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Redekonzept
öffentliche Veranstaltung
Leitthema:
Strafvollzug – Innere Sicherheit contra
Wirtschaftlichkeit?
Legitimieren leere Kassen die Politik, die Standards des Strafvollzuges
aufzuweichen?
Sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
werte Gäste,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die hier anwesenden Delegierten aus allen Justizvollzugsanstalten des Landes
Brandenburg haben sich am Vormittag mit der Situation im Strafvollzug
unseres Landes und natürlich der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen
Situation der Vollzugsbediensten im Land beschäftigt. Daraus sind die in
unserem Positionspapier enthaltenen Punkte als Forderungen an die
Landesregierung in ihrer Gesamtheit – und nicht nur an Sie, Frau Ministerin
– abgeleitet.
Der Strafvollzug ist nun einmal nicht unbedingt ein Lieblingskind der
Politik und findet auch in der Bevölkerung und bei den Medien oft nur dann
Beachtung, wenn „Außergewöhnliches“ meist negativ Geprägtes geschieht. Viel
Verbreitung hat die Auffassung, dass Straftäter weggesperrt gehören und das
möglichst für immer – so einmal ein bundesweit bekannter hochrangiger
Politiker. Dem steht natürlich unser Rechtssystem entgegen, welches eben
nicht nur das Wegsperren - im Sinne der in der Regel befristeten Isolation
von der Gesellschaft – beinhaltet, sondern auch die Vorbereitung auf ein
normgerechtes, straffreies Leben nach Verwirklichung ihrer Strafe. Diese
zwei Aspekte der Strafverwirklichung sind nicht nur bei der Mehrheit der
Bevölkerung weitgehendst unbekannt, auch die meisten Politiker – soweit sie
nicht juristische und vollzugsrechtliche Kenntnisse besitzen – betrachten
den Strafvollzug als ein notwendiges „Übel“, welches nur Kosten verursacht,
die Staatskasse belastet und Mittel für eigentliche „Wohltaten“ beschneidet.
Deshalb wird gerade von diesen Leuten ein Strafvollzug propagiert, der
möglichst billig, trotzdem aber alle Aufgaben abstrichslos erfüllen soll.
Effizienz ist heute nicht nur in der freien Wirtschaft ein Schlagwort,
sondern wird zunehmend auch zur Begründung vieler einschneidender Maßnahmen
in Kernbereichen stattlichen Handelns missbraucht – Kostensenkung und
Personalabbau die Methoden, die dazu dienen sollen. Interessieren
wissenschaftlich begründete, logisch einleuchtende und gesetzlich normierte
Standards tatsächlich noch, wenn die Kassen leer und das zu begünstigende
Objekt unbeliebt sind und dafür auch keine Punkte in der eigenen
Beliebtheitsskala einbringen? Oder gibt es nicht doch Aufgaben, die zum
Kernbereich staatlichen Handelns gehören, weil gerade deswegen vom Bürger
Steuern erhoben werden?
Rechtssicherheit, Rechtsgewährung, Rechtssprechung und Rechtsverwirklichung
sind aus meiner Sicht solch bedeutsame Faktoren in unserem Land, dass sie
von jedem verantwortungsbewussten Politiker – unabhängig von seinem
Spezialgebiet – sehr ernst genommen werden sollten, wenn sie glaubwürdig
bleiben wollen. Wer gegen den Rat der Fachleute spontan und ohne Bedacht auf
mögliche Folgen aus einer Augenblickssituation heraus Kürzungen oder
Reduzierungen durchsetzen will, wer meint, mit Privatisierung staatlicher
Aufgaben – und hier weise ich auf die Formulierung im
Haushaltssicherungsgesetz 2003 „Gewährleistungsstaat“ hin – das
Allheilmittel zur Sanierung der Staatsfinanzen gefunden zu haben, handelt in
unserem Verständnis höchst verantwortungslos und gegen das Interesse der
Bürger und Steuerzahler, dem er eigentlich verpflichtet sein muss.
