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Redekonzept öffentliche Veranstaltung

Leitthema:


Strafvollzug – Innere Sicherheit contra Wirtschaftlichkeit?
Legitimieren leere Kassen die Politik, die Standards des Strafvollzuges aufzuweichen?


Sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
werte Gäste,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die hier anwesenden Delegierten aus allen Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg haben sich am Vormittag mit der Situation im Strafvollzug unseres Landes und natürlich der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Situation der Vollzugsbediensten im Land beschäftigt. Daraus sind die in unserem Positionspapier enthaltenen Punkte als Forderungen an die Landesregierung in ihrer Gesamtheit – und nicht nur an Sie, Frau Ministerin – abgeleitet.

Der Strafvollzug ist nun einmal nicht unbedingt ein Lieblingskind der Politik und findet auch in der Bevölkerung und bei den Medien oft nur dann Beachtung, wenn „Außergewöhnliches“ meist negativ Geprägtes geschieht. Viel Verbreitung hat die Auffassung, dass Straftäter weggesperrt gehören und das möglichst für immer – so einmal ein bundesweit bekannter hochrangiger Politiker. Dem steht natürlich unser Rechtssystem entgegen, welches eben nicht nur das Wegsperren - im Sinne der in der Regel befristeten Isolation von der Gesellschaft – beinhaltet, sondern auch die Vorbereitung auf ein normgerechtes, straffreies Leben nach Verwirklichung ihrer Strafe. Diese zwei Aspekte der Strafverwirklichung sind nicht nur bei der Mehrheit der Bevölkerung weitgehendst unbekannt, auch die meisten Politiker – soweit sie nicht juristische und vollzugsrechtliche Kenntnisse besitzen – betrachten den Strafvollzug als ein notwendiges „Übel“, welches nur Kosten verursacht, die Staatskasse belastet und Mittel für eigentliche „Wohltaten“ beschneidet. Deshalb wird gerade von diesen Leuten ein Strafvollzug propagiert, der möglichst billig, trotzdem aber alle Aufgaben abstrichslos erfüllen soll.

Effizienz ist heute nicht nur in der freien Wirtschaft ein Schlagwort, sondern wird zunehmend auch zur Begründung vieler einschneidender Maßnahmen in Kernbereichen stattlichen Handelns missbraucht – Kostensenkung und Personalabbau die Methoden, die dazu dienen sollen. Interessieren wissenschaftlich begründete, logisch einleuchtende und gesetzlich normierte Standards tatsächlich noch, wenn die Kassen leer und das zu begünstigende Objekt unbeliebt sind und dafür auch keine Punkte in der eigenen Beliebtheitsskala einbringen? Oder gibt es nicht doch Aufgaben, die zum Kernbereich staatlichen Handelns gehören, weil gerade deswegen vom Bürger Steuern erhoben werden?

Rechtssicherheit, Rechtsgewährung, Rechtssprechung und Rechtsverwirklichung sind aus meiner Sicht solch bedeutsame Faktoren in unserem Land, dass sie von jedem verantwortungsbewussten Politiker – unabhängig von seinem Spezialgebiet – sehr ernst genommen werden sollten, wenn sie glaubwürdig bleiben wollen. Wer gegen den Rat der Fachleute spontan und ohne Bedacht auf mögliche Folgen aus einer Augenblickssituation heraus Kürzungen oder Reduzierungen durchsetzen will, wer meint, mit Privatisierung staatlicher Aufgaben – und hier weise ich auf die Formulierung im Haushaltssicherungsgesetz 2003 „Gewährleistungsstaat“ hin – das Allheilmittel zur Sanierung der Staatsfinanzen gefunden zu haben, handelt in unserem Verständnis höchst verantwortungslos und gegen das Interesse der Bürger und Steuerzahler, dem er eigentlich verpflichtet sein muss.

Deswegen – sehr geehrte Frau Justizministerin – haben sie zwar zweifelsohne auch eine Verpflichtung in Hinsicht auf den Landeshaushalt, gleichermaßen haben aber auch der Ministerpräsident, der Finanzminister und alle übrigen Ressortchefs eine Verpflichtung gegenüber dem Rechtsstaat, der Rechtsgewährung und Rechtsverwirklichung – zu der auch der Strafvollzug gehört – und dem können und dürfen sich alle politisch Verantwortlichen nicht entziehen. Wenn es um die Gewährleistung der gesetzlich vorgegebenen Standards im Strafvollzug des Landes geht, wenn der Strafvollzug in unserem Land Gefahr läuft, rechtliche Vorgaben nicht mehr erfüllen zu können, dürfen Sie, Frau Ministerin, darauf setzen, dass wir massiv und ohne Scheu an die Verpflichtung aller Kabinettsmitglieder gegenüber dem Rechtsstaat erinnern werden, denn wir sind nicht an Koalitionsfrieden und Kabinettsdisziplin gebunden und somit vielleicht etwas freier in unseren öffentlichen Äußerungen.

Gleichwohl bleiben wir realistisch und ignorieren bestehende Sachverhalte nicht. Das haben wir bisher unter Beweis gestellt und das werden wir beibehalten, auch wenn so manche Entwicklung im Brandenburger Strafvollzug, aber auch im Dienst- und Tarifrecht bei uns nicht gerade Begeisterung auslösen.


Sehr geehrte Frau Ministerin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, Kolleginnen und Kollegen!

Der BSBD Brandenburg erkennt hoch an, dass die Landesregierung trotz sinkender finanzieller Mittel im Landeshaushalt an dem Bau- und Investitionsprogramm für den Strafvollzug festgehalten und die Neubauten fortgeführt hat. Mit der Inbetriebnahme der JVA Luckau-Duben sind nunmehr über 75 % der Haftplätze im Land neu – welches andere Bundesland kann hier Ähnliches vorweisen? Die permanente Überbelegung der Vollzugsanstalten gehört seit dem Jahre 2002 im Land Brandenburg der Vergangenheit an.

Dies ist jedoch nicht nur allein auf das stetige Anwachsen der Haftplätze durch die Neubauten des Bauprogramms zurückzuführen, sondern auch auf eine Erscheinung, die nicht so recht erklärlich ist, da sie gegen den Bundestrend und die Entwicklung in allen anderen Bundesländern steht: Eine anfängliche Stagnation in den Belegungszahlen und seit 2003 sogar ein Absinken der zu Freiheitsstrafe verurteilten und damit in unseren Vollzugsanstalten unterzubringenden Straftäter. Daraus ableitbare Vermutungen, im Land Brandenburg seien die Bürger besonders gesetzestreu oder die Resozialisierung im Brandenburger Vollzug habe überragende Erfolge erreicht, scheinen jedoch zu abenteuerlich. Auch das Absinken in der Einwohnerzahl kann dies allein nicht bewirken, denn darunter leiden auch die anderen östlichen Bundesländer, ohne dass hier Gleiches, sondern eher Gegenteiliges feststellbar ist.

Bei weiterem Nachforschen stößt man darauf, dass das Land Brandenburg in der Verurteilungszahl pro 1000 Einwohner nach Berlin und Bremen mit an der Spitze und damit auch erheblich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Dies ist eindeutig ein Zeichen dafür, dass das Kriminalitätsaufkommen im Vergleich zu anderen Flächenländern sehr hoch ist, zugleich aber auch die Strafaufklärung und -verfolgung einen hohen Standard hat. Vergleicht man dann wie viel Gefangene auf diese Verurteilungen kommen, ergibt sich seltsamerweise für das Land Brandenburg der geringste Wert aller Bundesländer. Offensichtlich ist das Absinken der Belegungszahlen auf die Rechtssprechung in Brandenburg zurückzuführen. Aber daraus zu schließen, die Strafrichter im Land wären in ihrer Spruchpraxis erheblich zu milde, wäre voreilig, da dies für den BSBD Brandenburg wegen fehlender Angaben definitiv nicht nachweisbar ist. Hier wäre anzuregen, dass sich der Richterbund Brandenburgs damit mal näher befassen sollte, denn trotz Akzeptanz richterlicher Unabhängigkeit dürfte auch dieser Verband ein Interesse daran haben, zu klären, weshalb dieser Sachverhalt nur in Brandenburg feststellbar ist.

Mit dem Rückgang der Belegungszahlen ist die Prognose des Jahres 2000 zum künftigen Haftplatzbedarf in Höhe von 2.730 Plätzen von verschiedenen politischen Kräften in Frage gestellt worden und wurde nach Aufforderung durch das Kabinett einer Prüfung unterzogen mit dem Ergebnis, dass zumindest mittelfristig lediglich ein Bedarf an 2.500 Haftplätzen besteht. Die angefangenen Vollzugsbauten wurden bzw. werden weiter geführt, hinsichtlich der Planungen für die JVA Spremberg und die JVA Brandenburg a.d.H. ergaben sich jedoch Änderungen.

