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Trennungsgeld

Liebe Kolleginnen und Kollegen !

Dem Vorstand liegt ein Erlass des MdJE an alle Justizvollzugsanstalten vor, in dem mit Datum vom 28.01.2004 angewiesen ist, "... vorläufig keine Bewilligung und Festsetzung von Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung mehr vorzunehmen."

Der Auslöser hierfür dürfte durch die umfangreiche Berichterstattung in den Medien bekannt sein. Zu den medial angesprochenen Fällen kann der Landesvorstand keine Stellung beziehen, da ihm keine konkreten Informationen hierzu vorliegen und sich eine Bewertung allein auf Grundlage von Berichterstattung in den Medien verbietet.

Bedenklich ist es aber, dass die so genannte "Trennungsgeldaffäre" zum Anlass genommen wird, berechtigte Ansprüche von Bediensteten, die auf Grund der Personalsituation in anderen Vollzugsanstalten Dienst verrichten müssen, in Frage zu stellen und die damit verbundenen höheren Aufwendungen zumindest vorläufig nicht mehr zu erstatten – dies um so mehr, als die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nun wahrlich nicht zu den Landesbediensteten gehören, die nach B- oder R-Besoldung bezahlt werden

Der Vorstand des BSBD Brandenburg sieht in einem solchen Erlass, der nur als wilder Aktionismus ohne rechtliche Grundlage zu bewerten ist, eine erhebliche Fürsorgeverletzung des Dienstherren und einen gravierenden Rechtsbruch durch die Hausspitze.

Der BSBD Brandenburg akzeptiert eine solche Verfahrensweise nicht und ruft alle Betroffenen auf, gegen die Nichtzahlung von Trennungsgeld sofort Rechtsmittel einzulegen. Allen Mitgliedern wird in dieser Sache umgehend Rechtsschutz gewährt.



Willi Köbke
Landesvorsitzender