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Der Strafvollzug im Land im Visier der Kürzungsfanatiker!

 

Verändertes Vollzugskonzept des MdJ wird vom BSBD Brandenburg kritisiert – Die Vorstellungen des Finanzministers zu weitaus drastischeren Kürzungen im Strafvollzug gehören in die Mülltonne!

 

Mitte November 2005 ist der Vorstand des BSBD Brandenburg durch die zuständige Abteilung III des Ministeriums der Justiz  zu einer neuen „Entwicklungskonzeption für den Justizvollzug im Land Brandenburg“ in Kenntnis gesetzt worden, die Gegenstand einer Kabinettsvorlage bilden wird.

 

In einer ersten Bewertung sieht der Vorstand im Wesentlichen vier Kritikpunkte an diesem Konzept:

 

1.  Nach dem Kabinettsbeschluss vom November 2004 war die Bedarfsprognose auf 2.500 Haftplätze abgesenkt worden. Nunmehr wird durch das MdJ eine weitere Absenkung auf 2.365 Haftplätze vorgesehen, obwohl im gleichen Konzept eine Belegung von 2.390 bis 2.511 Inhaftierte bis 2010 prognostiziert wird – und das mit einem Ansatz unter dem Bundesdurchschnitt! Dies ist in sich widersprüchlich und lässt nur den Schluss zu, dass die nunmehr vorgesehene Haftplatzzahl von 2.365 von vornherein nicht bedarfsgerecht und unreal ist. Zwar hält man sich mit der so genannten „Option“ auf 95 weitere Haftplätze durch Bau eines weiteren Hafthauses in Duben ein Hintertürchen offen, würde aber auch damit lediglich auf 2.460 Haftplätze kommen. Die üblichen 10 % Aufschlag – im Konzept gleichfalls angeführt – für zeitweise nicht belegbare Haftplätze wird bei einem Inhaftiertenaufkommen im benannten Rahmen eben nicht berücksichtigt.

 

Es bleibt offen, bei welcher Belegungszahl diese Option „gezogen“ wird, d.h. bei welcher Belegung die Notwendigkeit zum Baubeginn gesehen wird. Ob dann das dafür notwendige Geld im Haushalt vorhanden ist und bei sich wohl kaum verbessernder Haushaltslage auch bereitgestellt wird, ist nicht erkennbar, da verbindliche Zusagen durch den Finanzminister kaum zu erwarten sind.

 

2.  Ein weiteres Vorhaben ist die Verlagerung von 33 Haftplätzen für den Jugendvollzug - die in dem Papier auf die Haftplatzzahl mit Option angerechnet werden und damit den Anschein erwecken, es würden knapp 2.500 Haftplätze angestrebt – in Einrichtungen privater Träger. Hier ist die Frage zu stellen: Ist das tatsächlich durch die Regelungen in § 91 Abs. 3 JGG gedeckt oder ein Versuch, in unscheinbaren Rahmen Privatisierung staatlicher Zwangsmaßnahmen zu versuchen? Der BSBD ist jedenfalls der Auffassung, dass die Möglichkeit des Vollzuges von Jugendstrafen „in geeigneten Fällen weitgehend in freien Formen“ keinesfalls die Vergabe an privat betriebene Einrichtungen von freien Trägern zulässt, sondern den Vollzug außerhalb von Jugendhaftanstalten durch Justizbehörden beinhaltet.

 

Noch bedenklicher ist das Vorhaben, nicht nur die adäquate Zahl an Haftplätzen wegfallen zu lassen, sondern bei der Personalplanung für den Justizvollzug auch noch 19 Stellen in Abzug zu bringen.

 

3.  Durch Kabinettsbeschluss vom 01.02.05 ist dem Justizvollzug bis zum 31.12.2009 eine Stellenausstattung in Höhe von 1.208 zugebilligt worden, die in Bezug auf 2.500 Haftplätze dem Bundesdurchschnitt in der Relation Bedienstete pro 100 Haftplätze entspricht. Die Absenkung auf 2.365 Haftplätze hat rechnerisch zur Folge, dass dann nur noch 1.144 Stellen auszuweisen sind. Dies bedeutet in Bezug auf den laufenden Haushalt ein Abbau von 257 Stellen – eine prozentuale Reduzierung um 18,35 %!

 

Das Konzept sieht zwar einen Zuschlag von 45 Stellen wegen der Baumaßnahmen in der JVA Brandenburg vor, wodurch sich die Stellenzahl auf 1.189 erhöht, orientiert aber darauf, dass dieser Zuschlag nach Abschluss der Baumaßnahmen wegfällt, wenn bis dahin die Option (Bau eines weiteren Hafthauses in Duben) nicht realisiert ist. Zu berücksichtigen ist auch, dass die zugebilligte Stellenzahl in Höhe von 1.208 die 19 Stellen für die alternativen Haftplätze beinhaltet.

