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Trennungsgeld

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen !

Der amtierende Leiter der Abteilung I des MdJE hat nach unserer heftigen Kritik an dem vorläufigen Stopp der Bewilligung und Festsetzung von Trennungsgeld im Bereich des Justizvollzuges (Erlass des MdJE vom 28.01.2004 - siehe BSBD-Aktuell 1/04) die Rücknahme dieser Verfügung veranlasst.

Mit Datum vom 09.02.2004 ist nunmehr verfügt, dass die Dienststellen weiterhin Anträge auf Zahlung von Trennungsgeld zu bearbeiten und zu entscheiden haben, die Zahlung aber erst nach Vorlage und Zustimmung durch das MdJE (Beauftragter des Haushaltes) veranlassen dürfen.
Dadurch kann es zwar zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, es ist dem Vorstand des BSBD Brandenburg durch den AL I jedoch zugesichert, dass diese so gering wie möglich gehalten werden sollen.

Es ist also erreicht, dass der aus unserer Sicht rechtswidrige Stopp der Bewilligung und Zahlbarmachung von Trennungsgeld aufgehoben und den berechtigten Ansprüchen – wenn auch durch Zweitprüfung verzögert – nachgekommen wird.

Diese Verfahrensweise ist unter den gegebenen Umständen akzeptabel, vorausgesetzt, die Verzögerungen werden nicht unzumutbar lang.
Der BSBD Brandenburg wird dies aufmerksam verfolgen.


Willi Köbke
Landesvorsitzender