|
informieren:
dbb beklagt Wortbruch bei
Weihnachts- und Urlaubsgeld - Gesetzentwurf rundum abgelehnt
„Unzureichend – wir lehnen dieses schlechte
Gesetz rundum ab!“ lautete das Fazit der dbb Delegation unter Leitung des
stellvertretenden Bundesvorsitzenden Peter Heesen zum
Bundessonderzahlungsgesetz (Weihnachts- und Urlaubsgeld für Beamte und
Versorgungsempfänger des Bundes) bei einem Beteiligungsgespräch am 7. August
2003 in Berlin. Die Pläne der Bundesregierung, das Urlaubsgeld komplett zu
streichen und das Weihnachtsgeld um bis zu 40 Prozent zu kürzen, stoßen
weiter auf den massiven Widerstand des dbb.
„Wir beklagen einen eindeutigen Wortbruch durch
den Bundesinnenminister“, kritisierte Heesen weiter. „Noch beim
Beteiligungsgespräch am 6. Mai dieses Jahres hat Otto Schily uns erklärt, er
gehe mit dem Gesetzentwurf nur auf die Wünsche der Länder ein und plane
selbst keine Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld. Das Wort des
Ministers hat keine zwei Monate gehalten.“ Das, so Peter Heesen weiter, sei
besonders enttäuschend: „Gerade der Bund hat mehr als andere die
Verpflichtung, für die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland
und ein transparentes Bezahlungssystem im öffentlichen Dienst zu sorgen.“
Die beabsichtigten Kürzungen von 30 Prozent der
jährlichen Sonderzuwendung der Aktiven, 40 Prozent der jährlichen
Sonderzuwendung bei Versorgungsempfängern und 100 Prozent des Urlaubsgeldes
ließen die Betroffenen trotz linearer Erhöhung in 2004 draufzahlen, während
in allen Bereichen der Wirtschaft Einkommensverbesserungen zwischen 2,6 und
6,1 Prozent ausgehandelt worden seien.
Vermisst wurden von Heesen bei der geplanten
Regelung der Bundesregierung außerdem bewährte sozialpolitische Aspekte. So
sei auf eine familienpolitische Komponente ebenso verzichtet worden wie auf
einen Ausgleich für die viel stärker betroffenen unteren Einkommensgruppen.
Bei den noch anstehenden Beratungen des
Gesetzentwurfs verlangt der dbb, so Heesen, mindestens folgende Korrekturen:
-
Gleichbehandlung der Aktiven und der Versorgungsempfänger, und zwar auf
der Basis des höheren Zahlungswertes,
-
zeitliche Befristung der Kürzungsmaßnahmen oder gesetzliche
Festschreibung, dass die Sonderzuwendung künftig an den regelmäßigen
linearen Erhöhungen teilnehmen wird,
-
abfedernde Übergangsregelungen, insbesondere für Versorgungsempfänger, die
zusätzlich durch die Kürzung ihrer prozentualen Versorgungshöhe aus der
Versorgungsrechtsreform betroffen sind,
-
Korrekturen für die unteren Einkommensgruppen bei der Höhe der Kürzung.
Warnung vor Demotivation
Sollte es nicht mindestens zu einigen dieser
Verbesserungen kommen, warnte Heesen, werde das Auswirkung auf die
Motivation und die Loyalität der Beschäftigten nach sich ziehen. Außerdem
müsse die Bundesregierung damit rechnen, dass der dbb die Rechtsgrundlage
der Kürzungen überprüfen lassen wird. Denn es sei fraglich, ob
Haushaltseinsparungen allein als sachlicher Grund für Kürzungen der
amtsangemessenen Alimentation ausreichen. Auch ein Verstoß gegen den
Grundsatz der Akzessorietät könnte durch die unterschiedliche Höhe der
Zahlung bei Aktiven und Versorgungsempfängern und die unterschiedlichen
Bezahlungsmodalitäten gegeben sein. Es frage sich zudem, warum aus
Verwaltungsvereinfachungsgründen auf eine generelle Umlegung der
Sonderzuwendung auf zwölf Monate verzichtet worden sei. Zu prüfen sei
schließlich, ob der Gesetzentwurf dem Gleichheitsgrundsatz standhalte, weil
die Versorgungsempfänger – auch relativ betrachtet – schlechter behandelt
werden als die Aktiven.
Scharf kritisiert wurde von Heesen die Art der
gewerkschaftlichen Beteiligung, die den Sinn der so genannten 94er Gespräche
fast vollständig entstelle. Den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen
sei ein bereits mit den Bundesressorts abgestimmter Entwurf – und zwar am
Vorabend des Beteiligungstermins – präsentiert worden. Ausgebremst worden
seien damit sowohl Einflussmöglichkeiten auf das Regierungshandeln als auch
Meinungsbildungsprozesse innerhalb der Spitzenorganisationen. Bei dem
gravierenden Eingriff in das Einkommen und die Einkommensstruktur der
Bundesbeamten, den der Gesetzentwurf vorsieht, hätte schließlich der
Bundesinnenminister persönlich das Beteiligungsgespräch führen müssen.
|