Interessenvertretung auf dem
„Verordnungsweg“
Die dbb-Initiative zu
Änderungen im Besoldungsrecht findet wenig Gegenliebe bei den Mitgliedern
– als „Erfolg“ dürfte sie wohl kaum zu „verkaufen“ sein.
Die Ergebnisse der
diesjährigen Tarifverhandlungen sind trotz der Kompensationsmaßnahmen
(Laufzeit bis 2005, Wegfall des AZV-Tages, Streckung der Zeiträume bei den
Lebensalterstufen) sowie die für die ersten zwei Jahre wenig überzeugende
- weil unrealistische - Anpassung der Ost- an die Westgehälter insgesamt
als positiv zu bewerten. Die abstrichslose Übernahme für die Beamten –
seitens des dbb noch im Januar 2003 gefordert – ist logische Konsequenz,
wenn man den Gleichklang bei den Statusgruppen im öffentlichen Dienst
sichern will. Auch eine zeitliche Versetzung ist unter diesen Aspekt nicht
zu akzeptieren, oftmals aber durch Bund und Länder als zusätzliche
Kompensation praktiziert.
Durch das Land Berlin
ist schon vor Beginn der diesjährigen Besoldungsrunde ein Sonderweg
anvisiert worden. So wurde durch den Austritt aus den
Arbeitgebervereinigungen eine Übernahme des Tarifergebnisses für die
Berliner Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst vorerst
verhindert. Um auch bei den Beamten freie Hand zu haben, ist der Berliner
Senat jedoch auf ein Aufbrechen des bundeseinheitlichen Besoldungsrechts
angewiesen. Es verwundert nicht, dass nach dem Vorstoß von Berlin auch
einige andere Länder – so auch Brandenburg - an der Besoldung nach
Kassenlage Interesse bekunden. Durch entsprechende Anträge war die
Problematik der „Öffnung“ des Besoldungsrechts im Sinne der
Kompetenzverlagerung in einigen Regelungen an die Länder für die
Bundesratssitzung am 14.02.2003 vorgesehen.
In dieser Phase fällt
der – für die Mitglieder völlig überraschende - Vorstoß der dbb-Spitze
hinsichtlich des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes. Es darf nicht
verwundern, wenn die Mitglieder allein schon deshalb verärgert und empört
reagieren, wenn sie zu Beschlüssen, die letztlich einen Strategiewechsel
beinhalten, erst aus der Presse und den anderen Medien erfahren.
Erläuterungen im Nachgang sind – unabhängig von der Problematik – immer
mit dem Makel behaftet, dass sie wenig überzeugend und beschwichtigend
wirken. Außerdem stößt es immer bitter auf, wenn die Mitglieder in
Meinungsbildungsprozessen nicht einbezogen werden. Da überzeugt dann auch
keine im Nachgang vorgetragene Behauptung eines Zeitdrucks, der
unverzügliches Handeln erforderte.
Sieht man von der
unakzeptabeln Handlungsweise im Vorgehen ab und bewertet den Sachverhalt
in Bezug auf die bisherigen gewerkschaftlichen Positionen und Strategien,
kann ich gleichfalls nicht uneingeschränkt Beifall klatschen. Unbestritten
sind positive Aspekte und Wirkungen vorhanden, es bleiben aber auch
negative Momente, die in den jetzigen Darstellungen seitens des dbb leider
keine Erwähnung finden. Es ist erst recht nicht akzeptabel, nunmehr mit
Schlagworten zu operieren, die Kritiker der besagten Beschlüsse eine
Betonmentalität zuweist und diese als realitätsfern verdammt werden, ohne
sich überhaupt um sachliche Auseinandersetzung zu bemühen. Dies zeugt aus
meiner Sicht von einer Ignoration der Meinung der Mitglieder und erweckt
den Anschein, dass jeder Zweifel an die Richtigkeit des von oben
verordneten neuen Kurses als Majestätsbeleidigung angesehen wird und
Andersdenkende pauschal als Betonköpfe verunglimpft werden. Diese Methode
dürfte wohl kaum dazu führen, dass die Mitglieder sich vom dbb-Vorstand
angemessen vertreten fühlen. Über Glaubwürdigkeit muss man auch nicht mehr
reden, wenn man mehr auf die öffentliche Meinung als auf die der Mehrheit
der Mitglieder gibt.
Hinsichtlich der
dbb-Alternative selbst ist es wohl zulässig, alle Aspekte im Komplex zu
bewerten und die nachteiligen Momente nicht einfach unberücksichtigt zu
lassen.
Es ist unstrittig zu
begrüßen, wenn künftig das Weihnachtsgeld auf die Monatsgehälter umgelegt
wird. So wird erreicht, dass
- -
das Weihnachtsgeld nicht mehr als Sonderzahlung ausgewiesen und damit
einen gesondertem Zugriff entzogen ist;
- -
der Betrag wieder von den linearen Steigerungen erfasst wird und nicht wie
seit 1993 eingefroren werden kann;
- -
die
Zuständigkeit des Bundes bei der Besoldung erhalten bleibt.
Hinsichtlich des
Urlaubsgeldes wird zumindest theoretisch die Möglichkeit geschaffen, dass
die eingesparten Gelder für strukturelle Verbesserungen genutzt werden
können.
Hier beginnen aber
schon die Zweifel der Mitglieder und der Strategiewechsel. Noch im
Dezember 2002 war es von allen Mitgliedern unterstützte Position, dass
Sonderopfer der Beamten mit dem dbb nicht zu machen sind. Jetzt wird ein
solches Sonderopfer durch den dbb selbst angeboten, denn
- -
für den Einzelnen ergibt sich letztlich eine Gehaltseinbuße;
- -
die vorgeschlagene „Umwidmung“ für einen Sonderfond ist in vergleichbaren
Fällen (Leistungszulagen und Leistungsprämien) in die Länderkompetenz
gegeben und es ist diesen überlassen worden, ob sie die so eingesparten
Mittel dann auch für den angedachten Zweck einsetzen.
Bisher ist auch nicht
einschätzbar, ob die mit der Umlage des Weihnachtsgeldes auf die
Monatsgehälter vorzunehmende „Abzinsung“ in der Summe nicht weitere
finanzielle Einbußen für den Einzelnen erbringt.
Unstrittig dürfte wohl
auch sein, dass die Strategie des „Gleichklanges“ bei den Statusgruppen im
öffentlichen Dienst aufgegeben ist, denn Weihnachts- und Urlaubsgeld sind
im Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht zur Disposition gestellt worden.
Vielmehr ist nun das erreicht, was man vor einigen Monaten noch strikt
abgelehnt hat: nämlich im Besoldungsbereich Sachverhalte zu schaffen, die
dann mit der Strategie des „Gleichklanges“ im Tarifbereich durchgedrückt
werden sollen. Damit ist also die Vorreiterrolle des Besoldungsbereiches
Tatsache.
Die Forderung der
abstrichlosen Übertragung der Tarifergebnisse auf den Besoldungsbereich –
also die Vermeidung von Sonderopfern – ist schon im vollen Umfang nicht
mehr machbar. Bedenkt man hierbei noch, dass es Überlegungen in den
Ländern zur verzögerten Übertragung gibt, stellt sich automatisch die
Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, Kompensationsmaßnahmen anzubieten,
ohne überhaupt ein Angebot hinsichtlich der Besoldungsverbesserungen zu
haben.
Es erscheint mir auch
verfrüht, die Entscheidungsverschiebung im Bundesrat vom 14.02.03 auf die
Sitzung am 14.03.03 als Erfolg zu feiern, denn noch sind die Anträge auf
Öffnungen im Besoldungsrecht nicht vom Tisch. Ebenso ist weiterhin unklar,
in welchem Umfang Besoldungsverbesserungen tatsächlich vorgenommen werden
und was an weiteren Kompensationen vorgesehen wird.
Bei allem was kommt
sollte von der dbb-Spitze jedoch berücksichtigt werden, dass sie bei allen
behaupteten Notwendigkeiten und Kürzungsbestreben von Bund und Ländern dem
Interesse der Mitglieder verpflichtet sind. Es kann nicht sein, dass die
Mitglieder von der dbb-Spitze verordnet bekommen, was gut für sie sei und
jegliche Kritik daran unzulässig ist. So wird man nur schnell „Fürst ohne
Volk“.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
BSBD Brandenburg
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