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Trennungsgeld
Liebe
Kolleginnen und Kollegen !
Der amtierende Leiter der Abteilung I des MdJE hat nach unserer heftigen
Kritik an dem vorläufigen Stopp der Bewilligung und Festsetzung von
Trennungsgeld im Bereich des Justizvollzuges (Erlass des MdJE vom 28.01.2004
- siehe BSBD-Aktuell 1/04) die Rücknahme dieser Verfügung veranlasst.
Mit Datum vom 09.02.2004 ist nunmehr verfügt, dass die Dienststellen
weiterhin Anträge auf Zahlung von Trennungsgeld zu bearbeiten und zu
entscheiden haben, die Zahlung aber erst nach Vorlage und Zustimmung durch
das MdJE (Beauftragter des Haushaltes) veranlassen dürfen.
Dadurch kann es zwar zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, es ist dem
Vorstand des BSBD Brandenburg durch den AL I jedoch zugesichert, dass diese
so gering wie möglich gehalten werden sollen.
Es ist also erreicht, dass der aus unserer Sicht rechtswidrige Stopp der
Bewilligung und Zahlbarmachung von Trennungsgeld aufgehoben und den
berechtigten Ansprüchen – wenn auch durch Zweitprüfung verzögert –
nachgekommen wird.
Diese Verfahrensweise ist unter den gegebenen Umständen akzeptabel,
vorausgesetzt, die Verzögerungen werden nicht unzumutbar lang.
Der BSBD Brandenburg wird dies aufmerksam verfolgen.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
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