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Aktuelle Situation und
Perspektiven der Personalausstattung im Justizvollzug mit Mitgliedern der
SPD-Landtagsfraktion erörtert.
Auf Einladung seines
Vorsitzenden Peter Muschalla waren der BSBD Brandenburg – vertreten
durch den Landesvorsitzenden Willi Köbke und seinem Stellvertreter
Burghard Neumann - gemeinsam mit der DJG Brandenburg zu einer Beratung
des Arbeitskreises Recht der SPD-Landtagsfraktion am 20. Januar 2004 in den
Landtag eingeladen, um die Landtagsabgeordneten über die Situation und
Probleme der Bediensteten in Justiz und Justizvollzug des Landes Brandenburg
zu unterrichten.
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Der Landesvorsitzende
des BSBD ging zu Beginn seiner Ausführungen auf mediale
Berichterstattungen zur Personalsituation im Strafvollzug des Landes
ein und stellte die tatsächlichen Verhältnisse dar. So ergibt sich derzeit
in Brandenburg eine Ausstattung von 52,4 Bediensteten auf 100 Haftplätze
(Bundesdurchschnitt 48,9). Dieses rein mathematische Mittel sagt jedoch
nichts aus über Arbeitsbelastung und Aufgabenerfüllung in den
Vollzugsanstalten. Vielmehr zeigen die seit Mitte des Jahres 2003
vorhandenen und seit dem nicht durch Freizeitausgleich abbaubaren
Überstunden im Umfang von 50.000, dass offenbar eine Personallücke
besteht, die im Interesse der Aufgabenerfüllung notwendigerweise zu
Mehrarbeit führt. Ursachen hierfür sind nicht nur krankheitsbedingte
Ausfälle und Suspendierungen aus disziplinarischen Gründen, sondern auch die
tatsächlich durch die Vollzugsbediensteten zu lösenden Aufgaben, die
zwischen den Ländern trotz einheitlichem Strafvollzugsgesetz nicht
deckungsgleich sind.
Mit der Inbetriebnahme
neuer Vollzugsanstalten in Wulkow, Cottbus-Dissenchen und Duben sowie den
Modernisierungen in den anderen Anstalten ist zwar eine ausreichende
Haftplatzkapazität sowie ein sehr hoher Sicherheitsstandard
erreicht, Einsparungen an Personal kann aber nur Folge einer Verringerung
von Aufgaben oder deren gänzlicher Wegfall sein. Kollege Köbke zeigte dies
anhand des Beispiels der durch moderne Videoüberwachungstechnik und
Mauersicherung nicht mehr notwendigen Besetzung von Türmen. Er warnte aber
davor, sich allein an der Gesamtzahl der Bediensteten einer Anstalt zu
orientieren. Das Herunterbrechen auf die konkreten Dienstposten und
Arbeitsaufgaben macht sehr deutlich, wie wenig Personalreserven vorhanden
sind und wie problematisch die Lage werden kann, wenn Störfälle auftreten.
Insofern ist es als
Einsparung zu werten, wenn die im Ergebnis des Bau- und
Investitionsprogramms für den Strafvollzug auf das tatsächliche Erfordernis
gestiegene Haftplatzzahl und die damit verbundene Aufgabenfülle mit
der gleichen Personalausstattung wie bisher bewältigt werden.
Der Landesvorsitzende machte auch auf die Folgen der nunmehr erreichten
Ausbruchssicherheit aufmerksam. Die permanente Gefahr von Geiselnahmen mit
dem Ziel der Entweichung aus dem Gewahrsam erhöht sich und darf – wie
Beispiele in anderen Ländern zeigen - nicht unterschätzt werden. Daraus
resultieren höhere Anforderungen an Konzentration und vorausschauendes
Handeln der Bediensteten wie auch die Zunahme des Zeitumfang für
sicherheitsrelevante Überprüfungen und eines regelmäßigen Trainings in
waffenloser Selbstverteidigung. Unbedachte und die Aufgaben und
Anforderungen ignorierende Personalminderungen sind im Interesse der
Sicherheit fehl am Platze.
Die derzeit bekannten
Vorhaben der Landesregierung zur Absenkung der Personalausstattung im
Strafvollzug auf künftig 1.367 Bedienstete ist unter den Aspekten der
Gewährleistung der Sicherheit sowie auch einer straftatvorbeugenden
Behandlung völlig fehlerhaft und berücksichtigt den notwendigen
Bedarf anhand der tatsächlich zu lösenden Aufgaben sowohl in
sicherheitsrelevanter als auch behandlerischer Hinsicht nicht.
Die Vertreter des
BSBD Brandenburg übergaben dem rechtspolitischen Sprecher und
Vorsitzenden des Arbeitskreises Recht der SPD Peter Muschalla die
konkreten, an den Aufgaben orientierten Personalbedarfsberechnungen und
brachten ihre Erwartung zum Ausdruck, dass die Politiker vorgeben, welche
Aufgaben eingespart werden können, um daraus das Potenzial an
Personaleinsparungen ableiten zu können. Der BSBD Brandenburg – so die
anwesenden Vertreter – ist nicht gegen Einsparungen, auch nicht beim
Personal, es muss aber sichergestellt sein, dass die durch das Gesetz
vorgegebenen Aufgaben erfüllt werden können. Die Aufgabenvorgabe liegt in
der Verantwortung der Politiker und es kann wohl kaum als Kreativität
angesehen werden, wenn es dem Bediensteten überlassen bleibt, welche
Tätigkeiten er aus Zeit- und Belastungsgründen nicht ausführt, dies ihm dann
aber bei Störfällen als Pflichtverletzung angelastet wird.
Angesprochen wurde durch
die beiden BSBD-Vertreter auch die Notwendigkeit von Änderungen in der
Realisierung des Jugendarrestes sowie des gesetzgeberischen Handelns
in Bezug auf landesbeamtenrechtliche Regelungen zur Überprüfung der
weiteren Einsatzfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen von
Bediensteten im Vollzugsdienst.
Der Abgeordnete Peter
Muschalla dankte den Vertretern des BSBD und der DJG für ihre
Darstellungen und erklärte, dass der Arbeitskreis Recht der SPD die
Ausführungen verantwortungsbewusst werten werde.
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