 

Schon mit 1.208 Stellen – vorausgesetzt, dass sie auch alle besetzt sind – ist trotz modernem Umfeld qualitativ nur ein durchschnittlicher Strafvollzug möglich. Die im Konzept ausgewiesenen Ziele sind zwar löblich und unbestritten wichtig und richtig, wegen ihrer Personalintensität mit einer Durchschnittsausstattung jedoch kaum erreichbar.

 

4.  Das vorgelegte Vollzugskonzept kann durch einfachen Kabinettsbeschluss in Kraft gesetzt werden. Eine Befassung oder gar Zustimmung der Legislative (Landtag) ist dafür nicht erforderlich. Damit wäre es der Landesregierung theoretisch möglich, das Konzept auch gegen den Willen der gewählten Volksvertreter durchzusetzen. Wenn die Kabinettsmitglieder dies praktizieren sollten, missbrauchen sie ihr Mandat, das insbesondere auch die Verantwortung für die Rechtssicherheit und die Rechtsverwirklichung unabhängig von der Ressortzuständigkeit beinhaltet.

 

 

Da die Behandlung der Problematik im Kabinett für Dezember 2005 vorgesehen war und die Unterrichtung des Rechtsausschusses des Landtages am 1. Dezember 2005 angesetzt wurde, war der Vorstand gehalten, schnellstens mit den Rechtspolitikern der Landtagsfraktionen zu sprechen.

 

  • Am 29. November war der Landesvorsitzende zum Gespräch beim rechtspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Holzschuher und erläuterte ihm die Kritikpunkte des BSBD zum Konzept.

  • Am 6. Dezember hatte der Arbeitskreis Recht der CDU-Landtagsfraktion, dem neben dem rechtspolitischen Sprecher Alard von Arnim auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses Sven Petke, der Abgeordnete Frank Werner, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Barbara Richstein und weitere Fraktionsmitarbeiter angehören, den BSBD Brandenburg Gelegenheit gegeben, seine Positionen zum Konzept darzulegen. Dies wurde durch den Landesvorsitzenden und der stellvertretenden Landesvorsitzenden Dörthe Hilbig wahrgenommen. Zwar fehlte in dieser Sitzung die Amtsvorgängerin der Ministerin, dafür waren aber die Staatssekretäre aus dem Justiz- und dem Innenressort anwesend.

  • Am 7. Dezember haben dann der Landesvorsitzende und der stellvertretende Landesvorsitzende Burghard Neumann die Positionen dem rechtspolitischen Sprecher der Fraktion  Linkspartei.PDS, Stefan Sarrach, die Wertungen des BSBD zum Konzept vorgetragen.

 

 

Zwischenzeitlich hatte der Finanzminister im Rahmen der Ressortabstimmung die Eckdaten des Konzeptes in Hinsicht auf die Absenkung der Haftplatz- und Stellenzahl als unzureichend bewertet und drastischere Reduzierungen gefordert. So meinte der alle Realität ignorierende Rainer Speer, eine Haftplatzzahl von 2.100 bis 2.200 sei völlig ausreichend und eine Stellenabsenkung um mindestens 400 Stellen wäre das Mindeste an Personalreduzierung.

 

Der Vorstand des BSBD hat nach Kenntnis dieser Vorstellungen umgehend Vertreter der Presse von den ministeriellen Planungen unterrichtet und sie animiert, beim MdJ entsprechend anzufragen. Am 8. Dezember ist dann eine Presseerklärung durch den BSBD Brandenburg herausgegeben worden, die neben einer Wertung der Vorhaben auch konkrete Forderungen zur Vollzugsplanung beinhaltete.

 

Erreicht ist, dass die Kabinettsbefassung auf den Januar 2006 verschoben ist. Weiterhin ist durch die Rechtspolitiker im Landtag die Bereitschaft signalisiert, den BSBD Brandenburg in der nächsten Rechtsausschusssitzung im Januar 2006 zu den Vollzugsplanungen anzuhören.

 

Für den 19. Dezember 2005 ist der geschäftsführende Vorstand einberufen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Parallel dazu wird der Meinungsaustausch mit dem Leiter der Abteilung III fortgeführt.

 

In der Sitzung des Hauptpersonalrates am 14. Dezember zu dieser Thematik werden die Vertreter des BSBD ihre Positionen für eine Äußerung des Gremiums gegenüber der Hausspitze des Ministeriums der Justiz einbringen.

 

Als Minimalziel gilt es zu erreichen, dass die unrealistischen Kürzungsvorhaben des Finanzministers dahin kommen, wo sie hingehören – nämlich in den Papierkorb. Über den Rechtsausschuss ist anzustreben, dass die ursprünglichen Zielzahlen, die ja schon erhebliche Kürzungen bedeuten (2.500 Haftplätze, 1.208 Personalstellen für den Strafvollzug und zusätzliche 13 Stellen für den Jugendarrest) in der neuen Konzeption verbindlich festgeschrieben werden.

 

Dafür wird der BSBD Brandenburg gegebenenfalls die Kraft und den Einsatz aller seiner Mitglieder und darüber hinaus aller Bediensteten benötigen, wenn weitergehende Aktionen erforderlich sein sollen. In unser aller Interesse hofft der Vorstand auf breite Unterstützung.

 

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender