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dbb beklagt Wortbruch bei Weihnachts- und Urlaubsgeld - Gesetzentwurf rundum abgelehnt

 

„Unzureichend – wir lehnen dieses schlechte Gesetz rundum ab!“ lautete das Fazit der dbb Delegation unter Leitung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Peter Heesen zum Bundessonderzahlungsgesetz (Weihnachts- und Urlaubsgeld für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes) bei einem Beteiligungsgespräch am 7. August 2003 in Berlin. Die Pläne der Bundesregierung, das Urlaubsgeld komplett zu streichen und das Weihnachtsgeld um bis zu 40 Prozent zu kürzen, stoßen weiter auf den massiven Widerstand des dbb.

 

„Wir beklagen einen eindeutigen Wortbruch durch den Bundesinnenminister“, kritisierte Heesen weiter. „Noch beim Beteiligungsgespräch am 6. Mai dieses Jahres hat Otto Schily uns erklärt, er gehe mit dem Gesetzentwurf nur auf die Wünsche der Länder ein und plane selbst keine Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld. Das Wort des Ministers hat keine zwei Monate gehalten.“ Das, so Peter Heesen weiter, sei besonders enttäuschend: „Gerade der Bund hat mehr als andere die Verpflichtung, für die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland und ein transparentes Bezahlungssystem im öffentlichen Dienst zu sorgen.“

 

Die beabsichtigten Kürzungen von 30 Prozent der jährlichen Sonderzuwendung der Aktiven, 40 Prozent der jährlichen Sonderzuwendung bei Versorgungsempfängern und 100 Prozent des Urlaubsgeldes  ließen die Betroffenen trotz linearer Erhöhung in 2004 draufzahlen, während in allen Bereichen der Wirtschaft Einkommensverbesserungen zwischen 2,6 und 6,1 Prozent ausgehandelt worden seien.

 

Vermisst wurden von Heesen bei der geplanten Regelung der Bundesregierung außerdem bewährte sozialpolitische Aspekte. So sei auf eine familienpolitische Komponente ebenso verzichtet worden wie auf einen Ausgleich für die viel stärker betroffenen unteren Einkommensgruppen.

 

Bei den noch anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfs verlangt der dbb, so Heesen, mindestens folgende Korrekturen:

  • Gleichbehandlung der Aktiven und der Versorgungsempfänger, und zwar auf der Basis des höheren Zahlungswertes,

  • zeitliche Befristung der Kürzungsmaßnahmen oder gesetzliche Festschreibung, dass die Sonderzuwendung künftig an den regelmäßigen linearen Erhöhungen teilnehmen wird,

  • abfedernde Übergangsregelungen, insbesondere für Versorgungsempfänger, die zusätzlich durch die Kürzung ihrer prozentualen Versorgungshöhe aus der Versorgungsrechtsreform betroffen sind,

  • Korrekturen für die unteren Einkommensgruppen bei der Höhe der Kürzung.

 

Warnung vor Demotivation

 

Sollte es nicht mindestens zu einigen dieser Verbesserungen kommen, warnte Heesen, werde das Auswirkung auf die Motivation und die Loyalität der Beschäftigten nach sich ziehen. Außerdem müsse die Bundesregierung damit rechnen, dass der dbb die Rechtsgrundlage der Kürzungen überprüfen lassen wird. Denn es sei fraglich, ob Haushaltseinsparungen allein als sachlicher Grund für Kürzungen der amtsangemessenen Alimentation ausreichen. Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Akzessorietät könnte durch die unterschiedliche Höhe der Zahlung bei Aktiven und Versorgungsempfängern und die unterschiedlichen Bezahlungsmodalitäten gegeben sein. Es frage sich zudem, warum aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf eine generelle Umlegung der Sonderzuwendung auf zwölf Monate verzichtet worden sei. Zu prüfen sei schließlich, ob der Gesetzentwurf dem Gleichheitsgrundsatz standhalte, weil die Versorgungsempfänger – auch relativ betrachtet – schlechter behandelt werden als die Aktiven.

 

Scharf kritisiert wurde von Heesen die Art der gewerkschaftlichen Beteiligung, die den Sinn der so genannten 94er Gespräche fast vollständig entstelle.  Den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sei ein bereits mit den Bundesressorts abgestimmter Entwurf – und zwar am Vorabend des Beteiligungstermins – präsentiert worden. Ausgebremst worden seien damit sowohl Einflussmöglichkeiten auf das Regierungshandeln als auch Meinungsbildungsprozesse innerhalb der Spitzenorganisationen. Bei dem gravierenden Eingriff in das Einkommen und die Einkommensstruktur der Bundesbeamten, den der Gesetzentwurf vorsieht, hätte schließlich der Bundesinnenminister persönlich das Beteiligungsgespräch führen müssen.