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Potsdam,
23. April 2003
Pressemitteilung
Journalisten der ORB-Klartext-Redaktion profilieren sich zu
"Medien-Richtern"
Die Redaktion "Klartext" des
ORB hat seine Sensation: Die Beamtenschaft im Strafvollzug ist korrupt und
nur auf den eigenen Vorteil bedacht – sie sind allesamt "Täter"! Und wenn
es Täter gibt, gibt es auch Opfer – einsitzende Gefangene. Völlig
belanglos, warum diese sich in der Strafanstalt befinden oder befanden,
obwohl doch sonst die Medien gerne die Richterschaft wegen ihres milden
Umgangs mit Straftätern schweren und schwersten Kalibers kritisiert wird.
Diese Gesetzesbrecher mutieren wundersam zu schützenswerten und in den
Augen der Macher des Beitrages "Suspendiert – Aus für
Schnäppchenproduktion im Knast" hochwichtigen und äußerst glaubwürdigen
Zeugen in der Konstruktion eines ORB-Justizskandals. Wichtig ist allein
der Effekt – denn die unerschrockenen Autoren von Klartext sind
diejenigen, die den "Beamtenskandal" aufgedeckt haben.
Der BSBD Brandenburg hält nichts von
solcherart Sensations- und Revolverjournalismus, der letztlich alle
Vollzugsbediensteten pauschal diffamiert und den Zuschauern suggerieren
soll, in den Justizvollzugsanstalten des Landes können die Bediensteten
ohne Beachtung aller Gesetze schalten und walten wie sie wollen. Seriöse
Berichterstattung – bisher eigentlich vom ORB und insbesondere von
"Klartext" gewohnt – sieht wohl anders aus und der BSBD ist sich sicher,
dass die Mehrheit der Mitarbeiter des ORB dies auch so sieht und sich
kritischem aber objektiven Journalismus verpflichtet fühlt.
Zur Klarstellung: Es ist nicht
zu akzeptieren, dass sich vereinzelte Bedienstete unter Missachtung
dienstlicher Vorschriften und eindeutiger interner Anweisungen persönliche
Vorteile verschaffen wollen bzw. verschaffen. Jeder Verstoß gegen
gesetzliche oder dienstrechtliche Regelungen muss disziplinare
Konsequenzen nach sich ziehen. Hier sind aber die direkten Vorgesetzten,
die Dienstaufsichtsbehörde und die Strafverfolgungsbehörde in der Pflicht.
Diese haben die be- und entlastenden Fakten zu prüfen und hinsichtlich
einer angemessenen Reaktion auf festgestellte Verfehlungen eine korrekte
Entscheidung zu treffen.
In den angesprochenen Fällen laufen
entsprechende Untersuchungen und Ermittlungen schon seit Herbst des
vergangenen Jahres – also nicht wie dargestellt erst auf Drängen der
Autoren o.b. Beitrages. Entgegen der vorverurteilenden Berichterstattung
in "Klartext" gelten aber auch für Bedienstete – und nicht nur für
Straftäter – rechtsstaatliche Grundsätze und somit die Unschuldsvermutung
bis zum Nachweis des schuldhaften Verhaltens. Die Konsequenzen richten
sich dann nach der Schwere der Pflicht- oder Rechtsverletzung und erfahren
neben eventueller strafrechtlicher immer eine disziplinare Ahndung. Diese
Sachentscheidungen sind von den dazu berufenen Fachleuten zu treffen und
richten sich nach den bestehenden rechtlichen Regelungen.
Das emotionale Aufbauschen und Überhöhen
sowie der Vorwurf der Untätigkeit an das Ministerium der Justiz sind
untaugliche Mittel, die Vorgänge in der JVA Brandenburg a.d.H. sachlich
korrekt und unvoreingenommen zu beurteilen und zu bewerten.
Auch für die Redakteure der Klartext-Sendung
gilt, sie sind Journalisten und keine Richter - und faire
Berichterstattung hat auch etwas mit Rechtsstaat zu tun!
Willi Köbke
Landesvorsitzender
E-Mail:
WilliKoebke@aol.com oder
Willi.Koebke@mdje.brandenburg.de
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