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Der Skandal in der JVA Brandenburg a.d.H. - eine konstruierte mediale Kampagne einer öffentlich-rechtlichen Medienanstalt

Die „Schlägerstory“ des RBB hielt einer gründlichen rechtlichen Prüfung durch die einzig dafür kompetente Institution nicht stand. Wie stellt sich die Intendantur des RBB eigentlich ihrer medialen Verantwortung?

 

Die „Schlägerstory“ und „Rollkommando-Unterstellung“ des RBB hat sich nach gründlicher rechtlicher Prüfung als das erwiesen, was man allgemein in der Medienberichterstattung als „Ente“ bezeichnet. Aus Sicht des BSBD war es von Anfang an aber mehr: Eine gezielte Kampagne einer öffentlich-rechtlichen Medienanstalt gegen Justizvollzugsbedienstete, die in ihrer nicht leichten dienstlichen Tätigkeit verpflichtet sind, bei schweren Störungen im Vollzugsgeschehen mit rechtmäßigen Mitteln die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Im Stile des Sensations- und Revolverjournalismus hat eine Klartext-Moderatorin - gedeckt durch die Intendantur des RBB - daraus eine „Enthüllungsstory“ konstruiert, die ausschließlich auf sehr fragwürdige Aussagen einiger ehemaligen Gefangenen beruhte und reale Sachverhalte völlig aussparte. Dies wurde dann von der ARD und einigen, dafür bekannten Printmedien aufgegriffen und bundesweit verbreitet. Nicht nur die betroffenen Bediensteten und die JVA Brandenburg a.d.H. gerieten in den Verdacht, wüste Prügelorgien zu veranstalten, sondern eigentlich wurde dem gesamten Berufsstand der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland mittelbar unterstellt, in den Vollzugseinrichtungen - abgeschottet durch Mauern und Gitter - ihre „Macht“ gegenüber den „schutzlosen“ Inhaftierten auszunutzen, um angedichtete „sadistische Triebe“ ungestört auszuleben.

 

Kritikwürdig - das hat der BSBD in mehreren Pressemitteilungen des Jahres 2004 eindeutig herausgestellt - war aber auch das Verhalten der damaligen Hausspitze des Justizministeriums, die durch ihr Handeln nicht gerade Vertrauen in ihre eigenen Vollzugsbeamten bewies und dadurch den Verdacht von vorsätzlichen Straftaten bestärkte.

 

Ebenso hielt es der Anwaltsverein Berlin, der durch seine Preisverleihung an die Moderatorin dieser Beiträge demonstrativ den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe unterstellte.

 

Als die Vorwürfe dann endlich nach ca. vier Jahren gerichtlich geprüft wurden und Gefahr liefen, sich in Nichts aufzulösen, bewies der RBB, wie er zur richterlichen Unabhängigkeit steht: Durch einen erneuten Beitrag in seiner Reihe „Klartext“ wurden angebliche Manipulationsvorwürfe gegen das Justizministerium in die Welt gesetzt, die zwar sehr fadenscheinig waren, aber den Zweck hatten, medialen Druck auf das Richterkollegium auszuüben. So verwundert es nicht, dass die Bewertung des Urteilsspruchs in der Nachrichtensendung am 26.09.08 letztlich den Eindruck erweckte, die Vorwürfe wären auf Grund der langen Zeitdauer ihres Geschehens nicht mehr zu beweisen, aber wohl doch berechtigt.

 

Gleichwohl sollte auch die Landespressekonferenz darüber nachdenken, ob ihre Bewertung der Moderatorin im Jahr 2006 als „anerkannt kritisch und preisgekrönt“ aus heutiger Sicht noch aufrechterhalten werden kann.

 

Auch Landesparlamentarier waren - aus welchen Gründen auch immer - sehr geneigt, den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe in der Öffentlichkeit nicht infrage zu stellen. Ungehört verhallte der Verweis des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Landtag, Frank Werner (CDU) - übrigens ein Nichtjurist - auf den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass Anschuldigungen noch keine Tatsachen sind und leichtfertige Vorverurteilungen die Rechte auch beschuldigter Strafvollzugsbediensteter verletzen.

 

Der BSBD Brandenburg hat schon 2004 in einem Brief an die Chefredaktion des RBB die Berichterstattungen zu den angeblichen Vorfällen in der JVA Brandenburg a.d.H. als „einseitig, tendenziös und ausschließlich auf die Diskreditierung von Vollzugsbeamten“ kritisiert und auf § 6 des Landespressegesetzes hingewiesen. Die Reaktion darauf war bezeichnend: Die Leitung des RBB hielt Kritik an ihren Darstellungen für unangebracht und verteidigte diese vehement. So verwundert es dann auch nicht, dass die Moderatorin ihren Kreuzzug gegen den Strafvollzug im Land und dessen Bedienstete mit freundlicher Unterstützung der Intendantur fortsetzen konnte, die letztlich in der Behauptung gipfelte, das Justizministerium versuche, den Prozess zu manipulieren und entlastende Aussagen nicht nur von Mitarbeitern, sondern auch von Gefangenen und ehemaligen Gefangenen seien unglaubwürdig und abgesprochen.

 

Der BSBD Brandenburg unterstützt die Feststellung von Justizministerin Beate Blechinger, dass auch brandenburgische Presse- und Medienvertreter die Regelungen des Deutschen Pressekodex achten sollten. Insofern wäre es wohl an der Zeit, dass sich die Leitung des RBB mal Gedanken über Konsequenzen einer öffentlichen Diskreditierung eines ganzen Berufsstandes machen.

 

Die Folgen des veranstalteten Wirbels um angebliche Misshandlungen - ja sogar Foltervorwürfe - sind trotz der nunmehr rechtlich festgestellten Unrichtigkeit nicht nur für die betroffenen Bediensteten fatal, sondern auch für den Strafvollzug deutschlandweit: Bei Anwendung rechtlich zulässiger Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Vollzugsanstalten müssen sich die Bediensteten darauf einstellen, von einigen selbsternannten journalistischen Wächtern gegen „Behördenwillkür“ ohne gründliche Prüfung der Sachverhalte und der notwendigen Kenntnis über das reale Vollzugsleben in welcher Art auch immer öffentlich diskriminiert zu werden. Was aber, wenn die Nichtanwendung erforderlicher Maßnahmen die Sicherheit in der Anstalt und die der Allgemeinheit enorm gefährdet wird? Wird dann nicht aus dem „prügelnden Wärter“ ein Prügelknabe, der seine Amtspflichten missachtet?

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender