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Spitzengespräch mit dem Ministerpräsidenten zum Solidarpakt
Die Vertreter der Gewerkschaften, die den Solidarpakt unterzeichnet hatten,
waren unmittelbar vor der Landtagssitzung am 1. September 2005 zu einem
Spitzengespräch mit dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Matthias
Platzeck, zusammengetroffen. An dieser Beratung nahmen ebenfalls der
Minister des Innern, Jörg Schönbohm, und der Minister der Finanzen, Rainer
Speer, teil.
Gesprächsgegenstand war der vom Finanzminister vorgelegte Gesetzentwurf zu
einer erneuten Kürzung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) für die Jahre
2005 und 2006.
Es wurde erneut deutlich, dass hinsichtlich der im Beamtenbereich mit dem
Solidarpakt vereinbarten Personalkosteneinsparungen gravierende
Bewertungsunterschiede zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften
bestehen. So bestehen unüberbrückbare Gegensätze hinsichtlich der
Anrechnungsfähigkeit von erreichten Personalkostenreduzierungen außerhalb
der im Solidarpakt fixierten Einsparpositionen einerseits und andererseits
hinsichtlich der Schlussfolgerungen, die aus der Tatsache zu ziehen sind,
dass ein Einsparbeitrag aus einer Verschiebung einer Besoldungsanpassung
gegenüber dem Tarifbereich nicht zu erzielen ist, weil eine Tariferhöhung
nicht stattgefunden hat. Sie ergeben sich weiterhin daraus, dass die
Landesregierung den Wegfall einer im Haushalt bereits eingestellten
Besoldungserhöhung nicht auf die Einsparungen anrechnen will. Sie wertet
dagegen die in der Folge nicht mehr möglichen Effekte einer verzögerten
Besoldungsanpassung als ausbleibende Einsparungen, die durch Absenkung der
Sonderzuwendungen ausgeglichen werden müssten.
Der Landesvorsitzende des dbb brandenburg, Heinz-Egon Müller, machte in
diesem Zusammenhang erneut die aberwitzige Argumentation der Landesregierung
deutlich. Er verwies darauf, dass für den Fall einer wie auch immer
verschobenen Besoldungsanpassung ein ungeminderter Anspruch auf
Weihnachtsgeld bestanden hätte. Im Umkehrschluss stelle sich die Situation
nun aber so dar, dass wegen fehlendem Einkommenszuwachs der Beamten infolge
ausbleibender Besoldungserhöhung als „Lohn dafür“ auch das Weihnachtsgeld
erneut gekürzt werde.
An dieser Stelle bat der Ministerpräsident um eine Auszeit für eine interne
Beratung der Mitglieder der Landesregierung, nachdem er darauf hingewiesen
hatte, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Fraktionen in einer ersten
Beratung bereits ohne Nachfrage passiert habe. Im Ergebnis der internen
Diskussion unterbreitete er dann bei Anerkennung der unterschiedlichen
Standpunkte einen Kompromissvorschlag, der eine Anhebung des gekürzten
Betrages der Sonderzuwendung um 100 Euro auf nunmehr 940 vorsieht. Dies
entspricht einer Kürzung des in 2004 gezahlten Betrages um 150 Euro.
Auf Nachfrage des dbb Landesvorsitzenden erklärte der Ministerpräsident
seine Zustimmung, dass dieser Betrag dann auch für das Jahr 2006
unangetastet bleiben werde.
Wegen der bevorstehenden Landtagssitzung wurde an dieser Stelle die Beratung
unterbrochen und vereinbart, den Kontakt am Montag, dem 5. September 2005
erneut aufzunehmen. Die Gesprächspartner vereinbarten, erst nach der
abschließenden Verständigung am 5. September 2005, die Öffentlichkeit
herzustellen.
In einer anschließenden internen Beratung der Gewerkschaftsvertreter wurde
deutlich, dass der Kompromissvorschlag des Ministerpräsidenten nicht
geeignet ist, die Gewerkschaften zur Aufgabe ihrer abweichenden Haltung zu
veranlassen. Da diese Gegensätze unüberbrückbar scheinen, sind sich die
Beteiligten auch darüber im Klaren, dass dieses Ergebnis nicht als Erfolg
gefeiert, sondern als maximal erreichbares Ergebnis betrachtet werden muss.
Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der Zusage des
Ministerpräsidenten, in das jetzt zu verabschiedende Gesetz keinen erneuten
Überprüfungsvorbehalt aufzunehmen.
Auf die Bitte des Landesvorsitzenden des dbb an die Mitglieder des
Landeshaupt-vorstandes und weitere Mandatsträger des dbb, sich zu den
Gesprächsinhalten zu äußern, sind keine ablehnenden Stellungnahmen
eingegangen.
Der dbb brandenburg hat deshalb gegenüber der Landesregierung am heutigen
Tage erklärt, im Interesse des Fortbestandes des Solidarpaktes den
Kompromissvorschlag des Ministerpräsidenten anzunehmen.
Damit ist nicht verbunden, dass der dbb brandenburg seine in der
Stellungnahme zum Gesetzentwurf und auch im o.a. Spitzengespräch
vorgetragenen Positionen zur Bewertung der bisherigen Ergebnisse des
Solidarpaktes und zu den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten
aufgibt.
Der dbb brandenburg vertraut darauf, dass die Zusage des
Ministerpräsidenten, keinen erneuten Überprüfungsvorbehalt in den
Gesetzentwurf aufzunehmen, eingehalten wird und der Betrag von 940 Euro für
die Jahre 2005 und 2006 Bestand hat.
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