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Ständige willkürliche
Stellenreduzierungen gefährden einen wirksamen Behandlungsvollzug
Seit den Landtagswahlen 2004
ist in der Koalitionsvereinbarung bezüglich des Strafvollzuges
festgeschrieben, dass man in Sachen Personalausstattung eine erhebliche
Reduzierung der Stellenzahl anstrebt. Damit dies auch einen positiven
Anstrich bekommt hat man dies mit „Best Practice“ umschrieben. Schon
auf dem Gewerkschaftstag im Herbst 2005 hat der BSBD Brandenburg deutlich
gemacht, was tatsächlich das Ziel hierbei ist: Die schlechteste
Personalausstattung aller Bundesländer zu erreichen. Nicht aus den zu
lösenden Aufgaben soll die erforderliche Stellenzahl abgeleitet werden,
sondern aus der schlechtesten Relation zwischen Gefangene und Bedienstete.
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Auf ernsthaften Widerstand
stieß man im Justizministerium nicht, da angeblich den ständigen Verweisen
aus dem Finanzministerium insbesondere auf Bayern und Baden-Württemberg
nichts entgegenzuhalten sei. Das bis dahin bestehende Vollzugskonzept -
unter Ex-Justizminister Prof. Dr. Kurt Schelter anhand realistischer
Analysen erstellt - wurde überarbeitet. Die angestrebte Zahl der Haftplätze
wurde auf 2.365 reduziert, zwar noch mit einer Option auf weitere 95
Plätze in Duben, aber schon damals gab es kaum jemanden, der so recht auf
das „Ziehen der Option“ glaubte. Die Stagnation in den Gefangenenzahlen
(durchschnittliche Belegung in 2006: 2.130 Gefangenen) ist jedoch ein Fakt,
der diese Planungen stützt, zumal auch derzeit der Trend fortbesteht.
Daraus resultierend war eine
erhebliche Kürzung in der Stellenausstattung logisch, da ja
Aufgabenerfüllung in den Berechnungen keine Beachtung findet. 1.175
Stellen war nun die Zahl, die als Ziel für die Stellenreduzierung
vorgegeben wurde, wobei hier noch die Stellen eingeschlossen sind, die als
Finanzierung der freien Träger zur Gestaltung der alternativen
Lockerungsform dienen sollen.
Schon mit dieser reduzierten
Personalausstattung war vorgegeben, dass dem hehren Ziel eines wirksamen
Behandlungsvollzuges kaum noch entsprochen werden kann. Trotz
gegenteiligen Beteuerungen verabschiedet man sich schleichend von dieser
Vollzugsgestaltung, da letztlich der Strafvollzug von der Mehrheit der
Bevölkerung nur daran gemessen wird, wie sicher sie vor den Straftätern
sind. Dies zeigt nicht zuletzt auch die derzeitige Diskussion über die
Nichtrückkehr eines schon längere Zeit im offenen Vollzug befindlichen
Gefangenen, der sich seit 20 Jahre in Haft befindet und über mehr als 150
nicht begleitete Ausgänge problemlos absolvierte.
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Leider ist den Menschen
schlecht vermittelbar, dass die intensive Vorbereitung auf ein straffreies
Leben durch die unterschiedlichsten Behandlungsmaßnahmen eminente Bedeutung
für die künftige Sicherheit vor Straftaten und Straftätern hat. Und es
dringt auch nicht in das öffentliche Bewusstsein, wenn diese Behandlungen im
Strafvollzug den angestrebten Erfolg bei ehemaligen Straftätern haben, denn
medienwirksam ist nur, wenn sich Erfolge nicht einstellen und es zu neuen
und schweren Gesetzesverletzungen durch ehemalige Gefangene kommt.
Insofern sind sich die
Fachexperten einig, dass es zum Behandlungsvollzug im Interesse der
Allgemeinheit keine Alternative geben kann und darf. Der Spruch des
Bundesverfassungsgerichts zur Gestaltung der Jugendstrafe hat im weitesten
Sinne auch Bedeutung für den Erwachsenenvollzug, denn der beste Schutz
vor Straftaten ist nun einmal die Vorbeugung durch geeignete Maßnahmen schon
im Vorfeld.
