Stellungnahme
zur
Erweiterung des Entwurfs eines Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetz
sowie
zur Ausdehnung von Teilzeitarbeit bei Beamten
Der BSBD Brandenburg hat sich
schon im Vorfeld des Sozialtarifvertrages für die Angestellten intensiv mit
den Konsequenzen für die Beamten auseinandergesetzt.
Dementsprechend nimmt der BSBD wie
folgt Stellung:
Die jetzt
seitens des MdF vorgesehene Erweiterung im Entwurf zum Gesetz über
Sonderzahlungen im Land Brandenburg durch das
Einfügen eines
Prüfungsvorbehaltes ist nicht zu
akzeptieren, da nun auch der letzte Rest an
Sicherheit für die Einkommensplanung bei den Landesbeamten durch die
Landesregierung gestrichen wird.
Der
vom BSBD Brandenburg schon als
schlechteste Regelung nach Berlin bewertete
ursprüngliche Gesetzentwurf wird somit noch
um die
Unsicherheit weitergehender Reduzierungen bis hin zur Möglichkeit der
völligen Streichung auch des Weihnachtsgeldes
erweitert und dürfte damit den
letzten Rest von eventuellem Verständnis bei den
Betroffenen verlieren. Mit der
Berufung der Landesregierung auf das Eckpunktepapier
ist jetzt wohl endgültig deutlich, dass
dessen voreilige
Unterzeichnung letztlich nur für die Landesbediensteten – sowohl für
die Arbeitnehmer als auch für die Beamten –
Nachteile erbringt und eben nicht den
proklamierten solidarischen Charakter trägt.
Schon die bisherigen
Verfahrensweisen der Landesregierung zur Haushaltssanierung durch
Einkommenskürzungen im Rahmen des so genannten Solidarpaktes waren unseriös,
da die Einsparsumme willkürlich auf 100 Millionen Euro pro Jahr festgelegt
wurde und auch die Bezifferung eines vermuteten
Personalüberhanges nicht der
vorhandenen Situation entsprach. Dies setzt sich darin fort, dass die
Personalbudgets aller Ressorts in 2004
unter Bezug auf Einsparungen aus dem Sozialtarifvertrag ohne
Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen Anteils an Arbeitnehmern
undifferenziert und einheitlich um 5 % gekürzt wurden.
Dies lässt
letztlich nur den Schluss zu, dass die mit
diesem Überprüfungsvorbehalt vorgesehene Neufestsetzung der Betragshöhe für
das Weihnachtsgeld keine echte Prüfung sein soll, sondern nur Deckmantel ist
für eine schon jetzt, das heißt ohne
Sachbezug willkürlich festgesetzte
Absenkung (nach derzeitigen Informationen für die Jahre 2005 und 2006
auf einen Festbetrag von 730,- €).
Somit
wird die seitens der Landesregierung erklärte Bereitschaft zu einer
Teilzeitinitiative bei den Beamten nun zum
unseriösen Vorwand dazu, die intern
geplante weitere Absenkung zu
vollziehen und mit dem Nichterbringen der Einsparungen aus der schon im
Eckpunktepapier erklärten Absicht der Ausdehnung der Teilzeit auf 25 % der
Beamten – die wohl auch aus Sicht der zu lösenden Aufgaben illusorisch ist –
zu begründen.
Hinsichtlich der Ausdehnung
von Teilzeitbeschäftigung bei den Landesbeamten
ist ein Einsparbetrag nur dann zu erzielen, wenn kein Ersatz für den
freiwerdenden Stellenanteil vorgenommen wird. Da aber insgesamt keine
Aufgabenreduzierung in den Dienststellen erfolgt und weder möglich noch
gewollt ist, heißt das in der Konsequenz, die Belastung
aller Bediensteten durch Umverteilungsaktionismus
zusätzlich und künstlich weiter
zu erhöhen.
Da
eine Erhöhung der Rate der Teilzeitbeschäftigung
mit Blick auf die staatlichen Pflichtaufgaben
aber kaum noch möglich ist, dürfte eine Ablehnung durch die
Behördenleitungen mit
dem dann tatsächlich sachlichen
Verweis auf dienstliche Notwendigkeiten – wie schon zumindest im
Bereich des MdJE im Rahmen von Altersteilzeit Praxis – vorprogrammiert sein.
Da dies auch der Landesregierung durchaus bewusst
ist, ist also die weitere Absenkung des Weihnachtsgeldes
schon jetzt
fest eingeplant.
Zu bedenken ist auch, dass bei einer erfolgreichen
Teilzeitinitiative im angepeilten Umfang, die zu Personalkostenersparnis
führen soll, indirekt ein weiterer
Stellenabbau im Landesdienst
betrieben wird, der eben nicht an Aufgabenreduzierung und –wegfall
orientiert ist. Sinn einer solchen Aktion ist demnach nur, den Stellenabbau
durch einen sozialen Anstrich zu kaschieren.
Daraus resultierend ist für
den BSBD Brandenburg nicht erkennbar, dass eine Ausdehnung von Teilzeit in
diesem Sinne einen sozialen und damit wenigstens
im Ansatz akzeptablen Sinn haben
kann. Hier sind nur weitere, die Bediensteten im Endeffekt nicht nur
finanziell belastende Auswirkungen zu erwarten.
Einem
Gesetzentwurf mit diesem Hintergrund und Teilzeitinitiativen als Ablenkung
von weiterem Stellenabbau kann der BSBD Brandenburg nicht mittragen.
Willi Köbke
Landesvorsitzende
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