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Der
Strafvollzug im Land im Visier der Kürzungsfanatiker!
Verändertes Vollzugskonzept
des MdJ wird vom BSBD Brandenburg kritisiert – Die Vorstellungen des
Finanzministers zu weitaus drastischeren Kürzungen im Strafvollzug gehören
in die Mülltonne!
Mitte November 2005 ist der
Vorstand des BSBD Brandenburg durch die zuständige Abteilung III des
Ministeriums der Justiz zu einer neuen
„Entwicklungskonzeption für den Justizvollzug im Land Brandenburg“
in Kenntnis gesetzt worden, die Gegenstand einer Kabinettsvorlage bilden
wird.
In einer ersten Bewertung
sieht der Vorstand im Wesentlichen vier
Kritikpunkte an diesem Konzept:
1.
Nach dem Kabinettsbeschluss vom November 2004 war die Bedarfsprognose auf
2.500 Haftplätze abgesenkt worden. Nunmehr wird durch das MdJ eine weitere
Absenkung auf 2.365 Haftplätze
vorgesehen, obwohl im gleichen Konzept eine Belegung von 2.390 bis 2.511
Inhaftierte bis 2010 prognostiziert wird – und das mit einem Ansatz unter
dem Bundesdurchschnitt! Dies ist in sich widersprüchlich und lässt nur den
Schluss zu, dass die nunmehr vorgesehene Haftplatzzahl von 2.365 von
vornherein nicht bedarfsgerecht und unreal ist. Zwar hält man
sich mit der so genannten „Option“ auf 95 weitere Haftplätze durch Bau eines
weiteren Hafthauses in Duben ein Hintertürchen offen, würde aber auch damit
lediglich auf 2.460 Haftplätze kommen. Die üblichen 10 % Aufschlag –
im Konzept gleichfalls angeführt – für zeitweise nicht belegbare Haftplätze
wird bei einem Inhaftiertenaufkommen im benannten Rahmen eben nicht
berücksichtigt.
Es bleibt offen, bei welcher
Belegungszahl diese Option „gezogen“ wird, d.h. bei welcher Belegung
die Notwendigkeit zum Baubeginn gesehen wird. Ob dann das dafür
notwendige Geld im Haushalt vorhanden ist und bei sich wohl kaum
verbessernder Haushaltslage auch bereitgestellt wird, ist nicht erkennbar,
da verbindliche Zusagen durch den Finanzminister kaum zu erwarten sind.
2.
Ein weiteres Vorhaben ist die Verlagerung von 33
Haftplätzen für den Jugendvollzug - die in dem Papier auf die
Haftplatzzahl mit Option angerechnet werden und damit den Anschein erwecken,
es würden knapp 2.500 Haftplätze angestrebt – in
Einrichtungen privater Träger. Hier ist
die Frage zu stellen: Ist das tatsächlich durch die Regelungen in § 91 Abs.
3 JGG gedeckt oder ein Versuch, in unscheinbaren Rahmen Privatisierung
staatlicher Zwangsmaßnahmen zu versuchen? Der BSBD ist jedenfalls der
Auffassung, dass die Möglichkeit des Vollzuges von Jugendstrafen „in
geeigneten Fällen weitgehend in freien Formen“ keinesfalls die
Vergabe an privat betriebene Einrichtungen von freien Trägern
zulässt, sondern den Vollzug außerhalb von Jugendhaftanstalten durch
Justizbehörden beinhaltet.
Noch bedenklicher ist das
Vorhaben, nicht nur die adäquate Zahl an Haftplätzen wegfallen zu lassen,
sondern bei der Personalplanung für den Justizvollzug auch noch 19 Stellen
in Abzug zu bringen.
3.
Durch Kabinettsbeschluss vom 01.02.05 ist dem Justizvollzug bis zum
31.12.2009 eine Stellenausstattung in Höhe von 1.208 zugebilligt
worden, die in Bezug auf 2.500 Haftplätze dem Bundesdurchschnitt in der
Relation Bedienstete pro 100 Haftplätze entspricht. Die Absenkung auf 2.365
Haftplätze hat rechnerisch zur Folge, dass dann nur noch
1.144 Stellen auszuweisen sind. Dies
bedeutet in Bezug auf den laufenden Haushalt ein
Abbau von 257 Stellen – eine prozentuale
Reduzierung um 18,35 %!
Das Konzept sieht zwar einen
Zuschlag von 45 Stellen wegen der Baumaßnahmen in der JVA Brandenburg vor,
wodurch sich die Stellenzahl auf 1.189 erhöht, orientiert aber darauf, dass
dieser Zuschlag nach Abschluss der Baumaßnahmen wegfällt, wenn bis dahin die
Option (Bau eines weiteren Hafthauses in Duben) nicht realisiert ist. Zu
berücksichtigen ist auch, dass die zugebilligte Stellenzahl in Höhe von
1.208 die 19 Stellen für die alternativen Haftplätze beinhaltet.
Schon mit 1.208 Stellen
– vorausgesetzt, dass sie auch alle besetzt sind – ist trotz modernem
Umfeld qualitativ nur ein durchschnittlicher Strafvollzug möglich.