Wenn man aber die
Schwerpunkte der Landespolitik in Brandenburg betrachtet, ist in dieser
Hinsicht wenig Verständnis zu erkennen. Unstrittig ist ein sorgsamer
und sparsamer Umgang mit den Steuermitteln von erheblicher Bedeutung. Dies
darf aber nicht dazu führen, dass die zwingend dem Staat zugeordneten
Aufgaben wegen zu geringer finanzieller und personeller Ausstattung nicht
mehr erfüllt werden können. Dies gilt nicht nur für den Strafvollzug,
sondern auch für alle anderen Bereichte der staatlichen Eingriffsverwaltung.
Trotzdem wird die
Fortsetzung des willkürlichen Stellenabbaus unter Federführung des
Finanzministers und der Billigung des Kabinetts und der Koalitionsparteien
stetig weitergetrieben. Als dann jedoch für den Abbau über das Jahr 2010
völlig irreale Zielvorgaben „erfunden“ wurden, die selbst für den
Laien erkennbar zur Handlungsunfähigkeit der Landesverwaltung führen würden,
schien auch einigen Kabinettsmitgliedern der Bogen überspannt.
Für den gesamten Bereich der
Justiz ergaben sich danach 1.531 Stellenstreichungen bis 2012
(in Bezug auf 2005 eine Kürzung um 26,6 Prozent). Der Anteil des
Justizvollzug sollte 486 Stellen (34,7 Prozent zu 2005
also mehr als jede dritte Stelle) betragen. Das mit dann noch 874
Stellen selbst ein reiner Verwahrvollzug kaum noch zu realisieren wäre,
schien den Autoren dieser Vorgaben völlig uninteressant. Das in Vorbereitung
befindliche neue Jugendstrafvollzugsgesetz hätte man gleich wegen
Unrealisierbarkeit einstampfen können und ein landesspezifisches
Strafvollzugsgesetz gar nicht erst entwerfen brauchen.
Dieses wahnwitzige Vorhaben
bewirkte offensichtlich bei einigen Kabinettsmitgliedern die Erkenntnis,
dass ein handlungsunfähiger Staat wohl nicht im Interesse der Bürger des
Landes Brandenburg liegen kann und damit nicht dem ihnen erteilten Mandat
entspräche. Mitte Mai ist nach erneuter Beratung von solchen
unrealistischen Kürzungsorgien Abstand genommen worden. Nichts desto Trotz
hält man aber an einem - wenn auch nicht mehr so drastischem - Stellenabbau
fest. Nach Informationen durch die Justizministerin soll der Abbau im
Strafvollzug nunmehr auf etwas mehr als 1.100 Stellen bis 2012
erfolgen. Gleichzeitig wird aber nach wie vor ein Einstellungskorridor für
junge Kräfte abgelehnt. Die Vergreisung der Belegschaft ist also
vorprogrammiert. Auch hier wird die Landesregierung immer
unglaubwürdiger, wenn sie die Abwanderung junger Menschen aus Brandenburg
beklagt, selbst aber sich einer Perspektive für diese Menschen im
öffentlichen Dienst, der sie dringender denn je benötigt, verweigert.
Für den BSBD Brandenburg
ist jede Stellenreduzierung, die mit rein mathematischen Relationen
begründet wird und tatsächliches Aufgabenerfordernis ignoriert
unverantwortlich. Strafvollzug im Sinne der Vorbeugung vor erneuter
Straffälligkeit ist so nicht realisierbar. Und eines dürfte wohl auch
unumstritten sein: Wenn man nicht oder zu wenig in die Vorbeugung
investiert, muss man mit erheblich größeren Auswirkungen sowohl auf die
Sicherheit, aber auch in Hinsicht höherer Nachfolgekosten für
Strafverfolgung, -aufklärung und -ahndung leben.
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