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Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Der geschäftsführende Vorstand des BSBD Brandenburg hat am 19.12.05 zur
Problematik des derzeit in der Diskussion befindlichen „Entwicklungskonzepts
für den Justizvollzug im Land Brandenburg“ beraten. Im Ergebnis sind die
schon bekannten Kritikpunkte bestätigt und in einem ausführlichen
Positionspapier dargelegt. Diese Stellungnahme wurde dem Rechtsausschuss des
Landtages mit der Bitte um Beachtung, Behandlung sowie der Anhörung des BSBD
zugeleitet. Gleichzeitig sind die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag
vertretenen Parteien angeschrieben und gebeten worden, die Problematik wegen
ihrer grundgesetzlichen Bedeutung im parlamentarischen Rahmen einzubringen.
Der Rechtsausschuss ist zwischenzeitlich unserer Bitte nachgekommen. Die
Problematik wurde für die erste Sitzung des Gremiums im neuen Jahr am 12.
Januar 2006 thematisiert und der BSBD zur Darstellung seiner Positionen zur
Sitzung geladen, an der auch die Ministerin der Justiz, Beate Blechinger
(CDU), teilnahm.
Für den BSBD nahmen der Landesvorsitzende Willi Köbke und die beiden
Stellvertreter Dörthe Hilbig und Burghard Neumann an der Beratung teil,
erläuterten dem Gremium die Kritikpunkte des BSBD zum Konzept und stellten
sich den Nachfragen der Ausschussmitglieder. In Bezug auf die – im
Zusammenhang mit den Haushaltsplanungen für 2007 – bekannt gewordenen
Vorstellungen des Finanzministers Rainer Speer (SPD) zu übermäßigen
Stellenkürzungen und Haftplatzabsenkungen wurde durch die Vertreter des
Landesvorstandes darauf verwiesen, dass diese Planungen nicht ernsthaft in
Erwägung gezogen werden können, da sie - selbst für Nichtfachleute erkennbar
– selbst geringsten Ansprüchen an einen Strafvollzug nach Gesetzesvorgabe
nicht gerecht werden.
Seitens des BSBD wurde eindeutig klargestellt, dass bei Orientierung am
Bundesdurchschnitt nur ein durchschnittlicher Strafvollzug gestaltet werden
kann. Jede Unterschreitung dieser Zahlen führt unweigerlich zu
Einschränkungen in der Behandlung bzw. zu erneuter Überbelegung. Insofern
sind 2.500 Haftplätze und 1.208 Personalstellen die Untergrenze in der
Ausstattung, die politisch vertretbar ist.
Völlig abzulehnen ist das Vorhaben, Jugendstrafe außerhalb der Zuständigkeit
der Justizverwaltung vollziehen zu lassen, da es die derzeitige Gesetzeslage
nicht zulässt und insofern eine unzulässige Privatisierung von Aufgaben der
hoheitlichen Eingriffsbefugnis darstellt, die grundgesetzwidrig ist.
Dazu sind die Auffassungen des BSBD und des MdJ konträr. Die
Justizministerin legte ihrerseits dar, dass sie keinen Gesetzeskonflikt sehe
und verwies auf die Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten im Land
Baden-Württemberg (Projekt Chance), die nach ihrer Auffassung wesentlich
wirksamer erneuter Straffälligkeit von jugendlichen Straftätern vorbeugen
als es derzeit im Jugendstrafvollzug erreicht wird.
Die Vertreter des BSBD hielten dem entgegen, dass Gleiches auch durch den
offenen Jugendvollzug erreicht werden könne, wenn er personalmäßig so gut
ausgestattet werde wie bei den freien Trägern projektiert und die dafür
vorgesehene Klientel gründlichst ausgelesen wird.
Zum Abschluss der Befassung mit dieser Problematik empfahl der
Rechtsausschuss der Ministerin eine gründliche Prüfung dieses speziellen
Sachverhaltes auf Verfassungsmäßigkeit und dankte den Vertretern des BSBD
für ihre Darlegungen, die in den Meinungsbildungsprozess der Fraktionen
einfließen sollen.
Für den BSBD Brandenburg ist klar, dass eine Überprüfung der
Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens der Verlagerung von Jugendstrafen in die
Verantwortung freier (privater) Träger durch das MdJ selbst kaum ein anderes
als das bisherige Ergebnis erbringt. Deshalb wird durch den Vorstand des
BSBD vorgesehen, eine Begutachtung durch einen renommierten und unabhängigen
Staatsrechtler vornehmen zu lassen und dies in die weitere Diskussion
einzubringen. Die Zeit dafür ist allerdings sehr knapp, da das MdJ in dieser
Hinsicht sehr schnell zum Abschluss von Verträgen kommen will.
Wir werden dazu weiter informieren.
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