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Ein
Behandlungs- und Resozialisierungsvollzug funktioniert nur mit ausreichenden
und hochmotivierten Bediensteten
Frühjahrssitzung des
Hauptausschusses beriet am 8. April 2011 in Brandenburg a.d.H. zu aktuellen
Problemen
Die diesjährige
Frühjahrssitzung des Hauptausschusses fand aus organisatorischen Gründen
erneut in der Dienstleistungsabteilung in Brandenburg a.d.H. statt. Wie
gewohnt standen die derzeitige Lage sowie die Entwicklungen und Perspektiven
im Justizvollzug des Landes im Mittelpunkt der Beratungen.
Bedingt durch den
politischen Druck zur Haushaltskonsolidierung konzentriert sich die
Landesregierung auf einen verstärkten Abbau von Personal in der
Landesverwaltung – darunter natürlich auch bei der Polizei, der Justiz und
dem Justizvollzug. Der eigentliche Maßstab zur Bedarfsermittlung, die vom
Gesetz her vorgegebenen und zwingend zu erfüllenden Aufgaben, spielen nur
eine nachrangige Rolle. Alles, was die Einsparungsquote in Frage stellen
würde, wird ausgeblendet.
So wird immer noch die
offizielle Haftplatzausstattung in Brandenburg mit 2123 Plätzen
angegeben. Hierbei sind Mehrfach-Hafträume mit einberechnet. Bei
konsequenter (gesetzlich geforderter) Einzelunterbringung stünden
jedoch nur 1858 Haftplätze zur Verfügung. Dies hat die
BSBD-Bundesleitung vor einiger Zeit für alle Länder dargestellt.
Natürlich gibt es immer wieder Einzelfälle, wo eine Doppelunterbringung
angeraten ist und Mehrfach-Hafträume vorzuhalten sind. Die derzeitig
vorhandene Zahl in den Anstalten des Landes lässt aber erheblich mehr als
nur den Ausnahmefall zu. Diese Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe der
Einzelunterbringung würde eintreten, wenn durch Schließung von
Vollzugsanstalten eine Reduzierung der Haftplätze in die Nähe der derzeit
einsitzenden Gefangenenzahl erfolgt.
Auch die regionale
Verteilung der Haftplätze ist aus justiz- und behandlungsspezifischen
Gründen ausgereizt, auch wenn hier ein Übergewicht im Süden besteht, in dem
aber die beiden neuesten Vollzugsanstalten stehen.
Hinsichtlich der
Personalausstattung scheint die im Einsparkonzept durch den
Finanzminister vorgegebene Zahl von 993 Stellen ein Dogma zu sein, an
dem nicht gerüttelt werden darf und welche dann Ausgangspunkt für die die
Ermittlung der Ausstattung der einzelnen Laufbahnen und der Anstalten ist.
Eine Arbeitsgruppe, die die Aufgabe hatte, ein Berechnungsmodell anhand zu
lösender Aufgaben insbesondere des allgemeinen Vollzugsdienstes
(„Musteranstalt“) zu erarbeiten und dies auch vorgelegt hat, kam auf einen
höheren Bedarf. Kurzerhand wurden Aufgaben aus der Berechnung
herausgenommen, um so die vorgegebene Zahl nicht zu überschreiten. Das
Problem ist jedoch, dass diese Aufgaben trotzdem anfallen und wahrgenommen
werden müssen.
Jahresstundenzahl erhöht
Ein weiterer „Schachzug“ war
die Erhöhung der Jahresstundenzahl für den allgemeinen Vollzugsdienst von
ehemals 1540 auf nunmehr 1624 Stunden. Dies wurde insbesondere dadurch
erreicht, dass man Ausfallzeiten durch Krankheit sowie notwendige Zeiten für
Fortbildung gekürzt hat. Die realen Ausfallzeiten durch Krankheit weisen für
das Jahr 2010 allerdings Anderes aus und die Statistik hierfür ist durch die
Abteilung III des MdJ selbst erstellt. 34.537 Krankentage sind danach
im AVD im Jahr 2010 angefallen, eine Quote von 12,15 Prozent. Rechnet
man dies entsprechend um, kamen auf jeden Bediensteten 44,35 Krankentage
und umgelegt auf Arbeitstage rund 32 Diensttage Ausfall. Der Ansatz
in der neuen Berechnung liegt dagegen bei 10 Arbeitstagen Ausfall, ist also
grundlos auf ein Drittel der tatsächlichen Zahl abgesenkt (siehe dazu auch
den Beitrag von Dörthe Kleemann). Wenn man sehr optimistisch nur 20
Arbeitstage Ausfall ansetzen würde und alle zu lösenden Aufgaben
berücksichtigt, kommt man auf einen Personalbedarf im AVD von 789
Bediensteten, also 109 Bedienstete mehr als von den Zielzahlen
zugebilligt. Die laufbahnfremde Verwendung von derzeit 22 Bediensteten ist
hierbei noch nicht einberechnet.
