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Pressemitteilung
Potsdam, 9. Mai 2004
Vorfall in der JVA Brandenburg/Havel
Justizskandal durch Strafvollzugsbedienstete oder durch Haltung und Handeln
der Justizministerin ?
Nicht die
angeblichen Vorgänge in der JVA Brandenburg/Havel, sondern die
aktionistische Handlungsweise der Justizministerin sind der eigentliche
Skandal
Als am 05.05.2004 die
Sendung „Klartext“ beim RBB beendet war, konnte sich die Autorin des
Beitrages einer nachhaltigen Resonanz sicher sein. Mit ihrer – nach
Auffassung des BSBD überaus einseitigen, tendenziösen und ausschließlich auf
die Diskreditierung von Vollzugsbeamten gerichteten – Darstellung von
angeblichen Übergriffen und Misshandlungen von Gefangenen in der JVA
Brandenburg/Havel ist der Strafvollzug, insbesondere das dort tätige
Personal, zum wiederholten Male unter Generalverdachts gestellt worden, er
missbrauche die ihm übertragene Machtbefugnis willkürlich zum Ausleben
sadistischer Triebe. Mit einer objektiven, neutralen und zugleich kritischen
Berichterstattung hat dieser Bericht aus Sicht des BSBD Brandenburg nichts
mehr zu tun, da nicht der leiseste Versuch unternommen wurde, die durch
Gefangene behaupteten Vorhaltungen zu verifizieren. Zu den Beweggründen
einer solchen Berichterstattung bleiben nur Vermutungen, die der BSBD lieber
Anderen überlassen will.
Die bundesweiten Reaktionen
der Medien waren vorhersehbar und wohl auch verständlich, denn die ersten
Reaktionen der Justizministerin und ihres Staatssekretärs nährten den
Verdacht, es hätten sich „ungeheuerliche Vorgänge“ in der JVA
Brandenburg/Havel zugetragen.
Dies ist nach Auffassung des
BSBD der tatsächliche Skandal, der den Politikern aller Parteien eigentlich
zu denken geben sollte. Es macht schon nachdenklich, wenn einzig aus dem
Landtag ein Nichtjurist, nämlich der Vorsitzende des Rechtsausschusses und
rechtspolitischer Sprecher der CDU, Frank Werner, mit der Warnung vor
vorschnellen Verurteilungen auf den rechtsstaatlichen Grundsatz aufmerksam
macht, dass Anschuldigungen noch keine Tatsachen sind und leichtfertige
Vorverurteilungen die Rechte auch beschuldigter Strafvollzugsbediensteter
verletzen. Die juristisch vorgebildeten Politiker in PDS, SPD und auch in
der CDU unterstellen hingegen Menschenrechtsverletzungen, Misshandlungen und
rechtsfreie Räume im Strafvollzug, die es auszumerzen gilt. Offensichtlich
haben sie keinen Zweifel daran, dass die Anschuldigungen zutreffend sind -
warum auch: Die zuständige Ressortchefin ist scheinbar der gleichen
Auffassung und plant die Aufgabenentbindung des Anstaltsleiters Hermann
Wachter als Bauernopfer, um politische Stärke zu demonstrieren.
Der BSBD Brandenburg stellt
fest:
1. Es gibt keinen Anlass und
keinen Grund, den im Strafvollzug beschäftigten Bediensteten vorzuwerfen,
sie verletzen Menschenrechte, wenden unzulässig Maßnahmen des unmittelbaren
Zwanges an oder lebten strafrechtlich relevante Obsessionen im Umgang mit
den Gefangenen aus. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand haben die derzeit
betroffenen Bediensteten auf Weisung gehandelt und lediglich ihre
dienstlichen Pflichten erfüllt.
2. Es ist durchaus möglich,
dass es bei der Anwendung von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges – die nach
Recht und Gesetz auch im Strafvollzug zulässig sind – zu Überreaktionen bei
Bediensteten kommen kann. Der Vorwurf der gezielten, planmäßigen
Misshandlung von Gefangenen kann nach Einschätzung des BSBD allerdings nicht
aufrechterhalten werden. Insoweit ist das Ergebnis der rechtlichen
Überprüfung des Vorfalles abzuwarten. Auch der Justizministerin hätte gut zu
Gesicht gestanden, sich nicht vor einer solchen Überprüfung an der
Vorverurteilung der Strafvollzugsbediensteten zu beteiligen.
