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Völlige
Streichung des Weihnachtsgeldes verhindert – aber zu welchem Preis?
Gespräche zur
Änderung des Sonderzahlungsgesetzes abgeschlossen. Die von Landesregierung
und den Vertretern der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Verbände
unterzeichnete Vereinbarung ist jedoch kaum als Erfolg zu bezeichnen.
Anfang Februar 2007
begannen die Gespräche der Landesregierung mit den Gewerkschaften und
Verbänden zur geplanten Änderung des Sonderzahlungsgesetzes
(Weihnachtsgeld). Die ursprünglich geplante völlige Streichung der
Sonderzuwendung hatte zu breiten Protestaktionen der Landesbediensteten
geführt, an denen sich auch Mitglieder des BSBD Brandenburg beteiligt
hatten und die letztlich dazu führten, dass dieses Gesetzesvorhaben erst
einmal gestoppt wurde und der Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD)
sich zu Verständigungsgesprächen mit den Gewerkschaften bereit
erklärte. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte der Finanzminister Rainer Speer
(SPD) klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass es zu den
vorgesehenen Änderungen keine Alternative gibt und es insofern Verhandlungen
im eigentlichen Sinne nicht geben wird.
Nach mehreren Treffen
kam es dann auch so. Die Landesregierung legte den Gewerkschaftsvertretern
der Spitzenorganisationen ihre - nunmehr präzisierten - Vorstellungen zu den
Sonderzahlungen bis 2009 unter Einbeziehung weiterer Besoldungsvorhaben
(Angleichung an die Westbezüge und lineare Verbesserungen) vor und ließ
dazu keine Diskussion zu. Damit demonstrierte sie, dass sie nicht verhandeln
sondern diktieren wollte. Der Inhalt ihrer Vorhaben entsprach diesem Stil.
Zwar wird wieder ein
Weihnachtsgeld in Höhe von 500 Euro (250 € für Versorgungsempfänger, 150
€ für Anwärter) bis 2009 vorgesehen mit einer Option auf
Überschussbeteiligung an den Steuermehreinnahmen bis zu einer Obergrenze
von 1040 Euro, dafür wird sowohl im Umfang (1,5 Prozent statt 2,9) als auch
zeitlich (zum 01.01.2008 statt zum 01.05.2008) von der linearen Erhöhung
im Tarifbereich abgewichen. Bei der Ost-West-Angleichung werden die
Zeiträume wie im Tarifbereich übernommen.
Vergleicht man dies mit
der Situation im Herbst 2006, ist zwar etwas erreicht worden: Nämlich die
Verhinderung der kompletten Streichung des Weihnachtsgeldes, aber
die Halbierung bei der linearen Verbesserung der Besoldung im Vergleich zum
Tarifbereich ist mehr als nur schmerzhaft. Einerseits vereinbart man die
Aufhebung der unterschiedlichen Besoldung in den östlichen und westlichen
Bundesländern zu den auch im Tarifbereich vorgesehenen Zeiten, andererseits
schafft man dauerhaft dafür eine neue Ungleichbehandlung in der Besoldung
zum Nachteil der Brandenburger Beamtenschaft. Und der Gleichklang
zwischen Besoldungs- und Tarifbereich ist entgegen den wohllöblichen
Versprechungen der politisch Verantwortlichen erneut missachtet worden.
Darüber hinaus sind mit
der erstmaligen Überschussbeteiligung an den Steuermehreinnahmen mehr als
nur faule Ostereier untergeschoben worden, denn einerseits dürfte wohl klar
sein, dass die Steuereinnahmenschätzungen im Frühjahr so ausfallen werden,
dass kein Überschuss am Jahresende entsteht (und sich damit eine Aufstockung
des Weihnachtsgeldes erübrigt) und andererseits – und das ist sehr
bedenklich – damit Elemente der Besoldung nach Kassenlage eingeführt
sind.
Kein Wunder also, dass
der Finanzminister recht zufrieden drein schaut und überhaupt nicht daran
denkt, wie angekündigt bei Änderung seiner ursprünglichen Pläne zum
Sonderzahlungsgesetzt zurückzutreten. Im Gegenteil: Es geht munter weiter.
Fast gleichzeitig mit den neuen besoldungsrechtlichen Vorhaben präsentiert
er seine neuen Vorstellungen zum Stellenabbau, diesmal als
Fortschreibung der bisherigen Planungen über das Jahr 2010 hinaus. Dass
diese zwischenzeitlich selbst in den Ministerien nur noch mit Kopfschütteln
zur Kenntnis genommen werden, weil sie mehr als irreal sind, da sie
die Arbeitsfähigkeit in vielen Bereichen der Landesverwaltung (so auch im
Justizvollzug) nicht mehr gewährleisten, ficht ihn nicht an. Erneut wird die
übliche Drohkulisse zu betriebsbedingten Kündigungen aufgebaut. Letztliches
Ziel dürfte es auch hier sein, weitere Einschnitte in der Vergütung bei
Erhöhung der Arbeitsbelastung zu erreichen.
Als Resümee bleibt
festzustellen, dass zwar für die Beamten eine völlige Streichung des
Weihnachtsgeldes verhindert wurde, dafür aber aus Sicht des BSBD Brandenburg
mit Blick auf die Zukunft ein viel zu hoher Preis gezahlt wurde.
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