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Der Skandal in der JVA Brandenburg a.d.H.
- eine konstruierte mediale Kampagne einer öffentlich-rechtlichen
Medienanstalt
Die „Schlägerstory“ des RBB hielt einer gründlichen
rechtlichen Prüfung durch die einzig dafür kompetente Institution nicht
stand. Wie stellt sich die Intendantur des RBB eigentlich ihrer medialen
Verantwortung?
Die „Schlägerstory“ und „Rollkommando-Unterstellung“ des
RBB hat sich nach gründlicher rechtlicher Prüfung als das erwiesen, was
man allgemein in der Medienberichterstattung als „Ente“ bezeichnet.
Aus Sicht des BSBD war es von Anfang an aber mehr: Eine gezielte
Kampagne einer öffentlich-rechtlichen Medienanstalt gegen
Justizvollzugsbedienstete, die in ihrer nicht leichten dienstlichen
Tätigkeit verpflichtet sind, bei schweren Störungen im Vollzugsgeschehen mit
rechtmäßigen Mitteln die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Im Stile
des Sensations- und Revolverjournalismus hat eine
Klartext-Moderatorin - gedeckt durch die Intendantur des RBB - daraus eine
„Enthüllungsstory“ konstruiert, die ausschließlich auf sehr fragwürdige
Aussagen einiger ehemaligen Gefangenen beruhte und reale Sachverhalte völlig
aussparte. Dies wurde dann von der ARD und einigen, dafür bekannten
Printmedien aufgegriffen und bundesweit verbreitet. Nicht nur die
betroffenen Bediensteten und die JVA Brandenburg a.d.H. gerieten in den
Verdacht, wüste Prügelorgien zu veranstalten, sondern eigentlich wurde dem
gesamten Berufsstand der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland mittelbar
unterstellt, in den Vollzugseinrichtungen - abgeschottet durch Mauern und
Gitter - ihre „Macht“ gegenüber den „schutzlosen“ Inhaftierten auszunutzen,
um angedichtete „sadistische Triebe“ ungestört auszuleben.
Kritikwürdig - das hat der BSBD in mehreren
Pressemitteilungen des Jahres 2004 eindeutig herausgestellt - war aber auch
das Verhalten der damaligen Hausspitze des Justizministeriums, die durch ihr
Handeln nicht gerade Vertrauen in ihre eigenen Vollzugsbeamten bewies und
dadurch den Verdacht von vorsätzlichen Straftaten bestärkte.
Ebenso hielt es der Anwaltsverein Berlin, der durch
seine Preisverleihung an die Moderatorin dieser Beiträge demonstrativ den
Wahrheitsgehalt der Vorwürfe unterstellte.
Als die Vorwürfe dann endlich nach ca. vier Jahren
gerichtlich geprüft wurden und Gefahr liefen, sich in Nichts aufzulösen,
bewies der RBB, wie er zur richterlichen Unabhängigkeit steht: Durch einen
erneuten Beitrag in seiner Reihe „Klartext“ wurden angebliche
Manipulationsvorwürfe gegen das Justizministerium in die Welt gesetzt, die
zwar sehr fadenscheinig waren, aber den Zweck hatten, medialen Druck
auf das Richterkollegium auszuüben. So verwundert es nicht, dass die
Bewertung des Urteilsspruchs in der Nachrichtensendung am 26.09.08 letztlich
den Eindruck erweckte, die Vorwürfe wären auf Grund der langen Zeitdauer
ihres Geschehens nicht mehr zu beweisen, aber wohl doch berechtigt.
Gleichwohl sollte auch die Landespressekonferenz
darüber nachdenken, ob ihre Bewertung der Moderatorin im Jahr 2006 als
„anerkannt kritisch und preisgekrönt“ aus heutiger Sicht noch
aufrechterhalten werden kann.
Auch Landesparlamentarier waren - aus welchen Gründen auch
immer - sehr geneigt, den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe in der Öffentlichkeit
nicht infrage zu stellen. Ungehört verhallte der Verweis des damaligen
Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Landtag, Frank Werner (CDU) -
übrigens ein Nichtjurist - auf den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass
Anschuldigungen noch keine Tatsachen sind und leichtfertige
Vorverurteilungen die Rechte auch beschuldigter Strafvollzugsbediensteter
verletzen.
Der BSBD Brandenburg hat schon 2004 in einem Brief
an die Chefredaktion des RBB die Berichterstattungen zu den angeblichen
Vorfällen in der JVA Brandenburg a.d.H. als „einseitig, tendenziös und
ausschließlich auf die Diskreditierung von Vollzugsbeamten“
kritisiert und auf § 6 des Landespressegesetzes hingewiesen. Die Reaktion
darauf war bezeichnend: Die Leitung des RBB hielt Kritik an ihren
Darstellungen für unangebracht und verteidigte diese vehement. So verwundert
es dann auch nicht, dass die Moderatorin ihren Kreuzzug gegen den
Strafvollzug im Land und dessen Bedienstete mit freundlicher Unterstützung
der Intendantur fortsetzen konnte, die letztlich in der Behauptung gipfelte,
das Justizministerium versuche, den Prozess zu manipulieren und entlastende
Aussagen nicht nur von Mitarbeitern, sondern auch von Gefangenen und
ehemaligen Gefangenen seien unglaubwürdig und abgesprochen.
Der BSBD Brandenburg unterstützt die Feststellung von
Justizministerin Beate Blechinger, dass auch brandenburgische Presse-
und Medienvertreter die Regelungen des Deutschen Pressekodex achten
sollten. Insofern wäre es wohl an der Zeit, dass sich die Leitung des RBB
mal Gedanken über Konsequenzen einer öffentlichen Diskreditierung eines
ganzen Berufsstandes machen.
Die Folgen des veranstalteten Wirbels um angebliche
Misshandlungen - ja sogar Foltervorwürfe - sind trotz der nunmehr rechtlich
festgestellten Unrichtigkeit nicht nur für die betroffenen Bediensteten
fatal, sondern auch für den Strafvollzug deutschlandweit: Bei Anwendung
rechtlich zulässiger Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und
Ordnung in den Vollzugsanstalten müssen sich die Bediensteten darauf
einstellen, von einigen selbsternannten journalistischen Wächtern gegen
„Behördenwillkür“ ohne gründliche Prüfung der Sachverhalte und der
notwendigen Kenntnis über das reale Vollzugsleben in welcher Art auch immer
öffentlich diskriminiert zu werden. Was aber, wenn die Nichtanwendung
erforderlicher Maßnahmen die Sicherheit in der Anstalt und die der
Allgemeinheit enorm gefährdet wird? Wird dann nicht aus dem „prügelnden
Wärter“ ein Prügelknabe, der seine Amtspflichten missachtet?

Willi
Köbke
Landesvorsitzender |