Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

Sonderzahlung 2008 an die Landesbeamten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

für das Jahr 2008 ist den Beamtinnen und Beamten nach dem Grundbetrag im Dezember 2008 in Höhe von 500,- EUR im Februar 2009 ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 168,- EUR gezahlt worden. Dieser im Vergleich zum Vorjahr erheblich reduzierte zweite Teilbetrag hatte seine Grundlage in der - aus unserer Sicht willkürlichen - Festlegung der Steuermehreinnahmen durch den Finanzminister Rainer Speer (SPD) in Höhe von 4,6 Mill. EUR (Presseinformation des MdF vom 14.11.2008).

 

Am Jahresende sind für das Land Brandenburg tatsächlich Mehreinnahmen von rund 156 Mill. EUR für das Jahr 2008 erzielt worden. Die Abweichung zur Schätzung ist also mehr als auffällig. Viel entscheidender für die Festsetzung des Aufstockungsbetrages ist jedoch, dass die offizielle Schätzung auch für das Land Brandenburg durch das Finanzministerium in Baden-Württemberg vorgenommen wurde und dieses einen Mehrbetrag von 104 Mill. EUR benannt hat. Daraus resultiert, dass die vom brandenburgischen Finanzministerium vorgenommene erhebliche Absenkung der für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages relevanten Größe willkürlich ist und man unterstellen kann, dass dies gezielt in Hinsicht auf die Sonderzahlung erfolgte.

 

Der BSBD Brandenburg empfiehlt seinen betroffenen Mitgliedern, zur Verhinderung einer Verjährung des Anspruches auf die Zahlung des vollen Aufstockungsbetrages vorsorglich Widerspruch bei der ZBB einzulegen und sich zeitgleich zwecks Prüfung des Sachverhaltes an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden.

 

Die entsprechenden Muster sind beim Ortsverband erhältlich.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender