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Frühjahrstagung des Hauptausschusses
Das Entwicklungskonzept
für den Strafvollzug in Brandenburg im Mittelpunkt der Debatte. Kritiken des
Vorstandes an den Vorhaben zur Umstrukturierung von dbb und dbb tarifunion
werden durch das Gremium bestätigt.
Am 10. und 11. März 2006
fand in der Aus- und Fortbildungsabteilung in Brandenburg a.d.H. die
Frühjahrstagung des Hauptausschusses statt, die der OV Brandenburg
organisatorisch sicherstellte.
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Vertreter aus den
Ortsverbänden Wulkow, Wriezen und Cottbus in der Beratung |
Dörthe Hilbig (stellv.
Landesvorsitzende) und Rainer Krone (Cottbus) |
Pausendiskussion
zwischen Dörthe Hilbig, Johanna Schröder und Doreen Piontek (v.r.n.l.) |
Im Mittelpunkt der
Beratungen standen neben den standardmäßigen verbandsorganisatorischen
Sachverhalten drei Komplexe:
1. Das neue
Entwicklungskonzept für den Strafvollzug im Land
2. Die Vorhaben zur
Umstrukturierung von dbb und dbb tarifunion
3. Die Personalratswahlen
im Mai.
Durch den Landesvorsitzenden
wurde das Gremium zu den bisherigen Geschehen und die entsprechenden
Reaktionen und Handlungen des Vorstandes mit Verweis auf die herausgegebenen
Pressemitteilungen und Aktuell-Informationen in Kenntnis gesetzt. Das
nunmehr vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Gusy zu den vorgesehenen
„alternativen Formen des Jugendstrafvollzuges“ – also zu einer wenn auch
vorerst im geringen Umfang angedachten Privatisierung des Vollzuges von
Jugendstrafen – ist den Ortsverbänden in elektronischer Form zugegangen.
Burghard
Neumann
wies darauf hin, dass sich die Bundesleitung des BSBD der Problematik
angenommen hat und den Druck des Gutachtens vorsehe, da die Auswirkungen des
Vorhabens letztlich den Strafvollzug in allen Bundesländern treffe.
Als generelle
Schlussfolgerung des Gutachtens ist abzuleiten, dass das JGG mit § 91
Absatz 3 der Justizverwaltung eine „Experimentierklausel“ zur
Verfügung stellt, die der Behörde die Erprobung anderer Formen als den
tradierten Anstaltsvollzug ermöglicht. Er hebt aber die Zuständigkeit der
Staatsgewalt für den Strafvollzug auch im Jugendbereich nicht auf,
d.h. die Regulierungs- und Gewährleistungsverantwortung der öffentlichen
Hand muss stets sichergestellt sein. Dies formuliert der Staatsrechtler
komprimiert so:
„Die Einbeziehung der
Privaten kann nach der geltenden Rechtslage nicht in der Form der
(selbständigen) Beleihung, sondern allenfalls in derjenigen der
(unselbständigen) Verwaltungshilfe vorgenommen werden.“
Dies hat insbesondere zur
Folge, dass eine anhaltende Beaufsichtigung der Mitarbeiter des privaten
Trägers in Hinsicht auf die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und der
Grenzen ihres Auftrages erfolgen muss und zwar durch ständig präsente
und stets erreichbare Kräfte der staatlichen Eingriffsverwaltung, die
alleinig zur Wahrnahme grundrechtsrelevanter Handlungen und Eingriffe befugt
sind. Dies ist jedoch in der bisher angedachten Form nicht gewährleistet, so
das Resümee der Mitglieder des Hauptausschusses.
Nachdrücklich wurde nochmals
erklärt, dass die beiden anderen Hauptkritikpunkte am Konzept – die Zahl der
angestrebten künftigen Haftplätze und die dafür vorgesehene
Personalausstattung der Vollzugsanstalten – in der Diskussion um das
Konzept keine nachrangige Bedeutung, sondern gerade für die Fortsetzung
eines gesetzeskonformen Strafvollzuges im Land Brandenburg entscheidende
Wichtigkeit haben. Deshalb sind die gewerkschaftlichen Anstrengungen für
eine realistische und aufgabengerechte Sach- und Personalausstattung
fortzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt der
Beratungen war die Planungen der dbb-Bundesleitung zu Organisations- und
Strukturveränderungen, ergänzt durch die Vorhaben im Bereich der dbb
tarifunion. Einhellig wurde die Position des Landesvorstandes des BSBD,
die hierzu den Ortsverbänden zugegangen war, unterstützt. Grundsätzlich
erfordern die derzeitigen Entwicklungen im Dienst- und Tarifrecht –
insbesondere die Vorhaben im Rahmen der Föderalismusreform – eine
Stärkung der Kompetenz und der Handlungsfähigkeit der dbb-Landesbünde und
regionaler Tarifkommissionen sowie der Landesgliederungen der
Fachgewerkschaften. Dies ist auch Auffassung der Mehrheit der Mitglieder
im dbb brandenburg und dessen Landesleitung. Wenn die Landesgliederungen des
dbb und die Mitgliedsgewerkschaften faktisch entmündigt werden und kaum noch
eigene Handlungs- und Entscheidungskompetenz haben sollen, steht dies dem
ursprünglichen Organisationsziel des dbb entgegen. Keinesfalls, so waren
sich die Mitglieder des Hauptausschusses einig, ist die Abgabe der
Organisationshoheit der Mitgliedsgewerkschaften in ihrem Tätigkeitsfeld zu
akzeptieren. Sollte es dabei bleiben, ist der BSBD Brandenburg zu
entsprechenden Konsequenzen bereit.
Die anstehenden
Personalratswahlen waren ein weiterer Beratungspunkt. Den
Gremiumsmitgliedern stellten klar die Bedeutung der Ergebnisse der Wahlen
zum Hauptpersonalrat und den örtlichen Personalvertretungen gerade in der
jetzigen Phase der Umstrukturierung im Justizvollzug heraus. Daraus
ableitend war man sich einig, dass in den Dienststellen stärker für eine
hohe Beteiligung an den Wahlen sowie der Stimmabgabe für die Kandidaten
des BSBD bzw. auf Ebene des HPR für die AG Justiz geworben
werden muss, um weiterhin die personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten
für die Wahrung der berechtigten beruflichen und sozialen Interessen der
Strafvollzugsbediensteten einsetzen zu können. Hier sind unsere Mitglieder –
und das ist keine Überheblichkeit sondern nachweisliche Tatsache - einfach
kompetenter und realistischer als die der gewerkschaftlichen
Konkurrenz. Das Gremium bestätigte dann die Kandidaten für die Wahl zum
Hauptpersonalrat (siehe gleiche Ausgabe).
Nach Abarbeitung der übrigen
Themen konnte die Frühjahrstagung gegen 13.00 Uhr beendet werden. Zwar hatte
der Winter nochmals zugeschlagen, nach dem Ausbuddeln der Fahrzeuge aus dem
Schnee sind jedoch alle Gremiumsmitglieder heil an den heimatlichen Herd
zurückgekehrt.
Verbleibt ein Dank an den
ausrichtenden Ortsverband für die Organisation und die gute
verpflegungsmäßige Versorgung.
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