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Positionen und Forderungen des BSBD Brandenburg
zur Vollzugspolitik im Land Brandenburg


Der BSBD-Landesverband Brandenburg hat auf seinem 5. ordentlichen Gewerkschaftstag in Potsdam die Situation und Lage im Strafvollzug des Landes analysiert und bewertet.

Festzustellen ist, dass sich die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Gestaltung eines wirksamen Behandlungsvollzuges in der Bundesrepublik stetig verschlechtern.

Im Land Brandenburg sind durch die Realisierung der wesentlichsten Teile des Bau- und Investitionsprogramms für den Strafvollzug Voraussetzungen geschaffen, einen modernen Behandlungsvollzug bei hohen Sicherheits- und technischen Standards zu gestalten. Gleichwohl ist aber auch in Brandenburg der Strafvollzug von den finanziellen und personellen Kürzungen nicht ausgenommen. Es besteht die konkrete Gefahr, dass die erheblichen Investitionen in die gute bau- und sicherheits-technische Ausstattung durch diese Kürzungen nicht die angestrebte Wirkung einer besseren und wirksameren Vollzugsgestaltung erreichen.

Der BSBD meint: Wer eine Erhöhung der inneren Sicherheit nicht nur propagieren, sondern auch tatsächlich realisieren will, kann und darf den Strafvollzug in keiner Weise ausklammern. Gleichfalls fordert ein wirksam gestalteter Strafvollzug bei Gleichgewichtung von Be-handlungs- und Schutzaspekt den engagierten, verantwortungsbewusst handelnden und hoch motivierten Justizvollzugsbediensteten.
Der Dienstherr ist dringender denn je gefordert, alle demotivierenden Maßnahmen abzuwenden und motivationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine verantwortungsbewusste Aufgabenerfüllung ermöglichen.

Der BSBD Brandenburg fordert deshalb die Landesregierung in Potsdam auf:

1. Nutzung der derzeitigen Belegungssituation für einen zügigen Umbau und eine gründliche Sanierung der Vollzugsbauten in Brandenburg,

2. Orientierung auf eine Haftplatzkapazität von 2.500 Haftplätzen an den jetzigen 7 Standorten und Sicherstellung der Möglichkeit einer Erweiterung bei entsprechender Notwendigkeit,

3. Verlagerung des Standortes für den Jugendarrest nach Wriezen und Nutzung der verwaltungsmäßigen, fachlichen und personellen Ressourcen der dortigen Jugendstrafanstalt,

4. Besetzung aller vorhandenen Stellen und längerfristige Orientierung auf eine Personalausstattung, die einen wirksamen Behandlungsvollzug und eine jederzeit sichere Unterbringung der Gefangenen gewährleistet,

5. Keine weiteren Verschlechterungen in der beruflichen und sozialen Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und insbesondere im Strafvollzug,

6. Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses für den allgemeinen Vollzugsdienst durch kontinuierliche Ausbildung sowie Gewährleistung eines Einstellungskorridors zur Vermeidung ungünstiger Altersstrukturen,
Art. 5/2

7. Umsetzung der mit Artikel 18 Versorgungsreformgesetz geschaffenen Möglichkeit zur Veränderung der Verhältnisse zwischen Eingangsamt und Beförderungsämtern in Form einer Verordnung der Landesregierung zum Abbau der demotivierenden Grenzen nach § 26 BBesG wie folgt:
AVD / WD: 30/25 % Eingangsamt (A 7)
35/35 % 1. Beförderungsamt (A 8)
35/40 % 2. Beförderungsamt (A 9)

8. Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Verwaltungsdienst und Sozialdienst nach BesGr A 10 BBesO, im mittleren Verwaltungsdienst des Strafvollzuges nach BesGr. A 7 BBesO und Verbesserung der Eingruppierung im Schreibdienst unter dem Aspekt der Anforderungen moderner Informationstechnik,

9. Öffnung der Laufbahnen des AVD, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes durch Schaffung von Ämtern in einem gehobenen AVD, Werkdienst und Krankenpflegedienst,

10. Sicherstellung einer kontinuierlichen und auf die aktuellen Schwerpunkte orientierten Fortbildung der Bediensteten in allen Justizvollzugsanstalten und für alle Dienste,

11. Vorgabe einheitlicher Maßstäbe für alle vollzugsgestaltenden Regelungen und Maßnahmen.