Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

 

Je älter, je wertvoller?

Finanzminister Rainer Speer (SPD) ist ein sehr umtriebiger Mann. Das ist im Land hinlänglich bekannt. Und offensichtlich beflügeln ihn neue Aufgaben sehr. Als Vize-Chef der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist er stolzer Besitzer eins neuen Pöstchens. Das scheint ihn sehr zu beflügeln, sein Verständnis von politischer Verantwortung zu zeigen.

Vor kurzem sind seine Gedanken zur besonderen Altersgrenze bei einigen Beamtengruppen an die Öffentlichkeit gelangt. Und weil ihm manches auf der politischen Ebene im Lande viel zu langatmig erscheint, hat er für den Innenminister die Hausaufgaben gleich mit erledigt und so haben seine Gedanken die Überschrift „Gesetzentwurf“. Sein Ziel ist, diese „Kleinigkeit“ noch vor der politischen Sommerpause fix erledigen zu lassen.

Was der Innenminister dazu zu sagen hätte, ist bisher nicht bekannt, die mit betroffene Justizministerin hat sich bisher nicht geäußert.

Erklärt ist aber, die besondere Altersgrenze für die Betroffenen bei Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug auf 62 Jahre zu erhöhen.

Das ist kein ganz neuer Gedanke. In anderen Bundesländern hat man diesen Quatsch schon durchgepaukt. Und Brandenburg kann doch nicht immer und überall Schlusslicht sein!

Zwar kommt der Strafvollzug bei diesen Überlegungen noch am „Besten“ weg, aber zweifelhaft bleibt der Gesetzentwurf trotzdem.

Was glaubt Herr Speer und mit ihm dann wohl die Landesregierung mit solchen Vorhaben zu erreichen? Die Struktur der Landesbediensteten zu verjüngen? Die betroffenen Bereiche leistungsstärker zu gestalten? Den Dienst attraktiver zu machen und den Betroffenen einen zusätzlichen Motivationsschub zukommen zu lassen? Tatsächlich Personalkosten zu reduzieren?

All diese Begründungen entbehren jeder Tragfähigkeit!

Es kann wohl kaum jemand argumentieren, dass die ein 62-jähriger Beamter im Polizeivollzugsdienst die Sicherheit im Land erhöht, ein gleichaltriger Berufsfeuerwehrmann physisch stark den nächsten Reifen-Großbrand bekämpft, ein entsprechender Strafvollzugsbeamter unmittelbaren Zwang durch körperliche Gewalt problemlos gegen 25-jährige aus dem Türsteher-Milieu anwenden kann.

Was soll das? Und vermeintliche Schonplätze gibt es in diesen Bereichen schon lange nicht mehr!

Dies ist kein Plädoyer gegen die Leistungsbereitschaft unserer älteren Beamten, aber wenn Schreibtischtäter mit der Gesundheit der Kollegen ihr Spiel zu treiben versuchen, müssen wir darauf reagieren.

Der Lösungsansatz muss ein anderer sein. Die bisherigen starren Regelungen für eine freiwillige Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus müssen gelöst werden. Es gab bisher schon Kollegen, die für eine begrenzte Zeit weiter Dienst verrichten wollten und die zumindest im Strafvollzug eine Ablehnung erhalten haben.

Hier ist auch noch deutlich ein Unterschied zwischen Ost und West zu erkennen. Im Westen geht die Tendenz immer häufiger zum Zweitjob, im Osten zwingen wenige Rentenpunkte und die Aussicht auf die Mindestpension zum Antrag auf längeren Dienst. So kann doch aber weder hüben noch drüben die Aussicht auf eine halbwegs ruhige Altenzeit aussehen!

Nachtrag: In Brandenburg hätte übrigens die Zwangsvorgabe Schichtdienst in den letzten 10 Dienstjahren im Vollzug noch zur Folge, dass alle, die gern Führungspositionen insbesondere im AVD übernehmen möchten, dies lieber sein lassen, sie würden bis ans Ende ihrer Tage dafür finanziell bestraft.

Burghard Neumann

Stellv. Landesvorsitzender