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Abwarten
und Tee trinken?
Nicht unsere
Auffassung von gewerkschaftlicher Arbeit!
Liebe Kolleginnen und
Kollegen!
Die vom Deutschen
Richterbund Brandenburg initiierte und von der DJG und
dem BSBD aufgegriffene Aktion der Widerspruchseinlegung zur Höhe
der Sonderzuwendungszahlung 2005 hat große Resonanz bei den
Richtern und Beamten des Landes Brandenburg gefunden und viel Aufregung in
der Landesregierung bewirkt. Die Fülle der eingelegten Widersprüche führte
zur Überlastung der zuständigen Besoldungsstelle und hatte zur Folge, dass
das MdF durch Rundschreiben der ZBB mitteilen ließ, die Rechtmäßigkeit der
Absenkung der Sonderzahlung für das Jahr 2005 im Wege von Musterverfahren
gerichtlich prüfen zu lassen. Zugleich wurde erklärt, dass keine
Notwendigkeit bestehe, zur vorsorglichen Sicherung eventueller Ansprüche
einen Antrag auf ungekürzte Zahlung der Sonderzuwendung für 2005 zu
stellen, weil bei gerichtlicher Feststellung der Unvereinbarkeit des Brbg.
SZG mit dem Bundesrecht alle Richter und Beamten – unabhängig von einer
Antragstellung - einen Anspruch auf Nachzahlung hätten.
->
Also
gelassen bleiben, sich zurücklehnen, abwarten und Tee trinken, denn
Widersprüche sind überflüssig
- so die ver.di-Fachgruppe Justiz in der Februarausgabe
ihres bETRIFFT: jUSTIZ. Demonstrativ also blindes Vertrauen in das Handeln
der Landesregierung und insbesondere in die Einsicht eines sonst so
kürzungswütigen Finanzministers, denen das Wohl der Beamten wie aller
anderen Landesbediensteten angeblich so am Herzen zu liegen scheint.
Generell sei erst einmal
festgestellt, dass überhaupt nichts passiert wäre, wenn Richterbund,
DJG und BSBD nicht initiativ geworden wären – also dem jetzt
propagierten Motto „Abwarten und Tee trinken“ gefolgt wären. Auch die
nunmehrige Reaktion des Finanzministeriums ist eigentlich nur darauf
gerichtet, die Wellen zu glätten und weitere Widersprüche zu stoppen,
läuft also in die gleiche Richtung wie von der ver.di-Fachgruppe
propagiert. Wenn die Einspruchsfristen abgelaufen sind, kann sich da viel
ändern.
Wir geben in dieser
Hinsicht zu bedenken:
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Dienstrechtlich sind in Hinsicht auf die Besoldung nur solche
Sachverhalte erfolgreich einforderbar, zu denen fristgerecht ein
Anspruch erhoben wurde. Das Rundschreiben der ZBB bietet dafür
keine ausreichende Grundlage, denn es ist weder ein Gesetz noch eine
verbindliche Zusicherung, auf die nach möglicher Verweigerung der
Nachzahlung an alle Nichtantragsteller – und das ist in der
Vergangenheit mehrfach der Fall gewesen, ohne das es dagegen eine
rechtliche Handhabe gab und gibt – sich die Betroffenen erfolgreich
berufen können.
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Der rechtliche Sachverhalt, auf den die Widersprüche zielen, ist
offenbar weder vom Finanzministerium noch von ver.di begriffen worden,
was darin zum Ausdruck kommt, dass man die Zulässigkeit der weiteren
Absenkung der Sonderzahlungen als Gegenstand der Klagen ansieht. Gerade
dies ist es jedoch nicht, wenn man die Begründung genauer liest.
Vielmehr geht es darum, die Absenkung für das Jahr 2005 für
rechtswidrig erklären zu lassen, weil die entsprechende Gesetzesänderung
erst zum November 2005 inkraft trat.
Damit ist wohl klar, dass
der von der Landesbezirksleitung ver.di und der Landesleitung des dbb
erzielte Kompromiss hinsichtlich einer geringeren Absenkung als
ursprünglich geplant – wo da ein Grund zu freudigen Emotionen bei den
Landesbeamten liegen soll, ist nicht so recht erkennbar – eben nicht
der Ansatzpunkt für die Widerspruchseinlegung ist. Es geht also nicht
um die Gesetzesänderung, sondern um deren kurzfristige und deshalb als
unzulässig anzusehende Anwendung auf die Sonderzahlung für 2005.
Eines wird aber deutlich:
Während die Fachgruppen von ver.di ohne Absegnung ihrer
Landesbezirksleitung nicht handeln können, sind die
Mitgliedsgewerkschaften des dbb (Beamtenbund) rechtlich eigenständig und
können sehr wohl im Interesse ihrer Mitglieder, aber auch allen anderen
Bediensteten in ihrem Organisationsbereich ohne Rückfrage und
Genehmigung durch die Landesbundleitung selbständig handeln.
Also nicht
Abwarten und Tee trinken – sondern aktiv werden und handeln! Dies ist
und bleibt die gewerkschaftliche Devise von DJG und BSBD.
Allerdings treten wir
nicht fern aller Realitäten gegen Alles und Jedes an – ein sachliches
Augenmaß hinsichtlich des Machbaren ist eine wesentliche Maxime unseres
gewerkschaftlichen Handelns. Im Falle der Sonderzuwendung für das Jahr
2005 war dies eben der Fall.
Auch bleiben wir bei der
Achtung der Vereinigungsfreiheit der Bediensteten. Natürlich ist es
z.B. nach dem Tarifvertragsrecht so, dass Tarifverträge generell erst
einmal nur für die Mitglieder der Tarifparteien (also den
Gewerkschaftsmitgliedern) gelten und Nichtmitglieder eigentlich außen vor
sind. Allerdings sind diese Verträge durch die Arbeitgeber bisher immer
für allgemeingültig erklärt worden, so dass sie durch entsprechenden
Verweis im Arbeitsvertrag auch Anwendung auf Nichtmitglieder finden.
Wir meinen: Das soll so
bleiben,
denn es entspricht dem Grundsatz, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit
gezahlt werden soll. Änderungen können hier zwar sehr schnell eintreten,
ob aber Susanne Stumpenhausen (ver.di Berlin-Brandenburg) viel
Sympathie erwirbt, wenn sie im Zusammenhang mit der Anfang des Jahres
durch Finanzminister Speer angestoßenen Diskussion zu weiteren
Einschnitten beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für Angestellte und
Arbeiter erklärte:
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„Wir
sind jedoch bereit, eine Regelung zum Weihnachts- und Urlaubsgeld
auszuhandeln und abzuschließen, wonach diese tariflichen Zuwendungen
nur noch Gewerkschaftsmitgliedern, also Mitgliedern der
vertragschließenden Partei, gezahlt werden.“
(Pressemitteilung
ver.di vom 09.01.2006) |
dürfte angezweifelt
werden.
Auch DJG und
BSBD setzen auf die Unterstützung und Aktivität ihrer Mitglieder, dies
ist aber für uns kein Grund, eine Schlechterstellung der
Arbeitnehmer zu fordern und zu propagieren, die sich eine Mitgliedschaft
in unseren Organisationen (noch) nicht vorstellen können.

Willi Köbke
Landesvorsitzender
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