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Aktuelle Situation und Perspektiven der Personalausstattung im Justizvollzug mit Mitgliedern der SPD-Landtagsfraktion erörtert.

 

Auf Einladung seines Vorsitzenden Peter Muschalla waren der BSBD Brandenburg – vertreten durch den Landesvorsitzenden Willi Köbke und seinem Stellvertreter Burghard Neumann - gemeinsam mit der DJG Brandenburg zu einer Beratung des Arbeitskreises Recht der SPD-Landtagsfraktion am 20. Januar 2004 in den Landtag eingeladen, um die Landtagsabgeordneten über die Situation und Probleme der Bediensteten in Justiz und Justizvollzug des Landes Brandenburg zu unterrichten.

 

 

Der Landesvorsitzende des BSBD ging zu Beginn seiner Ausführungen auf mediale Berichterstattungen zur Personalsituation im Strafvollzug des Landes ein und stellte die tatsächlichen Verhältnisse dar. So ergibt sich derzeit in Brandenburg eine Ausstattung von 52,4 Bediensteten auf 100 Haftplätze (Bundesdurchschnitt 48,9). Dieses rein mathematische Mittel sagt jedoch nichts aus über Arbeitsbelastung und Aufgabenerfüllung in den Vollzugsanstalten. Vielmehr zeigen die seit Mitte des Jahres 2003 vorhandenen und seit dem nicht durch Freizeitausgleich abbaubaren Überstunden im Umfang von 50.000, dass offenbar eine Personallücke besteht, die im Interesse der Aufgabenerfüllung notwendigerweise zu Mehrarbeit führt. Ursachen hierfür sind nicht nur krankheitsbedingte Ausfälle und Suspendierungen aus disziplinarischen Gründen, sondern auch die tatsächlich durch die Vollzugsbediensteten zu lösenden Aufgaben, die zwischen den Ländern trotz einheitlichem Strafvollzugsgesetz nicht deckungsgleich sind.

 

Mit der Inbetriebnahme neuer Vollzugsanstalten in Wulkow, Cottbus-Dissenchen und Duben sowie den Modernisierungen in den anderen Anstalten ist zwar eine ausreichende Haftplatzkapazität sowie ein sehr hoher Sicherheitsstandard erreicht, Einsparungen an Personal kann aber nur Folge einer Verringerung von Aufgaben oder deren gänzlicher Wegfall sein. Kollege Köbke zeigte dies anhand des Beispiels der durch moderne Videoüberwachungstechnik und Mauersicherung nicht mehr notwendigen Besetzung von Türmen. Er warnte aber davor, sich allein an der Gesamtzahl der Bediensteten einer Anstalt zu orientieren. Das Herunterbrechen auf die konkreten Dienstposten und Arbeitsaufgaben macht sehr deutlich, wie wenig Personalreserven vorhanden sind und wie problematisch die Lage werden kann, wenn Störfälle auftreten.

 

Insofern ist es als Einsparung zu werten, wenn die im Ergebnis des Bau- und Investitionsprogramms für den Strafvollzug auf das tatsächliche Erfordernis gestiegene Haftplatzzahl und die damit verbundene Aufgabenfülle mit der gleichen Personalausstattung wie bisher bewältigt werden.

 

Der Landesvorsitzende machte auch auf die Folgen der nunmehr erreichten Ausbruchssicherheit aufmerksam. Die permanente Gefahr von Geiselnahmen mit dem Ziel der Entweichung aus dem Gewahrsam erhöht sich und darf – wie Beispiele in anderen Ländern zeigen - nicht unterschätzt werden. Daraus resultieren höhere Anforderungen an Konzentration und vorausschauendes Handeln der Bediensteten wie auch die Zunahme des Zeitumfang für sicherheitsrelevante Überprüfungen und eines regelmäßigen Trainings in waffenloser Selbstverteidigung. Unbedachte und die Aufgaben und Anforderungen ignorierende Personalminderungen sind im Interesse der Sicherheit fehl am Platze.

 

Die derzeit bekannten Vorhaben der Landesregierung zur Absenkung der Personalausstattung im Strafvollzug auf künftig 1.367 Bedienstete ist unter den Aspekten der Gewährleistung der Sicherheit sowie auch einer straftatvorbeugenden Behandlung völlig fehlerhaft und berücksichtigt den notwendigen Bedarf anhand der tatsächlich zu lösenden Aufgaben sowohl in sicherheitsrelevanter als auch behandlerischer Hinsicht nicht.

 

Die Vertreter des BSBD Brandenburg übergaben dem rechtspolitischen Sprecher und Vorsitzenden des Arbeitskreises Recht der SPD Peter Muschalla die konkreten, an den Aufgaben orientierten Personalbedarfsberechnungen und brachten ihre Erwartung zum Ausdruck, dass die Politiker vorgeben, welche Aufgaben eingespart werden können, um daraus das Potenzial an Personaleinsparungen ableiten zu können. Der BSBD Brandenburg – so die anwesenden Vertreter – ist nicht gegen Einsparungen, auch nicht beim Personal, es muss aber sichergestellt sein, dass die durch das Gesetz vorgegebenen Aufgaben erfüllt werden können. Die Aufgabenvorgabe liegt in der Verantwortung der Politiker und es kann wohl kaum als Kreativität angesehen werden, wenn es dem Bediensteten überlassen bleibt, welche Tätigkeiten er aus Zeit- und Belastungsgründen nicht ausführt, dies ihm dann aber bei Störfällen als Pflichtverletzung angelastet wird.

 

Angesprochen wurde durch die beiden BSBD-Vertreter auch die Notwendigkeit von Änderungen in der Realisierung des Jugendarrestes sowie des gesetzgeberischen Handelns in Bezug auf landesbeamtenrechtliche Regelungen zur Überprüfung der weiteren Einsatzfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen von Bediensteten im Vollzugsdienst.

 

Der Abgeordnete Peter Muschalla dankte den Vertretern des BSBD und der DJG für ihre Darstellungen und erklärte, dass der Arbeitskreis Recht der SPD die Ausführungen verantwortungsbewusst werten werde.