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Ständige willkürliche Stellenreduzierungen gefährden einen wirksamen Behandlungsvollzug

 

Seit den Landtagswahlen 2004 ist in der Koalitionsvereinbarung bezüglich des Strafvollzuges festgeschrieben, dass man in Sachen Personalausstattung eine erhebliche Reduzierung der Stellenzahl anstrebt. Damit dies auch einen positiven Anstrich bekommt hat man dies mit „Best Practice“ umschrieben. Schon auf dem Gewerkschaftstag im Herbst 2005 hat der BSBD Brandenburg deutlich gemacht, was tatsächlich das Ziel hierbei ist: Die schlechteste Personalausstattung aller Bundesländer zu erreichen. Nicht aus den zu lösenden Aufgaben soll die erforderliche Stellenzahl abgeleitet werden, sondern aus der schlechtesten Relation zwischen Gefangene und Bedienstete.

 

 

Auf ernsthaften Widerstand stieß man im Justizministerium nicht, da angeblich den ständigen Verweisen aus dem Finanzministerium insbesondere auf Bayern und Baden-Württemberg nichts entgegenzuhalten sei. Das bis dahin bestehende Vollzugskonzept - unter Ex-Justizminister Prof. Dr. Kurt Schelter anhand realistischer Analysen erstellt - wurde überarbeitet. Die angestrebte Zahl der Haftplätze wurde auf 2.365 reduziert, zwar noch mit einer Option auf weitere 95 Plätze in Duben, aber schon damals gab es kaum jemanden, der so recht auf das „Ziehen der Option“ glaubte. Die Stagnation in den Gefangenenzahlen (durchschnittliche Belegung in 2006: 2.130 Gefangenen) ist jedoch ein Fakt, der diese Planungen stützt, zumal auch derzeit der Trend fortbesteht.

 

Daraus resultierend war eine erhebliche Kürzung in der Stellenausstattung logisch, da ja Aufgabenerfüllung in den Berechnungen keine Beachtung findet. 1.175 Stellen war nun die Zahl, die als Ziel für die Stellenreduzierung vorgegeben wurde, wobei hier noch die Stellen eingeschlossen sind, die als Finanzierung der freien Träger zur Gestaltung der alternativen Lockerungsform dienen sollen.

 

Schon mit dieser reduzierten Personalausstattung war vorgegeben, dass dem hehren Ziel eines wirksamen Behandlungsvollzuges kaum noch entsprochen werden kann. Trotz gegenteiligen Beteuerungen verabschiedet man sich schleichend von dieser Vollzugsgestaltung, da letztlich der Strafvollzug von der Mehrheit der Bevölkerung nur daran gemessen wird, wie sicher sie vor den Straftätern sind. Dies zeigt nicht zuletzt auch die derzeitige Diskussion über die Nichtrückkehr eines schon längere Zeit im offenen Vollzug befindlichen Gefangenen, der sich seit 20 Jahre in Haft befindet und über mehr als 150 nicht begleitete Ausgänge problemlos absolvierte.

 

 

Leider ist den Menschen schlecht vermittelbar, dass die intensive Vorbereitung auf ein straffreies Leben durch die unterschiedlichsten Behandlungsmaßnahmen eminente Bedeutung für die künftige Sicherheit vor Straftaten und Straftätern hat. Und es dringt auch nicht in das öffentliche Bewusstsein, wenn diese Behandlungen im Strafvollzug den angestrebten Erfolg bei ehemaligen Straftätern haben, denn medienwirksam ist nur, wenn sich Erfolge nicht einstellen und es zu neuen und schweren Gesetzesverletzungen durch ehemalige Gefangene kommt.

 

Insofern sind sich die Fachexperten einig, dass es zum Behandlungsvollzug im Interesse der Allgemeinheit keine Alternative geben kann und darf. Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gestaltung der Jugendstrafe hat im weitesten Sinne auch Bedeutung für den Erwachsenenvollzug, denn der beste Schutz vor Straftaten ist nun einmal die Vorbeugung durch geeignete Maßnahmen schon im Vorfeld.

