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Rechtsausschuss des Landtages thematisierte die Problematik Strafvollzug im
Land Brandenburg
Der
Landesvorsitzende Willi Köbke und sein Stellvertreter Burghard Neumann
informierten in der Sitzung am 25. März 2004 die Mitglieder des
Rechtsausschusses zur Situation und zu den Erfordernissen im Strafvollzug
des Landes
Der Vorsitzende des
Rechtsausschusses im Landtag Brandenburg, Frank Werner (CDU), hatte
den Vorstand des BSBD Brandenburg schon zur Frühjahrstagung des
Hauptausschusses in Neuhausen davon in Kenntnis gesetzt, dass vorgesehen
sei, Vertreter des BSBD in einer nachfolgenden Ausschusssitzung Gelegenheit
zur Darstellung der derzeitigen Lage im brandenburgischen Strafvollzug und
der daraus abzuleitenden Folgerungen zu geben. Am 25. März 2004 war dies ein
Tagesordnungspunkt der Beratung dieses Gremiums, zu dem der BSBD als
Fachgewerkschaft Strafvollzug geladen war.
In seinen Ausführungen zur
derzeitigen Lage stellte der Landesvorsitzende Willi Köbke fest:
● Die
Belegungssituation der Anstalten hat sich mit der Inbetriebnahme der JVA
Cottbus-Dissenchen entspannt. Es stehen derzeit 2.528 Haftplätze in 7
Justizvollzugsanstalten und der Teilanstalt in Oranienburg zur Realisierung
der Strafen mit Freiheitsentzug zur Verfügung.
● Die
Durchschnittsbelegung im Jahr 2003 betrug 2.328 Gefangene mit einer
Spitze von 2.406 Ende April 2003.
● Weiterhin überbelegt
sind die Haftplätze im geschlossenen Vollzug für Männer. Mit der
Inbetriebnahme des Neubaus in Duben ist auch in diesem Bereich Entlastung zu
erwarten.
● Die im Jahr 2004
ausgewiesenen 1.401 Planstellen sind mir 1.330 Bediensteten
besetzt und zu 1.325,5 ausgelastet (März 2004). Von den 58 JVOS-Anwärter
werden zum 1. April 2004 38 die Ausbildung abschließen und den
Personalkörper in den Anstalten verstärken.
Problematisch ist
jedoch die Unterdeckung des Personalhaushaltes, so dass kaum finanzieller
Handlungsspielraum vorhanden ist. Hier ist z.B. daran zu erinnern, dass im
Strafvollzug noch die Realisierung von Beförderungen aus dem Jahr 2002
ausstehen.
● Zum Jahresende 2003
haben sich ca. 55.000 Überstunden angesammelt. Ein Ausgleich durch
Freizeit ist derzeit kaum möglich. Eine Entlastung ist mit dem Zugang der
Bediensteten aus der Ausbildung in Aussicht. Dauerhaft kann dies jedoch nur
werden, wenn kontinuierlich ausgebildet wird.
● Infolge der zunehmenden
Belastung steigen die krankheitsbedingten Ausfälle im Personalkörper.
Es ist außerdem eine Zunahme nur noch beschränkt einsatzfähiger Kolleginnen
und Kollegen gerade im AVD zu verzeichnen.
● Die Installation
neuester Sicherheitstechnik hat zwar die Ausbruchssicherheit erhöht,
verstärkt aber den Innendruck durch das einsitzende Klientel.
Zusätzliche Verschlechterungen sowohl in den Arbeitsbedingungen als auch bei
den Einkommen wirken erheblich desillusionierend und demotivierend und
bremsen Eigeninitiative und Engagement aus.
● Die
Haushaltsplanungen für das Jahr 2004 und die perspektivischen Ziele
besonders in der Personalausstattung weisen nach, dass nicht mehr die
Erfordernisse der Aufgabenerfüllung Grundlage für die Planungen sind,
sondern einseitig auf Kostenreduzierung ohne Rücksicht auf die Folgen
gesetzt wird.
Seitens des AVO ist erklärt,
sich nicht mehr in der Relation Stellen zu Haftplätze am Bundesdurchschnitt
(48,32 Bedienstete auf 100 Haftplätze) zu orientieren, sondern die derzeit
schlechteste Relation im Land Baden-Württemberg zur Grundlage zu nehmen und
gegebenenfalls sogar noch zu unterschreiten. Die Notwendigkeiten der
Aufgabenerfüllung interessieren den AVO hierbei nicht. Dies hätte zur Folge,
dass ein Behandlungsvollzug dann nicht mehr realisiert werden kann, weil die
zur Verfügung stehenden Kräfte zur Gewährleistung der Ausbruchssicherheit,
der Sicherheit bei Vorführungen, Transporten und Krankenhausbegleitungen
sowie der Aufrechterhaltung des Dienstregimes und Tagesablaufes benötigt
würden. Dies bedeutet im Klartext: Reiner Verwahrvollzug.
● Unterschiede zwischen
den Anstalten, die insbesondere bei Abordnung oder Wechsel von Bediensteten
deutlich werden, sind zu verzeichnen in den internen Regelungen zu
besonderen Sicherheitsrichtlinien (z.B. bei Vorführungen, Ausführungen,
Krankenhausbewachungen) und auch der konkreten Umsetzung der
Arbeitszeitverordnung.
● Die derzeitige
Gestaltung des Jugendarrestes in Königs Wusterhausen ist aus
verwaltungstechnischer und betreuerischer Hinsicht wenig effektiv und
erreicht kaum erzieherische Wirkung. Hier bedarf es im Interesse einer
kontinuierlichen Haftvermeidungs- und Jugendstrafvollzugsstrategie einer
dringenden Veränderung.
