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seit 01.04.2001

 

 

 

 

Interessenvertretung auf dem „Verordnungsweg“

 

Die dbb-Initiative zu Änderungen im Besoldungsrecht findet wenig Gegenliebe bei den Mitgliedern – als „Erfolg“ dürfte sie wohl kaum zu „verkaufen“ sein.

 

Die Ergebnisse der diesjährigen Tarifverhandlungen sind trotz der Kompensationsmaßnahmen (Laufzeit bis 2005, Wegfall des AZV-Tages, Streckung der Zeiträume bei den Lebensalterstufen) sowie die für die ersten zwei Jahre wenig überzeugende - weil unrealistische - Anpassung der Ost- an die Westgehälter insgesamt als positiv zu bewerten. Die abstrichslose Übernahme für die Beamten – seitens des dbb noch im Januar 2003 gefordert – ist logische Konsequenz, wenn man den Gleichklang bei den Statusgruppen im öffentlichen Dienst sichern will. Auch eine zeitliche Versetzung ist unter diesen Aspekt nicht zu akzeptieren, oftmals aber durch Bund und Länder als zusätzliche Kompensation praktiziert.

 

Durch das Land Berlin ist schon vor Beginn der diesjährigen Besoldungsrunde ein Sonderweg anvisiert worden. So wurde durch den Austritt aus den Arbeitgebervereinigungen eine Übernahme des Tarifergebnisses für die Berliner Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst vorerst verhindert. Um auch bei den Beamten freie Hand zu haben, ist der Berliner Senat jedoch auf ein Aufbrechen des bundeseinheitlichen Besoldungsrechts angewiesen. Es verwundert nicht, dass nach dem Vorstoß von Berlin auch einige andere Länder – so auch Brandenburg - an der Besoldung nach Kassenlage Interesse bekunden. Durch entsprechende Anträge war die Problematik der „Öffnung“ des Besoldungsrechts im Sinne der Kompetenzverlagerung in einigen Regelungen an die Länder für die Bundesratssitzung am 14.02.2003 vorgesehen.

 

In dieser Phase fällt der – für die Mitglieder völlig überraschende - Vorstoß der dbb-Spitze hinsichtlich des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes. Es darf nicht verwundern, wenn die Mitglieder allein schon deshalb verärgert und empört reagieren, wenn sie zu Beschlüssen, die letztlich einen Strategiewechsel beinhalten, erst aus der Presse und den anderen Medien erfahren. Erläuterungen im Nachgang sind – unabhängig von der Problematik – immer mit dem Makel behaftet, dass sie wenig überzeugend und beschwichtigend wirken. Außerdem stößt es immer bitter auf, wenn die Mitglieder in Meinungsbildungsprozessen nicht einbezogen werden. Da überzeugt dann auch keine im Nachgang vorgetragene Behauptung eines Zeitdrucks, der unverzügliches Handeln erforderte.

 

Sieht man von der unakzeptabeln Handlungsweise im Vorgehen ab und bewertet den Sachverhalt in Bezug auf die bisherigen gewerkschaftlichen Positionen und Strategien, kann ich gleichfalls nicht uneingeschränkt Beifall klatschen. Unbestritten sind positive Aspekte und Wirkungen vorhanden, es bleiben aber auch negative Momente, die in den jetzigen Darstellungen seitens des dbb leider keine Erwähnung finden. Es ist erst recht nicht akzeptabel, nunmehr mit Schlagworten zu operieren, die Kritiker der besagten Beschlüsse eine Betonmentalität zuweist und diese als realitätsfern verdammt werden, ohne sich überhaupt um sachliche Auseinandersetzung zu bemühen. Dies zeugt aus meiner Sicht von einer Ignoration der Meinung der Mitglieder und erweckt den Anschein, dass jeder Zweifel an die Richtigkeit des von oben verordneten neuen Kurses als Majestätsbeleidigung angesehen wird und Andersdenkende pauschal als Betonköpfe verunglimpft werden. Diese Methode dürfte wohl kaum dazu führen, dass die Mitglieder sich vom dbb-Vorstand angemessen vertreten fühlen. Über Glaubwürdigkeit muss man auch nicht mehr reden, wenn man mehr auf die öffentliche Meinung als auf die der Mehrheit der Mitglieder gibt.

 

Hinsichtlich der dbb-Alternative selbst ist es wohl zulässig, alle Aspekte im Komplex zu bewerten und die nachteiligen Momente nicht einfach unberücksichtigt zu lassen.

 

Es ist unstrittig zu begrüßen, wenn künftig das Weihnachtsgeld auf die Monatsgehälter umgelegt wird. So wird erreicht, dass

-         - das Weihnachtsgeld nicht mehr als Sonderzahlung ausgewiesen und damit einen gesondertem Zugriff entzogen ist;

-         - der Betrag wieder von den linearen Steigerungen erfasst wird und nicht wie seit 1993 eingefroren werden kann;

-         - die Zuständigkeit des Bundes bei der Besoldung erhalten bleibt.

 

Hinsichtlich des Urlaubsgeldes wird zumindest theoretisch die Möglichkeit geschaffen, dass die eingesparten Gelder für strukturelle Verbesserungen genutzt werden können.

 

Hier beginnen aber schon die Zweifel der Mitglieder und der Strategiewechsel. Noch im Dezember 2002 war es von allen Mitgliedern unterstützte Position, dass Sonderopfer der Beamten mit dem dbb nicht zu machen sind. Jetzt wird ein solches Sonderopfer durch den dbb selbst angeboten, denn

-         - für den Einzelnen ergibt sich letztlich eine Gehaltseinbuße;

-         - die vorgeschlagene „Umwidmung“ für einen Sonderfond ist in vergleichbaren Fällen (Leistungszulagen und Leistungsprämien) in die Länderkompetenz gegeben und es ist diesen überlassen worden, ob sie die so eingesparten Mittel dann auch für den angedachten Zweck einsetzen.

 

Bisher ist auch nicht einschätzbar, ob die mit der Umlage des Weihnachtsgeldes auf die Monatsgehälter vorzunehmende „Abzinsung“ in der Summe nicht weitere finanzielle Einbußen für den Einzelnen erbringt.

 

Unstrittig dürfte wohl auch sein, dass die Strategie des „Gleichklanges“ bei den Statusgruppen im öffentlichen Dienst aufgegeben ist, denn Weihnachts- und Urlaubsgeld sind im Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht zur Disposition gestellt worden. Vielmehr ist nun das erreicht, was man vor einigen Monaten noch strikt abgelehnt hat: nämlich im Besoldungsbereich Sachverhalte zu schaffen, die dann mit der Strategie des „Gleichklanges“ im Tarifbereich durchgedrückt werden sollen. Damit ist also die Vorreiterrolle des Besoldungsbereiches Tatsache.

 

Die Forderung der abstrichlosen Übertragung der Tarifergebnisse auf den Besoldungsbereich – also die Vermeidung von Sonderopfern – ist schon im vollen Umfang nicht mehr machbar. Bedenkt man hierbei noch, dass es Überlegungen in den Ländern zur verzögerten Übertragung gibt, stellt sich automatisch die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, Kompensationsmaßnahmen anzubieten, ohne überhaupt ein Angebot hinsichtlich der Besoldungsverbesserungen zu haben.

 

Es erscheint mir auch verfrüht, die Entscheidungsverschiebung im Bundesrat vom 14.02.03 auf die Sitzung am 14.03.03 als Erfolg zu feiern, denn noch sind die Anträge auf Öffnungen im Besoldungsrecht nicht vom Tisch. Ebenso ist weiterhin unklar, in welchem Umfang Besoldungsverbesserungen tatsächlich vorgenommen werden und was an weiteren Kompensationen vorgesehen wird.

 

Bei allem was kommt sollte von der dbb-Spitze jedoch berücksichtigt werden, dass sie bei allen behaupteten Notwendigkeiten und Kürzungsbestreben von Bund und Ländern dem Interesse der Mitglieder verpflichtet sind. Es kann nicht sein, dass die Mitglieder von der dbb-Spitze verordnet bekommen, was gut für sie sei und jegliche Kritik daran unzulässig ist. So wird man nur schnell „Fürst ohne Volk“.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender

BSBD Brandenburg