|
Presseinformation
des MdF, Pressestelle
Landesregierung und
Gewerkschaften erzielen Einigung zur Übernahme des Tarifabschlusses des
öffentlichen Dienstes für Brandenburgs Beamte
Potsdam.
Am
Dienstagabend traf Finanzminister Dr. Helmuth Markov gemeinsam mit
Innenminister Dietmar Woidke zu einem zweiten Gespräch mit den
Gewerkschaftsspitzen von DGB, Ver.di, GEW, GdP, DpolG, BdK, dbb und dem
Deutschen Richterbund zusammen. Gegenstand der Diskussion war die
Übertragung des kürzlich erzielten Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst
auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes
Brandenburg.
Dazu
teilen alle Beteiligten an diesem Gespräch mit:
„Die
Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land
Brandenburg
sind sich einig,
dass
das
Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L)
zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbe-
reich des Landes Brandenburg übertragen
wird.
Beide
Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen
der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes
Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen
der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus-
und Weiterbildung.“
Finanzminister Markov
kündigte im Anschluss
an, dass die Landesregierung einen
Gesetzentwurf
erarbeiten
und in Kürze dem Landtag zuleiten wird, der die
zeit- und
wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses
auf den
Beamtenbereich zum Inhalt hat. Die Übernahme des Tarifabschlusses der
Angestellten
bezeichnete Markov
als „gerechten und fairen Schritt,
mit dem die Landesregierung den berechtigten Interessen der Beamtinnen und
Beamten trotz der enormen finanziellen Herausforderung entgegen kommt.“
Der
Vorsitzende der
Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster,
als
Verhandlungsführer der Brandenburger Gewerkschaften, begrüßte das Ergebnis
der gemeinsamen Gespräche „als ersten wichtigen Schritt zur Erhöhung der
Attraktivität des öffentlichen Dienstes“.
Hintergrund:
Das
Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 enthält
eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und über die Gewährung einer
Einmalzahlung. Es soll inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten und
Richter sowie auf die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger übertragen
werden.
Dies
bedeutet im Einzelnen:
-
Lineare Erhöhung der Dienstbezüge
der aktiven Beamten um 1,5 Prozent ab 1. April 2011,
-
lineare Erhöhung der Dienstbezüge
um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1.
Januar 2012,
-
lineare Erhöhung der
Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Dienstbezüge,
-
lineare Erhöhung der
Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012
weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,9 Prozent sowie
Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro.
-
Gewährung einer Einmalzahlung für
den Monat April 2011 in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter mit
Anspruch auf Dienstbezüge sowie Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von 120
Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Das Anpassungsgesetz
soll rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft treten.
|