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Rechtsausschuss des Landtages thematisierte die Problematik Strafvollzug im Land Brandenburg

 

Der Landesvorsitzende Willi Köbke und sein Stellvertreter Burghard Neumann informierten in der Sitzung am 25. März 2004 die Mitglieder des Rechtsausschusses zur Situation und zu den Erfordernissen im Strafvollzug des Landes

 

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag Brandenburg, Frank Werner (CDU), hatte den Vorstand des BSBD Brandenburg schon zur Frühjahrstagung des Hauptausschusses in Neuhausen davon in Kenntnis gesetzt, dass vorgesehen sei, Vertreter des BSBD in einer nachfolgenden Ausschusssitzung Gelegenheit zur Darstellung der derzeitigen Lage im brandenburgischen Strafvollzug und der daraus abzuleitenden Folgerungen zu geben. Am 25. März 2004 war dies ein Tagesordnungspunkt der Beratung dieses Gremiums, zu dem der BSBD als Fachgewerkschaft Strafvollzug geladen war.

 

In seinen Ausführungen zur derzeitigen Lage stellte der Landesvorsitzende Willi Köbke fest:

 

●    Die Belegungssituation der Anstalten hat sich mit der Inbetriebnahme der JVA Cottbus-Dissenchen entspannt. Es stehen derzeit 2.528 Haftplätze in 7 Justizvollzugsanstalten und der Teilanstalt in Oranienburg zur Realisierung der Strafen mit Freiheitsentzug zur Verfügung.

 

●    Die Durchschnittsbelegung im Jahr 2003 betrug 2.328 Gefangene mit einer Spitze von 2.406 Ende April 2003.

 

●    Weiterhin überbelegt sind die Haftplätze im geschlossenen Vollzug für Männer. Mit der Inbetriebnahme des Neubaus in Duben ist auch in diesem Bereich Entlastung zu erwarten.

 

●    Die im Jahr 2004 ausgewiesenen 1.401 Planstellen sind mir 1.330 Bediensteten besetzt und zu 1.325,5 ausgelastet (März 2004). Von den 58 JVOS-Anwärter werden zum 1. April 2004 38 die Ausbildung abschließen und den Personalkörper in den Anstalten verstärken.

      Problematisch ist jedoch die Unterdeckung des Personalhaushaltes, so dass kaum finanzieller Handlungsspielraum vorhanden ist. Hier ist z.B. daran zu erinnern, dass im Strafvollzug noch die Realisierung von Beförderungen aus dem Jahr 2002 ausstehen.

 

●    Zum Jahresende 2003 haben sich ca. 55.000 Überstunden angesammelt. Ein Ausgleich durch Freizeit ist derzeit kaum möglich. Eine Entlastung ist mit dem Zugang der Bediensteten aus der Ausbildung in Aussicht. Dauerhaft kann dies jedoch nur werden, wenn kontinuierlich ausgebildet wird.

 

●    Infolge der zunehmenden Belastung steigen die krankheitsbedingten Ausfälle im Personalkörper. Es ist außerdem eine Zunahme nur noch beschränkt einsatzfähiger Kolleginnen und Kollegen gerade im AVD zu verzeichnen.

 

●    Die Installation neuester Sicherheitstechnik hat zwar die Ausbruchssicherheit erhöht, verstärkt aber den Innendruck durch das einsitzende Klientel. Zusätzliche Verschlechterungen sowohl in den Arbeitsbedingungen als auch bei den Einkommen wirken erheblich desillusionierend und demotivierend und bremsen Eigeninitiative und Engagement aus.

 

●    Die Haushaltsplanungen für das Jahr 2004 und die perspektivischen Ziele besonders in der Personalausstattung weisen nach, dass nicht mehr die Erfordernisse der Aufgabenerfüllung Grundlage für die Planungen sind, sondern einseitig auf Kostenreduzierung ohne Rücksicht auf die Folgen gesetzt wird.

 

Seitens des AVO ist erklärt, sich nicht mehr in der Relation Stellen zu Haftplätze am Bundesdurchschnitt (48,32 Bedienstete auf 100 Haftplätze) zu orientieren, sondern die derzeit schlechteste Relation im Land Baden-Württemberg zur Grundlage zu nehmen und gegebenenfalls sogar noch zu unterschreiten. Die Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung interessieren den AVO hierbei nicht. Dies hätte zur Folge, dass ein Behandlungsvollzug dann nicht mehr realisiert werden kann, weil die zur Verfügung stehenden Kräfte zur Gewährleistung der Ausbruchssicherheit, der Sicherheit bei Vorführungen, Transporten und Krankenhausbegleitungen sowie der Aufrechterhaltung des Dienstregimes und Tagesablaufes benötigt würden. Dies bedeutet im Klartext: Reiner Verwahrvollzug.

 

●    Unterschiede zwischen den Anstalten, die insbesondere bei Abordnung oder Wechsel von Bediensteten deutlich werden, sind zu verzeichnen in den internen Regelungen zu besonderen Sicherheitsrichtlinien (z.B. bei Vorführungen, Ausführungen, Krankenhausbewachungen) und auch der konkreten Umsetzung der Arbeitszeitverordnung.

 

●    Die derzeitige Gestaltung des Jugendarrestes in Königs Wusterhausen ist aus verwaltungstechnischer und betreuerischer Hinsicht wenig effektiv und erreicht kaum erzieherische Wirkung. Hier bedarf es im Interesse einer kontinuierlichen Haftvermeidungs- und Jugendstrafvollzugsstrategie einer dringenden Veränderung.

