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seit 01.04.2001

 

 

 

 Abwarten und Tee trinken?

Nicht unsere Auffassung von gewerkschaftlicher Arbeit!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Die vom Deutschen Richterbund Brandenburg initiierte und von der DJG und dem BSBD aufgegriffene Aktion der Widerspruchseinlegung zur Höhe der Sonderzuwendungszahlung 2005 hat große Resonanz bei den Richtern und Beamten des Landes Brandenburg gefunden und viel Aufregung in der Landesregierung bewirkt. Die Fülle der eingelegten Widersprüche führte zur Überlastung der zuständigen Besoldungsstelle und hatte zur Folge, dass das MdF durch Rundschreiben der ZBB mitteilen ließ, die Rechtmäßigkeit der Absenkung der Sonderzahlung für das Jahr 2005 im Wege von Musterverfahren gerichtlich prüfen zu lassen. Zugleich wurde erklärt, dass keine Notwendigkeit bestehe, zur vorsorglichen Sicherung eventueller Ansprüche einen Antrag auf ungekürzte Zahlung der Sonderzuwendung für 2005 zu stellen, weil bei gerichtlicher Feststellung der Unvereinbarkeit des Brbg. SZG mit dem Bundesrecht alle Richter und Beamten – unabhängig von einer Antragstellung - einen Anspruch auf Nachzahlung hätten.

   

-> Also gelassen bleiben, sich zurücklehnen, abwarten und Tee trinken, denn Widersprüche sind überflüssig - so die ver.di-Fachgruppe Justiz in der Februarausgabe ihres bETRIFFT: jUSTIZ. Demonstrativ also blindes Vertrauen in das Handeln der Landesregierung und insbesondere in die Einsicht eines sonst so kürzungswütigen Finanzministers, denen das Wohl der Beamten wie aller anderen Landesbediensteten angeblich so am Herzen zu liegen scheint.

 

Generell sei erst einmal festgestellt, dass überhaupt nichts passiert wäre, wenn Richterbund, DJG und BSBD nicht initiativ geworden wären – also dem jetzt propagierten Motto „Abwarten und Tee trinken“ gefolgt wären. Auch die nunmehrige Reaktion des Finanzministeriums ist eigentlich nur darauf gerichtet, die Wellen zu glätten und weitere Widersprüche zu stoppen, läuft also in die gleiche Richtung wie von der ver.di-Fachgruppe propagiert. Wenn die Einspruchsfristen abgelaufen sind, kann sich da viel ändern.

 

Wir geben in dieser Hinsicht zu bedenken:

  • Dienstrechtlich sind in Hinsicht auf die Besoldung nur solche Sachverhalte erfolgreich einforderbar, zu denen fristgerecht ein Anspruch erhoben wurde. Das Rundschreiben der ZBB bietet dafür keine ausreichende Grundlage, denn es ist weder ein Gesetz noch eine verbindliche Zusicherung, auf die nach möglicher Verweigerung der Nachzahlung an alle Nichtantragsteller – und das ist in der Vergangenheit mehrfach der Fall gewesen, ohne das es dagegen eine rechtliche Handhabe gab und gibt – sich die Betroffenen erfolgreich berufen können.

  • Der rechtliche Sachverhalt, auf den die Widersprüche zielen, ist offenbar weder vom Finanzministerium noch von ver.di begriffen worden, was darin zum Ausdruck kommt, dass man die Zulässigkeit der weiteren Absenkung der Sonderzahlungen als Gegenstand der Klagen ansieht. Gerade dies ist es jedoch nicht, wenn man die Begründung genauer liest. Vielmehr geht es darum, die Absenkung für das Jahr 2005 für rechtswidrig erklären zu lassen, weil die entsprechende Gesetzesänderung erst zum November 2005 inkraft trat.

Damit ist wohl klar, dass der von der Landesbezirksleitung ver.di und der Landesleitung des dbb erzielte Kompromiss hinsichtlich einer geringeren Absenkung als ursprünglich geplant – wo da ein Grund zu freudigen Emotionen bei den Landesbeamten liegen soll, ist nicht so recht erkennbar – eben nicht der Ansatzpunkt für die Widerspruchseinlegung ist. Es geht also nicht um die Gesetzesänderung, sondern um deren kurzfristige und deshalb als unzulässig anzusehende Anwendung auf die Sonderzahlung für 2005.

 

Eines wird aber deutlich: Während die Fachgruppen von ver.di ohne Absegnung ihrer Landesbezirksleitung nicht handeln können, sind die Mitgliedsgewerkschaften des dbb (Beamtenbund) rechtlich eigenständig und können sehr wohl im Interesse ihrer Mitglieder, aber auch allen anderen Bediensteten in ihrem Organisationsbereich ohne Rückfrage und Genehmigung durch die Landesbundleitung selbständig handeln.

 

Also nicht Abwarten und Tee trinken – sondern aktiv werden und handeln! Dies ist und bleibt die gewerkschaftliche Devise von DJG und BSBD.

 

Allerdings treten wir nicht fern aller Realitäten gegen Alles und Jedes an – ein sachliches Augenmaß hinsichtlich des Machbaren ist eine wesentliche Maxime unseres gewerkschaftlichen Handelns. Im Falle der Sonderzuwendung für das Jahr 2005 war dies eben der Fall.

 

Auch bleiben wir bei der Achtung der Vereinigungsfreiheit der Bediensteten. Natürlich ist es z.B. nach dem Tarifvertragsrecht so, dass Tarifverträge generell erst einmal nur für die Mitglieder der Tarifparteien (also den Gewerkschaftsmitgliedern) gelten und Nichtmitglieder eigentlich außen vor sind. Allerdings sind diese Verträge durch die Arbeitgeber bisher immer für allgemeingültig erklärt worden, so dass sie durch entsprechenden Verweis im Arbeitsvertrag auch Anwendung auf Nichtmitglieder finden.

 

Wir meinen: Das soll so bleiben, denn es entspricht dem Grundsatz, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt werden soll. Änderungen können hier zwar sehr schnell eintreten, ob aber Susanne Stumpenhausen (ver.di Berlin-Brandenburg) viel Sympathie erwirbt, wenn sie im Zusammenhang mit der Anfang des Jahres durch Finanzminister Speer angestoßenen Diskussion zu weiteren Einschnitten beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für Angestellte und Arbeiter erklärte:

 

„Wir sind jedoch bereit, eine Regelung zum Weihnachts- und Urlaubsgeld auszuhandeln und abzuschließen, wonach diese tariflichen Zuwendungen nur noch Gewerkschaftsmitgliedern, also Mitgliedern der vertragschließenden Partei, gezahlt werden.“

(Pressemitteilung ver.di vom 09.01.2006)

 

dürfte angezweifelt werden.

 

Auch DJG und BSBD setzen auf die Unterstützung und Aktivität ihrer Mitglieder, dies ist aber für uns kein Grund, eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer zu fordern und zu propagieren, die sich eine Mitgliedschaft in unseren Organisationen (noch) nicht vorstellen können.

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender