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AG Justiz

Deutsche Justiz-Gewerkschaft

Bund der Strafvollzugsbediensteten

Deutschlands

 

Die Verantwortlichen der ver.di-Fachgruppe Justiz disqualifizieren sich selbst

 

Gegen Ende des Jahres 2006 entdeckte die Gewerkschaft ver.di, dass die Beschäftigten in den Service-Einheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg durch den Wegfall des Bewährungsaufstieges mit dem neuen TV-L künftig schlechter gestellt werden als bisher. Zugleich wurde beklagt, dass in anderen Ländern eine bessere Eingruppierung trotz gleicher Tätigkeit vorgenommen sei. Im März 2007 kam man dann zu der Feststellung, dass die Eingruppierung in den Service-Einheiten zumindest in den meisten Fällen fehlerhaft ist und es wurde allen Beschäftigten angeraten, einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung zu stellen.

 

Verwundern muss es jedoch, dass zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Grundlagen dafür (2001 bis Mitte 2002) – also in der Phase  der Umsetzung des Tarifvertrages zur Eingruppierung von Angestellten in Service-Einheiten im Land Brandenburg – und in den folgenden vier Jahren seitens ver.di keine Zweifel an der Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierungen vorgetragen wurden.

 

Fakt ist, dass die AG Justiz und insbesondere die Mitglieder der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Brandenburgs damals sowohl als Gewerkschaft als auch im Hauptpersonalrat über einen Zeitraum von fast 9 Monaten um eine möglichst gute Eingruppierung gerungen, sich also aktiv (und nicht nur verbal) für die Belange der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt haben. Seltsamerweise waren in dieser Gestaltungsphase von der Gewerkschaft ver.di nur wenig Aktivitäten festzustellen. Allerdings – das ist fairerweise festzuhalten – haben ihre Vertreter im Hauptpersonalrat in dieser Angelegenheit aktiv mitgewirkt.

 

Unstrittig ist es das Recht jedes Angestellten, die Richtigkeit seiner Eingruppierung zu jedem Zeitpunkt (also durchaus auch mehr als vier Jahre nach der Neueingruppierung) überprüfen zu lassen. Ob Ansprüche mit dem formalen Verweis auf Eingruppierung in anderen Ländern aber erfolgreich begründet werden können, ist zumindest nach der bisherigen Rechtssprechung sehr fraglich (so z.B. LAG Rheinland-Pfalz v. 01.06.2006 AZ: 6 Sa 1038/05).

 

Eindeutig ist es nach dem Personalvertretungsrecht, dass Personalräte gleich welcher Art keine rechtliche Handhabe haben, den Sachverhalt als Beteiligungsverfahren aufzugreifen.

 

Die AG Justiz bewertet deshalb die Angriffe der Verantwortlichen der ver.di-Fach-gruppe Justiz gegen den Hauptpersonalrat in der Maiausgabe ihres Infoblattes als Diskreditierung eines Organs der Mitarbeitervertretung, welches sich klar an die rechtlichen Regelungen hält. Mit wahrheitswidrigen Unterstellungen und daraus abgeleiteten herabwürdigenden Wertungen wird versucht, die Mitglieder dieses Gremiums in Verruf zu bringen. Der Sache selbst – Überprüfung der Eingruppierung – ist es nicht dienlich und auch die Betroffenen haben von dieser Diskreditierung keine Vorteile. Was wirklich dahinter steckt, kann sich jeder selbst zusammenreimen.

 

Für die AG Justiz haben sich die dafür Verantwortlichen selbst disqualifiziert, denn:

  • Wer jetzt schon einen Schuldigen für ein eventuelles Scheitern der Aktion sucht, kann nicht wirklich von der Richtigkeit seiner Feststellungen zur Eingruppierung überzeugt sein.

  • Wer so eine Gegnerschaft dokumentiert, kann nicht ernsthaft an ein Bündnis aller Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Beamten gegen unrealistische und unakzeptable Vorhaben der Landesregierung in dienstrechtlicher und tariflicher Hinsicht interessiert sein.

DJG Brandenburg  

 

   BSBD Brandenburg