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Positionen und Forderungen des BSBD
Brandenburg
zur Vollzugspolitik im Land Brandenburg
Der BSBD-Landesverband Brandenburg hat auf seinem 5. ordentlichen
Gewerkschaftstag in Potsdam die Situation und Lage im Strafvollzug des
Landes analysiert und bewertet.
Festzustellen ist, dass sich die wirtschaftlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen zur Gestaltung eines wirksamen Behandlungsvollzuges in der
Bundesrepublik stetig verschlechtern.
Im Land Brandenburg sind durch die Realisierung der wesentlichsten Teile des
Bau- und Investitionsprogramms für den Strafvollzug Voraussetzungen
geschaffen, einen modernen Behandlungsvollzug bei hohen Sicherheits- und
technischen Standards zu gestalten. Gleichwohl ist aber auch in Brandenburg
der Strafvollzug von den finanziellen und personellen Kürzungen nicht
ausgenommen. Es besteht die konkrete Gefahr, dass die erheblichen
Investitionen in die gute bau- und sicherheits-technische Ausstattung durch
diese Kürzungen nicht die angestrebte Wirkung einer besseren und wirksameren
Vollzugsgestaltung erreichen.
Der BSBD meint: Wer eine Erhöhung der inneren Sicherheit nicht nur
propagieren, sondern auch tatsächlich realisieren will, kann und darf den
Strafvollzug in keiner Weise ausklammern. Gleichfalls fordert ein wirksam
gestalteter Strafvollzug bei Gleichgewichtung von Be-handlungs- und
Schutzaspekt den engagierten, verantwortungsbewusst handelnden und hoch
motivierten Justizvollzugsbediensteten.
Der Dienstherr ist dringender denn je gefordert, alle demotivierenden
Maßnahmen abzuwenden und motivationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen,
die eine verantwortungsbewusste Aufgabenerfüllung ermöglichen.
Der BSBD Brandenburg fordert deshalb die Landesregierung in Potsdam auf:
1. Nutzung der derzeitigen Belegungssituation für einen zügigen Umbau und
eine gründliche Sanierung der Vollzugsbauten in Brandenburg,
2. Orientierung auf eine Haftplatzkapazität von 2.500 Haftplätzen an den
jetzigen 7 Standorten und Sicherstellung der Möglichkeit einer Erweiterung
bei entsprechender Notwendigkeit,
3. Verlagerung des Standortes für den Jugendarrest nach Wriezen und Nutzung
der verwaltungsmäßigen, fachlichen und personellen Ressourcen der dortigen
Jugendstrafanstalt,
4. Besetzung aller vorhandenen Stellen und längerfristige Orientierung auf
eine Personalausstattung, die einen wirksamen Behandlungsvollzug und eine
jederzeit sichere Unterbringung der Gefangenen gewährleistet,
5. Keine weiteren Verschlechterungen in der beruflichen und sozialen
Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und insbesondere im
Strafvollzug,
6. Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses für den allgemeinen
Vollzugsdienst durch kontinuierliche Ausbildung sowie Gewährleistung eines
Einstellungskorridors zur Vermeidung ungünstiger Altersstrukturen,
Art. 5/2
7. Umsetzung der mit Artikel 18 Versorgungsreformgesetz geschaffenen
Möglichkeit zur Veränderung der Verhältnisse zwischen Eingangsamt und
Beförderungsämtern in Form einer Verordnung der Landesregierung zum Abbau
der demotivierenden Grenzen nach § 26 BBesG wie folgt:
AVD / WD: 30/25 % Eingangsamt (A 7)
35/35 % 1. Beförderungsamt (A 8)
35/40 % 2. Beförderungsamt (A 9)
8. Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Verwaltungsdienst und Sozialdienst
nach BesGr A 10 BBesO, im mittleren Verwaltungsdienst des Strafvollzuges
nach BesGr. A 7 BBesO und Verbesserung der Eingruppierung im Schreibdienst
unter dem Aspekt der Anforderungen moderner Informationstechnik,
9. Öffnung der Laufbahnen des AVD, des Werkdienstes und des
Krankenpflegedienstes durch Schaffung von Ämtern in einem gehobenen AVD,
Werkdienst und Krankenpflegedienst,
10. Sicherstellung einer kontinuierlichen und auf die aktuellen Schwerpunkte
orientierten Fortbildung der Bediensteten in allen Justizvollzugsanstalten
und für alle Dienste,
11. Vorgabe einheitlicher Maßstäbe für alle vollzugsgestaltenden Regelungen
und Maßnahmen.
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