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seit 01.04.2001

 

 

 

 

 Stellungnahme

 

 zum Entwurf eines Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes

 

 

Generell ist festzustellen, dass mit den Regelungen zu den Sonderzahlungen in Brandenburg nach den Berliner Regelungen die Beamten des Landes Brandenburg im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen in den übrigen Ländern - selbst den neuen Ländern - ungerechtfertigt erheblich schlechter gestellt werden. Dazu gibt es aus Sicht des BSBD keinen objektiv nachvollziehbaren und überzeugend vermittelbaren Grund.

 

Die Bediensteten in den Dienststellen bewerten die hier vorgelegten Einschnitte in Anbetracht der noch im Frühjahr durch den Innenminister abgegebenen Erklärung zu der Möglichkeit der Wahrnahme der Ermächtigung zu eigenständigen Regelungen hinsichtlich der Zuwendung und des Urlaubsgeldes (Sonderzahlungen) durch die Landesregierung als nicht akzeptablen Vertrauensbruch, der keinesfalls die bisher erbrachten Leistungen in der täglichen Dienstdurchführung berücksichtigt. Insofern wäre zumindest  ein gewisses Verständnis vorhanden gewesen, wenn die Landesregierung von den Möglichkeiten der Absenkung moderat Gebrauch gemacht hätte und nicht auf größtmöglichen Haushaltssanierungseffekt gesetzt würde.

 

Der Ansatz vieler Länder – darunter auch das wohl kaum reichere Ostland Thüringen – die Sonderzahlung reduziert auf die monatliche Besoldung umzulegen und sie ggf. dynamisierungs- und/oder ruhegehaltsfähig zu machen, ist insofern der bessere Weg, als er finanzielle Einspareffekte mit gewisser Akzeptanz der Einschnitte bei den Betroffenen verbindet.

 

Das Abstellen auf einen einheitlichen Sockelbetrag – in dieser Form nur in Berlin vorgesehen – ist aus unserer Sicht leistungs- und motivationsfeindlich, zumal eine Differenzierung überhaupt nicht in Betracht gezogen wird. Neben Berlin haben sich für einen  - allerdings differenzierten - Sockelbetrag nur noch die Länder Sachsen und Sachsen/Anhalt entschieden, die offensichtlich gleichfalls Leistungs- und Motivationsaspekte in ihren Überlegungen nicht berücksichtigt haben.

 

Fakt ist, dass die behauptete Sozialverträglichkeit einer Sockelbetragslösung selbst die Kolleginnen und Kollegen im mittleren Dienst nicht überzeugt. Ein Festbetrag berücksichtigt weder die unterschiedlichen Ämter in den Laufbahnen (die ja nach Beamtenrecht leistungsabhängig vergeben bzw. erreicht werden sollen), noch die auf Grund der bisherigen Dienstzeit erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten (in den Dienstaltersstufen ausgewiesen). Daraus resultiert eine den bisherigen Bestrebungen der politisch Verantwortlichen entgegenstehende und damit missverstandene "Gleichbehandlung" von Leistungsträgern und Leistungsschwachen sowie von Berufsanfängern und erfahrenen Kräften. Eindeutig ergibt sich auch eine ungerechtfertigte und nicht vermittelbare Benachteiligung lebensälterer Kolleginnen und Kollegen.

 

Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung von der zwar auch nicht besonders motivationsfreundlichen, aber zumindest Leistungs- und Erfahrungsaspekte berücksichtigenden prozentualen Absenkung der Zuwendung, die ursprünglich in der Diskussion war, abgehen will.

 

 

Auch ist in einigen Ländern zumindest für die Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes nicht die völlige Streichung des Urlaubsgeldes, sondern nur eine Kürzung vorgesehen. In Verbindung mit einer nach Laufbahn gestaffelten prozentualen Absenkung des sogenannten Weihnachtsgeldes (einfacher Dienst-50 %, mittlerer Dienst-47,5 %, gehobener Dienst-45 %, höherer Dienst und vergleichbare BesGr.-42,5 %) wäre sowohl eine einkommensabhängige als auch leistungs- und erfahrungsabhängige Variante gefunden worden.

 

Der Vorstand des BSBD Brandenburg bittet um Berücksichtigung dieser Überlegungen.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender