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Landesvorstand im Gespräch mit dem Minister
der Justiz
Aktuelle Situation,
Probleme und aus Sicht des BSBD erforderliche Lösungen im Gespräch mit
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg besprochen.
Am 14. Juni 2010 hat der
Vorstand des Landesverbandes mit dem Minister der Justiz des Landes
Brandenburg, Dr. Volkmar Schöneburg (Linke), ein Gespräch zu
Sachthemen im Strafvollzug geführt. Abgeleitet aus den Schwerpunkten des
Positionspapiers vom Gewerkschaftstag 2009 standen dabei nachfolgende
Sachverhalte im Mittelpunkt:
- Erarbeitung eines neuen
Vollzugskonzeptes für das Land
- Erforderliche
Personalausstattung für den Strafvollzug im Land und für die einzelnen
Dienststellen
- Altersdurchschnitt und
dringliche Nachwuchssicherung
-
Dienstkleidungsproblematik
- Privatisierungsvorhaben
- Laufbahnrechtliche
Probleme
- Stand bei den noch
ausstehenden gesetzlichen Regelungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen
und des Jugendarrestes.
Zu Beginn des Gesprächs wies
der Landesvorsitzende Willi Köbke nochmals auf die Positionen und
Forderungen des BSBD zur Gestaltung eines im Sinne der vollzuglichen
Gesetzgebung wirksamen Strafvollzugs hin und stellte die Grundüberlegungen
dafür dar. Grundsätzlich zu bemängeln sei, dass es seit einigen Jahren kein
gültiges Vollzugskonzept gibt, welches Grundlage für die spezifische
Aufgabenwahrnahme in den einzelnen Vollzugsanstalten ist. Nur ein
Vollstreckungsplan und haushaltärische Vorgaben reichen aus Sicht des
BSBD nicht aus, die angestrebte höhere Qualität in der täglichen Arbeit
zu erreichen.
Die seitens der
Landesregierung angestrebten Kürzungen wirken außerdem den erklärten
und in den gesetzlichen Vorgaben festgeschriebenen anspruchsvollen Zielen
konträr entgegen und verlangen eigentlich von den Belegschaften der
Vollzugseinrichtungen die „Quadratur des Kreises“. Insofern ist der
Erhalt der Einrichtungen an allen jetzigen Standorten für ein großes
Flächenland wie Brandenburg eine Grundvoraussetzung für eine gezielte
und differenzierte Behandlung der Gefangenen anhand der spezifischen
Notwendigkeiten. Die derzeitige Belegung kann nicht alleiniger Maßstab bei
der Entscheidung zu den Standorten sein. Auch in der Personalausstattung
ist es erforderlich, den Bedarf an den tatsächlich zu lösenden Aufgaben
auszurichten. Rein mathematische Vergleiche sind hier völlig untauglich und
beweisen eigentlich das Desinteresse mancher Politiker an der Wahrnehmung
vollzuglicher Notwendigkeiten und daraus abzuleitende Konsequenzen.
Dr. Schöneburg
erklärte hierzu, dass er sich hinsichtlich der jetzigen Standorte der
Vollzugsanstalten der Auffassung des BSBD anschließe und den Erhalt
der derzeit existierenden Dienststellen des Justizvollzuges sicherstellen
werde. Außerdem sei die zuständige Abteilung seines Hauses angewiesen, ein
neues Vollzugskonzept zu erarbeiten, welches die derzeitigen
Bedingungen und differenzierte Behandlungsnotwendigkeiten berücksichtigen
muss. Hierbei lege er Wert darauf, dass die einzelnen Dienststellen
spezielle Zuständigkeitsprofile erhalten, die eine bessere und wirksamere
sowie differenzierte Behandlung der Gefangenen nach den Notwendigkeiten der
jeweiligen Persönlichkeitsdefizite ermögliche. Hierzu sind sowohl spezielle
Aufgabenzuweisungen an Vollzugsanstalten (wie z.B. die Einrichtung einer
zentralen Diagnoseabteilung) als auch der Ausbau von Maßnahmen der
verstärkten und besseren Nachsorge und Begleitung nach Haftentlassung (z.B.
Einrichtung einer forensischen Ambulanz) vorgesehen.
Seitens der Vertreter des
BSBD wurde darauf hingewiesen, dass auch die vor wenigen Jahren
vorgenommene Änderung der Organisationsstruktur der damals
zugesicherten Bewertung auf Praxistauglichkeit unterzogen werden muss. Viele
Bedienstete sehen in den Änderungen mehr Hemmnisse in der täglichen
Dienstdurchführung als Fortschritt oder Verbesserung.
Sehr kritisch bewertet der
BSBD die Fortsetzung der Stellenstreichungen über die schon
als unzureichend einzuschätzenden Zielzahlen der Vorgängerregierung. Die in
der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 nunmehr neu ausgewiesene Zahl von
993 Stellen für den Justizvollzug macht eine allumfassende Umsetzung
der anspruchsvollen Ziele durch die damit verbundene Ausweitung der Aufgaben
illusorisch. Wenn sich das Land Brandenburg einen solch anspruchsvollen
Strafvollzug – der eigentlich notwendig ist – aus finanziellen Gründen nicht
leisten kann, wäre es ehrlich, sich öffentlich dazu zu bekennen und nicht
den „Schwarzen Peter“ einfach an die Vollzugsbediensteten weiterzureichen.
Auch der hohe
Altersdurchschnitt insbesondere bei den Vollzugsdienstkräften weitet
sich schon derzeit erkenn- und spürbar zu einem unlösbaren Problem
aus. Die im Frühjahr dieses Jahres wieder aufgenommene Ausbildung für den
allgemeinen Vollzugsdienst im Umfang von 20 Anwärtern ist zwar
anerkennenswert, reicht aber nicht, da selbst bei erfolgreicher
Laufbahnprüfung aller Anwärter in knapp zwei Jahren mindestens die
dreifache Zahl an Bediensteten des AVD ausgeschieden sein werden. Hier
sind nach Auffassung des BSBD ergänzende Lösungen zu finden, entweder
durch zusätzliche Ausbildungsgänge in Berlin (die Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen beider Länder sind erst kürzlich vereinheitlicht) oder
aber durch die schon einmal in den neunziger Jahren praktizierte Einstellung
von Tarifbeschäftigte mit Kurzlehrgang und später verpflichtend
nachzuholende verkürzte Vollausbildung.
Auf den derzeit hohen
Krankenstand ist ebenfalls zu reagieren. Für den BSBD ist hierbei
nicht nachvollziehbar, dass die monatlich durch die Anstalten zu meldenden
Zahlen im Krankenstand nicht mehr zusammengefasst werden. Hier sei daran
erinnert, dass vor ca. zehn Jahren ein für alle Bereiche der
Landesverwaltung verpflichtendes Erfassungssystem eingeführt wurde,
zu dem eine ergänzende Erfassung für den Justizvollzug angestrebt war. Eine
Studie zum Gesundheitsmanagement, die von Teilnehmern eines
Aufstiegslehrganges erarbeitet und vorgestellt wurde, hörte sich zwar gut
an, aber eine Umsetzung hätte zusätzliche personelle Ressourcen erfordert,
die schon damals nicht vorhanden waren.
An- und besprochen wurden
auch die Vielzahl der Probleme mit der neuen Dienstkleidung. Hier
wird wohl noch einige Zeit ins Land gehen, bis es einigermaßen läuft und
auch die Qualität den dienstlichen Beanspruchungen genügt. Zumindest ist
Bewegung in Sachen Dienstkleidungsordnung gekommen. Dem Hauptpersonalrat ist
Anfang Juni der überarbeitete Entwurf dieser Dienstvorschrift zugegangen.
In Sachen Privatisierung
vollzuglicher Aufgaben erklärte Minister Dr. Schöneburg, dies
finde bei ihm keine Unterstützung. Er werde auch die Privatisierung im
Bereich der Gefangenenverpflegung sehr kritisch begleiten lassen.
Der Landesvorstand ging -
wenn auch nur kurz – auf die Problematik laufbahnrechtlicher Sachverhalte
(Öffnung der Laufbahnen der Vollzugsdienstkräfte, Stellenobergrenzen ein.
Hier besteht zwar eine Zuständigkeit der Laufbahnordnungsbehörde
(Innenressort), eine Unterstützung der Forderungen des BSBD durch die
Hausspitze im MdJ ist jedoch Voraussetzung, um überhaupt Änderungsbedarf in
der Landesregierung anzuerkennen.
Abschließend erklärte
Minister Dr. Schöneburg zur Problematik der noch ausstehenden
landesrechtlichen Regelungen zum Strafvollzug, dass derzeit die
Abstimmungen in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von 10 Ländern laufen. Die
parlamentarische Behandlung wird voraussichtlich im Jahr 2011 erfolgen. Ein
Jugendarrestvollzugsgesetz ist nicht vor dem Jahr 2012 zu erwarten.
Obwohl die eigentlich
vorgesehene Zeit schon um eine Stunde überschritten war, wäre wohl noch viel
Stoff für weitere Diskussion und auch das Interesse dafür vom Minister
vorhanden gewesen. Durch einen anderen Termin des Ministers war dies leider
nicht möglich, so dass der rege Gedanken- und Positionsaustausch beendet
werden musste. Minister Dr. Schöneburg erklärte
abschließend, dass er mit dem BSBD im Gespräch bleiben werde, weil ihm die
Meinungen von der „Basis“ wichtig sind.
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