Deswegen – sehr geehrte Frau Justizministerin – haben sie zwar zweifelsohne
auch eine Verpflichtung in Hinsicht auf den Landeshaushalt, gleichermaßen
haben aber auch der Ministerpräsident, der Finanzminister und alle übrigen
Ressortchefs eine Verpflichtung gegenüber dem Rechtsstaat, der
Rechtsgewährung und Rechtsverwirklichung – zu der auch der Strafvollzug
gehört – und dem können und dürfen sich alle politisch Verantwortlichen
nicht entziehen. Wenn es um die Gewährleistung der gesetzlich vorgegebenen
Standards im Strafvollzug des Landes geht, wenn der Strafvollzug in unserem
Land Gefahr läuft, rechtliche Vorgaben nicht mehr erfüllen zu können, dürfen
Sie, Frau Ministerin, darauf setzen, dass wir massiv und ohne Scheu an die
Verpflichtung aller Kabinettsmitglieder gegenüber dem Rechtsstaat erinnern
werden, denn wir sind nicht an Koalitionsfrieden und Kabinettsdisziplin
gebunden und somit vielleicht etwas freier in unseren öffentlichen
Äußerungen.
Gleichwohl bleiben wir realistisch und ignorieren bestehende Sachverhalte
nicht. Das haben wir bisher unter Beweis gestellt und das werden wir
beibehalten, auch wenn so manche Entwicklung im Brandenburger Strafvollzug,
aber auch im Dienst- und Tarifrecht bei uns nicht gerade Begeisterung
auslösen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, Kolleginnen
und Kollegen!
Der BSBD Brandenburg erkennt hoch an, dass die Landesregierung trotz
sinkender finanzieller Mittel im Landeshaushalt an dem Bau- und
Investitionsprogramm für den Strafvollzug festgehalten und die Neubauten
fortgeführt hat. Mit der Inbetriebnahme der JVA Luckau-Duben sind nunmehr
über 75 % der Haftplätze im Land neu – welches andere Bundesland kann hier
Ähnliches vorweisen? Die permanente Überbelegung der Vollzugsanstalten
gehört seit dem Jahre 2002 im Land Brandenburg der Vergangenheit an.
Dies ist jedoch nicht nur allein auf das stetige Anwachsen der Haftplätze
durch die Neubauten des Bauprogramms zurückzuführen, sondern auch auf eine
Erscheinung, die nicht so recht erklärlich ist, da sie gegen den Bundestrend
und die Entwicklung in allen anderen Bundesländern steht: Eine anfängliche
Stagnation in den Belegungszahlen und seit 2003 sogar ein Absinken der zu
Freiheitsstrafe verurteilten und damit in unseren Vollzugsanstalten
unterzubringenden Straftäter. Daraus ableitbare Vermutungen, im Land
Brandenburg seien die Bürger besonders gesetzestreu oder die
Resozialisierung im Brandenburger Vollzug habe überragende Erfolge erreicht,
scheinen jedoch zu abenteuerlich. Auch das Absinken in der Einwohnerzahl
kann dies allein nicht bewirken, denn darunter leiden auch die anderen
östlichen Bundesländer, ohne dass hier Gleiches, sondern eher Gegenteiliges
feststellbar ist.
