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  BSBD Landesverband Brandenburg

 

 

RBB Fernsehen

Chefredaktion

Marlene-Dietrich-Allee 20

 

14482 Potsdam

 

Potsdam, 1. Juli 2004

 

Offener Brief

 

Berichterstattungen zu Vorfällen in der JVA Brandenburg a.d.H.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie Sie mehr und mehr zur Kenntnis nehmen müssen wird der Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellungen zu angeblichen Misshandlungen von Gefangenen in der JVA Brandenburg a.d.H. ("Klartext" vom 05.05.04) immer fragwürdiger. Insofern hat der BSBD Brandenburg schon in seiner Pressemitteilung vom 9. Mai 2004 festgestellt, dass die Darstellungen in dieser Sendung mit einer objektiven, neutralen und zugleich kritischen Berichterstattung nichts mehr zu tun hat, da sie einseitig, tendenziös und ausschließlich auf die Diskreditierung von Vollzugsbeamten gerichtet ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für einige Mitarbeiter in Ihrem Sender die Vorgaben in § 6 des Landespressegesetzes nicht gelten sollten, in der die Verpflichtung zur Sorgfalt bei Recherchen und Berichten insbesondere hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der Darstellungen gefordert wird.

 

Die Aufhebung des Verbotes der Amtsausübung für die drei Bediensteten des AVD durch die Justizministerin dürfte wohl wenig Begeisterung bei der Autorin des Klartext-Betrages hervorrufen, ist aber nicht nur aus Sicht des BSBD Brandenburg zwingend geboten, sondern auch aus dienstrechtlichem Erfordernis. Für den BSBD Brandenburg – und das ist in unserer Pressemitteilung vom 09.05.04 sehr deutlich gesagt worden – waren diese Anordnungen von Anfang an nicht gerechtfertigt und wurden von uns entsprechend bewertet. Daraus resultiert, dass der BSBD Brandenburg auch weiterhin kein Verständnis dafür hat, dass dieses Verbot für den Krankenpfleger und den Arzt weiter Bestand haben soll. Auch diese – in den Medien als Suspendierungen bezeichnete - Maßnahme sind unverzüglich aufzuheben, da sie dienstrechtlich wenig Sinn machen und kaum überzeugend begründet sind.

 

Insofern ist aus Sicht des BSBD Brandenburg bei ähnlichen Beschuldigungen eines Gefangenen gegenüber zweier Bediensteter der JVA Neuruppin-Wulkow das berücksichtigt, was der BSBD am Handeln des Justizministeriums in Zusammenhang mit den Vorwürfen in der JVA Brandenburg a.d.H. kritisiert hat.

 

Leider sind einige Ihrer Mitarbeiter wenig geneigt, ihre Auffassungen trotz immer deutlich werdender Haltlosigkeit der Anschuldigungen gegenüber den Bediensteten in Brandenburg zu ändern. Dies zeigt aus unserer Sicht Ihre Reaktion auf die Mitteilung des MdJE zur Aufhebung des Verbotes der Amtswahrnahme in der gestrigen Sendung "Brandenburg aktuell". Die Wertung des zuständigen Arztes für die medizinische Fachaufsicht wird abqualifiziert ("ist gar kein Gutachten" bzw. "Gefälligkeitsgutachten"). Wiederum zielt die Berichterstattung auf Diskreditierung von Mitarbeitern und man bedient sich erneut der Hilfe von Gefangenen bzw. ehemaligen Gefangenen. Diese dürften jedoch in der Mehrheit ganz andere Motive für ihr Auftreten haben als der wahrheitsgemäßen Sachaufklärung dienlich zu sein. Insofern sollten auch Ihre Mitarbeiter in solchen Fällen nicht unbedacht lassen, dass sie für das Erreichen ganz anderer Ziele durch dieses Klientel eingespannt werden können.

 

Ich halte es für falsch und auch nicht zutreffend – aber emotional für verständlich, wenn Justizvollzugsbedienstete die Glaubwürdigkeit Ihrer Berichte nun generell in Frage stellen. Hinsichtlich des Klartext-Beitrages, der ja auch bundesweit durch die Wiederholung in der Sendung "Kontraste" auf der ARD Verbreitung fand, haben Sie bei der Mehrheit aller in bundesdeutschen Gefängnissen tätigen Bediensteten wenig Glauben und erst recht nicht Anklang gefunden. Jeder Justizvollzugsbedienstete weis aus teilweise langer eigener Erfahrung, wie er Anschuldigungen von Gefangenen bewerten und einordnen muss, kennt aber auch das Problem des Aktionismus der politisch Verantwortlichen.

 

Es wäre Ihrem Auftrag als öffentlich-rechtliche Anstalt dienlich, wenn Sie alle Mitarbeiter anhalten, der Ethik ihres Berufstandes zur sachlichen, gründlichen und allseitigen Recherche zu folgen.

 

Vielleicht können Sie auch dem Wunsch der Justizministerin Barbara Richstein folgen, die in der Presseinformation vom 30.06.04 ihre Hoffnung zum Ausdruck brachte, "...dass die rechtsstaatlich wichtige und menschlich harte Arbeit der Vollzugsbediensteten auch in der Öffentlichkeit wieder entsprechend gewürdigt wird." In diesem Punkt sehen wir uns mit der Ministerin einig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender