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Trennungsgeld
Liebe Kolleginnen und Kollegen !
Dem Vorstand liegt ein Erlass des MdJE an alle Justizvollzugsanstalten vor,
in dem mit Datum vom 28.01.2004 angewiesen ist, "... vorläufig keine
Bewilligung und Festsetzung von Trennungsgeld nach der
Trennungsgeldverordnung mehr vorzunehmen."
Der Auslöser hierfür dürfte durch die umfangreiche Berichterstattung in den
Medien bekannt sein. Zu den medial angesprochenen Fällen kann der
Landesvorstand keine Stellung beziehen, da ihm keine konkreten Informationen
hierzu vorliegen und sich eine Bewertung allein auf Grundlage von
Berichterstattung in den Medien verbietet.
Bedenklich ist es aber, dass die so genannte "Trennungsgeldaffäre" zum
Anlass genommen wird, berechtigte Ansprüche von Bediensteten, die auf Grund
der Personalsituation in anderen Vollzugsanstalten Dienst verrichten müssen,
in Frage zu stellen und die damit verbundenen höheren Aufwendungen zumindest
vorläufig nicht mehr zu erstatten – dies um so mehr, als die betroffenen
Kolleginnen und Kollegen nun wahrlich nicht zu den Landesbediensteten
gehören, die nach B- oder R-Besoldung bezahlt werden
Der Vorstand des BSBD Brandenburg sieht in einem solchen Erlass, der nur als
wilder Aktionismus ohne rechtliche Grundlage zu bewerten ist, eine
erhebliche Fürsorgeverletzung des Dienstherren und einen gravierenden
Rechtsbruch durch die Hausspitze.
Der BSBD Brandenburg akzeptiert eine solche Verfahrensweise nicht und ruft
alle Betroffenen auf, gegen die Nichtzahlung von Trennungsgeld sofort
Rechtsmittel einzulegen. Allen Mitgliedern wird in dieser Sache umgehend
Rechtsschutz gewährt.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
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