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Liebe Kolleginnen und Kollegen!


Der geschäftsführende Vorstand des BSBD Brandenburg hat am 19.12.05 zur Problematik des derzeit in der Diskussion befindlichen „Entwicklungskonzepts für den Justizvollzug im Land Brandenburg“ beraten. Im Ergebnis sind die schon bekannten Kritikpunkte bestätigt und in einem ausführlichen Positionspapier dargelegt. Diese Stellungnahme wurde dem Rechtsausschuss des Landtages mit der Bitte um Beachtung, Behandlung sowie der Anhörung des BSBD zugeleitet. Gleichzeitig sind die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien angeschrieben und gebeten worden, die Problematik wegen ihrer grundgesetzlichen Bedeutung im parlamentarischen Rahmen einzubringen.

Der Rechtsausschuss ist zwischenzeitlich unserer Bitte nachgekommen. Die Problematik wurde für die erste Sitzung des Gremiums im neuen Jahr am 12. Januar 2006 thematisiert und der BSBD zur Darstellung seiner Positionen zur Sitzung geladen, an der auch die Ministerin der Justiz, Beate Blechinger (CDU), teilnahm.

Für den BSBD nahmen der Landesvorsitzende Willi Köbke und die beiden Stellvertreter Dörthe Hilbig und Burghard Neumann an der Beratung teil, erläuterten dem Gremium die Kritikpunkte des BSBD zum Konzept und stellten sich den Nachfragen der Ausschussmitglieder. In Bezug auf die – im Zusammenhang mit den Haushaltsplanungen für 2007 – bekannt gewordenen Vorstellungen des Finanzministers Rainer Speer (SPD) zu übermäßigen Stellenkürzungen und Haftplatzabsenkungen wurde durch die Vertreter des Landesvorstandes darauf verwiesen, dass diese Planungen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden können, da sie - selbst für Nichtfachleute erkennbar – selbst geringsten Ansprüchen an einen Strafvollzug nach Gesetzesvorgabe nicht gerecht werden.

Seitens des BSBD wurde eindeutig klargestellt, dass bei Orientierung am Bundesdurchschnitt nur ein durchschnittlicher Strafvollzug gestaltet werden kann. Jede Unterschreitung dieser Zahlen führt unweigerlich zu Einschränkungen in der Behandlung bzw. zu erneuter Überbelegung. Insofern sind 2.500 Haftplätze und 1.208 Personalstellen die Untergrenze in der Ausstattung, die politisch vertretbar ist.

Völlig abzulehnen ist das Vorhaben, Jugendstrafe außerhalb der Zuständigkeit der Justizverwaltung vollziehen zu lassen, da es die derzeitige Gesetzeslage nicht zulässt und insofern eine unzulässige Privatisierung von Aufgaben der hoheitlichen Eingriffsbefugnis darstellt, die grundgesetzwidrig ist.

Dazu sind die Auffassungen des BSBD und des MdJ konträr. Die Justizministerin legte ihrerseits dar, dass sie keinen Gesetzeskonflikt sehe und verwies auf die Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten im Land Baden-Württemberg (Projekt Chance), die nach ihrer Auffassung wesentlich wirksamer erneuter Straffälligkeit von jugendlichen Straftätern vorbeugen als es derzeit im Jugendstrafvollzug erreicht wird.

Die Vertreter des BSBD hielten dem entgegen, dass Gleiches auch durch den offenen Jugendvollzug erreicht werden könne, wenn er personalmäßig so gut ausgestattet werde wie bei den freien Trägern projektiert und die dafür vorgesehene Klientel gründlichst ausgelesen wird.


Zum Abschluss der Befassung mit dieser Problematik empfahl der Rechtsausschuss der Ministerin eine gründliche Prüfung dieses speziellen Sachverhaltes auf Verfassungsmäßigkeit und dankte den Vertretern des BSBD für ihre Darlegungen, die in den Meinungsbildungsprozess der Fraktionen einfließen sollen.

Für den BSBD Brandenburg ist klar, dass eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens der Verlagerung von Jugendstrafen in die Verantwortung freier (privater) Träger durch das MdJ selbst kaum ein anderes als das bisherige Ergebnis erbringt. Deshalb wird durch den Vorstand des BSBD vorgesehen, eine Begutachtung durch einen renommierten und unabhängigen Staatsrechtler vornehmen zu lassen und dies in die weitere Diskussion einzubringen. Die Zeit dafür ist allerdings sehr knapp, da das MdJ in dieser Hinsicht sehr schnell zum Abschluss von Verträgen kommen will.

Wir werden dazu weiter informieren.