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 Solidarpakt 2003

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen !

 

 

Die von 5 Mitgliedern beantragte und von weiteren 12 Mitgliedern unterstütze außerordentliche Hauptvorstandssitzung des dbb brandenburg zum Thema Solidarpakt 2003 hat am 16. Dezember 2003 in Potsdam stattgefunden.

 

Hierbei standen die zwei Kernprobleme des Solidarpakts im Mittelpunkt:

·        Der Sozialtarifvertrag für die Arbeitnehmer in der Landesverwaltung

·         Die Kürzungsvorhaben bei den Landesbeamten.

 

Zu beiden Problematiken gab es umfangreiche und heftige Auseinandersetzungen, deren Ergebnisse nicht in jedem Fall befriedigen können. Völlig verfehlt ist es, im Zusammenhang mit Einkommenseinbußen bei den Beschäftigten von "Erfolgen" zu sprechen – hier geht es ganz einfach nur darum, "Schadensbegrenzung" zu erreichen und dazu alle Möglichkeiten, die dem dbb brandenburg und den Mitgliedsgewerkschaften gegeben sind, zu nutzen.

 

Der Sozial-Tarifvertrag für die Angestellten und Arbeiter in der Landesverwaltung hat bei Unterzeichnung und Inkraftsetzung zur Folge, dass die monatliche Vergütung je nach Vergütungs- bzw. Lohngruppe um 1,25 % bis 7,5 % - das sind ca. 17 bis 390 Euro monatlich – abgesenkt wird. Im Gegenzug wird die wöchentliche Arbeitszeitverpflichtung gestaffelt um 0,5 bis 3 Stunden reduziert. Dies ist jedoch kein Entgegenkommen der Landesregierung, sondern lediglich die tariflich zwingende Voraussetzung, um überhaupt Gehaltskürzungen vornehmen zu können. Gleichzeitig werden betriebsbedingte Kündigungen bis 2009 ausgeschlossen – auch Angebot der Landesregierung und gerade deshalb wohl schlecht als "eigener Erfolg" darstellbar.

 

Andererseits ist aber auch zu bedenken, dass die angedrohten 1243 betriebsbedingte Kündigungen für 2004 – unabhängig davon, ob sie einer arbeitsgerichtlichen Prüfung standhalten würden – die Möglichkeit für die Landesregierung eröffnen, darüber hinaus auch im Rahmen des bis 2007 festgeschriebenen Abbaus von 12 400 Stellen in der Landesverwaltung das Mittel der betriebsbedingten Kündigung einzusetzen – also die noch ausstehende Reduzierung um ca. 6000 Stellen auch mittels Kündigungen zu erreichen.

 

Unter diesen Aspekten könnte der Abschluss des Sozialtarifvertrages mit einer Laufzeit von drei Jahren das kleinere Übel sein, bleibt aber ein Übel und kein Erfolg. So gesehen ist es aber auch verständlich, dass ca. die Hälfte der angestellten Mitglieder des BSBD Brandenburg, die sich an der entsprechenden Umfrageaktion beteiligt haben, für eine Annahme des Sozialtarifvertrages plädieren.

 

 

Ergebnis der Umfrage

 

angestellte Mitglieder:           79

An der Umfrage beteiligt:      41

für die Annahme:                   20

gegen die Annahme:              21

 

 

Problematisch ist aus meiner (und auch anderer Landesvorsitzender) Sicht, dass diese regionale Tarifverhandlung durch die dbb-tarifunion (als zentrale Organisation auf Bundesebene) geführt wurde und somit die eigentlich Betroffenen in Form der Tarifvertreter der Mitgliedsgewerkschaften des dbb brandenburg lediglich ein Beratungsrecht haben, die Letztentscheidung aber bei der zentralen Tarifkommission der dbb-tarifunion liegt. Dies ist unter den heutigen Gegebenheiten nicht mehr sach- und situationsgerecht und es sind über Anträge an den Gewerkschaftstag des dbb brandenburg  2004 in dieser Hinsicht Strukturänderungen für die Organisation im Tarifbereich einzufordern. Dieses Fazit hat auch die außerordentliche Hauptvorstandssitzung des dbb brandenburg gezogen.

 

Der zweite Schwerpunkt der Hauptvorstandssitzung waren die Vorhaben zu Einkommenskürzungen bei den Landesbeamten. Es ist zu befürchten, dass die Landesregierung ihre erweiterte Regelungskompetenz in der Besoldung sowie der Arbeitszeit nutzt, um hier möglichst viel herauszuholen und gegebenenfalls das durch die Absenkung der Arbeitszeit im Arbeitnehmerbereich fehlende Leistungsvolumen durch Mehrbelastung bei den Beamten auszugleichen. Hierbei ist sie an das Eckpunktepapier ebenso wenig gebunden wie an eine Beachtung von Einwänden der Gewerkschaften im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens.

