Positionen
und Forderungen zur
Vollzugs- und Personalpolitik im Land
Brandenburg
Der
BSBD - Landesverband Brandenburg hat auf seinem 4.ordentlichen
Vertretertag in Cottbus die Situation und Lage im Strafvollzug des Landes
analysiert und bewertet.
Festzustellen
ist, dass sich die Situation und die Lage in den Justizvollzugsanstalten
aller deutschen Bundesländer drastisch zuspitzt, die Gefangenenzahlen die
Zahl der vorhandenen Haftplätze zum Teil erheblich übersteigt und
Personalmangel oftmals nur noch die Konzentration auf das Notwendigste
zulassen. Daraus resultiert auch im Land Brandenburg eine erhebliche
Divergenz zwischen Vollzugsziel und den im Strafvollzug bestehenden Realitäten.
Der Schutz der Allgemeinheit, der Schutz der Bürger vor Straftaten und
vor verurteilten Straftätern, aber auch der Anspruch der Gefangenen auf
einen resozialisierungsorientierten Behandlungsvollzug sind erheblich in
Frage gestellt, zugleich aber auch die Sicherheit der im Justizvollzug
beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.
Wer
eine Erhöhung der inneren Sicherheit nicht nur propagieren, sondern auch
tatsächlich realisieren will, kann und darf den Strafvollzug in keiner
Weise ausklammern. Gleichfalls fordert ein wirksam gestalteter
Strafvollzug bei Gleichgewichtung von Behandlungs- und Schutzaspekt den
engagierten, verantwortungsbewusst handelnden und hoch motivierten
Justizvollzugsbediensteten.
Der
Dienstherr ist dringender denn je gefordert, alle demotivierenden Maßnahmen
abzuwenden und motivationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, die
eine verantwortungsbewusste Aufgabenerfüllung ermöglichen.
Der
BSBD Brandenburg fordert deshalb von der Landesregierung in Potsdam:
1. Angleichung in Besoldung
und Vergütung im Land Brandenburg an das Niveau der westlichen
Bundesländer (100 %) ab 2003
in einem konkret festgelegten Stufenplan
2. Angleichung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst
an das Niveau der westlichen Bundesländer unter Ausschluss von
Bestimmungen der Schlechterstellung
3. Forcierung der Erweiterungsbauten in Wriezen und des Umbaus in
Brandenburg a.d.H.
4. Kapazitätsausbau für den geschlossenen Vollzug in Spremberg unter
Berücksichtigung einer Haftplatzreserve für das Land
5. Schaffung einer Haftplatzkapazität von 2 750 Haftplätzen (ohne
Haftplatzreserve)
6. Besetzung aller vorhandenen Stellen bis zum Abschluss des Bau- und
Investitions-Programms und längerfristige Orientierung auf
1.440 Stellen für den Justizvollzug
7. Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses für den allgemeinen
Vollzugsdienst durch Ausbildung von zwei Klassen von je 20 Anwärtern jährlich
8. Veränderung der Verhältnisse zwischen Eingangsamt und Beförderungsämtern
zum Abbau der demotivierenden Grenzen nach § 26 BBesG wie folgt:
AVD / WD:
30/25 % Eingangsamt (A
7)
35/35 %
1. Beförderungsamt (A 8)
35/40 %
2. Beförderungsamt (A 9)
9. Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Dienst nach BesGr A 10
BBesO, im mittleren Verwaltungsdienst des Strafvollzuges nach BesGr. A 7
BBesO und Verbesserung der Eingruppierung im Schreibdienst
10. Sicherstellung einer kontinuierlichen und auf die aktuellen
Schwerpunkte orientierten Fortbildung der Bediensteten durch Reservierung
von mindestens 8 Stunden der Dienstzeit pro Monat (Schulungstag)
11. Novellierung des Strafvollzugsgesetzes unter Berücksichtigung der
derzeitigen Verhältnisse in Vollzug und Gesellschaft und Verabschiedung
des Jugendstrafvollzugsgesetzes sowie des Untersuchungshaftgesetzes.