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seit 01.04.2001

 

 

 

Positionen und Forderungen zur Vollzugs- und Personalpolitik im Land Brandenburg

 

Der BSBD - Landesverband Brandenburg hat auf seinem 4.ordentlichen Vertretertag in Cottbus die Situation und Lage im Strafvollzug des Landes analysiert und bewertet.

 

Festzustellen ist, dass sich die Situation und die Lage in den Justizvollzugsanstalten aller deutschen Bundesländer drastisch zuspitzt, die Gefangenenzahlen die Zahl der vorhandenen Haftplätze zum Teil erheblich übersteigt und Personalmangel oftmals nur noch die Konzentration auf das Notwendigste zulassen. Daraus resultiert auch im Land Brandenburg eine erhebliche Divergenz zwischen Vollzugsziel und den im Strafvollzug bestehenden Realitäten. Der Schutz der Allgemeinheit, der Schutz der Bürger vor Straftaten und vor verurteilten Straftätern, aber auch der Anspruch der Gefangenen auf einen resozialisierungsorientierten Behandlungsvollzug sind erheblich in Frage gestellt, zugleich aber auch die Sicherheit der im Justizvollzug beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

 

Wer eine Erhöhung der inneren Sicherheit nicht nur propagieren, sondern auch tatsächlich realisieren will, kann und darf den Strafvollzug in keiner Weise ausklammern. Gleichfalls fordert ein wirksam gestalteter Strafvollzug bei Gleichgewichtung von Behandlungs- und Schutzaspekt den engagierten, verantwortungsbewusst handelnden und hoch motivierten Justizvollzugsbediensteten.

 

Der Dienstherr ist dringender denn je gefordert, alle demotivierenden Maßnahmen abzuwenden und motivationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine verantwortungsbewusste Aufgabenerfüllung ermöglichen.

 

Der BSBD Brandenburg fordert deshalb von der Landesregierung in Potsdam:

 

1. Angleichung in Besoldung und Vergütung im Land Brandenburg an das Niveau der westlichen Bundesländer (100 %) ab 2003 in einem konkret festgelegten Stufenplan  

 

2. Angleichung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst an das Niveau der westlichen Bundesländer unter Ausschluss von Bestimmungen der Schlechterstellung  

 

3. Forcierung der Erweiterungsbauten in Wriezen und des Umbaus in Brandenburg a.d.H.  

 

4. Kapazitätsausbau für den geschlossenen Vollzug in Spremberg unter Berücksichtigung einer Haftplatzreserve für das Land  

 

5. Schaffung einer Haftplatzkapazität von 2 750 Haftplätzen (ohne Haftplatzreserve)  

 

6. Besetzung aller vorhandenen Stellen bis zum Abschluss des Bau- und Investitions-Programms und längerfristige Orientierung auf  1.440 Stellen für den Justizvollzug  

 

7. Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses für den allgemeinen Vollzugsdienst durch Ausbildung von zwei Klassen von je 20 Anwärtern jährlich  

 

8. Veränderung der Verhältnisse zwischen Eingangsamt und Beförderungsämtern zum Abbau der demotivierenden Grenzen nach § 26 BBesG wie folgt:

 

       AVD / WD:                               30/25 %  Eingangsamt (A 7)

                                                      35/35 %  1. Beförderungsamt (A 8)

                                                      35/40 %  2. Beförderungsamt (A 9)  

 

9. Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Dienst nach BesGr A 10 BBesO, im mittleren Verwaltungsdienst des Strafvollzuges nach BesGr. A 7  BBesO und Verbesserung der Eingruppierung im Schreibdienst  

 

10. Sicherstellung einer kontinuierlichen und auf die aktuellen Schwerpunkte orientierten Fortbildung der Bediensteten durch Reservierung von mindestens 8 Stunden der Dienstzeit pro Monat (Schulungstag)

 

11. Novellierung des Strafvollzugsgesetzes unter Berücksichtigung der derzeitigen Verhältnisse in Vollzug und Gesellschaft und Verabschiedung des Jugendstrafvollzugsgesetzes sowie des Untersuchungshaftgesetzes.