Bei weiterem Nachforschen stößt man darauf, dass das Land Brandenburg in der
Verurteilungszahl pro 1000 Einwohner nach Berlin und Bremen mit an der
Spitze und damit auch erheblich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Dies ist
eindeutig ein Zeichen dafür, dass das Kriminalitätsaufkommen im Vergleich zu
anderen Flächenländern sehr hoch ist, zugleich aber auch die Strafaufklärung
und -verfolgung einen hohen Standard hat. Vergleicht man dann wie viel
Gefangene auf diese Verurteilungen kommen, ergibt sich seltsamerweise für
das Land Brandenburg der geringste Wert aller Bundesländer. Offensichtlich
ist das Absinken der Belegungszahlen auf die Rechtssprechung in Brandenburg
zurückzuführen. Aber daraus zu schließen, die Strafrichter im Land wären in
ihrer Spruchpraxis erheblich zu milde, wäre voreilig, da dies für den BSBD
Brandenburg wegen fehlender Angaben definitiv nicht nachweisbar ist. Hier
wäre anzuregen, dass sich der Richterbund Brandenburgs damit mal näher
befassen sollte, denn trotz Akzeptanz richterlicher Unabhängigkeit dürfte
auch dieser Verband ein Interesse daran haben, zu klären, weshalb dieser
Sachverhalt nur in Brandenburg feststellbar ist.
Mit dem Rückgang der Belegungszahlen ist die Prognose des Jahres 2000 zum
künftigen Haftplatzbedarf in Höhe von 2.730 Plätzen von verschiedenen
politischen Kräften in Frage gestellt worden und wurde nach Aufforderung
durch das Kabinett einer Prüfung unterzogen mit dem Ergebnis, dass zumindest
mittelfristig lediglich ein Bedarf an 2.500 Haftplätzen besteht. Die
angefangenen Vollzugsbauten wurden bzw. werden weiter geführt, hinsichtlich
der Planungen für die JVA Spremberg und die JVA Brandenburg a.d.H. ergaben
sich jedoch Änderungen.
Die Aufgabe des geschlossenen Vollzuges in der JVA Spremberg und damit der
Selbständigkeit der Anstalt begeistert uns zwar nicht und nehmen die
Möglichkeit, hinsichtlich einer differenzierten Vollzugsgestaltung variabler
zu sein, angesichts der Belegungsentwicklung im Land sowie auch der
Haushaltslage gibt es aber wohl kaum großen Entscheidungsspielraum. Auch die
Korrektur des künftigen Haftplatzbedarfs von ehemals 2.730 auf nunmehr 2.500
Haftplätzen kann der BSBD Brandenburg auf Grund der Entwicklungen
nachvollziehen. Bestrebungen einiger Politiker, die Augenblickssituation zu
noch weitergehende Reduzierungen auszunutzen, führen jedoch letztlich wieder
zurück auf rechtswidrige Verhältnisse wie sie vor dem Bauprogramm in der
Unterbringung der Gefangenen vorhanden waren, nämlich zu Doppelbelegungen in
Hafträumen und Überschreiten der Unterbringungskapazitäten. Die Modernität
der Hafträume mildert am Umstand der Rechtswidrigkeit nichts.
Eine „Belegungsdelle“ wie sie derzeit in Brandenburg zu verzeichnen ist, gab
es auch in anderen Bundesländern schon, sie war jedoch nie von Dauer.
Weitsichtiges Handeln sollte aber allen politisch Verantwortlichen eigen
sein, denn – wie schon angeführt - Rechtssicherheit und Rechtsverwirklichung
sind eben nicht alleinige Aufgabe der Ressortchefin im Justizbereich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hinsichtlich der technischen Ausstattung hat das Land Brandenburg mit dem
umfangreichen Neubauprogramm eines der modernsten Umfelder zum Vollzug von
Freiheitsstrafen in Deutschland. Eine der wesentlichsten Folgen ist hierbei
ein hoher Sicherheitsstandard, der Entweichungen aus der Anstalt selbst kaum
noch möglich macht. Diesbezügliche Risiken sind mehr und mehr auf notwendige
Aufenthalte außerhalb der Anstalt (Vorführungen und Krankenhausbehandlungen)
verlagert. Daraus ergibt sich, dass den Vollzugsbediensteten und ihrem
Handeln auch bei bester Ausstattung nicht nachrangige, sondern in Hinsicht
auf die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung zunehmende Bedeutung zukommt.
