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Sonderzahlung 2008 an die Landesbeamten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für das Jahr 2008 ist
den Beamtinnen und Beamten nach dem Grundbetrag im Dezember 2008 in Höhe von
500,- EUR im Februar 2009 ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 168,- EUR
gezahlt worden. Dieser im Vergleich zum Vorjahr erheblich reduzierte zweite
Teilbetrag hatte seine Grundlage in der - aus unserer Sicht willkürlichen -
Festlegung der Steuermehreinnahmen durch den Finanzminister Rainer Speer
(SPD) in Höhe von 4,6 Mill. EUR (Presseinformation des MdF vom 14.11.2008).
Am Jahresende sind für
das Land Brandenburg tatsächlich Mehreinnahmen von rund 156 Mill. EUR für
das Jahr 2008 erzielt worden. Die Abweichung zur Schätzung ist also mehr als
auffällig. Viel entscheidender für die Festsetzung des Aufstockungsbetrages
ist jedoch, dass die offizielle Schätzung auch für das Land
Brandenburg durch das Finanzministerium in Baden-Württemberg vorgenommen
wurde und dieses einen Mehrbetrag von 104 Mill. EUR benannt hat.
Daraus resultiert, dass die vom brandenburgischen Finanzministerium
vorgenommene erhebliche Absenkung der für die Ermittlung des
Aufstockungsbetrages relevanten Größe willkürlich ist und man
unterstellen kann, dass dies gezielt in Hinsicht auf die Sonderzahlung
erfolgte.
Der BSBD Brandenburg
empfiehlt seinen betroffenen Mitgliedern, zur Verhinderung einer Verjährung
des Anspruches auf die Zahlung des vollen Aufstockungsbetrages vorsorglich
Widerspruch bei der ZBB einzulegen und sich zeitgleich zwecks
Prüfung des Sachverhaltes an den Petitionsausschuss des Landtages
zu wenden.
Die entsprechenden
Muster sind beim Ortsverband erhältlich.

Willi Köbke
Landesvorsitzender
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