Die im Konzept ausgewiesenen Ziele sind zwar löblich und unbestritten
wichtig und richtig, wegen ihrer Personalintensität mit einer
Durchschnittsausstattung jedoch kaum erreichbar.
4. Das vorgelegte
Vollzugskonzept kann durch einfachen
Kabinettsbeschluss in Kraft gesetzt werden. Eine Befassung oder
gar Zustimmung der Legislative (Landtag) ist dafür nicht erforderlich. Damit
wäre es der Landesregierung theoretisch möglich, das Konzept auch gegen den
Willen der gewählten Volksvertreter durchzusetzen. Wenn die
Kabinettsmitglieder dies praktizieren sollten, missbrauchen sie ihr Mandat,
das insbesondere auch die Verantwortung für die Rechtssicherheit und die
Rechtsverwirklichung unabhängig von der Ressortzuständigkeit beinhaltet.
Da die Behandlung der
Problematik im Kabinett für Dezember 2005 vorgesehen war und die
Unterrichtung des Rechtsausschusses des Landtages am 1. Dezember 2005
angesetzt wurde, war der Vorstand gehalten, schnellstens mit den
Rechtspolitikern der Landtagsfraktionen zu sprechen.
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Am
29. November war der Landesvorsitzende zum Gespräch
beim rechtspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ralf
Holzschuher und erläuterte ihm die Kritikpunkte des BSBD zum Konzept.
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Am
6. Dezember hatte der Arbeitskreis Recht der
CDU-Landtagsfraktion, dem neben dem rechtspolitischen Sprecher Alard
von Arnim auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses Sven Petke, der
Abgeordnete Frank Werner, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Barbara Richstein und weitere Fraktionsmitarbeiter angehören, den BSBD
Brandenburg Gelegenheit gegeben, seine Positionen zum Konzept darzulegen.
Dies wurde durch den Landesvorsitzenden und der stellvertretenden
Landesvorsitzenden Dörthe Hilbig wahrgenommen. Zwar fehlte in dieser
Sitzung die Amtsvorgängerin der Ministerin, dafür waren aber die
Staatssekretäre aus dem Justiz- und dem Innenressort anwesend.
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Am
7. Dezember haben dann der Landesvorsitzende und der
stellvertretende Landesvorsitzende Burghard Neumann die Positionen dem
rechtspolitischen Sprecher der Fraktion Linkspartei.PDS, Stefan
Sarrach, die Wertungen des BSBD zum Konzept vorgetragen.
Zwischenzeitlich hatte der
Finanzminister im Rahmen der
Ressortabstimmung die Eckdaten des Konzeptes in Hinsicht auf die Absenkung
der Haftplatz- und Stellenzahl als unzureichend bewertet und
drastischere Reduzierungen gefordert. So
meinte der alle Realität ignorierende Rainer Speer, eine Haftplatzzahl von
2.100 bis 2.200 sei völlig ausreichend und eine Stellenabsenkung um
mindestens 400 Stellen wäre das Mindeste an Personalreduzierung.
Der Vorstand des BSBD hat
nach Kenntnis dieser Vorstellungen umgehend Vertreter der Presse von
den ministeriellen Planungen unterrichtet und sie animiert, beim MdJ
entsprechend anzufragen. Am 8. Dezember ist dann eine Presseerklärung
durch den BSBD Brandenburg herausgegeben worden, die neben einer Wertung der
Vorhaben auch konkrete Forderungen zur Vollzugsplanung beinhaltete.
Erreicht ist, dass die
Kabinettsbefassung auf den Januar 2006 verschoben
ist. Weiterhin ist durch die Rechtspolitiker im Landtag die Bereitschaft
signalisiert, den BSBD Brandenburg in der nächsten
Rechtsausschusssitzung im Januar 2006 zu den Vollzugsplanungen
anzuhören.
Für den 19.
Dezember 2005 ist der geschäftsführende Vorstand
einberufen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Parallel dazu wird der
Meinungsaustausch mit dem Leiter der Abteilung III fortgeführt.
In der Sitzung des
Hauptpersonalrates am 14. Dezember zu dieser Thematik werden
die Vertreter des BSBD ihre Positionen für eine Äußerung des Gremiums
gegenüber der Hausspitze des Ministeriums der Justiz einbringen.
Als
Minimalziel gilt es zu erreichen,
dass die unrealistischen Kürzungsvorhaben
des Finanzministers dahin kommen, wo sie hingehören – nämlich in den
Papierkorb. Über den Rechtsausschuss ist
anzustreben, dass die ursprünglichen
Zielzahlen, die ja schon erhebliche Kürzungen bedeuten (2.500
Haftplätze, 1.208 Personalstellen für den Strafvollzug und zusätzliche 13
Stellen für den Jugendarrest) in der neuen Konzeption
verbindlich festgeschrieben werden.
Dafür wird der BSBD
Brandenburg gegebenenfalls die Kraft und den Einsatz aller seiner
Mitglieder und darüber hinaus aller Bediensteten benötigen, wenn
weitergehende Aktionen erforderlich sein sollen. In unser aller
Interesse hofft der Vorstand auf breite Unterstützung.
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