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Sonderzahlungsgesetz und
Teilzeitinitiative –
Kürzungen und Arbeitsbelastungen
sollen weiter erhöht werden!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seitens
des Ministeriums der Finanzen ist nach Rücksprache mit dem Chef der
Staatskanzlei der Entwurf zu einem Sonderzahlungsgesetz für die Beamten des
Landes mit einer aus unserer Sicht sehr
bedenklichen Erweiterung in die Ressortabstimmung gegeben worden.
Diese Erweiterung, die einen Überprüfungsvorbehalt beinhaltet, ist wie folgt
als § 9 vorgesehen:
„(1) Die
Höhe des Betrages nach § 5 ist durch Gesetz für die Jahre 2005 und 2006 neu
festzusetzen, sofern Einsparungen aus zusätzlicher Teilzeitbeschäftigung von
Beamten des Landes außerhalb des Schuldienstes oder von Richtern nach einem
Stichtagsvergleich mit dem Stand vom 1. Juli 2003 in einem der Jahre 2004
bis 2006 unter 6 Mio. Euro liegen. Die Landesregierung stellt zum 1. Juli
2005 und zum 1. Juli 2006 fest, ob die Voraussetzungen vorliegen und bringt
die erforderlichen Gesetzesvorlagen in den Landtag ein.
(2) Die Höhe des Betrages nach § 5 ist durch Gesetz neu
festzusetzen, sofern Einsparungen aus Verschiebungen der Bezügeanpassung
gegenüber dem Tarifbereich in den Jahren 2005 oder 2006 unter 5,5 Mio. Euro
liegen. Die Landesregierung stellt fest, ob die Voraussetzungen vorliegen
und bringt die erforderlichen Gesetzesvorlagen in den Landtag ein.“
In Anlehnung an das
Eckpunktepapier behält sich die Landesregierung damit vor, die
Höhe der Sonderzahlungen
für die Jahre 2005 und 2006 in
Abhängigkeit von der Realisierung der geplanten Einsparungen (6 Mio. Euro)
aus zusätzlicher Teilzeitbeschäftigung der Beamten
zu korrigieren
– natürlich nach unten!
Gleichzeitig sind die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften aufgefordert,
Anregungen zur Förderung von Teilzeittätigkeit
durch Beamte der Landesregierung mitzuteilen – natürlich nur solche Formen,
die Personalkosteneinsparungen erbringen. Dies ist aber nur möglich, wenn
der durch Teilzeit freiwerdende Stellenanteil nicht ersetzt wird.
Dies wäre defacto eine weitere Kürzung des
Arbeitskraftvolumens nunmehr auch im Beamtenbereich und kann
zumindest im Geschäftsbereich des MdJE auch aus dienstorganisatorischer
Sicht nicht verkraftet werden. Insofern ist vorprogrammiert, dass die
vorgegebenen Einsparungen nicht erreicht werden können und eine
weitere Absenkung des Sockelbetrages für
das Weihnachtsgeld schon jetzt feststeht. Intern haben MdF und Staatskanzlei
dies schon berücksichtigt, indem sie ohne diese wohl nur als Vorwand
vorgesehene Prüfung für die Jahre 2005 und 2006 eine Absenkung auf 730,-
Euro planen.
Mit der Berufung der
Landesregierung auf das
Eckpunktepapier
dürfte wohl jetzt jedem klar sein, dass die damalige voreilige
Unterzeichnung des Eckpunktepapieres durch die Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften mehr und mehr zum Eigentor
wird, da ein restriktiver und rücksichtsloser Umgang mit den Einkommen der
Beamten und auch eine übermäßige Mehrbelastung aller Landesbediensteten bei
der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben nicht verhindert wurde.
Der
Vorstand des BSBD Brandenburg hat in Ergänzung zu seiner ersten
Stellungnahme, die auch den finanzpolitischen Sprechern der Landtagsparteien
zugeleitet wurde, dem dbb brandenburg die beigefügte Äußerung zugesandt und
nachhaltige Beachtung eingefordert.
Es bleibt
zu hoffen, dass sich die Landesleitung des dbb diesmal dazu aufrafft,
weiteren erheblichen Verschlechterungen bei Einkommen und Arbeitsbelastungen
energisch entgegenzutreten.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
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