Die Aufgabe des geschlossenen Vollzuges in der JVA Spremberg und damit der Selbständigkeit der Anstalt begeistert uns zwar nicht und nehmen die Möglichkeit, hinsichtlich einer differenzierten Vollzugsgestaltung variabler zu sein, angesichts der Belegungsentwicklung im Land sowie auch der Haushaltslage gibt es aber wohl kaum großen Entscheidungsspielraum. Auch die Korrektur des künftigen Haftplatzbedarfs von ehemals 2.730 auf nunmehr 2.500 Haftplätzen kann der BSBD Brandenburg auf Grund der Entwicklungen nachvollziehen. Bestrebungen einiger Politiker, die Augenblickssituation zu noch weitergehende Reduzierungen auszunutzen, führen jedoch letztlich wieder zurück auf rechtswidrige Verhältnisse wie sie vor dem Bauprogramm in der Unterbringung der Gefangenen vorhanden waren, nämlich zu Doppelbelegungen in Hafträumen und Überschreiten der Unterbringungskapazitäten. Die Modernität der Hafträume mildert am Umstand der Rechtswidrigkeit nichts.

Eine „Belegungsdelle“ wie sie derzeit in Brandenburg zu verzeichnen ist, gab es auch in anderen Bundesländern schon, sie war jedoch nie von Dauer. Weitsichtiges Handeln sollte aber allen politisch Verantwortlichen eigen sein, denn – wie schon angeführt - Rechtssicherheit und Rechtsverwirklichung sind eben nicht alleinige Aufgabe der Ressortchefin im Justizbereich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Hinsichtlich der technischen Ausstattung hat das Land Brandenburg mit dem umfangreichen Neubauprogramm eines der modernsten Umfelder zum Vollzug von Freiheitsstrafen in Deutschland. Eine der wesentlichsten Folgen ist hierbei ein hoher Sicherheitsstandard, der Entweichungen aus der Anstalt selbst kaum noch möglich macht. Diesbezügliche Risiken sind mehr und mehr auf notwendige Aufenthalte außerhalb der Anstalt (Vorführungen und Krankenhausbehandlungen) verlagert. Daraus ergibt sich, dass den Vollzugsbediensteten und ihrem Handeln auch bei bester Ausstattung nicht nachrangige, sondern in Hinsicht auf die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung zunehmende Bedeutung zukommt. Die Neubauten und die moderne Technik sind und bleiben verbesserte Rahmenbedingungen zur Vollzugsgestaltung, machen den Bediensteten im Justizvollzug aber nicht überflüssig oder nehmen ihm die Verantwortung für die Vollzugsgestaltung ab.

Auch dürfte das letzte Ereignis in der JVA Cottbus-Dissenchen sehr deutlich gemacht haben, dass mit der hohen Ausbruchssicherheit zunehmende Gefährdungspotentiale innerhalb der Anstalten auftreten und hier dem taktisch-klugen und vorausschauenden Handeln der Bediensteten steigende Bedeutung zukommt. Allein das moderne Arbeitsumfeld und die technisch auf hohem Niveau befindliche Ausstattung können eine übermäßige Absenkung in der Personalausstattung nicht objektiv begründen.

Mit der Reduzierung der Haftplätze auf 2.500 ist jedoch - bedingt durch die damit verbundene Aufwandreduzierung - eine geringere Personalausstattung durchaus möglich. Wichtig für den BSBD Brandenburg ist dabei, dass Sicherheits-, Unterbringungs- und Behandlungsstandards keine Absenkung erfahren. Durch „reine Lust am Kürzen“ entsteht sonst ein „Billigprodukt“ in moderner Verpackung, dessen äußerer Schein sich auflöst, wenn man den Inhalt sieht. Wirksame, im Sinne des Strafvollzugsgesetzes betriebene Behandlung der Gefangenen ist eben nur mit einer aufgabengerechten Personalausstattung zu realisieren. Resozialisierung hat nicht nur ein Sicherheitsaspekt in Hinsicht der Vermeidung neuer Straftaten an Mitbürgern, sie wirkt auch auf Folgekosten, die z.B. durch erneute Strafverfolgung entstehen. Es ist deshalb für mich nicht so recht nachvollziehbar, dass ausschließlich die Relation von Gefangenen zu Bedienstete zur Berechnung der Personalausstattung der Vollzugsanstalten herangezogen werden soll, denn schon in den zu lösenden Aufgaben gibt es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede. Zwar kann es hilfreich sein, sich in den Planungen an solche Verhältniszahlen zu orientieren, es ist jedoch prekär und realitätsfremd, sie zum Dogma zu erklären. Wenig Verständnis kann der BSBD Brandenburg deshalb dafür aufbringen, dass in der Koalitionsvereinbarung unter der Vokabel „Best Practice“ als Vorgabe die Unterbietung der schlechtesten Quote in dieser Hinsicht als politische Zielstellung der Regierungsparteien in Brandenburg enthalten ist.

Ich weiß, Frau Ministerin, dass Sie immer erklärt haben, unter „Best Practice“ verstehen sie eine aufgabenangemessene Personalausstattung. Offenbar sind da Ihre Kolleginnen und Kollegen am Kabinettstisch anderer Auffassung, denn immer wieder ist vom Finanzminister zu hören, dass die Unterbietung der geringsten Quote deshalb „Best Practice“ ist, weil sie den Personalhaushalt schont, damit die Realisierung der Stellenkürzungen in der Landesverwaltung dienlich ist und so ein Haushaltserfordernis sei. Ob damit die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt werden können, spielt für ihn ebenso wenig eine Rolle wie die Qualität der Arbeit, die logischerweise leidet, wenn auf Grund unzureichender Personalausstattung die physischen und psychischen Belastungen von den Bediensteten nicht mehr verkraftet werden können. In diesem Sinne ist die Auslegung von „Best Practice“ reine Demagogie.

Wenn schon eine Orientierung für die Personalausstattung nicht anhand der Aufgaben, sondern an mathematischen Relationen erfolgen soll, kann dies nur am Bundesdurchschnitt erfolgen, denn die Strafvollzugsbediensteten in den Ländern, die eine zu geringe Personalausstattung aufweisen, sehen dies bestimmt nicht als „Best Practice“ an, da sie die daraus resultierenden Arbeitsbedingungen sowie die Abstriche im Vollzugsalltag kennen.

Der BSBD Brandenburg bewertet deshalb die auf Grundlage des Bundesdurchschnitts durch die Abteilung III des MdJ errechnete Personalausstattung als Grenze, die im Sinne einer gesetzeskonformen Aufgabenerfüllung noch vertretbar ist. Gleichzeitig sollten auch die Verfechter eines rigorosen Personalabbaus ohne Rücksicht auf Folgen zur Kenntnis nehmen, dass sich der Strafvollzug einem Stellenabbau nicht verwehrt, wenn die Aufgabenerfüllung nicht grundsätzlich gefährdet ist und sich Belastungen in akzeptablen Grenzen halten. Spitzenleistungen sollte man dann aber auch nicht erwarten.

Werte Gäste, liebe Freunde, Kolleginnen und Kollegen!

Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz Einiges zu der sozialen Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und auch im Strafvollzug sagen. Der Slogan „Leistung muss sich wieder lohnen“ klingt gut, nur was wird denn wirklich praktiziert? Für den öffentlichen Dienst wird doch insbesondere durch die Länder – und auch Brandenburg bildet hier keine Ausnahme – genau Gegenteiliges getan. Die Löhne und Gehälter unserer Beamten, Angestellten und Arbeiter sind ständig begehrliche Objekte der Sachwalter für Finanzen und hier schon als stille Reserve für weitere Sanierungen der Haushalte eingeplant. Mit dem Verweis auf die Unkündbarkeit geht man besonders in der Besoldung der Beamten äußerst rigoros mit ständigen Verschlechterungen um. Auch den Arbeitnehmern in den Landesverwaltungen geht es kaum besser, auch wenn es hier schwieriger ist, Kürzungen vorzunehmen.

Wenn jetzt wieder das Aufleben der Föderalismuskommission ins Gespräch gebracht wird, ist zu befürchten, dass die Länder hinsichtlich des Dienstrechtes noch mehr Kompetenz gegenüber dem Bund einfordern werden und wenn dies erreicht ist, eine Entlohnung nach Kassenlage des jeweiligen Landes erfolgen wird. „Best Practice“ – so wie es die Mehrheit des Kabinetts in Brandenburg versteht - kann dann für Brandenburger Bedienstete auch heißen, unter dem Deckmantel angeblicher Wirtschaftlichkeitsüberlegungen die schlechteste Bezahlung in Deutschland zu erhalten. Wer unter diesen Bedingungen dem Slogan „Leistung muss sich lohnen“ folgen will, dem bleibt nur noch die Alternative, das Land Brandenburg in Richtung wohlhabender Länder zu verlassen. Ob dies dem Wohle der Bürger im Land Brandenburg dienlich ist, kann angezweifelt werden - trotz des Beifalls, der immer dann aufkommt, wenn Maßnahmen zur weiteren Schröpfung des angeblich privilegierten öffentlichen Dienstes verkündet werden. Kann sich bei den so Geschröpften tatsächlich noch Motivation und Engagement im Beruf entwickeln oder folgen sie dann nur noch dem Überlebenstrieb?

Für den Strafvollzug im Land Brandenburg kann ich mit sicherer Gewissheit sagen, dass die überwiegende Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen die ihnen übertragenen Aufgaben sehr ernst nehmen und sich viele auch in der Art mit ihrem Beruf identifizieren, dass sie in ihn mehr als nur den Job zum Broterwerb sehen. Deshalb darf eine kurzsichtige Politik der Haushaltssanierung ohne Rücksicht auf fachspezifische Erfordernisse nicht die Grundlagen für einen sicheren und zugleich wirksamen Behandlungsvollzug in Frage stellen.