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seit 01.04.2001

 

 

 

 

 

Sonderzahlungsgesetz und Teilzeitinitiative –

Kürzungen und Arbeitsbelastungen sollen weiter erhöht werden!

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

seitens des Ministeriums der Finanzen ist nach Rücksprache mit dem Chef der Staatskanzlei der Entwurf zu einem Sonderzahlungsgesetz für die Beamten des Landes mit einer aus unserer Sicht sehr bedenklichen Erweiterung in die Ressortabstimmung gegeben worden. Diese Erweiterung, die einen Überprüfungsvorbehalt beinhaltet, ist wie folgt als § 9 vorgesehen:

 

„(1) Die Höhe des Betrages nach § 5 ist durch Gesetz für die Jahre 2005 und 2006 neu festzusetzen, sofern Einsparungen aus zusätzlicher Teilzeitbeschäftigung von Beamten des Landes außerhalb des Schuldienstes oder von Richtern nach einem Stichtagsvergleich mit dem Stand vom 1. Juli 2003 in einem der Jahre 2004 bis 2006 unter 6 Mio. Euro liegen. Die Landesregierung stellt zum 1. Juli 2005 und zum 1. Juli 2006 fest, ob die Voraussetzungen vorliegen und bringt die erforderlichen Gesetzesvorlagen in den Landtag ein.

 

(2) Die Höhe des Betrages nach § 5 ist durch Gesetz neu festzusetzen, sofern Einsparungen aus Verschiebungen der Bezügeanpassung gegenüber dem Tarifbereich in den Jahren 2005 oder 2006 unter 5,5 Mio. Euro liegen. Die Landesregierung stellt fest, ob die Voraussetzungen vorliegen und bringt die erforderlichen Gesetzesvorlagen in den Landtag ein.“

 

In Anlehnung an das Eckpunktepapier behält sich die Landesregierung damit vor, die Höhe der Sonderzahlungen für die Jahre 2005 und 2006 in Abhängigkeit von der Realisierung der geplanten Einsparungen (6 Mio. Euro) aus zusätzlicher Teilzeitbeschäftigung der Beamten zu korrigieren – natürlich nach unten!

 

Gleichzeitig sind die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften aufgefordert, Anregungen zur Förderung von Teilzeittätigkeit durch Beamte der Landesregierung mitzuteilen – natürlich nur solche Formen, die Personalkosteneinsparungen erbringen. Dies ist aber nur möglich, wenn der durch Teilzeit freiwerdende Stellenanteil nicht ersetzt wird. Dies wäre defacto eine weitere Kürzung des Arbeitskraftvolumens nunmehr auch im Beamtenbereich und kann zumindest im Geschäftsbereich des MdJE auch aus dienstorganisatorischer Sicht nicht verkraftet werden. Insofern ist vorprogrammiert, dass die vorgegebenen Einsparungen nicht erreicht werden können und eine weitere Absenkung des Sockelbetrages für das Weihnachtsgeld schon jetzt feststeht. Intern haben MdF und Staatskanzlei dies schon berücksichtigt, indem sie ohne diese wohl nur als Vorwand vorgesehene Prüfung für die Jahre 2005 und 2006 eine Absenkung auf 730,- Euro planen.

 

Mit der Berufung der Landesregierung auf das Eckpunktepapier dürfte wohl jetzt jedem klar sein, dass die damalige voreilige Unterzeichnung des Eckpunktepapieres durch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften mehr und mehr zum Eigentor wird, da ein restriktiver und rücksichtsloser Umgang mit den Einkommen der Beamten und auch eine übermäßige Mehrbelastung aller Landesbediensteten bei der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben nicht verhindert wurde.

 

Der Vorstand des BSBD Brandenburg hat in Ergänzung zu seiner ersten Stellungnahme, die auch den finanzpolitischen Sprechern der Landtagsparteien zugeleitet wurde, dem dbb brandenburg die beigefügte Äußerung zugesandt und nachhaltige Beachtung eingefordert.

 

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Landesleitung des dbb diesmal dazu aufrafft, weiteren erheblichen Verschlechterungen bei Einkommen und Arbeitsbelastungen energisch entgegenzutreten.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender