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Spitzengespräch mit dem Ministerpräsidenten zum Solidarpakt


Die Vertreter der Gewerkschaften, die den Solidarpakt unterzeichnet hatten, waren unmittelbar vor der Landtagssitzung am 1. September 2005 zu einem Spitzengespräch mit dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck, zusammengetroffen. An dieser Beratung nahmen ebenfalls der Minister des Innern, Jörg Schönbohm, und der Minister der Finanzen, Rainer Speer, teil.


Gesprächsgegenstand war der vom Finanzminister vorgelegte Gesetzentwurf zu einer erneuten Kürzung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) für die Jahre 2005 und 2006.


Es wurde erneut deutlich, dass hinsichtlich der im Beamtenbereich mit dem Solidarpakt vereinbarten Personalkosteneinsparungen gravierende Bewertungsunterschiede zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften bestehen. So bestehen unüberbrückbare Gegensätze hinsichtlich der Anrechnungsfähigkeit von erreichten Personalkostenreduzierungen außerhalb der im Solidarpakt fixierten Einsparpositionen einerseits und andererseits hinsichtlich der Schlussfolgerungen, die aus der Tatsache zu ziehen sind, dass ein Einsparbeitrag aus einer Verschiebung einer Besoldungsanpassung gegenüber dem Tarifbereich nicht zu erzielen ist, weil eine Tariferhöhung nicht stattgefunden hat. Sie ergeben sich weiterhin daraus, dass die Landesregierung den Wegfall einer im Haushalt bereits eingestellten Besoldungserhöhung nicht auf die Einsparungen anrechnen will. Sie wertet dagegen die in der Folge nicht mehr möglichen Effekte einer verzögerten Besoldungsanpassung als ausbleibende Einsparungen, die durch Absenkung der Sonderzuwendungen ausgeglichen werden müssten.


Der Landesvorsitzende des dbb brandenburg, Heinz-Egon Müller, machte in diesem Zusammenhang erneut die aberwitzige Argumentation der Landesregierung deutlich. Er verwies darauf, dass für den Fall einer wie auch immer verschobenen Besoldungsanpassung ein ungeminderter Anspruch auf Weihnachtsgeld bestanden hätte. Im Umkehrschluss stelle sich die Situation nun aber so dar, dass wegen fehlendem Einkommenszuwachs der Beamten infolge ausbleibender Besoldungserhöhung als „Lohn dafür“ auch das Weihnachtsgeld erneut gekürzt werde.


An dieser Stelle bat der Ministerpräsident um eine Auszeit für eine interne Beratung der Mitglieder der Landesregierung, nachdem er darauf hingewiesen hatte, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Fraktionen in einer ersten Beratung bereits ohne Nachfrage passiert habe. Im Ergebnis der internen Diskussion unterbreitete er dann bei Anerkennung der unterschiedlichen Standpunkte einen Kompromissvorschlag, der eine Anhebung des gekürzten Betrages der Sonderzuwendung um 100 Euro auf nunmehr 940 vorsieht. Dies entspricht einer Kürzung des in 2004 gezahlten Betrages um 150 Euro.


Auf Nachfrage des dbb Landesvorsitzenden erklärte der Ministerpräsident seine Zustimmung, dass dieser Betrag dann auch für das Jahr 2006 unangetastet bleiben werde.


Wegen der bevorstehenden Landtagssitzung wurde an dieser Stelle die Beratung unterbrochen und vereinbart, den Kontakt am Montag, dem 5. September 2005 erneut aufzunehmen. Die Gesprächspartner vereinbarten, erst nach der abschließenden Verständigung am 5. September 2005, die Öffentlichkeit herzustellen.


In einer anschließenden internen Beratung der Gewerkschaftsvertreter wurde deutlich, dass der Kompromissvorschlag des Ministerpräsidenten nicht geeignet ist, die Gewerkschaften zur Aufgabe ihrer abweichenden Haltung zu veranlassen. Da diese Gegensätze unüberbrückbar scheinen, sind sich die Beteiligten auch darüber im Klaren, dass dieses Ergebnis nicht als Erfolg gefeiert, sondern als maximal erreichbares Ergebnis betrachtet werden muss. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der Zusage des Ministerpräsidenten, in das jetzt zu verabschiedende Gesetz keinen erneuten Überprüfungsvorbehalt aufzunehmen.


Auf die Bitte des Landesvorsitzenden des dbb an die Mitglieder des Landeshaupt-vorstandes und weitere Mandatsträger des dbb, sich zu den Gesprächsinhalten zu äußern, sind keine ablehnenden Stellungnahmen eingegangen.


Der dbb brandenburg hat deshalb gegenüber der Landesregierung am heutigen Tage erklärt, im Interesse des Fortbestandes des Solidarpaktes den Kompromissvorschlag des Ministerpräsidenten anzunehmen.


Damit ist nicht verbunden, dass der dbb brandenburg seine in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf und auch im o.a. Spitzengespräch vorgetragenen Positionen zur Bewertung der bisherigen Ergebnisse des Solidarpaktes und zu den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten aufgibt.


Der dbb brandenburg vertraut darauf, dass die Zusage des Ministerpräsidenten, keinen erneuten Überprüfungsvorbehalt in den Gesetzentwurf aufzunehmen, eingehalten wird und der Betrag von 940 Euro für die Jahre 2005 und 2006 Bestand hat.