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Je älter, je
wertvoller?
Finanzminister Rainer
Speer (SPD) ist ein sehr umtriebiger Mann. Das ist im Land hinlänglich
bekannt. Und offensichtlich beflügeln ihn neue Aufgaben sehr. Als Vize-Chef
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist er stolzer Besitzer eins neuen
Pöstchens. Das scheint ihn sehr zu beflügeln, sein Verständnis von
politischer Verantwortung zu zeigen.
Vor kurzem sind seine
Gedanken zur besonderen Altersgrenze bei einigen Beamtengruppen an die
Öffentlichkeit gelangt. Und weil ihm manches auf der politischen Ebene im
Lande viel zu langatmig erscheint, hat er für den Innenminister die
Hausaufgaben gleich mit erledigt und so haben seine Gedanken die Überschrift
„Gesetzentwurf“. Sein Ziel ist, diese „Kleinigkeit“ noch vor der politischen
Sommerpause fix erledigen zu lassen.
Was der Innenminister
dazu zu sagen hätte, ist bisher nicht bekannt, die mit betroffene
Justizministerin hat sich bisher nicht geäußert.
Erklärt ist aber, die
besondere Altersgrenze für die Betroffenen bei Polizei, Feuerwehr und
Strafvollzug auf 62 Jahre zu erhöhen.
Das ist kein ganz neuer
Gedanke. In anderen Bundesländern hat man diesen Quatsch schon durchgepaukt.
Und Brandenburg kann doch nicht immer und überall Schlusslicht sein!
Zwar kommt der
Strafvollzug bei diesen Überlegungen noch am „Besten“ weg, aber zweifelhaft
bleibt der Gesetzentwurf trotzdem.
Was glaubt Herr Speer
und mit ihm dann wohl die Landesregierung mit solchen Vorhaben zu erreichen?
Die Struktur der Landesbediensteten zu verjüngen? Die betroffenen Bereiche
leistungsstärker zu gestalten? Den Dienst attraktiver zu machen und den
Betroffenen einen zusätzlichen Motivationsschub zukommen zu lassen?
Tatsächlich Personalkosten zu reduzieren?
All diese Begründungen
entbehren jeder Tragfähigkeit!
Es kann wohl kaum jemand
argumentieren, dass die ein 62-jähriger Beamter im Polizeivollzugsdienst die
Sicherheit im Land erhöht, ein gleichaltriger Berufsfeuerwehrmann physisch
stark den nächsten Reifen-Großbrand bekämpft, ein entsprechender
Strafvollzugsbeamter unmittelbaren Zwang durch körperliche Gewalt problemlos
gegen 25-jährige aus dem Türsteher-Milieu anwenden kann.
Was soll das? Und
vermeintliche Schonplätze gibt es in diesen Bereichen schon lange nicht
mehr!
Dies ist kein Plädoyer
gegen die Leistungsbereitschaft unserer älteren Beamten, aber wenn
Schreibtischtäter mit der Gesundheit der Kollegen ihr Spiel zu treiben
versuchen, müssen wir darauf reagieren.
Der Lösungsansatz muss
ein anderer sein. Die bisherigen starren Regelungen für eine freiwillige
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus müssen gelöst werden. Es
gab bisher schon Kollegen, die für eine begrenzte Zeit weiter Dienst
verrichten wollten und die zumindest im Strafvollzug eine Ablehnung erhalten
haben.
Hier ist auch noch
deutlich ein Unterschied zwischen Ost und West zu erkennen. Im Westen geht
die Tendenz immer häufiger zum Zweitjob, im Osten zwingen wenige
Rentenpunkte und die Aussicht auf die Mindestpension zum Antrag auf längeren
Dienst. So kann doch aber weder hüben noch drüben die Aussicht auf eine
halbwegs ruhige Altenzeit aussehen!
Nachtrag: In Brandenburg
hätte übrigens die Zwangsvorgabe Schichtdienst in den letzten 10
Dienstjahren im Vollzug noch zur Folge, dass alle, die gern
Führungspositionen insbesondere im AVD übernehmen möchten, dies lieber sein
lassen, sie würden bis ans Ende ihrer Tage dafür finanziell bestraft.
Burghard Neumann
Stellv.
Landesvorsitzender
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