der Regierung
des Landes Brandenburg
mit dem dbb
beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg
Die
Landesregierung hat mit dem dbb beamtenbund und tarifunion landesbund
brandenburg die Besoldungsentwicklung bis 2009 für die Beamtinnen und
Beamten des Landes und der Kommunen eingehend erörtert. Im einvernehmlichen
Ergebnis dieser Gespräche sagt die Landesregierung Folgendes zu und wird
diese Haltung gegenüber dem Landtag vertreten :
1. Die
Landesregierung hält an den in der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
vorgesehenen Zeitpunkten der vollständigen Ost-/Westangleichung fest. Die
Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 erhalten mithin ab
dem 1. Januar 2008 und die übrigen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen
und Richter ab dem 1. Januar 2010 ungekürzte Bezüge.
2. In den Jahren 2007 bis 2009 soll
mit den Bezügen für den Monat Dezember den Beamtinnenund Beamten,
Richterinnen und Richtern eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro,
denVersorgungsempfängerinnen und -empfängern in Höhe von 250 Euro und den
Anwärterinnenund Anwärtern in Höhe von 150 Euro gezahlt werden
(Grundbeträge).
Die Grundbeträge können in
Abhängigkeit von Steuermehreinnahmen im jeweiligenKalenderjahr bis zu einem
Gesamtbetrag von 1040 Euro für die Beamtinnen und Beamten,Richterinnen und
Richter, von 520 Euro für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und
von 312 Euro für die Anwärterinnen und Anwärter aufgestockt werden
(Aufstockungsbeträge). Das Gesamtvolumen der jährlichen Aufstockungsbeträge
beträgt insgesamt 24 vom Hundert der zu erwartenden Steuermehreinnahmen des
Landes gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen. Die
Höhe der einzelnen Aufstockungsbeträge ist jährlich durch das für Finanzen
zuständige Mitglied der Landesregierung festzusetzen und im Amtsblatt für
das Land Brandenburg bekanntzumachen; die Auszahlung der Aufstockungsbeträge
erfolgt spätestens mit den Bezügen für den Monat März des Folgejahres.
Außerdem nimmt der dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg zur
Kenntnis, dass die Landesregierung beabsichtigt, mit Wirkung vom 1. Januar
2008 alle aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine lineare Besoldungserhöhung in
Höhe von 1,5 vom Hundert zu gewähren .
Potsdam, den
16. Februar 2007
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