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Landesvorstand im Gespräch mit dem Minister der Justiz

Aktuelle Situation, Probleme und aus Sicht des BSBD erforderliche Lösungen im Gespräch mit Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg besprochen.

Am 14. Juni 2010 hat der Vorstand des Landesverbandes mit dem Minister der Justiz des Landes Brandenburg, Dr. Volkmar Schöneburg (Linke), ein Gespräch zu Sachthemen im Strafvollzug geführt. Abgeleitet aus den Schwerpunkten des Positionspapiers vom Gewerkschaftstag 2009 standen dabei nachfolgende Sachverhalte im Mittelpunkt:

-   Erarbeitung eines neuen Vollzugskonzeptes für das Land

-   Erforderliche Personalausstattung für den Strafvollzug im Land und für die einzelnen Dienststellen

-   Altersdurchschnitt und dringliche Nachwuchssicherung

-   Dienstkleidungsproblematik

-   Privatisierungsvorhaben

-   Laufbahnrechtliche Probleme

-   Stand bei den noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und des Jugendarrestes.

Zu Beginn des Gesprächs wies der Landesvorsitzende Willi Köbke nochmals auf die Positionen und Forderungen des BSBD zur Gestaltung eines im Sinne der vollzuglichen Gesetzgebung wirksamen Strafvollzugs hin und stellte die Grundüberlegungen dafür dar. Grundsätzlich zu bemängeln sei, dass es seit einigen Jahren kein gültiges Vollzugskonzept gibt, welches Grundlage für die spezifische Aufgabenwahrnahme in den einzelnen Vollzugsanstalten ist. Nur ein Vollstreckungsplan und haushaltärische Vorgaben reichen aus Sicht des BSBD nicht aus, die angestrebte höhere Qualität in der täglichen Arbeit zu erreichen.

Die seitens der Landesregierung angestrebten Kürzungen wirken außerdem den erklärten und in den gesetzlichen Vorgaben festgeschriebenen anspruchsvollen Zielen konträr entgegen und verlangen eigentlich von den Belegschaften der Vollzugseinrichtungen die „Quadratur des Kreises“. Insofern ist der Erhalt der Einrichtungen an allen jetzigen Standorten für ein großes Flächenland wie Brandenburg eine Grundvoraussetzung für eine gezielte und differenzierte Behandlung der Gefangenen anhand der spezifischen Notwendigkeiten. Die derzeitige Belegung kann nicht alleiniger Maßstab bei der Entscheidung zu den Standorten sein. Auch in der Personalausstattung ist es erforderlich, den Bedarf an den tatsächlich zu lösenden Aufgaben auszurichten. Rein mathematische Vergleiche sind hier völlig untauglich und beweisen eigentlich das Desinteresse mancher Politiker an der Wahrnehmung vollzuglicher Notwendigkeiten und daraus abzuleitende Konsequenzen.

Dr. Schöneburg erklärte hierzu, dass er sich hinsichtlich der jetzigen Standorte der Vollzugsanstalten der Auffassung des BSBD anschließe und den Erhalt der derzeit existierenden Dienststellen des Justizvollzuges sicherstellen werde. Außerdem sei die zuständige Abteilung seines Hauses angewiesen, ein neues Vollzugskonzept zu erarbeiten, welches die derzeitigen Bedingungen und differenzierte Behandlungsnotwendigkeiten berücksichtigen muss. Hierbei lege er Wert darauf, dass die einzelnen Dienststellen spezielle Zuständigkeitsprofile erhalten, die eine bessere und wirksamere sowie differenzierte Behandlung der Gefangenen nach den Notwendigkeiten der jeweiligen Persönlichkeitsdefizite ermögliche. Hierzu sind sowohl spezielle Aufgabenzuweisungen an Vollzugsanstalten (wie z.B. die Einrichtung einer zentralen Diagnoseabteilung) als auch der Ausbau von Maßnahmen der verstärkten und besseren Nachsorge und Begleitung nach Haftentlassung (z.B. Einrichtung einer forensischen Ambulanz) vorgesehen.

Seitens der Vertreter des BSBD wurde darauf hingewiesen, dass auch die vor wenigen Jahren vorgenommene Änderung der Organisationsstruktur der damals zugesicherten Bewertung auf Praxistauglichkeit unterzogen werden muss. Viele Bedienstete sehen in den Änderungen mehr Hemmnisse in der täglichen Dienstdurchführung als Fortschritt oder Verbesserung.

Sehr kritisch bewertet der BSBD die Fortsetzung der Stellenstreichungen über die schon als unzureichend einzuschätzenden Zielzahlen der Vorgängerregierung. Die in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 nunmehr neu ausgewiesene Zahl von 993 Stellen für den Justizvollzug macht eine allumfassende Umsetzung der anspruchsvollen Ziele durch die damit verbundene Ausweitung der Aufgaben illusorisch. Wenn sich das Land Brandenburg einen solch anspruchsvollen Strafvollzug – der eigentlich notwendig ist – aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, wäre es ehrlich, sich öffentlich dazu zu bekennen und nicht den „Schwarzen Peter“ einfach an die Vollzugsbediensteten weiterzureichen.

Auch der hohe Altersdurchschnitt insbesondere bei den Vollzugsdienstkräften weitet sich schon derzeit erkenn- und spürbar zu einem unlösbaren Problem aus. Die im Frühjahr dieses Jahres wieder aufgenommene Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst im Umfang von 20 Anwärtern ist zwar anerkennenswert, reicht aber nicht, da selbst bei erfolgreicher Laufbahnprüfung aller Anwärter in knapp zwei Jahren mindestens die dreifache Zahl an Bediensteten des AVD ausgeschieden sein werden. Hier sind nach Auffassung des BSBD ergänzende Lösungen zu finden, entweder durch zusätzliche Ausbildungsgänge in Berlin (die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beider Länder sind erst kürzlich vereinheitlicht) oder aber durch die schon einmal in den neunziger Jahren praktizierte Einstellung von Tarifbeschäftigte mit Kurzlehrgang und später verpflichtend nachzuholende verkürzte Vollausbildung.

Auf den derzeit hohen Krankenstand ist ebenfalls zu reagieren. Für den BSBD ist hierbei nicht nachvollziehbar, dass die monatlich durch die Anstalten zu meldenden Zahlen im Krankenstand nicht mehr zusammengefasst werden. Hier sei daran erinnert, dass vor ca. zehn Jahren ein für alle Bereiche der Landesverwaltung verpflichtendes Erfassungssystem eingeführt wurde, zu dem eine ergänzende Erfassung für den Justizvollzug angestrebt war. Eine Studie zum Gesundheitsmanagement, die von Teilnehmern eines Aufstiegslehrganges erarbeitet und vorgestellt wurde, hörte sich zwar gut an, aber eine Umsetzung hätte zusätzliche personelle Ressourcen erfordert, die schon damals nicht vorhanden waren.

An- und besprochen wurden auch die Vielzahl der Probleme mit der neuen Dienstkleidung. Hier wird wohl noch einige Zeit ins Land gehen, bis es einigermaßen läuft und auch die Qualität den dienstlichen Beanspruchungen genügt. Zumindest ist Bewegung in Sachen Dienstkleidungsordnung gekommen. Dem Hauptpersonalrat ist Anfang Juni der überarbeitete Entwurf dieser Dienstvorschrift zugegangen.

In Sachen Privatisierung vollzuglicher Aufgaben erklärte Minister Dr. Schöneburg, dies finde bei ihm keine Unterstützung. Er werde auch die Privatisierung im Bereich der Gefangenenverpflegung sehr kritisch begleiten lassen.

Der Landesvorstand ging  - wenn auch nur kurz – auf die Problematik laufbahnrechtlicher Sachverhalte (Öffnung der Laufbahnen der Vollzugsdienstkräfte, Stellenobergrenzen ein. Hier besteht zwar eine Zuständigkeit der Laufbahnordnungsbehörde (Innenressort), eine Unterstützung der Forderungen des BSBD durch die Hausspitze im MdJ ist jedoch Voraussetzung, um überhaupt Änderungsbedarf in der Landesregierung anzuerkennen.

Abschließend erklärte Minister Dr. Schöneburg zur Problematik der noch ausstehenden landesrechtlichen Regelungen zum Strafvollzug, dass derzeit die Abstimmungen in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von 10 Ländern laufen. Die parlamentarische Behandlung wird voraussichtlich im Jahr 2011 erfolgen. Ein Jugendarrestvollzugsgesetz ist nicht vor dem Jahr 2012 zu erwarten.

Obwohl die eigentlich vorgesehene Zeit schon um eine Stunde überschritten war, wäre wohl noch viel Stoff für weitere Diskussion und auch das Interesse dafür vom Minister vorhanden gewesen. Durch einen anderen Termin des Ministers war dies leider nicht möglich, so dass der rege Gedanken- und Positionsaustausch beendet werden musste. Minister Dr. Schöneburg erklärte abschließend, dass er mit dem BSBD im Gespräch bleiben werde, weil ihm die Meinungen von der „Basis“ wichtig sind.