig ernst wie ihre Kolleginnen und
Kollegen in den anderen Bundesländern.
Sieht man sich die jetzt vom Justizministerium verbreiteten
Zahlen an, scheint es auf den ersten Blick tatsächlich so, als ob in der
Brandenburger Vollzugslandschaft noch alles im Lot ist. Bei näherem Hinsehen
und einer objektiven Analyse kommen aber schon Bedenken und wer den
Vollzugsalltag und das Tagesgeschäft der Justizvollzugsbeschäftigten kennt,
weiß, dass es hinter der Fassade (oder besser den Mauern der Anstalten)
erheblich brodelt und die Situation nicht viel anders ist als in den anderen
Ländern.
Im Dezember 2003 gibt es tatsächlich 1397 Bedienstete im
Justizvollzug. Allerdings vergißt das Ministerium zu erwähnen, dass davon
59 Anwärter (das sind auszubildende Beamte) sind. 13 weitere
Bedienstete sind in der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen
eingesetzt, deren Insassen nicht in die Belegungsstatistik einfließen.
Daraus resultiert allein schon, dass nur 1325 Bedienstete für die
Verwahrung und Betreuung der Gefangenen zur Verfügung stehen – im Januar
2003 waren es noch 1338.
Weiterhin sind derzeit 8 Bedienstete wegen des Verdachtes von
Gesetzes- oder Dienstpflichtverletzungen suspendiert und stehen wegen der
Dauer der Untersuchungen für längere Zeit (der Spitzenreiter hierbei geht
auf das 6. Jahr zu) nicht zur Verfügung und die Stellen können wegen der
rechtlichen Regelungen auch nicht zeitweise besetzt werden. 2 weitere
Bedienstete müssen im Ministerium selbst wegen der dort bestehenden
Personalnot aushelfen und fehlen natürlich auch vor Ort.
Die Ausfälle durch längere Krankheiten werden derzeit
noch nicht einmal erfasst, belasten das verbleibende Personal aber
zusätzlich. Dazu kommt ein nicht unerheblicher Teil von Bediensteten, die
aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt eingesetzt werden können.
Würde man den gesetzlich geforderten Maßstab der Polizeidiensttauglichkeit
bei solchen Bediensteten zur Grundlage amtsärztlicher Einschätzungen
hinsichtlich der Tauglichkeit für den Dienst im allgemeinen Vollzugsdienst
nehmen, würden ca. 100 Bedienstete aus gesundheitlichen Gründen in den
vorzeitigen Ruhestand geschickt werden müssen.
Auch die Zugrundelegung der im Dezember günstigen
Belegungszahl der Anstalten (2272) hat nur das Ziel, die Situation zu
verharmlosen. Im Jahr 2003 wurde Ende April mit 2406 Gefangenen (und
nicht 2374) der Höchststand erreicht. Im Jahresdurchschnitt lag die Belegung
der Brandenburger Vollzugsanstalten bei 2328 Gefangene.
Will man also eine reelle Aussage zum Betreuungsverhältnis
treffen, muß man schon das tatsächlich zur Verfügung stehende Personal
mit der Jahresbelegung in Relation setzen. Dies führt dazu, dass die
Behauptung, in Brandenburg kämen 60 Bedienstete auf 100 Gefangene,
nicht korrekt ist.
Es sei hierbei nur noch darauf verwiesen, dass es mit der
Personalausstattung nicht so goldig sein kann wie vom MdJE dargestellt, wenn
die Brandenburger Bediensteten ca. 50 000 Überstunden (Stand
September) vor sich herschieben, die durch Freizeit nicht ausgeglichen
werden können und eine Bezahlung auf Grund der Haushaltslage erst recht
nicht erfolgen kann. Wenn die Personalausstattung so gut sein würde wie
seitens des MdJE behauptet ist, fragt sich doch, wo diese Überstunden denn
nun herkommen und warum sie permanent entstehen und nicht ausgeglichen
werden können.
Man darf gar nicht daran denken, wie es werden wird, wenn die
Angestellten im Justizvollzug auf Grund des angestrebten
Sozial-Tarifvertrages eine Arbeitszeitverkürzung erhalten und so weitere
Lücken entstehen.
Der BSBD Brandenburg muß davor warnen, die Situation
im Strafvollzug und die sich andeutenden Entwicklungen zu ignorieren und aus
blinder Einsparwut die staatliche Pflichtaufgabe Strafvollzug erheblich zu
vernachlässigen. Schönreden – wie es jetzt seitens des MdJE demonstriert
wird – hilft nicht weiter und so erworbene Lorbeeren könnten schnell zur
Stachelkrone werden.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
Tel./Fax privat: 030/9 37 39 81 E-Mail: WilliKoebke@aol.com
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