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Sonderzahlung 2010 - wie bekommt man diese „Kuh“ vom Eis?

Vertreter der AG Justiz am 26. Mai 2010 im Gespräch mit der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Landtag, Kerstin Kaiser

 

 

Die Landesvorsitzenden der Deutschen Justizgewerkschaft (DJG) Sabine Wenzel, des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) Willi Köbke und des Deutschen Amtsanwaltsvereins (DAAV) Thomas Prasuhn wurden von Kerstin Kaiser (DIE LINKE) am 26.05.2010 zu einem Gedankenaustausch zur Problematik der Sonderzahlung an Beamte, dem aktuellen Streitpunkt im Rahmen der Haushaltsgestaltung der Landesregierung empfangen. Zugleich wurde die Möglichkeit genutzt, auch andere haushaltsrelevante Sachverhalte (Übernahme von Tarifabschlüssen für die Beamten, Stellenkürzungsvorhaben u.a.) anzusprechen.

 

Willi Köbke wies zu Beginn darauf hin, dass es sowohl für die Bediensteten als auch die Landesregierung von Vorteil sei, in dieser Sache eine strategische und damit langfristige Lösung zu finden. Hierbei biete es sich an, wie in einigen anderen Ländern aber auch im Landtag selbst praktiziert, die Sonderzahlung in die monatliche Grundvergütung einzubauen. Damit würden die sonst immer wiederkehrenden Auseinandersetzungen zwischen Landesregierung und Gewerkschaften vermieden und für die Haushaltsplanungen gäbe es eine verlässlichere Planungsgrundlage. In der Form eines festen Sockelbetrages für alle - unabhängig von der Besoldungsgruppe - wäre auch dem Anliegen der LINKEN entsprochen, eine Sozialkomponente einzubringen. Zugleich wäre dies ein Schritt, die vormals halbierte Anpassung der Bezüge für die Beamten in Bezug auf die damalige Tarifsteigerung wenigstens teilweise zu korrigieren. „Die Beamten im Land Brandenburg“, so Willi Köbke, „haben die Sonderzahlungen für die Jahre 2007 bis 2009 durch die Minderung der monatlichen Anpassung um 1,4 Prozent selbst finanziert!“

 

Kerstin Kaiser legte dar, dass die für eine Sonderzahlung reservierten finanziellen Mittel trotz der schon gefassten Haushaltsbeschlüsse immer noch ausgewiesen sind. Klar ist jedoch, so Kaiser, dass die Landesregierung von sich aus keine neue Gesetzesvorlage dazu einbringen werde. Deshalb sei ihre Fraktion nunmehr im Gespräch mit dem Koalitionspartner, als Landtagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf bezogen auf das Jahr 2010 einzubringen. Hier laufen derzeit noch die Abstimmungen mit der SPD, deshalb könne sie keine konkreten Aussagen in dieser Hinsicht machen.

 

Anschließend forderten die Vertreter der AG Justiz die Fraktionsvorsitzende auf, sich dafür einzusetzen, dass die beiden Statusgruppen im öffentlichen Dienst eine tatsächliche Gleichbehandlung im Land Brandenburg erfahren, denn auch bei den Beamten gibt es eine sehr große Gruppe mit nicht gerade üppigen Bezügen. Außerdem würde teilweise gleiche Arbeit geleistet, die im Sinne einer gerechten Gleichbehandlung auch gleiche Behandlung bei der Anpassung der Besoldung an die Tariferhöhungen erfordern. Insofern ist es wenig überzeugend, wenn die Koalition durch die im Rahmen der Föderalismusreform übertragene Kompetenz den Beamten Kürzungen bei der Anpassung der Besoldung an Tariferhöhungen zumutet und gleichzeitig die Gleichbehandlung der Statusgruppen propagiert.

 

Auch die Vorhaben zu Stellenkürzungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz wurden von den Vertretern der AG Justiz kritisiert. Der Personalbedarf in der Justiz leitet sich vom Aufgabenerfordernis ab und hierfür gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die eben nicht betriebswirtschaftlichen Aspekten folgen. Dies sollten endlich auch Finanzpolitiker zur Kenntnis nehmen.

 

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender