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Strafvollzug – Innere Sicherheit contra
Wirtschaftlichkeit?
Legitimieren leere Kassen die Politik, die Standards des Strafvollzuges
aufzuweichen?
Öffentliche Veranstaltung des BSBD Brandenburg anlässlich seines 5.
ordentlichen Gewerkschaftstages
Zur öffentlichen Veranstaltung im Rahmen des Gewerkschaftstages unter dem
Motto Strafvollzug – Innere Sicherheit contra Wirtschaftlichkeit konnte der
BSBD Brandenburg eine Vielzahl von Gästen aus Politik, Justizvollzug,
anderen Landesverbänden und Fachgewerkschaften begrüßen.
Erschienen waren die Justizministerin des Landes Brandenburg Beate
Blechinger (CDU), die dankenswerterweise auch das Hauptreferat übernommen
hatte, der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag Brandenburg, Thomas
Lunacek, der Vorsitzende des Rechtsausschusses und zugleich Generalsekretär
der Brandenburger CDU, Sven Petke und die rechtspolitischen Sprecher der
Fraktion der SPD, Ralf Holzschuher und der CDU Alard von Arnim.
Weiterhin konnte er den Leiter der Abteilung III im MdJ, MinDirig Manfred
Koldehoff, die Leiter der Anstalten in Brandenburg a.d.H.,
Cottbus-Dissenchen, Luckau-Duben und Spremberg (als Tagungspräsident
Delegierter des Gewerkschaftstages und deswegen vom Landesvorsitzenden in
seiner Begrüßung leider nicht erwähnt) begrüßen.
Für den BSBD-Bundesvorstand war Kollege Anton Bachl, zugleich auch für den
Landesverband Bayern erschienen. Seitens der BSBD-Landesverbände nahmen
teil: der Landesvorsitzende des Partnerverbandes Nordrhein-Westfalens,
Landesvorsitzende und Vertreter aus den Verbänden Hamburg, Niedersachsen und
Rheinland-Pfalz; außerdem die Landesvorsitzenden der DJG Brandenburg und der
DPolG Brandenburg.
Der Strafvollzug darf kein Billigprodukt in moderner Aufmachung werden
In seinen einführenden Worten ging der Landesvorsitzende auf die derzeitige
Lage im Justizvollzug des Landes ein und wies hierbei auf die sich daraus
ergebenden Konsequenzen hin. Hierbei erklärte er die Bereitschaft des BSBD
Brandenburg, realistische Absenkungen in der Haftplatzzahl und der
Personalausstattung in den Vollzugsanstalten mitzutragen, wenn sie die
vollzuglichen Standards bei der Sicherheitsgewährung, Unterbringung und
Behandlung nicht in Frage stellen.
Eindeutig erklärte Kollege Köbke, der BSBD Brandenburg werde jeglichen
Versuchen, aus dem Strafvollzug ein Billigprodukt zu machen, energischen
Widerstand entgegensetzen. Auch eine Personalausstattung auf unterstem
Niveau – demagogisch als „Best Practice“ in der Koalitionsvereinbarung
ausgewiesen – liegt weder im Interesse einer realistischen Sicherheits- und
Rechtspolitik noch im Interesse einer vernünftigen Finanzpolitik und dient
letztlich eben nicht dem Wohle der Bürger des Landes. Hier, so der
Landesvorsitzende, gibt es nicht nur eine Verantwortung der Justizministerin
für einen wirksam gestalteten und gesetzeskonformen Strafvollzug, sondern
auch eine Verantwortung aller Kabinettsmitglieder und politischen
Mandatsträger für den Rechtsstaat, für Rechtssicherheit, Rechtswahrung und
Rechtsverwirklichung.
Auch allen Bestrebungen zu einer Bezahlung der Strafvollzugsbediensteten
nach Kassenlage ist eine klare Abfuhr zu erteilen, denn das Wohl der
Bevölkerung gebietet die Gewährleistung der inneren Sicherheit - zu der auch
die möglichst umfassende Realisierung des Behandlungszieles gehört - durch
ein hochmotiviertes und engagiertes Personal, welches eben nicht
vordergründig ihren Beruf als reinen Broterwerb ansieht.
„Best Practice“ ist effizienter Einsatz der objektiv erforderlichen
Ressourcen
Justizministerin Beate Blechinger setzte sich in ihren Ausführungen sehr
intensiv der Frage gesetzeskonformer Strafvollzug und effektiver Einsatz der
Mittel auseinander. Hierbei stellte sie fest, dass mit dem Bauprogramm ein
modernes Umfeld zur Gestaltung eines sicheren und behandlungsorientierten
Strafvollzug geschaffen ist, das sich sowohl positiv auf das innere Klima im
Gefangenenbestand als auch auf die Arbeitsbedingungen der
Vollzugsbediensteten auswirkt.
Zugleich sind Voraussetzungen geschaffen, Personal effektiver einzusetzen
und Notwendigkeiten der Personalabsenkung Rechnung tragen. Für sie – so die
Ministerin – bedeute „Best Practice“ beste Praxis bei der Erreichung des
Ziels und des Zwecks der Freiheitsstrafen und die Bereitstellung der dafür
benötigten Ressourcen. Keinesfalls verstehe sie darunter das Erreichen der
schlechtesten Personalausstattung aller Bundesländer. Insofern ist für sie
die Orientierung am Bundesdurchschnitt von 48,36 Bediensteten pro 100
Haftplätze, wie sie für die Kabinettsvorlage vorgesehen ist, unstrittiges
Erfordernis für Brandenburg.
Die so errechnete Zielzahl von 1.223 Bediensteten ist durch natürliche
Fluktuation erreichbar. Allerdings ergibt sich hier eine Schieflage zu
ungunsten des allgemeinen Vollzugsdienstes, der mit Mitteln der
Personalentwicklung ausgeglichen werden muss.
Die Ministerin schloss mit dem Hinweis, dass sie den BSBD Brandenburg als
verlässlichen Partner in der Realisierung der gemeinsamen Aufgaben ansieht.
Haushaltslage und Rechtsstaat
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Brandenburger Landtag, Thomas Lunacek,
und auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses Sven Petke wiesen auf die
schwierige Haushaltsituation in Brandenburg hin, die in allen Ressorts
Auswirkungen hat. Eindeutig bekannten sie aber, dass die Sicherheit der
Bürger des Landes, die Rechtssicherheit und die Rechtsverwirklichung ein
hohes Gut sei, das nicht durch eine schlechte Kassenlage in Frage gestellt
werden kann. Dies spreche jedoch nicht dagegen, effizientere Methoden zur
Aufgabenerfüllung zu suchen und zu finden, die gegebenenfalls auch
Mehrbelastungen der Bediensteten beinhalten können.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Holzschuher,
bewertete den Strafvollzug als soziale Institution, die eben nicht allein am
Maßstab der Wirtschaftlichkeit gemessen werden kann. Insofern ist in der
Mittelbemessung für den Strafvollzug ein angemessener, die Zielstellungen
berücksichtigender Maßstab anzulegen.
Der BSBD ist realistisch, kann sich aber wehren
Kollege Anton Bachl, der im Auftrag der Bundesleitung ein Grußwort
sprach, ging besonders auf die Situation der Strafvollzugsbediensteten ein
und wies mit Nachdruck darauf hin, dass gute Umfeldbedingungen nicht
automatisch zu einer niveauvollen Vollzugsgestaltung führen. Sparsame
Personalausstattung ist nicht gleichbedeutend mit Sparsamkeit, sondern kann
auch unzureichende Personalausstattung bedeuten.
Dem schloss sich auch Kollege Klaus Jäkel in sehr lebhafter und drastischer
Darstellung an. Die Vollzugsbediensteten können sich durchaus wehren, wie
das Beispiel in Düsseldorf gezeigt habe. Hier wird es bei Notwendigkeit
gegenseitige Unterstützung geben.
Justizspitze muss auch in der Öffentlichkeit Vertrauen in die Arbeit der
Vollzugsbediensteten demonstrieren
In seinem Abschlusswort brachte Willi Köbke nochmals zum Ausdruck, dass der
BSBD Brandenburg die realistischen Vorstellungen des MdJ in Hinsicht auf
Haftplatzkapazitäten und Personalausstattung unterstützen werde. Er erwarte
aber auch, dass sich die politisch Verantwortlichen und insbesondere die
Hausspitze im Justizressort an die Seite der Bediensteten stelle, wenn
diesen vermeindliches Fehlverhalten vorgeworfen wird und hier Vertrauen in
das Handeln der Vollzugskräfte öffentlich demonstriert wird.
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