Der Landesvorsitzende legte
dann die Erfordernisse aus Sicht des BSBD Brandenburg dar:
1. Der Bedarf an 2.730
Haftplätzen (+ 20 Arrestplätze) für das Land Brandenburg – verteilt auf
7 Standorte – darf nicht infrage gestellt werden. Es wäre kurzsichtig
und könnte zu Problemen führen, wenn dies mit Verweis auf derzeit
stagnierenden Gefangenenzahlen nach unten korrigiert würde.
Dem BSBD sind Bestrebungen
im MdJE bekannt, mittels des Abbaus von Haftplätzen durch Schließung einer
Justizvollzugsanstalt (Frankfurt/O. oder Spremberg) die Personalausstattung
im Justizvollzug zu reduzieren.
2. Der Vollzug des
Jugendarrestes ist neu zu konzipieren. Hierbei sollte die Verlagerung
des Standortes nach Wriezen und die Nutzung der verwaltungsmäßigen und
fachlichen Kompetenz der dortigen Jugendstrafanstalt vorgesehen werden.
3. In Bezug auf eine
gesetzeskonforme, alle Erfordernisse berücksichtigende Aufgabenerfüllung
wäre eine Personalausstattung mit 1.442 Stellen notwendig. Eine
Absenkung auf 1.388 Stellen könnte durch strukturelle Optimierung und
Aufgabenstraffung ohne Gefährdung der vom Gesetz vorgegebenen Zielstellungen
vorgenommen werden. Eine weitere Unterschreitung der Bedienstetenzahl würde
jedoch zu Problemen führen.
4. Zur Kompensation der
altersmäßigen sowie nicht planbaren Personalabgänge im Bereich des AVD ist
in jedem Jahr kontinuierlich ein Ausbildungsgang im Umfang von
mindestens 20 bzw. 40 Anwärtern vorzunehmen.
5. Die Untersuchungen
disziplinarischer Vorfälle sind so intensiv zu betreiben, dass Ausfälle
durch Suspendierungen möglichst geringen Umfang haben.
6. Der Vollzug von
Freiheitsstrafen trägt im Sinne des Grundgesetzes weitestgehend
hoheitsrechtlichen Charakter und ist deshalb nicht privatisierbar.
7. Mit der Inbetriebnahme
der neuen JVA in Duben und der Schließung der alten Anstalt in Luckau ist
die Fortsetzung eines offenen Vollzuges für Frauen sicherzustellen.
Hier ist ggf. die Kooperation mit Berlin fortzusetzen.
8. Es sind im Interesse der
Gewährleistung des Sicherheitsaspektes beim Vollzug der Freiheitsstrafen
einheitliche Maßstäbe in sicherheitsrechtlich relevanten Richtlinien
vorzusehen. Die anstaltsinternen Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung der
Hafträume und möglicher individueller Gestaltungsräume sind anzugleichen.
9. Die Laufbahnen des AVD,
des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes sind so zu gestalten, dass
eine Öffnung der Laufbahn zum Aufstieg in den gehobenen Dienst ohne
Laufbahnwechsel möglich ist.
Außerdem ist mit der
Neufassung des § 26 Abs. 3 BBesG die Landesregierung ermächtigt (und
gefordert!), für ihren Bereich durch Rechtsverordnungen die Zahl der
Beförderungsämter festzulegen und hier von den in § 26 Abs. 1 BBesG
genannten Obergrenzen abzuweichen. Hier besteht dann die Möglichkeit,
endlich für den AVD und den WD bessere Obergrenzen festzulegen und damit
endlich auch etwas für die Motivation zu tun.
10. Im Rahmen der
Gesundheitsfürsorge ist der variablen Einsatzfähigkeit der
Bediensteten im AVD größere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei Prüfungen zur
weiteren Verwendung besonders nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist
der geforderte Maßstab der Polizeidiensttauglichkeit anzulegen. Dies
erfordert bei Prüfungen nach § 111 LBG die Begutachtung durch den
polizeiärztlichen Dienst.
Seitens der Justizministerin
Barbara Richstein wurden einige Ausführungen des BSBD nicht
mitgetragen. Insbesondere wies sie darauf hin, dass auch der Strafvollzug
seinen Anteil an der Personaleinsparung in der Landesverwaltung erbringen
muss. Anhand der Belegungssituation in den vergangenen Monaten ist zumindest
zu prüfen, ob der noch 2001 prognostizierte Bedarf von 2.750 Haftplätzen und
die sich daraus ableitende Zahl von Bediensteten tatsächlich erforderlich
ist. Hier müsse es zulässig sein, über mögliche Reduzierungsalternativen
nachdenken zu können.
Bezüglich der angesammelten
Überstunden – so die Ministerin – muss geprüft werden, ob nicht durch
organisatorische Maßnahmen ein Abbau möglich sei. Es könne nicht alles damit
begründet werden, dass die Aufgabenfülle diese Mehrarbeit erforderlich
mache. Außerdem sei zu bedenken, dass die finanzielle Lage des Landes nicht
alles Wünschenswerte zulasse. Insofern ist das eigentlich Notwendige auch
unter finanziellen Aspekten zu bewerten. Die Ministerin kündigte an, eine
Prüfung der Notwendigkeiten unter den Aspekten eines verringerten
Haushaltsrahmens vornehmen zu lassen.
Kollege Köbke und Neumann
machten abschließend die Mitglieder des Rechtsausschusses darauf aufmerksam,
dass Einschränkungen im Strafvollzug auf Grund finanzieller Erwägungen sehr
problematisch seien, da eindeutige verfassungsmäßige und gesetzliche
Vorgaben existieren, die auch im Land Brandenburg nicht ignoriert werden
können.
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