|
Referate zur „höheren Mathematik“
oder
wie uns die Begriffe
Verwaltungsmodernisierung, Überhangproblematik, Personalabbau und
Stellenkorridor erklärt wurden
Gedanken zur Personalpolitik von Dörthe Hilbig,
stellvertretende Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg
Am 11.09.2008 hatte ich das große Glück an einer von
fünf regionalen Führungskräftekonferenzen teilzunehmen um mich selber davon
zu überzeugen, wie es dazu kommen kann, dass Zielzahlen geboren werden.
 |
|
Rainer
Speer
(SPD) |
als Finanzminister des Landes Brandenburg lud ein, um mit
Führungskräften der Landesverwaltung sowie mit Interessenvertretungen über
die notwendigen Veränderungsprozesse zu sprechen. Weitere Referenten waren
Volker-Gerd Westphal (Leiter der Stabstelle für
Verwaltungsmodernisierung und Personalmanagement - SVP), Dr. Robert von
Steinau-Steinbrück (Rechtsanwalt; Fachanwalt für Arbeitsrecht) und
Steffi Kirchner (Referentin in der SVP). Vorab möchte ich anmerken, dass
es sich hier nicht allein um den Geschäftsbereich Justiz dreht, sondern alle
Ressorts der Landesverwaltung betroffen sind.
Zur Einstimmung noch ein paar Zahlen und kurze Definitionen,
denn es geht ja wieder um Mathematik.
Definitionen:
1.
Haushaltsaufstellung = Personalbedarfsplanung
2.
Verwaltungsmodernisierung = Personalabbau/Stellenabbau
3.
Personalabbau = Einsparungen im Haushalt
4.
Aktueller Personalbestand – Zielzahl 2012 = a)
negativ keine Überhangproblematik = (Nachbesetzungsbedarfe)
b)
positiv Überhangproblematik = (Wohin mit dem Personal?)
Zahlen:
Mit der Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung soll ein
weiterer Stellenabbau von noch mehr als 14.000 Mitarbeitern
realisiert werden. Derzeit verfügt die Landesverwaltung noch über 54.500
Stellen. Da bedeutet, dass es 2020 voraussichtlich nur noch 40.000 Stellen
im Landesdienst geben soll. Bereits laut Pressemitteilung vom 14. Juni 2007
ist diese Zielzahl von Landesbediensteten bekannt und Speer geht davon aus,
dass es machbar sei, denn …“Das ist die derzeit geübte Praxis in anderen
Bundesländern“.
Im Jahr 2012 liegt der geplante Personalbedarf bei 47.800 und
die aktualisierte Zielzahl zum 31.12.2010 lautet 49.911.
Nun kommen wieder die Berücksichtigung von Altersabgängen und
eine übliche Fluktuation (1%) ins Spiel, wobei sich zur Zielzahl im Jahr
2012 ein „rechnerischer Überhang“ von rund 600 Stellen bei den
Landesbediensteten ergibt.
Dabei gab Speer aber zu bedenken, dass sich hinter diesem
rechnerischen Überhang ein deutlich größeres strukturelles Problem verberge.
…„Nicht jeder kann für alles eingesetzt werden. Die Einsparungen müssen
aufgabenbezogen und nicht nach dem Rasenmäher-Prinzip erfolgen.“
Volker-Gerd Westphal als Leiter der SVP führte in seinem
Referat dazu aus, dass es in der Gesamtheit betrachtet zu keiner
Überhangproblematik kommen würde, wenn keine neuen Mitarbeiter eingestellt
würden. Dies ist wiederum utopisch, da bereits jetzt bekannt ist, dass bei
der Polizei voraussichtlich 615 Anwärter in den Jahren 2009, 2010 und 2011
übernommen werden.
An dieser Stelle möchte ich mit großer Freude bemerken, dass
unsere Botschaft bezüglich der Unterschreitung der Zielzahl im Jahr 2012
beim Allgemeinen Vollzugsdienst erhört wurde.
Steffi Kirchner gab am Ende ihres Referates bekannt, welche
Ministerien Bedarf an Personal angemeldet haben. Darunter auch das
Ministerium der Justiz bezüglich des Personals im Allgemeinen
Vollzugsdienst.
Wie ich den Ausführungen von Rainer Speer und Volker-Gerd
Westphal entnehmen konnte, hat die Landesregierung im Juli beschlossen, dass
alle Geschäftsbereiche Einstellungskorridore erhalten, jedoch mit der
Maßgabe, dass vor einer externen Nachbesetzung immer interne Ausschreibungen
erfolgen müssen. Leider konnte in den Referaten nicht dazu Stellung bezogen
werden, in welchem Umfang der Justizvollzug von den Einstellungskorridoren
profitieren wird, denn nicht das Finanzministerium, sondern immer das
betroffene Ministerium entscheidet. Diese Informationen wird der BSBD
Brandenburg noch vom MdJ einfordern.
Für mich wurde bei dieser regionalen Führungskräftekonferenz
ganz deutlich, dass ein aktives Personalmanagement in der gesamten
Landesverwaltung gebraucht wird. Verantwortung für ein vorausschauendes und
ressortübergreifendes Personalmanagement muss von den Führungskräften
stärker als bisher wahrgenommen werden.
Sollte es zu weiteren Einsparforderungen seitens des MdF
kommen, werden sich hoffentlich die Führungskräfte unserer Justiz daran
erinnern, dass Westphal sagte: „Nicht das Finanzministerium ist
verpflichtet, nachzuweisen, wo weitere Einsparungen möglich sind, sondern
die Ressorts sind – nach der Haushaltslogik – verpflichtet, zu begründen,
warum der vorhandene Personalbedarf nicht reduziert werden kann.“.
Mir fällt an dieser Stelle das StVollzG ein, in welchem ein
Behandlungsvollzug zur Resozialisierung von Strafgefangenen gefordert wird
und genau dazu benötigen wir ausreichendes und qualifiziertes
Fachpersonal. Dieses an der Basis arbeitende Fachpersonal muss auch 2012
zahlenmäßig in der Lage sein, das vom Gesetzgeber geforderte Vollzugsziel
unter Beachtung aller Sicherheitsaspekte umzusetzen. |