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 Potsdam, 23. April 2003

 

Pressemitteilung

 

 

Journalisten der ORB-Klartext-Redaktion profilieren sich zu "Medien-Richtern"

 

Die Redaktion "Klartext" des ORB hat seine Sensation: Die Beamtenschaft im Strafvollzug ist korrupt und nur auf den eigenen Vorteil bedacht – sie sind allesamt "Täter"! Und wenn es Täter gibt, gibt es auch Opfer – einsitzende Gefangene. Völlig belanglos, warum diese sich in der Strafanstalt befinden oder befanden, obwohl doch sonst die Medien gerne die Richterschaft wegen ihres milden Umgangs mit Straftätern schweren und schwersten Kalibers kritisiert wird. Diese Gesetzesbrecher mutieren wundersam zu schützenswerten und in den Augen der Macher des Beitrages "Suspendiert – Aus für Schnäppchenproduktion im Knast" hochwichtigen und äußerst glaubwürdigen Zeugen in der Konstruktion eines ORB-Justizskandals. Wichtig ist allein der Effekt – denn die unerschrockenen Autoren von Klartext sind diejenigen, die den "Beamtenskandal" aufgedeckt haben.

 

Der BSBD Brandenburg hält nichts von solcherart Sensations- und Revolverjournalismus, der letztlich alle Vollzugsbediensteten pauschal diffamiert und den Zuschauern suggerieren soll, in den Justizvollzugsanstalten des Landes können die Bediensteten ohne Beachtung aller Gesetze schalten und walten wie sie wollen. Seriöse Berichterstattung – bisher eigentlich vom ORB und insbesondere von "Klartext" gewohnt – sieht wohl anders aus und der BSBD ist sich sicher, dass die Mehrheit der Mitarbeiter des ORB dies auch so sieht und sich kritischem aber objektiven Journalismus verpflichtet fühlt.

 

Zur Klarstellung: Es ist nicht zu akzeptieren, dass sich vereinzelte Bedienstete unter Missachtung dienstlicher Vorschriften und eindeutiger interner Anweisungen persönliche Vorteile verschaffen wollen bzw. verschaffen. Jeder Verstoß gegen gesetzliche oder dienstrechtliche Regelungen muss disziplinare Konsequenzen nach sich ziehen. Hier sind aber die direkten Vorgesetzten, die Dienstaufsichtsbehörde und die Strafverfolgungsbehörde in der Pflicht. Diese haben die be- und entlastenden Fakten zu prüfen und hinsichtlich einer angemessenen Reaktion auf festgestellte Verfehlungen eine korrekte Entscheidung zu treffen.

 

In den angesprochenen Fällen laufen entsprechende Untersuchungen und Ermittlungen schon seit Herbst des vergangenen Jahres – also nicht wie dargestellt erst auf Drängen der Autoren o.b. Beitrages. Entgegen der vorverurteilenden Berichterstattung in "Klartext" gelten aber auch für Bedienstete – und nicht nur für Straftäter – rechtsstaatliche Grundsätze und somit die Unschuldsvermutung bis zum Nachweis des schuldhaften Verhaltens. Die Konsequenzen richten sich dann nach der Schwere der Pflicht- oder Rechtsverletzung und erfahren neben eventueller strafrechtlicher immer eine disziplinare Ahndung. Diese Sachentscheidungen sind von den dazu berufenen Fachleuten zu treffen und richten sich nach den bestehenden rechtlichen Regelungen.

 

Das emotionale Aufbauschen und Überhöhen sowie der Vorwurf der Untätigkeit an das Ministerium der Justiz sind untaugliche Mittel, die Vorgänge in der JVA Brandenburg a.d.H. sachlich korrekt und unvoreingenommen zu beurteilen und zu bewerten.

 

Auch für die Redakteure der Klartext-Sendung gilt, sie sind Journalisten und keine Richter - und faire Berichterstattung hat auch etwas mit Rechtsstaat zu tun!

 

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender

 

E-Mail: WilliKoebke@aol.com   oder

            Willi.Koebke@mdje.brandenburg.de