|
BSBD
Landesverband Brandenburg
RBB Fernsehen
Chefredaktion
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
Potsdam, 1. Juli 2004
Offener Brief
Berichterstattungen zu
Vorfällen in der JVA Brandenburg a.d.H.
Sehr geehrte Damen und
Herren,
wie Sie mehr und mehr zur
Kenntnis nehmen müssen wird der Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellungen zu
angeblichen Misshandlungen von Gefangenen in der JVA Brandenburg a.d.H.
("Klartext" vom 05.05.04) immer fragwürdiger. Insofern hat der BSBD
Brandenburg schon in seiner Pressemitteilung vom 9. Mai 2004 festgestellt,
dass die Darstellungen in dieser Sendung mit einer objektiven, neutralen und
zugleich kritischen Berichterstattung nichts mehr zu tun hat, da sie
einseitig, tendenziös und ausschließlich auf die Diskreditierung von
Vollzugsbeamten gerichtet ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für
einige Mitarbeiter in Ihrem Sender die Vorgaben in § 6 des
Landespressegesetzes nicht gelten sollten, in der die Verpflichtung zur
Sorgfalt bei Recherchen und Berichten insbesondere hinsichtlich des
Wahrheitsgehaltes der Darstellungen gefordert wird.
Die Aufhebung des Verbotes
der Amtsausübung für die drei Bediensteten des AVD durch die
Justizministerin dürfte wohl wenig Begeisterung bei der Autorin des
Klartext-Betrages hervorrufen, ist aber nicht nur aus Sicht des BSBD
Brandenburg zwingend geboten, sondern auch aus dienstrechtlichem
Erfordernis. Für den BSBD Brandenburg – und das ist in unserer
Pressemitteilung vom 09.05.04 sehr deutlich gesagt worden – waren diese
Anordnungen von Anfang an nicht gerechtfertigt und wurden von uns
entsprechend bewertet. Daraus resultiert, dass der BSBD Brandenburg auch
weiterhin kein Verständnis dafür hat, dass dieses Verbot für den
Krankenpfleger und den Arzt weiter Bestand haben soll. Auch diese – in den
Medien als Suspendierungen bezeichnete - Maßnahme sind unverzüglich
aufzuheben, da sie dienstrechtlich wenig Sinn machen und kaum überzeugend
begründet sind.
Insofern ist aus Sicht des
BSBD Brandenburg bei ähnlichen Beschuldigungen eines Gefangenen gegenüber
zweier Bediensteter der JVA Neuruppin-Wulkow das berücksichtigt, was der
BSBD am Handeln des Justizministeriums in Zusammenhang mit den Vorwürfen in
der JVA Brandenburg a.d.H. kritisiert hat.
Leider sind einige Ihrer
Mitarbeiter wenig geneigt, ihre Auffassungen trotz immer deutlich werdender
Haltlosigkeit der Anschuldigungen gegenüber den Bediensteten in Brandenburg
zu ändern. Dies zeigt aus unserer Sicht Ihre Reaktion auf die Mitteilung des
MdJE zur Aufhebung des Verbotes der Amtswahrnahme in der gestrigen Sendung
"Brandenburg aktuell". Die Wertung des zuständigen Arztes für die
medizinische Fachaufsicht wird abqualifiziert ("ist gar kein Gutachten" bzw.
"Gefälligkeitsgutachten"). Wiederum zielt die Berichterstattung auf
Diskreditierung von Mitarbeitern und man bedient sich erneut der Hilfe von
Gefangenen bzw. ehemaligen Gefangenen. Diese dürften jedoch in der Mehrheit
ganz andere Motive für ihr Auftreten haben als der wahrheitsgemäßen
Sachaufklärung dienlich zu sein. Insofern sollten auch Ihre Mitarbeiter in
solchen Fällen nicht unbedacht lassen, dass sie für das Erreichen ganz
anderer Ziele durch dieses Klientel eingespannt werden können.
Ich halte es für falsch und
auch nicht zutreffend – aber emotional für verständlich, wenn
Justizvollzugsbedienstete die Glaubwürdigkeit Ihrer Berichte nun generell in
Frage stellen. Hinsichtlich des Klartext-Beitrages, der ja auch bundesweit
durch die Wiederholung in der Sendung "Kontraste" auf der ARD Verbreitung
fand, haben Sie bei der Mehrheit aller in bundesdeutschen Gefängnissen
tätigen Bediensteten wenig Glauben und erst recht nicht Anklang gefunden.
Jeder Justizvollzugsbedienstete weis aus teilweise langer eigener Erfahrung,
wie er Anschuldigungen von Gefangenen bewerten und einordnen muss, kennt
aber auch das Problem des Aktionismus der politisch Verantwortlichen.
Es wäre Ihrem Auftrag als
öffentlich-rechtliche Anstalt dienlich, wenn Sie alle Mitarbeiter anhalten,
der Ethik ihres Berufstandes zur sachlichen, gründlichen und allseitigen
Recherche zu folgen.
Vielleicht können Sie auch
dem Wunsch der Justizministerin Barbara Richstein folgen, die in der
Presseinformation vom 30.06.04 ihre Hoffnung zum Ausdruck brachte, "...dass
die rechtsstaatlich wichtige und menschlich harte Arbeit der
Vollzugsbediensteten auch in der Öffentlichkeit wieder entsprechend
gewürdigt wird." In diesem Punkt sehen wir uns mit der Ministerin einig.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Köbke
Landesvorsitzender
|