Diese Zahlen allein
beweisen, dass mit einer solchen Personalausstattung schon die
Gewährleistung der normalen Abläufe in den Vollzugsanstalten gefährdet ist.
Über Behandlungs- und Resozialisierungsvollzug braucht man gar nicht erst zu
reden.
Die Mitglieder des
Hauptausschusses waren sich einig, eine auf diesen Zahlen basierende
Personalausstattung einzufordern.
Jugendarrest und
alternative Vollzugsformen
Seitens des BSBD
Brandenburg wird weiterhin vorgeschlagen, den Standort für den
Jugendarrest von Königs Wusterhausen nach Cottbus zu verlegen und
hierfür den offenen Vollzug der JVA Cottbus-Dissenchen zu nutzen. Dies ist
finanziell, verwaltungstechnisch und personalwirtschaftlich von Vorteil und
würde auch in der fachlichen Betreuung Verbesserungen erfahren. Der offene
Vollzug in der Außenstelle Spremberg könnte auch von der JVA
Cottbus-Dissenchen genutzt werden. Ein zusätzlicher Effekt wäre außerdem
eine Reduzierung bei den Haftplätzen.
Die Umsetzung des
Konzepts des MdJ zu alternative Formen für den Jugendstrafvollzug ist
aus Sicht des BSBD gescheitert. Die Einrichtung in Liepe ist auf
12 Plätze reduziert worden, die trotzdem zu weniger als 50 Prozent
ausgelastet sind. Der Standort in Guben ist nach einem Vorfall wieder
aufgegeben worden. Das Vorhaben mit Caritas ist erst gar nicht zum Tragen
gekommen. Insofern sollte das ganze Vorhaben durch den BSBD kritisch
hinterfragt, die Aufgabe des Projekts gefordert und die Verwendung der dafür
vorgesehenen finanziellen Mittel für den regulären Vollzug eingefordert
werden.
Hinsichtlich des
angekündigten Vollzugskonzeptes nimmt das Gremium zur Kenntnis, dass
nunmehr als Termin der Sommer diesen Jahres angekündigt ist. Hierbei wird
der BSBD das Konzept kritisch bewerten. Die im Dezember 2010
vorgelegten Schwerpunkte sind aus heutiger Sicht Orientierungen, die ergänzt
werden müssen.
Übernahme des
Tarifergebnisses für die Besoldung
Zum erzielten Tarifergebnis
wurde einvernehmlich festgestellt, dass die zurückhaltende Bewertung durch
die DBB Tarifunion mitgetragen wird, also kein Anlass zu großem Jubel, aber
unter den Umständen akzeptabel. Nunmehr ist die abstrichslose Übertragung
auf die Besoldung von der Landesregierung einzufordern. Da es bisher keine
offiziellen Erklärungen dazu gab, hat der BSBD gemeinsam mit der
DJG in einem offenen Brief den Ministerpräsidenten und sein Kabinett
aufgefordert, sich
unverzüglich zur Problematik der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme
des Tarifergebnisses für die Besoldung öffentlich zu positionieren und den
Landesbeamten in finanzieller Hinsicht Gleichbehandlung mit den
Tarifbeschäftigten zu gewähren.
Mit Datum vom 3. Mai 2011
ist nunmehr erklärt:
„Die Landesregierung und die
Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich
einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages
der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes
Brandenburg übertragen wird. Beide Seiten sind sich darüber hinaus
einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der
Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah
fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit,
Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“
(PM des MdF vom 03.05.11)
Bundesgewerkschaftstag
Im weiteren Verlauf der
Beratungen sind vielfältige Probleme insbesondere der innerorganisatorischen
Verbandsarbeit besprochen worden. Außerdem wurde zu den Delegierten für den
Bundesgewerkschaftstag des BSBD im November 2011 in Lahnstein beraten
und beschlossen. Der BSBD Brandenburg wird durch das Mitglied der
Bundesleitung Burghard Neumann, dem Landesvorsitzenden Willi Köbke,
den stellvertretenden Landesvorsitzenden Dörthe Kleemann und
Rainer Krone sowie der Kollegin Doreen Piontek und Bodo
Schubert vertreten sein.
Insgesamt können die
Mitglieder des Hauptausschusses für das dienstliche Tagesgeschäft
resümierend feststellen: „Wir pfeifen auf dem letzten Loch – aber
immerhin, wir pfeifen noch!“
Aber auch: wie lange noch?
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