Die Neubauten und die moderne Technik sind und bleiben verbesserte
Rahmenbedingungen zur Vollzugsgestaltung, machen den Bediensteten im
Justizvollzug aber nicht überflüssig oder nehmen ihm die Verantwortung für
die Vollzugsgestaltung ab.
Auch dürfte das letzte Ereignis in der JVA Cottbus-Dissenchen sehr deutlich
gemacht haben, dass mit der hohen Ausbruchssicherheit zunehmende
Gefährdungspotentiale innerhalb der Anstalten auftreten und hier dem
taktisch-klugen und vorausschauenden Handeln der Bediensteten steigende
Bedeutung zukommt. Allein das moderne Arbeitsumfeld und die technisch auf
hohem Niveau befindliche Ausstattung können eine übermäßige Absenkung in der
Personalausstattung nicht objektiv begründen.
Mit der Reduzierung der Haftplätze auf 2.500 ist jedoch - bedingt durch die
damit verbundene Aufwandreduzierung - eine geringere Personalausstattung
durchaus möglich. Wichtig für den BSBD Brandenburg ist dabei, dass
Sicherheits-, Unterbringungs- und Behandlungsstandards keine Absenkung
erfahren. Durch „reine Lust am Kürzen“ entsteht sonst ein „Billigprodukt“ in
moderner Verpackung, dessen äußerer Schein sich auflöst, wenn man den Inhalt
sieht. Wirksame, im Sinne des Strafvollzugsgesetzes betriebene Behandlung
der Gefangenen ist eben nur mit einer aufgabengerechten Personalausstattung
zu realisieren. Resozialisierung hat nicht nur ein Sicherheitsaspekt in
Hinsicht der Vermeidung neuer Straftaten an Mitbürgern, sie wirkt auch auf
Folgekosten, die z.B. durch erneute Strafverfolgung entstehen. Es ist
deshalb für mich nicht so recht nachvollziehbar, dass ausschließlich die
Relation von Gefangenen zu Bedienstete zur Berechnung der
Personalausstattung der Vollzugsanstalten herangezogen werden soll, denn
schon in den zu lösenden Aufgaben gibt es zwischen den Bundesländern
erhebliche Unterschiede. Zwar kann es hilfreich sein, sich in den Planungen
an solche Verhältniszahlen zu orientieren, es ist jedoch prekär und
realitätsfremd, sie zum Dogma zu erklären. Wenig Verständnis kann der BSBD
Brandenburg deshalb dafür aufbringen, dass in der Koalitionsvereinbarung
unter der Vokabel „Best Practice“ als Vorgabe die Unterbietung der
schlechtesten Quote in dieser Hinsicht als politische Zielstellung der
Regierungsparteien in Brandenburg enthalten ist.
Ich weiß, Frau Ministerin, dass Sie immer erklärt haben, unter „Best
Practice“ verstehen sie eine aufgabenangemessene Personalausstattung.
Offenbar sind da Ihre Kolleginnen und Kollegen am Kabinettstisch anderer
Auffassung, denn immer wieder ist vom Finanzminister zu hören, dass die
Unterbietung der geringsten Quote deshalb „Best Practice“ ist, weil sie den
Personalhaushalt schont, damit die Realisierung der Stellenkürzungen in der
Landesverwaltung dienlich ist und so ein Haushaltserfordernis sei. Ob damit
die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt werden können, spielt für ihn
ebenso wenig eine Rolle wie die Qualität der Arbeit, die logischerweise
leidet, wenn auf Grund unzureichender Personalausstattung die physischen und
psychischen Belastungen von den Bediensteten nicht mehr verkraftet werden
können. In diesem Sinne ist die Auslegung von „Best Practice“ reine
Demagogie.
Wenn schon eine Orientierung für die Personalausstattung nicht anhand der
Aufgaben, sondern an mathematischen Relationen erfolgen soll, kann dies nur
am Bundesdurchschnitt erfolgen, denn die Strafvollzugsbediensteten in den
Ländern, die eine zu geringe Personalausstattung aufweisen, sehen dies
bestimmt nicht als „Best Practice“ an, da sie die daraus resultierenden
Arbeitsbedingungen sowie die Abstriche im Vollzugsalltag kennen.
Der BSBD Brandenburg bewertet deshalb die auf Grundlage des
Bundesdurchschnitts durch die Abteilung III des MdJ errechnete
Personalausstattung als Grenze, die im Sinne einer gesetzeskonformen
Aufgabenerfüllung noch vertretbar ist. Gleichzeitig sollten auch die
Verfechter eines rigorosen Personalabbaus ohne Rücksicht auf Folgen zur
Kenntnis nehmen, dass sich der Strafvollzug einem Stellenabbau nicht
verwehrt, wenn die Aufgabenerfüllung nicht grundsätzlich gefährdet ist und
sich Belastungen in akzeptablen Grenzen halten. Spitzenleistungen sollte man
dann aber auch nicht erwarten.
Werte Gäste, liebe Freunde, Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz Einiges zu der sozialen Situation der
Beschäftigten im öffentlichen Dienst und auch im Strafvollzug sagen. Der
Slogan „Leistung muss sich wieder lohnen“ klingt gut, nur was wird denn
wirklich praktiziert? Für den öffentlichen Dienst wird doch insbesondere
durch die Länder – und auch Brandenburg bildet hier keine Ausnahme – genau
Gegenteiliges getan. Die Löhne und Gehälter unserer Beamten, Angestellten
und Arbeiter sind ständig begehrliche Objekte der Sachwalter für Finanzen
und hier schon als stille Reserve für weitere Sanierungen der Haushalte
eingeplant. Mit dem Verweis auf die Unkündbarkeit geht man besonders in der
Besoldung der Beamten äußerst rigoros mit ständigen Verschlechterungen um.
Auch den Arbeitnehmern in den Landesverwaltungen geht es kaum besser, auch
wenn es hier schwieriger ist, Kürzungen vorzunehmen.
Wenn jetzt wieder das Aufleben der Föderalismuskommission ins Gespräch
gebracht wird, ist zu befürchten, dass die Länder hinsichtlich des
Dienstrechtes noch mehr Kompetenz gegenüber dem Bund einfordern werden und
wenn dies erreicht ist, eine Entlohnung nach Kassenlage des jeweiligen
Landes erfolgen wird. „Best Practice“ – so wie es die Mehrheit des Kabinetts
in Brandenburg versteht - kann dann für Brandenburger Bedienstete auch
heißen, unter dem Deckmantel angeblicher Wirtschaftlichkeitsüberlegungen die
schlechteste Bezahlung in Deutschland zu erhalten. Wer unter diesen
Bedingungen dem Slogan „Leistung muss sich lohnen“ folgen will, dem bleibt
nur noch die Alternative, das Land Brandenburg in Richtung wohlhabender
Länder zu verlassen. Ob dies dem Wohle der Bürger im Land Brandenburg
dienlich ist, kann angezweifelt werden - trotz des Beifalls, der immer dann
aufkommt, wenn Maßnahmen zur weiteren Schröpfung des angeblich
privilegierten öffentlichen Dienstes verkündet werden. Kann sich bei den so
Geschröpften tatsächlich noch Motivation und Engagement im Beruf entwickeln
oder folgen sie dann nur noch dem Überlebenstrieb?
Für den Strafvollzug im Land Brandenburg kann ich mit sicherer Gewissheit
sagen, dass die überwiegende Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen die
ihnen übertragenen Aufgaben sehr ernst nehmen und sich viele auch in der Art
mit ihrem Beruf identifizieren, dass sie in ihn mehr als nur den Job zum
Broterwerb sehen. Deshalb darf eine kurzsichtige Politik der
Haushaltssanierung ohne Rücksicht auf fachspezifische Erfordernisse nicht
die Grundlagen für einen sicheren und zugleich wirksamen Behandlungsvollzug
in Frage stellen.
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