Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

Referate zur „höheren Mathematik“ oder wie uns die Begriffe Verwaltungsmodernisierung, Überhangproblematik, Personalabbau und Stellenkorridor erklärt wurden

 Gedanken zur Personalpolitik von Dörthe Hilbig, stellvertretende Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg

 

 

Am 11.09.2008 hatte ich das große Glück an einer von fünf regionalen Führungskräftekonferenzen teilzunehmen um mich selber davon zu überzeugen, wie es dazu kommen kann, dass Zielzahlen geboren werden.

 

Rainer Speer (SPD)

 

als Finanzminister des Landes Brandenburg lud ein, um mit Führungskräften der Landesverwaltung sowie mit Interessenvertretungen über die notwendigen Veränderungsprozesse zu sprechen. Weitere Referenten waren Volker-Gerd Westphal (Leiter der Stabstelle für Verwaltungsmodernisierung und Personalmanagement - SVP), Dr. Robert von Steinau-Steinbrück (Rechtsanwalt; Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Steffi Kirchner (Referentin in der SVP). Vorab möchte ich anmerken, dass es sich hier nicht allein um den Geschäftsbereich Justiz dreht, sondern alle Ressorts der Landesverwaltung betroffen sind.

 

Zur Einstimmung noch ein paar Zahlen und kurze Definitionen, denn es geht ja wieder um Mathematik.

 

Definitionen:

 

1.      Haushaltsaufstellung = Personalbedarfsplanung

2.      Verwaltungsmodernisierung = Personalabbau/Stellenabbau

3.      Personalabbau = Einsparungen im Haushalt

4.      Aktueller Personalbestand Zielzahl 2012 = a)   negativ  keine Überhangproblematik = (Nachbesetzungsbedarfe)

                                                                 b)   positiv  Überhangproblematik = (Wohin mit dem Personal?)

 

 

Zahlen:

 

Mit der Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung soll ein weiterer Stellenabbau von noch mehr als 14.000 Mitarbeitern realisiert werden. Derzeit verfügt die Landesverwaltung noch über 54.500 Stellen. Da bedeutet, dass es 2020 voraussichtlich nur noch 40.000 Stellen im Landesdienst geben soll. Bereits laut Pressemitteilung vom 14. Juni 2007 ist diese Zielzahl von Landesbediensteten bekannt und Speer geht davon aus, dass es machbar sei, denn …“Das ist die derzeit geübte Praxis in anderen Bundesländern“.

 

Im Jahr 2012 liegt der geplante Personalbedarf bei 47.800 und die aktualisierte Zielzahl zum 31.12.2010 lautet 49.911.

 

Nun kommen wieder die Berücksichtigung von Altersabgängen und eine übliche Fluktuation (1%) ins Spiel, wobei sich zur Zielzahl im Jahr 2012 ein „rechnerischer Überhang“ von rund 600 Stellen bei den Landesbediensteten ergibt.

 

Dabei gab Speer aber zu bedenken, dass sich hinter diesem rechnerischen Überhang ein deutlich größeres strukturelles Problem verberge. …„Nicht jeder kann für alles eingesetzt werden. Die Einsparungen müssen aufgabenbezogen und nicht nach dem Rasenmäher-Prinzip erfolgen.“

 

Volker-Gerd Westphal als Leiter der SVP führte in seinem Referat dazu aus, dass es in der Gesamtheit betrachtet zu keiner Überhangproblematik kommen würde, wenn keine neuen Mitarbeiter eingestellt würden. Dies ist wiederum utopisch, da bereits jetzt bekannt ist, dass bei der Polizei voraussichtlich 615 Anwärter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 übernommen werden.

 

An dieser Stelle möchte ich mit großer Freude bemerken, dass unsere Botschaft bezüglich der Unterschreitung der Zielzahl im Jahr 2012 beim Allgemeinen Vollzugsdienst erhört wurde.

 

Steffi Kirchner gab am Ende ihres Referates bekannt, welche Ministerien Bedarf an Personal angemeldet haben. Darunter auch das Ministerium der Justiz bezüglich des Personals im  Allgemeinen Vollzugsdienst.

 

Wie ich den Ausführungen von Rainer Speer und Volker-Gerd Westphal entnehmen konnte, hat die Landesregierung im Juli beschlossen, dass alle Geschäftsbereiche Einstellungskorridore erhalten, jedoch mit der Maßgabe, dass vor einer externen Nachbesetzung immer interne Ausschreibungen erfolgen müssen. Leider konnte in den Referaten nicht dazu Stellung bezogen werden, in welchem Umfang der Justizvollzug von den Einstellungskorridoren profitieren wird, denn nicht das Finanzministerium, sondern immer das betroffene Ministerium entscheidet. Diese Informationen wird der BSBD Brandenburg noch vom MdJ einfordern.

 

Für mich wurde bei dieser regionalen Führungskräftekonferenz ganz deutlich, dass ein aktives Personalmanagement in der gesamten Landesverwaltung gebraucht wird. Verantwortung für ein vorausschauendes und ressortübergreifendes Personalmanagement muss von den Führungskräften stärker als bisher wahrgenommen werden.

 

Sollte es zu weiteren Einsparforderungen seitens des MdF kommen, werden sich hoffentlich die Führungskräfte unserer Justiz daran erinnern, dass Westphal sagte: „Nicht das Finanzministerium ist verpflichtet, nachzuweisen, wo weitere Einsparungen möglich sind, sondern die Ressorts sind – nach der Haushaltslogik – verpflichtet, zu begründen, warum der vorhandene Personalbedarf nicht reduziert werden kann.“.

 

Mir fällt an dieser Stelle das StVollzG ein, in welchem ein Behandlungsvollzug zur Resozialisierung von Strafgefangenen gefordert wird und genau dazu benötigen wir ausreichendes und qualifiziertes Fachpersonal. Dieses an der Basis arbeitende Fachpersonal muss auch 2012 zahlenmäßig in der Lage sein, das vom Gesetzgeber geforderte Vollzugsziel unter Beachtung aller Sicherheitsaspekte umzusetzen.