 

Wenn man aber die Schwerpunkte der Landespolitik in Brandenburg betrachtet, ist in dieser Hinsicht wenig Verständnis zu erkennen. Unstrittig ist ein sorgsamer und sparsamer Umgang mit den Steuermitteln von erheblicher Bedeutung. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die zwingend dem Staat zugeordneten Aufgaben wegen zu geringer finanzieller und personeller Ausstattung nicht mehr erfüllt werden können. Dies gilt nicht nur für den Strafvollzug, sondern auch für alle anderen Bereichte der staatlichen Eingriffsverwaltung.

 

Trotzdem wird die Fortsetzung des willkürlichen Stellenabbaus unter Federführung des Finanzministers und der Billigung des Kabinetts und der Koalitionsparteien stetig weitergetrieben. Als dann jedoch für den Abbau über das Jahr 2010 völlig irreale Zielvorgaben „erfunden“ wurden, die selbst für den Laien erkennbar zur Handlungsunfähigkeit der Landesverwaltung führen würden, schien auch einigen Kabinettsmitgliedern der Bogen überspannt.

 

Für den gesamten Bereich der Justiz ergaben sich danach 1.531 Stellenstreichungen bis 2012 (in Bezug auf 2005 eine Kürzung um 26,6 Prozent). Der Anteil des Justizvollzug sollte 486 Stellen (34,7 Prozent zu 2005 also mehr als jede dritte Stelle) betragen. Das mit dann noch 874 Stellen selbst ein reiner Verwahrvollzug kaum noch zu realisieren wäre, schien den Autoren dieser Vorgaben völlig uninteressant. Das in Vorbereitung befindliche neue Jugendstrafvollzugsgesetz hätte man gleich wegen Unrealisierbarkeit einstampfen können und ein landesspezifisches Strafvollzugsgesetz gar nicht erst entwerfen brauchen.

 

Dieses wahnwitzige Vorhaben bewirkte offensichtlich bei einigen Kabinettsmitgliedern die Erkenntnis, dass ein handlungsunfähiger Staat wohl nicht im Interesse der Bürger des Landes Brandenburg liegen kann und damit nicht dem ihnen erteilten Mandat entspräche. Mitte Mai ist nach erneuter Beratung von solchen unrealistischen Kürzungsorgien Abstand genommen worden. Nichts desto Trotz hält man aber an einem - wenn auch nicht mehr so drastischem - Stellenabbau fest. Nach Informationen durch die Justizministerin soll der Abbau im Strafvollzug nunmehr auf etwas mehr als 1.100 Stellen bis 2012 erfolgen. Gleichzeitig wird aber nach wie vor ein Einstellungskorridor für junge Kräfte abgelehnt. Die Vergreisung der Belegschaft ist also vorprogrammiert. Auch hier wird die Landesregierung immer unglaubwürdiger, wenn sie die Abwanderung junger Menschen aus Brandenburg beklagt, selbst aber sich einer Perspektive für diese Menschen im öffentlichen Dienst, der sie dringender denn je benötigt, verweigert.

Für den BSBD Brandenburg ist jede Stellenreduzierung, die mit rein mathematischen Relationen begründet wird und tatsächliches Aufgabenerfordernis ignoriert unverantwortlich. Strafvollzug im Sinne der Vorbeugung vor erneuter Straffälligkeit ist so nicht realisierbar. Und eines dürfte wohl auch unumstritten sein: Wenn man nicht oder zu wenig in die Vorbeugung investiert, muss man mit erheblich größeren Auswirkungen sowohl auf die Sicherheit, aber auch in Hinsicht höherer Nachfolgekosten für Strafverfolgung, -aufklärung und -ahndung leben.