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Gesetz zur Reform der Struktur des öffentlichen Dienstrechts (Strukturreformgesetz)
Info Nr. 43/2005 vom 13. Mai 2005 und Nr. 55/2005 vom 15. Juni 2005


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der vom Bundeskabinett am 15. Juni 2005 beschlossene Entwurf des Strukturreformgesetzes ist mittlerweile dem Bundesrat zur Stellungnahme nach Art. 76 Abs. 2 Grundgesetz zugeleitet worden.

Für die bevorstehende Beratung des Entwurfs im federführenden Ausschuss für Innere Angelegenheiten hat der dbb diesem anliegende Stellungnahme übermittelt. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten wird sich inhaltlich erst in seiner übernächsten Sitzung am 29. September 2005 mit dem Strukturreformgesetz befassen. Geplant ist weiter, dass der Bundesrat auf dieser Grundlage seine Stellungnahme in der übernächsten Bundesratssitzung am 14. Oktober 2005 verabschieden wird. Wegen des Endes der Legislaturperiode verfällt der jetzt vorliegende Entwurf jedoch und wird im Bundestag nicht mehr verabschiedet werden. Nach den vorliegenden Äußerungen ist jedoch davon auszugehen, dass das Thema Dienstrechtsreform in der neuen Legislaturperiode kurzfristig wieder aufgegriffen werden wird.

Mit kollegialen Grüßen


( Peter Heesen )
- Bundesvorsitzender -