Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

Stellungnahme

 

zur Erweiterung des Entwurfs eines Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetz

sowie zur Ausdehnung von Teilzeitarbeit bei Beamten

 

 

Der BSBD Brandenburg hat sich schon im Vorfeld des Sozialtarifvertrages für die Angestellten intensiv mit den Konsequenzen für die Beamten auseinandergesetzt.

Dementsprechend nimmt der BSBD wie folgt Stellung:

 

Die jetzt seitens des MdF vorgesehene Erweiterung im Entwurf zum Gesetz über Sonderzahlungen im Land Brandenburg durch das Einfügen eines Prüfungsvorbehaltes ist nicht zu akzeptieren, da nun auch der letzte Rest an Sicherheit für die Einkommensplanung bei den Landesbeamten durch die Landesregierung gestrichen wird.

 

Der vom BSBD Brandenburg schon als schlechteste Regelung nach Berlin bewertete ursprüngliche Gesetzentwurf wird somit noch um die Unsicherheit weitergehender Reduzierungen bis hin zur Möglichkeit der völligen Streichung auch des Weihnachtsgeldes erweitert und dürfte damit den letzten Rest von eventuellem Verständnis bei den Betroffenen verlieren. Mit der Berufung der Landesregierung auf das Eckpunktepapier ist jetzt wohl endgültig deutlich, dass dessen voreilige Unterzeichnung letztlich nur für die Landesbediensteten – sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Beamten – Nachteile erbringt und eben nicht den proklamierten solidarischen Charakter trägt.

 

Schon die bisherigen Verfahrensweisen der Landesregierung zur Haushaltssanierung durch Einkommenskürzungen im Rahmen des so genannten Solidarpaktes waren unseriös, da die Einsparsumme willkürlich auf 100 Millionen Euro pro Jahr festgelegt wurde und auch die Bezifferung eines vermuteten Personalüberhanges nicht der vorhandenen Situation entsprach. Dies setzt sich darin fort, dass die Personalbudgets aller Ressorts in 2004 unter Bezug auf Einsparungen aus dem Sozialtarifvertrag ohne Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen Anteils an Arbeitnehmern undifferenziert und einheitlich um 5 % gekürzt wurden.

 

Dies lässt letztlich nur den Schluss zu, dass die mit diesem Überprüfungsvorbehalt vorgesehene Neufestsetzung der Betragshöhe für das Weihnachtsgeld keine echte Prüfung sein soll, sondern nur Deckmantel ist für eine schon jetzt, das heißt ohne Sachbezug willkürlich festgesetzte Absenkung (nach derzeitigen Informationen für die Jahre 2005 und 2006 auf einen Festbetrag von 730,- €).

 

Somit wird die seitens der Landesregierung erklärte Bereitschaft zu einer Teilzeitinitiative bei den Beamten nun zum unseriösen Vorwand dazu, die intern geplante weitere Absenkung zu vollziehen und mit dem Nichterbringen der Einsparungen aus der schon im Eckpunktepapier erklärten Absicht der Ausdehnung der Teilzeit auf 25 % der Beamten – die wohl auch aus Sicht der zu lösenden Aufgaben illusorisch ist – zu begründen.

 

Hinsichtlich der Ausdehnung von Teilzeitbeschäftigung bei den Landesbeamten ist ein Einsparbetrag nur dann zu erzielen, wenn kein Ersatz für den freiwerdenden Stellenanteil vorgenommen wird. Da aber insgesamt keine Aufgabenreduzierung in den Dienststellen erfolgt und weder möglich noch gewollt ist, heißt das in der Konsequenz, die Belastung aller Bediensteten durch Umverteilungsaktionismus zusätzlich und künstlich weiter zu erhöhen.

Da eine Erhöhung der Rate der Teilzeitbeschäftigung mit Blick auf die staatlichen Pflichtaufgaben  aber kaum noch möglich ist, dürfte eine Ablehnung durch die Behördenleitungen mit dem dann tatsächlich sachlichen Verweis auf dienstliche Notwendigkeiten – wie schon zumindest im Bereich des MdJE im Rahmen von Altersteilzeit Praxis – vorprogrammiert sein. Da dies auch der Landesregierung durchaus bewusst ist, ist also die weitere Absenkung des Weihnachtsgeldes schon jetzt fest eingeplant.

 

Zu bedenken ist auch, dass bei einer erfolgreichen Teilzeitinitiative im angepeilten Umfang, die zu Personalkostenersparnis führen soll, indirekt ein weiterer Stellenabbau im Landesdienst betrieben wird, der eben nicht an Aufgabenreduzierung und –wegfall orientiert ist. Sinn einer solchen Aktion ist demnach nur, den Stellenabbau durch einen sozialen Anstrich zu kaschieren.

 

Daraus resultierend ist für den BSBD Brandenburg nicht erkennbar, dass eine Ausdehnung von Teilzeit in diesem Sinne einen sozialen und damit wenigstens im Ansatz akzeptablen Sinn haben kann. Hier sind nur weitere, die Bediensteten im Endeffekt nicht nur finanziell belastende Auswirkungen zu erwarten.

 

Einem Gesetzentwurf mit diesem Hintergrund und Teilzeitinitiativen als Ablenkung von weiterem Stellenabbau kann der BSBD Brandenburg nicht mittragen.

 

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzende