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Frühjahrstagung des Hauptausschusses

 

Das Entwicklungskonzept für den Strafvollzug in Brandenburg im Mittelpunkt der Debatte. Kritiken des Vorstandes an den Vorhaben zur Umstrukturierung von dbb und dbb tarifunion werden durch das Gremium bestätigt.

 

Am 10. und 11. März 2006 fand in der Aus- und Fortbildungsabteilung in Brandenburg a.d.H. die Frühjahrstagung des Hauptausschusses statt, die der OV Brandenburg organisatorisch sicherstellte.

 

Vertreter aus den Ortsverbänden Wulkow, Wriezen und Cottbus in der Beratung Dörthe Hilbig (stellv. Landesvorsitzende) und Rainer Krone (Cottbus) Pausendiskussion zwischen Dörthe Hilbig, Johanna Schröder und Doreen Piontek (v.r.n.l.)

 

 

Im Mittelpunkt der Beratungen standen neben den standardmäßigen verbandsorganisatorischen Sachverhalten drei Komplexe:

1. Das neue Entwicklungskonzept für den Strafvollzug im Land

2. Die Vorhaben zur Umstrukturierung von dbb und dbb tarifunion

3. Die Personalratswahlen im Mai.

 

Durch den Landesvorsitzenden wurde das Gremium zu den bisherigen Geschehen und die entsprechenden Reaktionen und Handlungen des Vorstandes mit Verweis auf die herausgegebenen Pressemitteilungen und Aktuell-Informationen in Kenntnis gesetzt. Das nunmehr vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Gusy zu den vorgesehenen „alternativen Formen des Jugendstrafvollzuges“ – also zu einer wenn auch vorerst im geringen Umfang angedachten Privatisierung des Vollzuges von Jugendstrafen – ist den Ortsverbänden in elektronischer Form zugegangen. Burghard Neumann wies darauf hin, dass sich die Bundesleitung des BSBD der Problematik angenommen hat und den Druck des Gutachtens vorsehe, da die Auswirkungen des Vorhabens letztlich den Strafvollzug in allen Bundesländern treffe.

 

Als generelle Schlussfolgerung des Gutachtens ist abzuleiten, dass das JGG mit § 91 Absatz 3 der Justizverwaltung eine „Experimentierklausel“ zur Verfügung stellt, die der Behörde die Erprobung anderer Formen als den tradierten Anstaltsvollzug ermöglicht. Er hebt aber die Zuständigkeit der Staatsgewalt für den Strafvollzug auch im Jugendbereich nicht auf, d.h. die Regulierungs- und Gewährleistungsverantwortung der öffentlichen Hand muss stets sichergestellt sein. Dies formuliert der Staatsrechtler komprimiert so:

 

„Die Einbeziehung der Privaten kann nach der geltenden Rechtslage nicht in der Form der (selbständigen) Beleihung, sondern allenfalls in derjenigen der (unselbständigen) Verwaltungshilfe vorgenommen werden.“

 

Dies hat insbesondere zur Folge, dass eine anhaltende Beaufsichtigung der Mitarbeiter des privaten Trägers in Hinsicht auf die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und der Grenzen ihres Auftrages erfolgen muss und zwar durch ständig präsente und stets erreichbare Kräfte der staatlichen Eingriffsverwaltung, die alleinig zur Wahrnahme grundrechtsrelevanter Handlungen und Eingriffe befugt sind. Dies ist jedoch in der bisher angedachten Form nicht gewährleistet, so das Resümee der Mitglieder des Hauptausschusses.

 

Nachdrücklich wurde nochmals erklärt, dass die beiden anderen Hauptkritikpunkte am Konzept – die Zahl der angestrebten künftigen Haftplätze und die dafür vorgesehene Personalausstattung der Vollzugsanstalten – in der Diskussion um das Konzept keine nachrangige Bedeutung, sondern gerade für die Fortsetzung eines gesetzeskonformen Strafvollzuges im Land Brandenburg entscheidende Wichtigkeit haben. Deshalb sind die gewerkschaftlichen Anstrengungen für eine realistische und aufgabengerechte Sach- und Personalausstattung fortzusetzen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die Planungen der dbb-Bundesleitung zu Organisations- und Strukturveränderungen, ergänzt durch die Vorhaben im Bereich der dbb tarifunion. Einhellig wurde die Position des Landesvorstandes des BSBD, die hierzu den Ortsverbänden zugegangen war, unterstützt. Grundsätzlich erfordern die derzeitigen Entwicklungen im Dienst- und Tarifrecht – insbesondere die Vorhaben im Rahmen der Föderalismusreform – eine Stärkung der Kompetenz und der Handlungsfähigkeit der dbb-Landesbünde und regionaler Tarifkommissionen sowie der Landesgliederungen der Fachgewerkschaften. Dies ist auch Auffassung der Mehrheit der Mitglieder im dbb brandenburg und dessen Landesleitung. Wenn die Landesgliederungen des dbb und die Mitgliedsgewerkschaften faktisch entmündigt werden und kaum noch eigene Handlungs- und Entscheidungskompetenz haben sollen, steht dies dem ursprünglichen Organisationsziel des dbb entgegen. Keinesfalls, so waren sich die Mitglieder des Hauptausschusses einig, ist die Abgabe der Organisationshoheit der Mitgliedsgewerkschaften in ihrem Tätigkeitsfeld zu akzeptieren. Sollte es dabei bleiben, ist der BSBD Brandenburg zu entsprechenden Konsequenzen bereit.

 

Die anstehenden Personalratswahlen waren ein weiterer Beratungspunkt. Den Gremiumsmitgliedern stellten klar die Bedeutung der Ergebnisse der Wahlen zum Hauptpersonalrat und den örtlichen Personalvertretungen gerade in der jetzigen Phase der Umstrukturierung im Justizvollzug heraus. Daraus ableitend war man sich einig, dass in den Dienststellen stärker für eine hohe Beteiligung an den Wahlen sowie der Stimmabgabe für die Kandidaten des BSBD bzw. auf Ebene des HPR für die AG Justiz geworben werden muss, um weiterhin die personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten für die Wahrung der berechtigten beruflichen und sozialen Interessen der Strafvollzugsbediensteten einsetzen zu können. Hier sind unsere Mitglieder – und das ist keine Überheblichkeit sondern nachweisliche Tatsache - einfach kompetenter und realistischer als die der gewerkschaftlichen Konkurrenz. Das Gremium bestätigte dann die Kandidaten für die Wahl zum Hauptpersonalrat (siehe gleiche Ausgabe).

 

Nach Abarbeitung der übrigen Themen konnte die Frühjahrstagung gegen 13.00 Uhr beendet werden. Zwar hatte der Winter nochmals zugeschlagen, nach dem Ausbuddeln der Fahrzeuge aus dem Schnee sind jedoch alle Gremiumsmitglieder heil an den heimatlichen Herd zurückgekehrt.

 

Verbleibt ein Dank an den ausrichtenden Ortsverband für die Organisation und die gute verpflegungsmäßige Versorgung.