3. Maßnahmen des
unmittelbaren Zwanges werden nicht willkürlich angeordnet. Sie dienen
vielmehr der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in einer
Strafvollzugseinrichtung. Es gibt immer einen nachhaltig begründeten Anlass,
der zu einer solchen Entscheidung führt. Dies schließt nicht aus, dass in
einigen Fällen die Lage fehleingeschätzt wird und die Reaktion unangemessen
gewesen sein könnte. Dies wird aber in jedem Fall akribisch dokumentiert und
anschließend nochmals geprüft und bewertet. Bei festgestellten
Dienstpflichtverletzungen werden entsprechende dienstrechtliche Maßnahmen
eingeleitet.
4. Ein Einsatz von
Bediensteten in Schutzausrüstung erfolgt nur dann, wenn eine ernsthafte
Gefahr für Gesundheit und Leben des Gefangenen selbst, anderer Gefangener
oder der eingreifenden Bediensteten besteht. Voraussetzung ist auch, dass
überhaupt die erforderliche Zeit zum Anlegen der Schutzausrüstung besteht,
denn die Bediensteten sind verpflichtet, bei erkennbaren Gefahren (z.B. bei
körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Gefangene) unmittelbar und sofort
schlichtend einzugreifen, auch wenn sie dann ungeschützt agieren müssen.
Für den BSBD Brandenburg
ergibt sich:
Die öffentliche Reaktion der
Justizministerin nach Bekanntwerden der Anschuldigungen ist nicht nur
bedenklich, sondern in Hinblick auf einen ordnungsgemäßen, gesetzeskonformen
Vollzug von Freiheitsstrafen sowohl unter sicherheitsspezifischen als auch
behandlerischen Aspekten überaus kritisch, denn
a) wer alleinig aus
aktionistischen Gründen den Bediensteten Schlägertum und Machtdemonstration
zum Zwecke der Einschüchterung unterstellt, demontiert nicht nur die
Autorität eines staatlichen Vollstreckungsorgans, sondern beweist ein
generelles Misstrauen gegenüber jenen Bediensteten, die sich gerade für die
schwierige Aufgabe im Strafvollzug tagtäglich auch mit ihrer körperlichen
Unversehrtheit einsetzen;
b) mit der durch die
Ministerin demonstrierten Vorverurteilung werden gerade diejenigen
Gefangenen zu Widersetzlichkeiten ermuntert, die eben nicht an einer
wirklichen Resozialisierung interessiert sind, da diese Inhaftierten nun
auch noch willkommene Unterstützung sehen, wenn sie jede Reaktion auf eigens
Fehlverhalten als willkürliche Aktionen den Beamten anlasten können;
c) wer inhaftierte
Straftäter ohne Differenzierung als harmlos, hilflos und unterlegen
klassifiziert, verkennt die reale vollzugliche Lage und gibt sich der
Illusion hin, dass durchgängig alle inhaftierten Personen nur allein durch
die räumliche Abschottung von der Gesellschaft zu bessern sind.
Der Ministerin Richstein ist
vorzuwerfen, dass sie leichtfertig die Anschuldigungen ohne Sachprüfung als
zutreffende Tatsachen bewertet, unbedenklich Suspendierungen vornimmt, die
als Zeichen der Rechtmäßigkeit der Vorwürfe gedeutet werden können und
überhaupt nicht einen Gedanken daran verschwendet, dass dies auch Folgen für
das künftige Engagement der Vollzugsbediensteten zu Beseitigung von
Störungen im Vollzug haben kann.
Wer eine solche Einstellung
zum Justizvollzug hat und den Strafvollzugsbediensteten mit mehr Misstrauen
begegnet als den Gefangenen, wem die Darstellung in den Medien wichtiger ist
als das Vertrauen der Strafvollzugsbediensteten, und dies dann noch
öffentlich bekundet, der ist mit der Zuständigkeit für den Bereich des
Strafvollzuges definitiv überfordert und sollte zumindest nach den
Landtagswahlen persönlich die Konsequenz daraus ziehen.
Auch Innenminister Schönbohm
sollte bedenken, dass das ihm unterstellte SEK der Polizei künftig wohl
öfter zur Störungsbekämpfung in die Vollzugseinrichtungen gerufen wird. Im
Übrigen könnte er darüber nachdenken, wie er mit der Aussage des
Spitzenkandidaten der Grünen, Wolfgang Wieland, in Bezug auf die Kolleginnen
und Kollegen des SEK umgehen soll, der da meint: „Man vermummt sich nur, um
bei Straftaten nicht identifiziert zu werden.“
Der Vorstand des BSBD
Brandenburg wird am Montag den 10.05.04 bei einer Beratung mit dem
Ortsvorstand des OV Spremberg in der dortigen Justizvollzugsanstalt zu den
Schließungsabsichten der dortigen Anstalt nochmals mit dem Geschehen in und
um die JVA Brandenburg beschäftigen. Bei neuer Erkenntnislage werden wir uns
mit einer weiteren Stellungnahme an die Öffentlichkeit wenden.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
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