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Vereinbarung

der Regierung des Landes Brandenburg

mit dem dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg

Die Landesregierung hat mit dem dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg die Besoldungsentwicklung bis 2009 für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen eingehend erörtert. Im einvernehmlichen Ergebnis dieser Gespräche sagt die Landesregierung Folgendes zu und wird diese Haltung gegenüber dem Landtag vertreten :

1. Die Landesregierung hält an den in der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vorgesehenen Zeitpunkten der vollständigen Ost-/Westangleichung fest. Die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 erhalten mithin ab dem 1. Januar 2008 und die übrigen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ab dem 1. Januar 2010 ungekürzte Bezüge.

2. In den Jahren 2007 bis 2009 soll mit den Bezügen für den Monat Dezember den Beamtinnenund Beamten, Richterinnen und Richtern eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro, denVersorgungsempfängerinnen und -empfängern in Höhe von 250 Euro und den Anwärterinnenund Anwärtern in Höhe von 150 Euro gezahlt werden (Grundbeträge).

Die Grundbeträge können in Abhängigkeit von Steuermehreinnahmen im jeweiligenKalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 1040 Euro für die Beamtinnen und Beamten,Richterinnen und Richter, von 520 Euro für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und von 312 Euro für die Anwärterinnen und Anwärter aufgestockt werden (Aufstockungsbeträge). Das Gesamtvolumen der jährlichen Aufstockungsbeträge beträgt insgesamt 24 vom Hundert der zu erwartenden Steuermehreinnahmen des Landes gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen. Die Höhe der einzelnen Aufstockungsbeträge ist jährlich durch das für Finanzen zuständige Mitglied der Landesregierung festzusetzen und im Amtsblatt für das Land Brandenburg bekanntzumachen; die Auszahlung der Aufstockungsbeträge erfolgt spätestens mit den Bezügen für den Monat März des Folgejahres. Außerdem nimmt der dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg zur Kenntnis, dass die Landesregierung beabsichtigt, mit Wirkung vom 1. Januar 2008 alle aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine lineare Besoldungserhöhung in Höhe von 1,5 vom Hundert zu gewähren .

Potsdam, den 16. Februar 2007

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