Die Verantwortlichen der ver.di-Fachgruppe Justiz disqualifizieren sich
selbst
Gegen Ende des Jahres
2006 entdeckte die Gewerkschaft ver.di, dass die Beschäftigten in den
Service-Einheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes
Brandenburg durch den Wegfall des Bewährungsaufstieges mit dem neuen TV-L
künftig schlechter gestellt werden als bisher. Zugleich wurde beklagt, dass
in anderen Ländern eine bessere Eingruppierung trotz gleicher Tätigkeit
vorgenommen sei. Im März 2007 kam man dann zu der Feststellung, dass die
Eingruppierung in den Service-Einheiten zumindest in den meisten Fällen
fehlerhaft ist und es wurde allen Beschäftigten angeraten, einen Antrag auf
Überprüfung ihrer Eingruppierung zu stellen.
Verwundern muss es
jedoch, dass zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Grundlagen dafür (2001
bis Mitte 2002) – also in der Phase der Umsetzung des Tarifvertrages zur
Eingruppierung von Angestellten in Service-Einheiten im Land Brandenburg –
und in den folgenden vier Jahren seitens ver.di keine Zweifel an der
Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierungen vorgetragen wurden.
Fakt ist, dass die
AG Justiz und insbesondere die Mitglieder der Deutschen
Justiz-Gewerkschaft Brandenburgs damals sowohl als Gewerkschaft als auch im
Hauptpersonalrat über einen Zeitraum von fast 9 Monaten um eine möglichst
gute Eingruppierung gerungen, sich also aktiv (und nicht nur verbal) für die
Belange der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt haben.
Seltsamerweise waren in dieser Gestaltungsphase von der Gewerkschaft ver.di
nur wenig Aktivitäten festzustellen. Allerdings – das ist fairerweise
festzuhalten – haben ihre Vertreter im Hauptpersonalrat in dieser
Angelegenheit aktiv mitgewirkt.
Unstrittig ist es das
Recht jedes Angestellten, die Richtigkeit seiner Eingruppierung zu jedem
Zeitpunkt (also durchaus auch mehr als vier Jahre nach der
Neueingruppierung) überprüfen zu lassen. Ob Ansprüche mit dem formalen
Verweis auf Eingruppierung in anderen Ländern aber erfolgreich begründet
werden können, ist zumindest nach der bisherigen Rechtssprechung sehr
fraglich (so z.B. LAG Rheinland-Pfalz v. 01.06.2006 AZ: 6 Sa 1038/05).
Eindeutig ist es nach
dem Personalvertretungsrecht, dass Personalräte gleich welcher Art keine
rechtliche Handhabe haben, den Sachverhalt als Beteiligungsverfahren
aufzugreifen.
Die AG Justiz
bewertet deshalb die Angriffe der Verantwortlichen der ver.di-Fach-gruppe
Justiz gegen den Hauptpersonalrat in der Maiausgabe ihres Infoblattes als
Diskreditierung eines Organs der Mitarbeitervertretung, welches sich
klar an die rechtlichen Regelungen hält. Mit wahrheitswidrigen
Unterstellungen und daraus abgeleiteten herabwürdigenden Wertungen
wird versucht, die Mitglieder dieses Gremiums in Verruf zu bringen. Der
Sache selbst – Überprüfung der Eingruppierung – ist es nicht dienlich und
auch die Betroffenen haben von dieser Diskreditierung keine Vorteile. Was
wirklich dahinter steckt, kann sich jeder selbst zusammenreimen.
Für die AG Justiz
haben sich die dafür Verantwortlichen selbst disqualifiziert, denn:
Wer jetzt schon
einen Schuldigen für ein eventuelles Scheitern der Aktion sucht, kann
nicht wirklich von der Richtigkeit seiner Feststellungen zur
Eingruppierung überzeugt sein.
Wer so eine
Gegnerschaft dokumentiert, kann nicht ernsthaft an ein Bündnis
aller Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Beamten gegen
unrealistische und unakzeptable Vorhaben der Landesregierung in
dienstrechtlicher und tariflicher Hinsicht interessiert sein.