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 Völlige Streichung des Weihnachtsgeldes verhindert – aber zu welchem Preis?

Gespräche zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes abgeschlossen. Die von Landesregierung und den Vertretern der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Verbände unterzeichnete Vereinbarung ist jedoch kaum als Erfolg zu bezeichnen.

 

Anfang Februar 2007 begannen die Gespräche der Landesregierung mit den Gewerkschaften und Verbänden zur geplanten Änderung des Sonderzahlungsgesetzes (Weihnachtsgeld). Die ursprünglich geplante völlige Streichung der Sonderzuwendung hatte zu breiten Protestaktionen der Landesbediensteten geführt, an denen sich auch Mitglieder des BSBD Brandenburg beteiligt hatten und die letztlich dazu führten, dass dieses Gesetzesvorhaben erst einmal gestoppt wurde und der Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sich zu Verständigungsgesprächen mit den Gewerkschaften bereit erklärte. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte der Finanzminister Rainer Speer (SPD) klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass es zu den vorgesehenen Änderungen keine Alternative gibt und es insofern Verhandlungen im eigentlichen Sinne nicht geben wird.

 

Nach mehreren Treffen kam es dann auch so. Die Landesregierung legte den Gewerkschaftsvertretern der Spitzenorganisationen ihre - nunmehr präzisierten - Vorstellungen zu den Sonderzahlungen bis 2009 unter Einbeziehung weiterer Besoldungsvorhaben (Angleichung an die Westbezüge und lineare Verbesserungen) vor und ließ dazu keine Diskussion zu. Damit demonstrierte sie, dass sie nicht verhandeln sondern diktieren wollte. Der Inhalt ihrer Vorhaben entsprach diesem Stil.

 

Zwar wird wieder ein Weihnachtsgeld in Höhe von 500 Euro (250 € für Versorgungsempfänger, 150 € für Anwärter) bis 2009 vorgesehen mit einer Option auf Überschussbeteiligung an den Steuermehreinnahmen bis zu einer Obergrenze von 1040 Euro, dafür wird sowohl im Umfang (1,5 Prozent statt 2,9) als auch zeitlich (zum 01.01.2008 statt zum 01.05.2008) von der linearen Erhöhung im Tarifbereich abgewichen. Bei der Ost-West-Angleichung werden die Zeiträume wie im Tarifbereich übernommen.

 

Vergleicht man dies mit der Situation im Herbst 2006, ist zwar etwas erreicht worden: Nämlich die Verhinderung der kompletten Streichung des Weihnachtsgeldes, aber die Halbierung bei der linearen Verbesserung der Besoldung im Vergleich zum Tarifbereich ist mehr als nur schmerzhaft. Einerseits vereinbart man die Aufhebung der unterschiedlichen Besoldung in den östlichen und westlichen Bundesländern zu den auch im Tarifbereich vorgesehenen Zeiten, andererseits schafft man dauerhaft dafür eine neue Ungleichbehandlung in der Besoldung zum Nachteil der Brandenburger Beamtenschaft. Und der Gleichklang zwischen Besoldungs- und Tarifbereich ist entgegen den wohllöblichen Versprechungen der politisch Verantwortlichen erneut missachtet worden.

 

Darüber hinaus sind mit der erstmaligen Überschussbeteiligung an den Steuermehreinnahmen mehr als nur faule Ostereier untergeschoben worden, denn einerseits dürfte wohl klar sein, dass die Steuereinnahmenschätzungen im Frühjahr so ausfallen werden, dass kein Überschuss am Jahresende entsteht (und sich damit eine Aufstockung des Weihnachtsgeldes erübrigt) und andererseits – und das ist sehr bedenklich – damit Elemente der Besoldung nach Kassenlage eingeführt sind.

 

Kein Wunder also, dass der Finanzminister recht zufrieden drein schaut und überhaupt nicht daran denkt, wie angekündigt bei Änderung seiner ursprünglichen Pläne zum Sonderzahlungsgesetzt zurückzutreten. Im Gegenteil: Es geht munter weiter. Fast gleichzeitig mit den neuen besoldungsrechtlichen Vorhaben präsentiert er seine neuen Vorstellungen zum Stellenabbau, diesmal als Fortschreibung der bisherigen Planungen über das Jahr 2010 hinaus. Dass diese zwischenzeitlich selbst in den Ministerien nur noch mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden, weil sie mehr als irreal sind, da sie die Arbeitsfähigkeit in vielen Bereichen der Landesverwaltung (so auch im Justizvollzug) nicht mehr gewährleisten, ficht ihn nicht an. Erneut wird die übliche Drohkulisse zu betriebsbedingten Kündigungen aufgebaut. Letztliches Ziel dürfte es auch hier sein, weitere Einschnitte in der Vergütung bei Erhöhung der Arbeitsbelastung zu erreichen.

 

Als Resümee bleibt festzustellen, dass zwar für die Beamten eine völlige Streichung des Weihnachtsgeldes verhindert wurde, dafür aber aus Sicht des BSBD Brandenburg mit Blick auf die Zukunft ein viel zu hoher Preis gezahlt wurde.