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Organisationsstruktur
Der
BSBD-Landesverband Brandenburg
setzt sich aus
Ortsverbänden in
den Einrichtungen des Justizvollzuges im Land Brandenburg zusammen, in
denen seine Mitglieder organisiert sind und die die Basis des
Landesverbandes bilden.
Der
BSBD-Landesverband Brandenburg
hat satzungsgemäß folgende weitere Organe:
-
den
Gewerkschaftstag
des Landesverbandes
Der
Vertretertag ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes.
Ordentliche Vertretertage werden alle 4 Jahre durchgeführt.
-
den
Hauptausschuss
des Landesverbandes
Er
ist das höchste Beschlussgremium zwischen den Vertretertagen und tritt
bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen.
-
der geschäftsführende Vorstand
des Landesverbandes
Er
ist das ständige Leitungsgremium, führt die Geschäfte des
Landesverbandes und vertritt ihn nach außen. Er tagt mindestens einmal in
drei Monaten.
- die
Fachkommission
des Landesverbandes
Sie
sind beratende Organe für die laufende Tätigkeit. Fachkommissionen
organisieren sich durch die Vertreter der entsprechenden Laufbahnen selbst
und regeln ihre Tätigkeit auf Grundlage einer Geschäftsordnung, die
durch den Hauptausschuss zu bestätigen ist.
- die
Rechtsschutzkommission
Sie
ist ein spezielles Organ zur Gewährleistung von Rechtsschutz für die
Mitglieder.
Sie
setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der Rechtsschutzkommission, dem
Landesverbandsvorsitzenden und einem weiteren BSBD-Mitglied.
Über
Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz entscheidet sie auf Grundlage der
Rechtsschutzordnung des Landesverbandes.
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