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Ein Behandlungs- und Resozialisierungsvollzug funktioniert nur mit ausreichenden und hochmotivierten Bediensteten

 

Frühjahrssitzung des Hauptausschusses beriet am 8. April 2011 in Brandenburg a.d.H. zu aktuellen Problemen

 

Die diesjährige Frühjahrssitzung des Hauptausschusses fand aus organisatorischen Gründen erneut in der Dienstleistungsabteilung in Brandenburg a.d.H. statt. Wie gewohnt standen die derzeitige Lage sowie die Entwicklungen und Perspektiven im Justizvollzug des Landes im Mittelpunkt der Beratungen.

 

Bedingt durch den politischen Druck zur Haushaltskonsolidierung konzentriert sich die Landesregierung auf einen verstärkten Abbau von Personal in der Landesverwaltung – darunter natürlich auch bei der Polizei, der Justiz und dem Justizvollzug. Der eigentliche Maßstab zur Bedarfsermittlung, die vom Gesetz her vorgegebenen und zwingend zu erfüllenden Aufgaben, spielen nur eine nachrangige Rolle. Alles, was die Einsparungsquote in Frage stellen würde, wird ausgeblendet.

 

So wird immer noch die offizielle Haftplatzausstattung in Brandenburg mit 2123 Plätzen angegeben. Hierbei sind Mehrfach-Hafträume mit einberechnet. Bei konsequenter (gesetzlich geforderter) Einzelunterbringung stünden jedoch nur 1858 Haftplätze zur Verfügung. Dies hat die BSBD-Bundesleitung vor einiger Zeit für alle Länder dargestellt. Natürlich gibt es immer wieder Einzelfälle, wo eine Doppelunterbringung angeraten ist und Mehrfach-Hafträume vorzuhalten sind. Die derzeitig vorhandene Zahl in den Anstalten des Landes lässt aber erheblich mehr als nur den Ausnahmefall zu. Diese Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe der Einzelunterbringung würde eintreten, wenn durch Schließung von Vollzugsanstalten eine Reduzierung der Haftplätze in die Nähe der derzeit einsitzenden Gefangenenzahl erfolgt.

 

Auch die regionale Verteilung der Haftplätze ist aus justiz- und behandlungsspezifischen Gründen ausgereizt, auch wenn hier ein Übergewicht im Süden besteht, in dem aber die beiden neuesten Vollzugsanstalten stehen.

 

Hinsichtlich der Personalausstattung scheint die im Einsparkonzept durch den Finanzminister vorgegebene Zahl von 993 Stellen ein Dogma zu sein, an dem nicht gerüttelt werden darf und welche dann Ausgangspunkt für die die Ermittlung der Ausstattung der einzelnen Laufbahnen und der Anstalten ist. Eine Arbeitsgruppe, die die Aufgabe hatte, ein Berechnungsmodell anhand zu lösender Aufgaben insbesondere des allgemeinen Vollzugsdienstes („Musteranstalt“) zu erarbeiten und dies auch vorgelegt hat, kam auf einen höheren Bedarf. Kurzerhand wurden Aufgaben aus der Berechnung herausgenommen, um so die vorgegebene Zahl nicht zu überschreiten. Das Problem ist jedoch, dass diese Aufgaben trotzdem anfallen und wahrgenommen werden müssen.

 

Jahresstundenzahl erhöht

 

Ein weiterer „Schachzug“ war die Erhöhung der Jahresstundenzahl für den allgemeinen Vollzugsdienst von ehemals 1540 auf nunmehr 1624 Stunden. Dies wurde insbesondere dadurch erreicht, dass man Ausfallzeiten durch Krankheit sowie notwendige Zeiten für Fortbildung gekürzt hat. Die realen Ausfallzeiten durch Krankheit weisen für das Jahr 2010 allerdings Anderes aus und die Statistik hierfür ist durch die Abteilung III des MdJ selbst erstellt. 34.537 Krankentage sind danach im AVD im Jahr 2010 angefallen, eine Quote von 12,15 Prozent. Rechnet man dies entsprechend um, kamen auf jeden Bediensteten 44,35 Krankentage und umgelegt auf Arbeitstage rund 32 Diensttage Ausfall. Der Ansatz in der neuen Berechnung liegt dagegen bei 10 Arbeitstagen Ausfall, ist also grundlos auf ein Drittel der tatsächlichen Zahl abgesenkt (siehe dazu auch den Beitrag von Dörthe Kleemann). Wenn man sehr optimistisch nur 20 Arbeitstage Ausfall ansetzen würde und alle zu lösenden Aufgaben berücksichtigt, kommt man auf einen Personalbedarf im AVD von 789 Bediensteten, also 109 Bedienstete mehr als von den Zielzahlen zugebilligt. Die laufbahnfremde Verwendung von derzeit 22 Bediensteten ist hierbei noch nicht einberechnet.