 

Solange der Sozial-Tarifvertrag noch nicht unterzeichnet ist (Erklärungsfrist bis 31. Januar 2004), haben die Gewerkschaften und Verbände noch ein Druckmittel in der Hand, eine rechtlich bindende und über die Landtagswahl 2004 hinaus gültige und einklagbare Vereinbarung zu den Einsparvorhaben bei den Beamten von der Landesregierung einzufordern (z.B. in Form einer schuldrechtlichen Erklärung). Wird dies jedoch verabsäumt, sinken die Einlußmöglichkeiten erheblich.

 

Der Hauptvorstand des dbb brandenburg hat nach ausgiebiger Diskussion beschlossen, die dbb-Landesleitung zu beauftragen, den Ministerpräsidenten definitiv aufzufordern, die Vorhaben im Beamtenbereich konkret zu benennen und in einer rechtsverbindlichen Erklärung zeitgleich mit der Unterzeichnung des Sozial-Tarifvertrages vorzulegen. Dies ist zwischenzeitlich mit Datum vom 17.12.2003 erfolgt und mit inhaltlichen Forderungen unterlegt.

 

Aus meiner Sicht wäre es erforderlich gewesen, die Forderungen hinsichtlich der Einzelmaßnahmen noch konkreter zu fassen – so z.B. durch Festschreibung von Untergrenzen für die Weihnachtsgeldabsenkung und einer Bestandsgarantie über den Zeitraum der Laufzeit des Tarifvertrages. So wäre gesichert, dass jeder betroffene Beamte weiß, welche Mindereinkünfte er für einen konkret bestimmten Zeitabschnitt zu erwarten hat und wie er seine eigene Familienplanung daran ausrichten muss. Nur die Festschreibung der Gesamteinsparsumme für den Beamtenbereich auf maximal 50 Millionen Euro pro Jahr lässt keinen Schluss auf die konkreten monatlichen oder jährlichen Einkommensverluste für den Einzelnen zu. Auch ist durch Verweis auf das Eckpunktepapier für die Landesregierung immer noch die Möglichkeit gegeben, innerhalb der Laufzeit die Absenkungen z.B. beim Weihnachtsgeld zu erhöhen, wenn bei anderen Maßnahmen - wie beispielsweise die nicht fassbare Größe Altersteilzeit - die angestrebten Summen nicht erreicht werden. Außerdem sind die Belastungen der einzelnen Kolleginnen und Kollegen sehr unterschiedlich und teilweise von nicht vorhersehbaren Ereignissen abhängig (Gesundheitsmaßnahmen – Beihilfe).

Diese Auffassung hat im Hauptvorstand aber leider keine Mehrheit gefunden.

 

Auch wenn die Landesregierung den nun erhobenen Forderungen des dbb brandenburg folgt und eine rechtsverbindliche Erklärung zeitgleich mit der Unterzeichnung des Sozial-Tarifvertrages abgibt und unterschreibt, ist nicht auszuschließen, dass die Gewerkschaften und Verbände zu Protest- und anderen Maßnahmen greifen müssen, um sich gegen überproportionale Einschnitte bei Bezügen bzw.  einer Erhöhung der dienstlichen Belastung für die Beamten zu wehren.

 

Deshalb ist auch die Bereitschaft zu Kampf- und Protestmaßnahmen unter den Beamten im BSBD Brandenburg abgefragt worden. Leider ist aus meiner Sicht das dabei ausgewiesene Ergebnis nicht besonders erfreulich. Wenn sich zu viele Kolleginnen und Kollegen auf die Aktionsbereitschaft und die Aktivität sehr weniger Bedienstete verlassen, werden unsere berechtigten Interessen seitens des Dienstherrn oder auch des Gesetzgebers kaum oder gar keine Beachtung finden.

Dies sollte zumindest noch mal verinnerlicht werden.

 

 

Ergebnis der Umfrage

 

beamtete Mitglieder:                           594

an der Umfrage teilgenommen:        144

 

- Bereitschaft Teilnahme an Demos:                   119

- Bereitschaft Teilnahme an Einzelaktionen:        88

- Beteiligung Protestschreiben:                             111

- Bereitschaft zu öffentlicher Äußerung:                 62

- Bereitschaft Teilnahme Maßnahmen BSBD:  103

 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen !

 

Es gibt im Jahresrückblick auf 2003 nur wenig Positives festzustellen. Es dürfte auch nicht schwer sein vorherzusehen, dass das kommende Jahr 2004 hinsichtlich der Einkommen und der Arbeitsbelastungen für die Bediensteten im Strafvollzug des Landes Brandenburg kaum Besserungen bringen wird. Insofern ist das Engagement des Einzelnen und sein aktives Mitwirken im BSBD Brandenburg immer bedeutsamer, um überhaupt noch etwas zu erreichen, und da gibt es außerhalb der Einkommensproblematik noch sehr viele andere Probleme.

 

Ich möchte es trotzdem nicht versäumen, allen Mitgliedern unseres Verbandes geruhsame und besinnliche Stunden zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel sowie den im Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen einen möglichst störungsfreien Dienst zu wünschen.

 

                     

 

 

Ihr Willi Köbke

Landesvorsitzender