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Tarifgemeinschaft
deutscher Länder (TdL) kündigt Tarifverträge über Urlaubs- und
Weihnachtsgeld
In Erwartung von Öffnungsklauseln im
Besoldungsrecht, die den Ländern die Möglichkeit geben sollen, massiv in
die derzeitigen Ansprüche der Beamtinnen und Beamten bei Urlaubs- und
Weihnachtsgeld einzugreifen, hat nun die Tarifgemeinschaft der Länder
(TdL) auch die entsprechenden Tarifverträge zum 30.06.2003
(Weihnachtsgeld) und zum 31.07.2003 (Urlaubsgeld) gekündigt.
Für die Arbeitnehmer der Länder passiert
dadurch zunächst erst einmal gar nichts, denn die Tarifverträge wirken
nach, bis sie durch neue abgelöst werden.
Offen ist allerdings, ob diese Nachwirkung
auch für jene Beschäftigten gilt, die nicht Mitglieder der
Tarifvertragsparteien sind, also als Arbeitnehmer einer der beteiligten
Gewerkschaften angehören.
Der arbeitsvertraglichen Praxis im
öffentlichen Dienst entspricht es bislang, dass die von den
Tarifvertragsparteien vereinbarten Tarifverträge über eine so genannte
Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag auch für nichtorganisierte
Arbeitnehmer gelten. Damit sind gleiche Tarifleistungen für alle
gewährleistet.
Ob die Tarifparteien, insbesondere aber
die Arbeitgeber dies allerdings auch noch gelten lassen, wenn der Bezug,
nämlich der Tarifvertrag, gekündigt worden ist und sie sich durch ihre
selbst geschaffenen Haushaltsprobleme veranlasst sehen, zwischen
Gewerkschaftsmitgliedern bzw. Nichtmitgliedern zu differenzieren, bleibt
abzuwarten.
BSBD-Mitglieder sind auf der sicheren Seite, denn sie gehören über die dbb
tarifunion zu den Tarifvertragsparteien.
Insofern zeigt sich erneut, dass eine
Mitgliedschaft im BSBD auch in dieser Hinsicht von Vorteil ist.
Der Vorsitzende der dbb tarifunion, Robert
Dera hat unmissverständlich erklärt:
„Zu Verhandlungen gehören immer zwei. Ob die Große
Tarifkommission der dbb tarifunion auf Grundlage dieser Pläne zu
Verhandlungen überhaupt bereit ist, bleibt abzuwarten.“
Der Landesvorstand
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