 

Diese Zahlen allein beweisen, dass mit einer solchen Personalausstattung schon die Gewährleistung der normalen Abläufe in den Vollzugsanstalten gefährdet ist. Über Behandlungs- und Resozialisierungsvollzug braucht man gar nicht erst zu reden.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses waren sich einig, eine auf diesen Zahlen basierende Personalausstattung einzufordern.

 

Jugendarrest und alternative Vollzugsformen

 

Seitens des BSBD Brandenburg wird weiterhin vorgeschlagen, den Standort für den Jugendarrest von Königs Wusterhausen nach Cottbus zu verlegen und hierfür den offenen Vollzug der JVA Cottbus-Dissenchen zu nutzen. Dies ist finanziell, verwaltungstechnisch und personalwirtschaftlich von Vorteil und würde auch in der fachlichen Betreuung Verbesserungen erfahren. Der offene Vollzug in der Außenstelle Spremberg könnte auch von der JVA Cottbus-Dissenchen genutzt werden. Ein zusätzlicher Effekt wäre außerdem eine Reduzierung bei den Haftplätzen.

 

Die Umsetzung des Konzepts des MdJ zu alternative Formen für den Jugendstrafvollzug ist aus Sicht des BSBD gescheitert. Die Einrichtung in Liepe ist auf 12 Plätze reduziert worden, die trotzdem zu weniger als 50 Prozent ausgelastet sind. Der Standort in Guben ist nach einem Vorfall wieder aufgegeben worden. Das Vorhaben mit Caritas ist erst gar nicht zum Tragen gekommen. Insofern sollte das ganze Vorhaben durch den BSBD kritisch hinterfragt, die Aufgabe des Projekts gefordert und die Verwendung der dafür vorgesehenen finanziellen Mittel für den regulären Vollzug eingefordert werden.

 

Hinsichtlich des angekündigten Vollzugskonzeptes nimmt das Gremium zur Kenntnis, dass nunmehr als Termin der Sommer diesen Jahres angekündigt ist. Hierbei wird der BSBD das Konzept kritisch bewerten. Die im Dezember 2010 vorgelegten Schwerpunkte sind aus heutiger Sicht Orientierungen, die ergänzt werden müssen.

 

Übernahme des Tarifergebnisses für die Besoldung

 

Zum erzielten Tarifergebnis wurde einvernehmlich festgestellt, dass die zurückhaltende Bewertung durch die DBB Tarifunion mitgetragen wird, also kein Anlass zu großem Jubel, aber unter den Umständen akzeptabel. Nunmehr ist die abstrichslose Übertragung auf die Besoldung von der Landesregierung einzufordern. Da es bisher keine offiziellen Erklärungen dazu gab, hat der BSBD gemeinsam mit der DJG in einem offenen Brief den Ministerpräsidenten und sein Kabinett aufgefordert, sich unverzüglich zur Problematik der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für die Besoldung öffentlich zu positionieren und den Landesbeamten in finanzieller Hinsicht Gleichbehandlung mit den Tarifbeschäftigten zu gewähren.

 

Mit Datum vom 3. Mai 2011 ist nunmehr erklärt:

„Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg übertragen wird. Beide Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“ (PM des MdF vom 03.05.11)

 

Bundesgewerkschaftstag

 

Im weiteren Verlauf der Beratungen sind vielfältige Probleme insbesondere der innerorganisatorischen Verbandsarbeit besprochen worden. Außerdem wurde zu den Delegierten für den Bundesgewerkschaftstag des BSBD im November 2011 in Lahnstein beraten und beschlossen. Der BSBD Brandenburg wird durch das Mitglied der Bundesleitung Burghard Neumann, dem Landesvorsitzenden Willi Köbke, den stellvertretenden Landesvorsitzenden Dörthe Kleemann und Rainer Krone sowie der Kollegin Doreen Piontek und Bodo Schubert vertreten sein.

 

Insgesamt können die Mitglieder des Hauptausschusses für das dienstliche Tagesgeschäft resümierend feststellen: „Wir pfeifen auf dem letzten Loch – aber immerhin, wir pfeifen noch!“

Aber auch: wie lange noch?