 

Der Landesvorsitzende legte dann die Erfordernisse aus Sicht des BSBD Brandenburg dar:

 

1. Der Bedarf an 2.730 Haftplätzen (+ 20 Arrestplätze) für das Land Brandenburg – verteilt auf 7 Standorte – darf nicht infrage gestellt werden. Es wäre kurzsichtig und könnte zu Problemen führen, wenn dies mit Verweis auf derzeit stagnierenden Gefangenenzahlen nach unten korrigiert würde.

Dem BSBD sind Bestrebungen im MdJE bekannt, mittels des Abbaus von Haftplätzen durch Schließung einer Justizvollzugsanstalt (Frankfurt/O. oder Spremberg) die Personalausstattung im Justizvollzug zu reduzieren.

 

2. Der Vollzug des Jugendarrestes ist neu zu konzipieren. Hierbei sollte die Verlagerung des Standortes nach Wriezen und die Nutzung der verwaltungsmäßigen und fachlichen Kompetenz der dortigen Jugendstrafanstalt vorgesehen werden.

 

3. In Bezug auf eine gesetzeskonforme, alle Erfordernisse berücksichtigende Aufgabenerfüllung wäre eine Personalausstattung mit 1.442 Stellen notwendig. Eine Absenkung auf 1.388 Stellen könnte durch strukturelle Optimierung und Aufgabenstraffung ohne Gefährdung der vom Gesetz vorgegebenen Zielstellungen vorgenommen werden. Eine weitere Unterschreitung der Bedienstetenzahl würde jedoch zu Problemen führen.

 

4. Zur Kompensation der altersmäßigen sowie nicht planbaren Personalabgänge im Bereich des AVD ist in jedem Jahr kontinuierlich ein Ausbildungsgang im Umfang von mindestens 20 bzw. 40 Anwärtern vorzunehmen.

 

5. Die Untersuchungen disziplinarischer Vorfälle sind so intensiv zu betreiben, dass Ausfälle durch Suspendierungen möglichst geringen Umfang haben.

 

6. Der Vollzug von Freiheitsstrafen trägt im Sinne des Grundgesetzes weitestgehend hoheitsrechtlichen Charakter und ist deshalb nicht privatisierbar.

 

7. Mit der Inbetriebnahme der neuen JVA in Duben und der Schließung der alten Anstalt in Luckau ist die Fortsetzung eines offenen Vollzuges für Frauen sicherzustellen. Hier ist ggf. die Kooperation mit Berlin fortzusetzen.

 

8. Es sind im Interesse der Gewährleistung des Sicherheitsaspektes beim Vollzug der Freiheitsstrafen einheitliche Maßstäbe in sicherheitsrechtlich relevanten Richtlinien vorzusehen. Die anstaltsinternen Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung der Hafträume und möglicher individueller Gestaltungsräume sind anzugleichen.

 

9. Die Laufbahnen des AVD, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes sind so zu gestalten, dass eine Öffnung der Laufbahn zum Aufstieg in den gehobenen Dienst ohne Laufbahnwechsel möglich ist.

Außerdem ist mit der Neufassung des § 26 Abs. 3 BBesG die Landesregierung ermächtigt (und gefordert!), für ihren Bereich durch Rechtsverordnungen die Zahl der Beförderungsämter festzulegen und hier von den in § 26 Abs. 1 BBesG genannten Obergrenzen abzuweichen. Hier besteht dann die Möglichkeit, endlich für den AVD und den WD bessere Obergrenzen festzulegen und damit endlich auch etwas für die Motivation zu tun.

 

10. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ist der variablen Einsatzfähigkeit der Bediensteten im AVD größere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei Prüfungen zur weiteren Verwendung besonders nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist der geforderte Maßstab der Polizeidiensttauglichkeit anzulegen. Dies erfordert bei Prüfungen nach § 111 LBG die Begutachtung durch den polizeiärztlichen Dienst.

 

Seitens der Justizministerin Barbara Richstein wurden einige Ausführungen des BSBD nicht mitgetragen. Insbesondere wies sie darauf hin, dass auch der Strafvollzug seinen Anteil an der Personaleinsparung in der Landesverwaltung erbringen muss. Anhand der Belegungssituation in den vergangenen Monaten ist zumindest zu prüfen, ob der noch 2001 prognostizierte Bedarf von 2.750 Haftplätzen und die sich daraus ableitende Zahl von Bediensteten tatsächlich erforderlich ist. Hier müsse es zulässig sein, über mögliche Reduzierungsalternativen nachdenken zu können.

 

Bezüglich der angesammelten Überstunden – so die Ministerin – muss geprüft werden, ob nicht durch organisatorische Maßnahmen ein Abbau möglich sei. Es könne nicht alles damit begründet werden, dass die Aufgabenfülle diese Mehrarbeit erforderlich mache. Außerdem sei zu bedenken, dass die finanzielle Lage des Landes nicht alles Wünschenswerte zulasse. Insofern ist das eigentlich Notwendige auch unter finanziellen Aspekten zu bewerten. Die Ministerin kündigte an, eine Prüfung der Notwendigkeiten unter den Aspekten eines verringerten Haushaltsrahmens vornehmen zu lassen.

 

Kollege Köbke und Neumann machten abschließend die Mitglieder des Rechtsausschusses darauf aufmerksam, dass Einschränkungen im Strafvollzug auf Grund finanzieller Erwägungen sehr problematisch seien, da eindeutige verfassungsmäßige und gesetzliche Vorgaben existieren, die auch im Land Brandenburg nicht ignoriert werden können.