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Pressemitteilung

Potsdam, 9. Mai 2004

 

 

Vorfall in der JVA Brandenburg/Havel

 

Justizskandal durch Strafvollzugsbedienstete oder durch Haltung und Handeln der Justizministerin ?

 

Nicht die angeblichen Vorgänge in der JVA Brandenburg/Havel, sondern die aktionistische Handlungsweise der Justizministerin sind der eigentliche Skandal

 

Als am 05.05.2004 die Sendung „Klartext“ beim RBB beendet war, konnte sich die Autorin des Beitrages einer nachhaltigen Resonanz sicher sein. Mit ihrer – nach Auffassung des BSBD überaus einseitigen, tendenziösen und ausschließlich auf die Diskreditierung von Vollzugsbeamten gerichteten – Darstellung von angeblichen Übergriffen und Misshandlungen von Gefangenen in der JVA Brandenburg/Havel ist der Strafvollzug, insbesondere das dort tätige Personal, zum wiederholten Male unter Generalverdachts gestellt worden, er missbrauche die ihm übertragene Machtbefugnis willkürlich zum Ausleben sadistischer Triebe. Mit einer objektiven, neutralen und zugleich kritischen Berichterstattung hat dieser Bericht aus Sicht des BSBD Brandenburg nichts mehr zu tun, da nicht der leiseste Versuch unternommen wurde, die durch Gefangene behaupteten Vorhaltungen zu verifizieren. Zu den Beweggründen einer solchen Berichterstattung bleiben nur Vermutungen, die der BSBD lieber Anderen überlassen will.

 

Die bundesweiten Reaktionen der Medien waren vorhersehbar und wohl auch verständlich, denn die ersten Reaktionen der Justizministerin und ihres Staatssekretärs nährten den Verdacht, es hätten sich „ungeheuerliche Vorgänge“ in der JVA Brandenburg/Havel zugetragen.

 

Dies ist nach Auffassung des BSBD der tatsächliche Skandal, der den Politikern aller Parteien eigentlich zu denken geben sollte. Es macht schon nachdenklich, wenn einzig aus dem Landtag ein Nichtjurist, nämlich der Vorsitzende des Rechtsausschusses und rechtspolitischer Sprecher der CDU, Frank Werner, mit der Warnung vor vorschnellen Verurteilungen auf den rechtsstaatlichen Grundsatz aufmerksam macht, dass Anschuldigungen noch keine Tatsachen sind und leichtfertige Vorverurteilungen die Rechte auch beschuldigter Strafvollzugsbediensteter verletzen. Die juristisch vorgebildeten Politiker in PDS, SPD und auch in der CDU unterstellen hingegen Menschenrechtsverletzungen, Misshandlungen und rechtsfreie Räume im Strafvollzug, die es auszumerzen gilt. Offensichtlich haben sie keinen Zweifel daran, dass die Anschuldigungen zutreffend sind - warum auch:  Die zuständige Ressortchefin ist scheinbar der gleichen Auffassung und plant die Aufgabenentbindung des Anstaltsleiters Hermann Wachter als Bauernopfer, um politische Stärke zu demonstrieren.

 

 

Der BSBD Brandenburg stellt fest:

 

1. Es gibt keinen Anlass und keinen Grund, den im Strafvollzug beschäftigten Bediensteten vorzuwerfen, sie verletzen Menschenrechte, wenden unzulässig Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges an oder lebten strafrechtlich relevante Obsessionen im Umgang mit den Gefangenen aus. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand haben die derzeit betroffenen Bediensteten auf Weisung gehandelt und lediglich ihre dienstlichen Pflichten erfüllt.

 

2. Es ist durchaus möglich, dass es bei der Anwendung von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges – die nach Recht und Gesetz auch im Strafvollzug zulässig sind – zu Überreaktionen bei Bediensteten kommen kann. Der Vorwurf der gezielten, planmäßigen Misshandlung von Gefangenen kann nach Einschätzung des BSBD allerdings nicht aufrechterhalten werden. Insoweit ist das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung des Vorfalles abzuwarten. Auch der Justizministerin hätte gut zu Gesicht gestanden, sich nicht vor einer solchen Überprüfung an der Vorverurteilung der Strafvollzugsbediensteten zu beteiligen.

 

3. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges werden nicht willkürlich angeordnet. Sie dienen vielmehr der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in einer Strafvollzugseinrichtung. Es gibt immer einen nachhaltig begründeten Anlass, der zu einer solchen Entscheidung führt. Dies schließt nicht aus, dass in einigen Fällen die Lage fehleingeschätzt wird und die Reaktion unangemessen gewesen sein könnte. Dies wird aber in jedem Fall akribisch dokumentiert und anschließend nochmals geprüft und bewertet. Bei festgestellten Dienstpflichtverletzungen werden entsprechende dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

 

4. Ein Einsatz von Bediensteten in Schutzausrüstung erfolgt nur dann, wenn eine ernsthafte Gefahr für Gesundheit und Leben des Gefangenen selbst, anderer Gefangener oder der eingreifenden Bediensteten besteht. Voraussetzung ist auch, dass überhaupt die erforderliche Zeit zum Anlegen der Schutzausrüstung besteht, denn die Bediensteten sind verpflichtet, bei erkennbaren Gefahren (z.B. bei körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Gefangene) unmittelbar und sofort schlichtend einzugreifen, auch wenn sie dann ungeschützt agieren müssen.

 

 

Für den BSBD Brandenburg ergibt sich:

 

Die öffentliche Reaktion der Justizministerin nach Bekanntwerden der Anschuldigungen ist nicht nur bedenklich, sondern in Hinblick auf einen ordnungsgemäßen, gesetzeskonformen Vollzug von Freiheitsstrafen sowohl unter sicherheitsspezifischen als auch behandlerischen Aspekten überaus kritisch, denn

 

 

a) wer alleinig aus aktionistischen Gründen den Bediensteten Schlägertum und Machtdemonstration zum Zwecke der Einschüchterung unterstellt, demontiert nicht nur die Autorität eines staatlichen Vollstreckungsorgans, sondern beweist ein generelles Misstrauen gegenüber jenen Bediensteten, die sich gerade für die schwierige Aufgabe im Strafvollzug tagtäglich auch mit ihrer körperlichen Unversehrtheit einsetzen;

 

b) mit der durch die Ministerin demonstrierten Vorverurteilung werden gerade diejenigen Gefangenen zu Widersetzlichkeiten ermuntert, die eben nicht an einer wirklichen Resozialisierung interessiert sind, da diese Inhaftierten nun auch noch willkommene Unterstützung sehen, wenn sie jede Reaktion auf eigens Fehlverhalten als willkürliche Aktionen den Beamten anlasten können;

 

c) wer inhaftierte Straftäter ohne Differenzierung als harmlos, hilflos und unterlegen klassifiziert, verkennt die reale vollzugliche Lage und gibt sich der Illusion hin, dass durchgängig alle inhaftierten Personen nur allein durch die räumliche Abschottung von der Gesellschaft zu bessern sind.

 

 

Der Ministerin Richstein ist vorzuwerfen, dass sie leichtfertig die Anschuldigungen ohne Sachprüfung als zutreffende Tatsachen bewertet, unbedenklich Suspendierungen vornimmt, die als Zeichen der Rechtmäßigkeit der Vorwürfe gedeutet werden können und überhaupt nicht einen Gedanken daran verschwendet, dass dies auch Folgen für das künftige Engagement der Vollzugsbediensteten zu Beseitigung von Störungen im Vollzug haben kann.

 

Wer eine solche Einstellung zum Justizvollzug hat und den Strafvollzugsbediensteten mit mehr Misstrauen begegnet als den Gefangenen, wem die Darstellung in den Medien wichtiger ist als das Vertrauen der Strafvollzugsbediensteten, und dies dann noch öffentlich bekundet, der ist mit der Zuständigkeit für den Bereich des Strafvollzuges definitiv überfordert und sollte zumindest nach den Landtagswahlen persönlich die Konsequenz daraus ziehen.

 

Auch Innenminister Schönbohm sollte bedenken, dass das ihm unterstellte SEK der Polizei künftig wohl öfter zur Störungsbekämpfung in die Vollzugseinrichtungen gerufen wird. Im Übrigen könnte er darüber nachdenken, wie er mit der Aussage des Spitzenkandidaten der Grünen, Wolfgang Wieland, in Bezug auf die Kolleginnen und Kollegen des SEK umgehen soll, der da meint: „Man vermummt sich nur, um bei Straftaten nicht identifiziert zu werden.“

 

Der Vorstand des BSBD Brandenburg wird am Montag den 10.05.04 bei einer Beratung mit dem Ortsvorstand des OV Spremberg in der dortigen Justizvollzugsanstalt zu den Schließungsabsichten der dortigen Anstalt nochmals mit dem Geschehen in und um die JVA Brandenburg beschäftigen. Bei neuer Erkenntnislage werden wir uns mit einer weiteren Stellungnahme an die Öffentlichkeit wenden.

 

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender