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Pressemitteilung

 

Schließung der JVA Frankfurt (Oder) ist aus vollzuglicher Sicht widersinnig!

 

Heute hat Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg (Die Linke) seine Entscheidung zur Vollzugslandschaft im Land Brandenburg verkündet: Die JVA Frankfurt (Oder) ist mittelfristig zu schließen, um den derzeitigen „Leerstand“ in den Brandenburgischen Anstalten zu begegnen. War diese Variante tatsächlich alternativlos und insbesondere auch fachlich fundiert durchdacht?

 

Unbestritten musste nach der Weigerung der Berliner Justizverwaltung, freie Plätze in den fast durchweg neu errichteten Justizvollzugsanstalten in Brandenburg für die Unterbringung Berliner Gefangenen zu nutzen und lieber einen Neubau auf Brandenburger Gebiet zu errichten, über die Reduzierung der Haftplätze im Land nachgedacht werden, zumal zumindest mittelfristig nicht zu erwarten ist, dass eine Trendwende eintreten wird. Auch die Absenkung auf rund 1.750 Haftplätze war zwischen BSBD und Justizminister nicht strittig – ebenso wenig wie die Orientierung auf den gesetzlich geforderten Resozialisierungsvollzug und dessen Intensivierung durch Ausbau der behandlerischen Maßnahmen und therapeutischen Angeboten. Die Schließung einer Vollzugsanstalt ist dazu jedoch die schlechteste Option.

 

Im Vollzugskonzept von 2005 wurde treffend formuliert:

 

„Hierzu bedarf es einer den gesetzlichen Unterbringungsgeboten und den Zielsetzungen der einzelnen Haftarten entsprechenden sicherungs- und betreuungs- sowie behandlungszentrierten Nutzung der Standortpotenziale durch effiziente Anstaltsdifferenzierung und Anstaltsbinnendifferenzierung.“

 

Und in Bezug auf die Untersuchungshaft:

 

„Als Flächenstaat mit der Notwendigkeit, Untersuchungsgefangene landgerichtsnah sicher unterzubringen, ist das Land gezwungen, zumindest an allen vier Standorten der Landgerichte Anstalten des geschlossenen Vollzuges mit mittlerem bzw. gehobenem Sicherheitsstandard vorzuhalten.“

 

Gelten solche Grundsätze nun nicht mehr? Ist das Land Brandenburg – ohne dass es der normale Bürger bemerkt hat – kleiner geworden und kein Flächenland mehr? Ist insgeheim mit der Landgerichtsgebietsreform gar die Schließung eines Landgerichtsstandortes eingeplant?

 

Der BSBD Brandenburg hat seit Beginn des Jahres 2011 zwei fach- und sachlich fundierte Varianten für eine Haftplatzreduzierung angeboten, die den vollzuglichen Grundsätzen der gerichtsnahen Unterbringung von Untersuchungsgefangenen und den behandlungsspezifischen Erfordernissen bei Strafgefangenen gerecht werden und daraus resultierend den Erhalt aller Standorte durch Haftplatzreduzierung an den jeweiligen Standorten nachvollziehbar begründeten. Eine ernsthafte Prüfung ist jedoch durch die zuständige Abteilung des Justizministeriums nach unserem Erleben nicht erfolgt. Nachdem die Grundsatzentscheidung zur Schließung des Standortes in Frankfurt (Oder) verkündet ist, muss man schon sehr blauäugig sein zu glauben, dass sich durch die angekündigte Beteiligung der Interessenvertretungen daran etwas ändern sollte – es würde den BSBD schon sehr überraschen und wäre mal etwas Neues, wenn dies unter der rot-roten Landesregierung anders sein sollte.

 

Die politische Vorgabe der Koalition in dem Papier zur Verwaltungsmodernisierung, die letztlich durch Verkündung durch den Ministerpräsidenten auch Leitlinie für die Landesregierung ist, beinhaltet ohne Wenn und Aber die Schließung einer Vollzugsanstalt. Eine Berücksichtigung vollzuglicher Aspekte ist darin nicht vorgesehen.

 

Und eine ständige Kürzung bei der Personalausstattung konterkariert das verkündete Ziel einer intensiveren Behandlung der Gefangenen.

 

Der BSBD Brandenburg stellt fest, dass ein Vollzugs- und Standortkonzept sowie die nunmehr erklärte Schließung in Frankfurt (Oder), welche als Ausgangspunkt die teilweise sehr praxisfremden Vorgaben zu finanziellen und personellen Einsparungen zugrunde legen, die hehren Ziele eines wirksameren Behandlungsvollzuges nie erreichen kann. Die Erfordernisse aus den gesetzlichen Vorgaben und sich daraus ableitende Aufgaben müssen die Ausstattung in materieller, finanzieller und personeller Hinsicht bestimmen, alles andere ist einfach nur unseriös und als Blendwerk einzuordnen.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender