Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

Sonderinformation für alle Mitglieder

 

zur dbb Initiative Sonderzuwendung / Urlaubsgeld

 

Alles oder nichts ?

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

durch eine massive Länderinitiative zur Einführung von Öffnungsklauseln bei Sonderzuwendung und Urlaubsgeld, über die am 05.02. im Ausschuss für Haushalt und Finanzen beraten wurde und abschließend am 14.02. im Bundesrat entschieden worden wäre, standen der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften kurzfristig vor der Entscheidung:

 

Alles oder nichts

oder

das Schlimmste durch eine dbb Initiative verhindern?

 

In einer außerordentlichen Sitzung des dbb Bundesvorstandes am 03.02. in Königswinter entschieden sich ausnahmslos alle Bundes-, Bundesfachgewerkschaften und dbb Landesbünde einstimmig für die zweite Alternative, weil die erste nach übereinstimmender Auffassung aller Bundesvorstandsmitglieder zur sofortigen ersatzlosen Streichung des Urlaubsgeldes und mittelfristig auch zum völligen Wegfall der Sonderzuwendung geführt hätte. Dies galt es durch eine sofortige Offensive des dbb zu verhindern, weshalb der dbb Bundesvorsitzende aufgrund der zeitlichen Abläufe gezwungen war (siehe oben), ohne die Möglichkeit der vorherigen Abstimmung mit den weiteren Untergliederungen mit den am 03.02. vom dbb Bundesvorstand festgelegten Eckpunkten des Modells in die Öffentlichkeit zu gehen. Dies hat - nicht zuletzt durch falsche Interpretationen durch die Medien - verständlicherweise zu erheblicher Unruhe und Verärgerung unter Ihnen allen geführt. Diese Gefahr hat der dbb Bundesvorstand durchaus gesehen, sie ließ sich aber letztlich aufgrund der zeitlichen Sachzwänge nicht umgehen.

 

Dennoch stehe ich ohne wenn und aber zu dem nachfolgend näher erläuterten dbb Konzept, weil jede andere Entscheidung, insbesondere nach dem Motto „Ohne uns!!“ für Sie, liebe Kollegin, lieber Kollege die schlechteste aller denkbaren Alternativen gewesen wäre. Also, hier die beschlossenen Eckpunkte des dbb Modells:

 

+       Die jährliche Sonderzuwendung für Beamte wird ab dem Jahre 2003 in das Jahreseinkommen der Beamten eingerechnet; die Gesamteinkommenssumme wird durch 12 geteilt und in 12 monatlichen Zahlungen geleistet.

 

+       Die Maßnahme bewirkt eine Zinswirkung, die vor Einrechnung in das Jahresgehalt berücksichtigt werden muss.

 

+       Die Einbeziehung des 13. Monatsgehalts in das Jahreseinkommen beendet die Diskussion um dessen Berechtigung und verhindert die weitere Abschmelzung dieses Einkommensbestandteils.

 

+       Die auf dem Stand 1993 eingefrorene jährliche Sonderzuwendung nimmt künftig an regelmäßigen Anpassungen teil, wird also wieder dynamisiert.

 

+       Ein Auseinanderdriften der Besoldungsentwicklung in Bund und Ländern wird vermieden.

 

+       Über den reduzierten Prozentanteil, der in die Besoldungstabellen einzubauen ist, muss politisch entschieden und verhandelt werden. Soziale Gesichtspunkte sind dabei zu berücksichtigen.

 

Neben dem Einbau der jährlichen Sonderzuwendung in das Grundgehalt soll das Urlaubsgeld, das wie gesagt anders ersatzlos weggefallen wäre, für Beamte nach dem dbb-Konzept umgewidmet werden. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen den öffentlichen Haushalten  unter anderem für folgende Vorhaben zur Verfügung stehen:

 

+       Für die Bezahlung regionaler Besonderheiten

 

-                Gedacht ist etwa an Ergänzungszahlungen zur Gewinnung von Beschäftigten in strukturschwachen Gebieten oder in kostenträchtigen Regionen.

 

+       Für eine günstigere Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Hand im Vergleich zur freien Wirtschaft

 

-                Gedacht ist etwa an eine Ergänzungszahlung im Eingangsamt, um auf einem angespannten Arbeitsmarkt erfolgreich Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.

 

Bei aller möglichen Kritik an diesem Konzept und der durch die Termine der politischen Gremien bedingten unverzüglichen Reaktion des dbb und seiner Gewerkschaften darf nicht übersehen werden, dass ohne diese Initiative das Urlaubsgeld u.U. bereits in 2003 ersatzlos und alleine zugunsten der öffentlichen Haushalte gestrichen und die Sonderzuwendung eher heute als morgen weggefallen wäre. Bereits nach der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 05. 02. zeichnet sich ab, dass die vordringliche Strategie des dbb, die weitaus schädlicheren Öffnungsklauseln zu verhindern, durchaus Aussicht auf Erfolg hat.

 

Ich appelliere daher an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht Ihrer verständlichen spontanen Verärgerung zu folgen. Bedenken Sie sorgfältig alle Argumente und wägen Sie ab, welche Folgen eine andere, nach außen und den Mitgliedern gegenüber möglicherweise populärere Vorgehensweise nach dem Motto: „Nicht mit uns!!“ für Sie alle gehabt hätte. Ich bin mir sicher, dass Sie nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider meine unerschütterliche Überzeugung teilen, dass die dbb Initiative trotz nicht zu verhindernder schmerzlicher Opfer letztlich doch Ihren Interessen dienlicher ist, als eine angesichts der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten totale und damit aus Gewerkschaftssicht folgenlose, vielmehr schädliche Verweigerungshaltung. Wie bereits anlässlich der dbb Bundesvorstandssitzung gefordert, werde ich mich mit Unterstützung des dbb und seiner anderen Fachgewerkschaften für eine soziale Staffelung hinsichtlich des prozentualen Anteils der Sonderzuwendung einsetzen, um eine weitestgehend einkommensgerechte Umsetzung des Konzepts zu erreichen.

 

                                                                                              Sulzbach, den 06.02.2003

 

Ihr

Wolfgang Schröder