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Pressemitteilung

Brandenburg a.d.H., 21. Dezember 2003

 

 

Justizministerium rechnet sich die Lage im Strafvollzug des Landes schön

 

Der Bundesvorsitzende des BSBD, Wolfgang Schröder, hat zum wiederholten Male auf die katastrophale Lage in den deutschen Gefängnissen und den Folgen restriktiver Kürzungen bei Personal und Finanzmittel hingewiesen. Offensichtlich scheint dies die verantwortlichen Politiker in Bund und insbesondere in den Ländern wenig zu berühren. Sie ignorieren diese Entwicklung nicht nur, sie verschärfen sie noch, in dem sie entgegen den realen Erfordernissen durch weitere Einschnitte bei Personal- und Finanzausstattung gezielt auf den Supergau hinsteuern. Mehren sich die Vorfälle im Strafvollzug, sind sie die ersten, die die Vollzugsbediensteten als die dafür Schuldigen ausmachen und diese am liebsten durch private Wachkräfte ersetzen wollen, auch wenn ihnen bewusst ist, dass diese nicht entsprechend qualifiziert und durch Dumpingentlohnung auch nicht motiviert sind.

 

Scheinbar als Reaktion auf die erneute Mahnung des Bundesvorsitzenden war gestern in den Medien zu vernehmen, dass das Justizministerium in Potsdam die Lage im Brandenburger Justizvollzug als vergleichsweise gut einschätzt und dies mit entsprechenden Belegungs- und Bedienstetenzahlen zu unterlegen versucht. Damit wird den besorgten Märkern suggeriert, dass in Brandenburg in Bezug auf den Strafvollzug zwar nicht alles zum allerbesten, wohl aber nicht besorgniserregend sei.

 

Der Vorstand des BSBD Brandenburg hat zuletzt am 16. Dezember 2003 der Justizministerin Barbara Richstein im Gespräch die aus seiner Sicht bedenklichen Probleme und Entwicklungen im Strafvollzug des Landes Brandenburg versucht aufzuzeigen – offensichtlich nimmt sie die hiesigen Entwicklungen genau so wenig ernst wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern.

 

Sieht man sich die jetzt vom Justizministerium verbreiteten Zahlen an, scheint es auf den ersten Blick tatsächlich so, als ob in der Brandenburger Vollzugslandschaft noch alles im Lot ist. Bei näherem Hinsehen und einer objektiven Analyse kommen aber schon Bedenken und wer den Vollzugsalltag und das Tagesgeschäft der Justizvollzugsbeschäftigten kennt, weiß, dass es hinter der Fassade (oder besser den Mauern der Anstalten) erheblich brodelt und die Situation nicht viel anders ist als in den anderen Ländern.

 

Im Dezember 2003 gibt es tatsächlich 1397 Bedienstete im Justizvollzug. Allerdings vergißt das Ministerium zu erwähnen, dass davon 59 Anwärter (das sind auszubildende Beamte) sind. 13 weitere Bedienstete sind in der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen eingesetzt, deren Insassen nicht in die Belegungsstatistik einfließen. Daraus resultiert allein schon, dass nur 1325 Bedienstete für die Verwahrung und Betreuung der Gefangenen zur Verfügung stehen – im Januar 2003 waren es noch 1338.

 

Weiterhin sind derzeit 8 Bedienstete wegen des Verdachtes von Gesetzes- oder Dienstpflichtverletzungen suspendiert und stehen wegen der Dauer der Untersuchungen für längere Zeit (der Spitzenreiter hierbei geht auf das 6. Jahr zu) nicht zur Verfügung und die Stellen können wegen der rechtlichen Regelungen auch nicht zeitweise besetzt werden. 2 weitere Bedienstete müssen im Ministerium selbst wegen der dort bestehenden Personalnot aushelfen und fehlen natürlich auch vor Ort.

 

Die Ausfälle durch längere Krankheiten werden derzeit noch nicht einmal erfasst, belasten das verbleibende Personal aber zusätzlich. Dazu kommt ein nicht unerheblicher Teil von Bediensteten, die aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt eingesetzt werden können. Würde man den gesetzlich geforderten Maßstab der Polizeidiensttauglichkeit bei solchen Bediensteten zur Grundlage amtsärztlicher Einschätzungen hinsichtlich der Tauglichkeit für den Dienst im allgemeinen Vollzugsdienst nehmen, würden ca. 100 Bedienstete aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden müssen.

 

Auch die Zugrundelegung der im Dezember günstigen Belegungszahl der Anstalten (2272) hat nur das Ziel, die Situation zu verharmlosen. Im Jahr 2003 wurde Ende April mit 2406 Gefangenen (und nicht 2374) der Höchststand erreicht. Im Jahresdurchschnitt lag die Belegung der Brandenburger Vollzugsanstalten bei 2328 Gefangene.

 

Will man also eine reelle Aussage zum Betreuungsverhältnis treffen, muß man schon das tatsächlich zur Verfügung stehende Personal mit der Jahresbelegung in Relation setzen. Dies führt dazu, dass die Behauptung, in Brandenburg kämen 60 Bedienstete auf 100 Gefangene, nicht korrekt ist.

 

Es sei hierbei nur noch darauf verwiesen, dass es mit der Personalausstattung nicht so goldig sein kann wie vom MdJE dargestellt, wenn die Brandenburger Bediensteten ca. 50 000 Überstunden (Stand September) vor sich herschieben, die durch Freizeit nicht ausgeglichen werden können und eine Bezahlung auf Grund der Haushaltslage erst recht nicht erfolgen kann. Wenn die Personalausstattung so gut sein würde wie seitens des MdJE behauptet ist, fragt sich doch, wo diese Überstunden denn nun herkommen und warum sie permanent entstehen und nicht ausgeglichen werden können.

Man darf gar nicht daran denken, wie es werden wird, wenn die Angestellten im Justizvollzug auf Grund des angestrebten Sozial-Tarifvertrages eine Arbeitszeitverkürzung erhalten und so weitere Lücken entstehen.

 

Der BSBD Brandenburg muß davor warnen, die Situation im Strafvollzug und die sich andeutenden Entwicklungen zu ignorieren und aus blinder Einsparwut die staatliche Pflichtaufgabe Strafvollzug erheblich zu vernachlässigen. Schönreden – wie es jetzt seitens des MdJE demonstriert wird – hilft nicht weiter und so erworbene Lorbeeren könnten schnell zur Stachelkrone werden.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender

Tel./Fax privat: 030/9 37 39 81          E-Mail: WilliKoebke@aol.com