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Stellungnahme
zum
Entwurf eines Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes
Generell ist festzustellen, dass mit den Regelungen zu den
Sonderzahlungen in Brandenburg nach den Berliner Regelungen die Beamten des
Landes Brandenburg im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen in den
übrigen Ländern - selbst den neuen Ländern - ungerechtfertigt erheblich
schlechter gestellt werden. Dazu gibt es aus Sicht des BSBD keinen objektiv
nachvollziehbaren und überzeugend vermittelbaren Grund.
Die Bediensteten in den Dienststellen bewerten die hier
vorgelegten Einschnitte in Anbetracht der noch im Frühjahr durch den
Innenminister abgegebenen Erklärung zu der Möglichkeit der Wahrnahme der
Ermächtigung zu eigenständigen Regelungen hinsichtlich der Zuwendung und des
Urlaubsgeldes (Sonderzahlungen) durch die Landesregierung als nicht
akzeptablen Vertrauensbruch, der keinesfalls die bisher erbrachten
Leistungen in der täglichen Dienstdurchführung berücksichtigt. Insofern wäre
zumindest ein gewisses Verständnis vorhanden gewesen, wenn die
Landesregierung von den Möglichkeiten der Absenkung moderat Gebrauch gemacht
hätte und nicht auf größtmöglichen Haushaltssanierungseffekt gesetzt würde.
Der Ansatz vieler Länder – darunter auch das wohl kaum
reichere Ostland Thüringen – die Sonderzahlung reduziert auf die monatliche
Besoldung umzulegen und sie ggf. dynamisierungs- und/oder ruhegehaltsfähig
zu machen, ist insofern der bessere Weg, als er finanzielle Einspareffekte
mit gewisser Akzeptanz der Einschnitte bei den Betroffenen verbindet.
Das Abstellen auf einen einheitlichen Sockelbetrag – in
dieser Form nur in Berlin vorgesehen – ist aus unserer Sicht leistungs- und
motivationsfeindlich, zumal eine Differenzierung überhaupt nicht in Betracht
gezogen wird. Neben Berlin haben sich für einen - allerdings
differenzierten - Sockelbetrag nur noch die Länder Sachsen und
Sachsen/Anhalt entschieden, die offensichtlich gleichfalls Leistungs- und
Motivationsaspekte in ihren Überlegungen nicht berücksichtigt haben.
Fakt ist, dass die behauptete Sozialverträglichkeit einer
Sockelbetragslösung selbst die Kolleginnen und Kollegen im mittleren Dienst
nicht überzeugt. Ein Festbetrag berücksichtigt weder die unterschiedlichen
Ämter in den Laufbahnen (die ja nach Beamtenrecht leistungsabhängig vergeben
bzw. erreicht werden sollen), noch die auf Grund der bisherigen Dienstzeit
erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten (in den Dienstaltersstufen
ausgewiesen). Daraus resultiert eine den bisherigen Bestrebungen der
politisch Verantwortlichen entgegenstehende und damit missverstandene
"Gleichbehandlung" von Leistungsträgern und Leistungsschwachen sowie von
Berufsanfängern und erfahrenen Kräften. Eindeutig ergibt sich auch eine
ungerechtfertigte und nicht vermittelbare Benachteiligung lebensälterer
Kolleginnen und Kollegen.
Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass die
Landesregierung von der zwar auch nicht besonders motivationsfreundlichen,
aber zumindest Leistungs- und Erfahrungsaspekte berücksichtigenden
prozentualen Absenkung der Zuwendung, die ursprünglich in der Diskussion
war, abgehen will.
Auch ist in einigen Ländern zumindest für die Laufbahnen des
einfachen und mittleren Dienstes nicht die völlige Streichung des
Urlaubsgeldes, sondern nur eine Kürzung vorgesehen. In Verbindung mit einer
nach Laufbahn gestaffelten prozentualen Absenkung des sogenannten
Weihnachtsgeldes (einfacher Dienst-50 %, mittlerer Dienst-47,5 %, gehobener
Dienst-45 %, höherer Dienst und vergleichbare BesGr.-42,5 %) wäre sowohl
eine einkommensabhängige als auch leistungs- und erfahrungsabhängige
Variante gefunden worden.
Der Vorstand des BSBD Brandenburg bittet um Berücksichtigung
dieser Überlegungen.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
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