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seit 01.04.2001

 

 

 

 

Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) kündigt Tarifverträge über Urlaubs- und Weihnachtsgeld

 

 

In Erwartung von Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht, die den Ländern die Möglichkeit geben sollen, massiv in die derzeitigen Ansprüche der Beamtinnen und Beamten bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld einzugreifen, hat nun die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) auch die entsprechenden Tarifverträge zum 30.06.2003 (Weihnachtsgeld) und zum 31.07.2003 (Urlaubsgeld) gekündigt.

 

Für die Arbeitnehmer der Länder passiert dadurch zunächst erst einmal gar nichts, denn die Tarifverträge wirken nach, bis sie durch neue abgelöst werden.

 

Offen ist allerdings, ob diese Nachwirkung auch für jene Beschäftigten gilt, die nicht Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind, also als Arbeitnehmer einer der beteiligten Gewerkschaften angehören.

 

Der arbeitsvertraglichen Praxis im öffentlichen Dienst entspricht es bislang, dass die von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Tarifverträge über eine so genannte Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag auch für nichtorganisierte Arbeitnehmer gelten. Damit sind gleiche Tarifleistungen für alle gewährleistet.

 

Ob die Tarifparteien, insbesondere aber die Arbeitgeber dies allerdings auch noch gelten lassen, wenn der Bezug, nämlich der Tarifvertrag, gekündigt worden ist und sie sich durch ihre selbst geschaffenen Haushaltsprobleme veranlasst sehen, zwischen Gewerkschaftsmitgliedern bzw. Nichtmitgliedern zu differenzieren, bleibt abzuwarten.

 

BSBD-Mitglieder sind auf der sicheren Seite, denn sie gehören über die dbb tarifunion zu den Tarifvertragsparteien.

 

Insofern zeigt sich erneut, dass eine Mitgliedschaft im BSBD auch in dieser Hinsicht von Vorteil ist.

 

Der Vorsitzende der dbb tarifunion, Robert Dera hat unmissverständlich erklärt:

„Zu Verhandlungen gehören immer zwei. Ob die Große Tarifkommission der dbb tarifunion auf Grundlage dieser Pläne zu Verhandlungen überhaupt bereit ist, bleibt abzuwarten.“

 

 

 

Der Landesvorstand