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Zu üppige Haftplatzausstattung oder zu wenig Inhaftierte? 

Nach Polizei und Gerichtsbarkeit werden nun auch Dienststellen des Strafvollzugs im Land Brandenburg infrage gestellt. Personalkürzungen ohne Berücksichtigung des Aufgabenerfordernisses sind da schon gewohnter politischer Alltag im Regierungshandeln.

 

„Sparen bis es quietscht!“ – Diese Devise formulierte der Berliner Regierungschef Klaus Wowereit als aus seiner Sicht passende Reaktion auf steigende Verschuldung in Bund und Ländern. Mehr oder minder intensiv sind alle Länder dabei, dem zu folgen. Nun ist es ja nicht verkehrt, die Ausgaben so zu reduzieren, dass sie durch die (Steuer-)Einnahmen gedeckt sind und das politische Handeln betriebswirtschaftlich bewährte Prinzipien zumindest im Grundsatz beachtet. Dies schließt aber auch ein, dass man nicht einseitig den öffentlichen Dienst mit immer mehr Aufgaben überhäuft und gleichzeitig das dafür notwendige Personal bis zur Handlungsunfähigkeit kürzt. Genau das aber fällt den politisch Verantwortlichen als Erstes ein, wenn sie Haushaltskonsolidierung propagieren.

 

 

 
 

Freie Hafträume im Überfluß?

 

 

Kontinuierliche Personalkürzungen

 

Seit Beginn des Jahres 2000 wurde auch im Land Brandenburg mit Personalkürzungen begonnen, die nach der Rasenmähermethode auf alle Bereiche der Landesverwaltung umgelegt wurden. Neben der Reduzierung der Verschuldung wurde als weiteres Argument herangezogen, dass sich im Land Brandenburg die Bevölkerungszahl nicht nur wegen sinkender Geburtszahlen sondern auch durch Abwanderung in andere Bundesländer stetig verringert und sich damit der erforderliche Aufwand im öffentlichen Dienst reduziere. Die vorgenommenen Kürzungen orientierten sich nicht an den tatsächlich vorhandenen und zu lösenden Aufgaben, sondern an Vergleichen mit der Personalausstattung in anderen Bundesländern. Bezeichnend war hierbei nicht nur das Aussparen aller anderen spezifischen Umfeldfaktoren, sondern die Ausrichtung auf das am geringsten mit Personal ausgestattete Bundesland in den jeweiligen Ressorts. Mit Schlagworten wie „Verwaltungsoptimierung“, „Reformvorhaben“ u.a. erhielten die undifferenzierten Kürzungen eine populistische Kaschierung.

 

Gerichtsbarkeit im Visier

 

Neben sogenanntem „Outsourcing“ von Aufgaben kam man auf den Einfall, auch Dienststellen „auszusortieren“. So wurde für den Bereich der Rechtssprechung ein Programm zur Reduzierung von Amts- und Arbeitsgerichten vorgesehen, um letztlich durch Schließung einiger Dienststellen weiteren Stellenabbau in diesem Bereich mit Synergieeffekten begründen zu können. Einsparungen finanzieller Art oder Aufgabenreduzierungen konnten natürlich nur behauptet, aber nie konkret belegt werden. Die vormalige Regierungskoalition scheiterte daran, sowohl durch den Widerstand von Richterverbänden und Justizgewerkschaft, aber auch an der Haltung einiger Parlamentarier in den eigenen Reihen. Vergessen ist dieses Vorhaben aber nicht wie jüngste Positionierungen aus dem Innenministerium beweisen.

 

Die Polizei soll nicht ausgespart werden

 

Mit Beginn der derzeitigen Legislaturperiode unter der erstmaligen Ägide von Rot-Rot gab es keine Änderung des Kürzungskurses, er wurde sogar verschärft. Bestimmende Zielvorgabe war das Erreichen einer Personalausstattung in der Landesverwaltung mit 40.000 Bediensteten, zu dem alle Ressorts ihren Beitrag zu erbringen haben, unabhängig davon, welche Personalausstattung zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben erforderlich ist. Erstes herausragendes „Opfer“ war die Polizei, der der vormalige Finanz- und nunmehr neue Innenminister Rainer Speer einen rigiden Sparkurs mit Personalkürzungen von ca. 20 Prozent und der erheblichen Reduzierung von Dienststellen verordnete. Der kürzlich erfolgte Rücktritt änderte am Vorhaben nichts. Auch die von den Gewerkschaften gegen dieses Vorhaben gesammelten ca. 100.000 Unterschriften Brandenburger Bürger beeindruckten die politisch Verantwortlichen nicht.

 

Unter dem neuen Innenminister Dietmar Woidke wird dieser Kurs unbeirrt fortgesetzt, da eine Gefährdung der inneren Sicherheit absolut nicht erkennbar sei. Trotz Abwanderung und Geburtenrückgang ist das Land Brandenburg „seltsamerweise“ nicht kleiner geworden und 1 Kilometer hat auch in Brandenburg immer noch eine Länge von 1.000 Metern. Trotzdem wird behauptet, es würde keine Beeinträchtigungen für die Bevölkerung bei der Umsetzung dieses Vorhabens in der Fläche geben.

 

Personal im Justizvollzug schon länger beliebtes Sparobjekt

 

Das Personal im Strafvollzug steht ja schon länger auf der Kürzungsliste. Unter der Vorgängerregierung war als sogenannte Zielzahl eine künftige Ausstattung mit 1.144 Stellen im Jahr 2012 vorgegeben, eine Reduzierung um knapp 20 Prozent in Bezug auf 2005. Der erste Haushalt der neuen Landesregierung wies aber schon für das Jahr 2010 nur noch 1.108 Stellen aus. Um sogenannte „Überhänge“ bezahlen zu können wurde ein gesondertes Haushaltskapitel (422 79) geschaffen, in denen ein Teil der Kürzungsstellen „versteckt“ wurde, also strategisch den Dienststellen nicht mehr zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wurde die mittelfristige Personalplanung überarbeitet, die dem Justizvollzug einschließlich Jugendarrest, Dienstleistungsabteilung und auch Krankenabteilung letztlich nur noch 993 Stellen zubilligten. Im Haushalt 2011 sind diese dann auch schon ausgewiesen. Erneut entstandene „Überhänge“ verschwanden wieder im entsprechenden Kapitel, in dem dann rigoros nicht mehr besetzte Stellen unmerklich durch Wegfall verschwinden.

 

Im Strafvollzug ist also eine Stellenkürzung im Vergleich zu 2005 im Umfang von rund 30 Prozent erfolgt mit der Folge, dass schon derzeit die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erheblich problematisch und eine Behandlung der Gefangenen im Sinne der Zielstellungen der Strafvollzugsgesetzgebung illusorisch ist.

 

Um wenigstens den Eindruck einer an Aufgaben orientierten Personalausstattung aufrecht zu erhalten ist für den allgemeinen Vollzugsdienst die Jahresstundenzahl auf 1.624 erhöht worden. Die mit den neuen Untersuchungshaft- und Strafvollzugsgesetzen verbundene Ausweitung der Aufgaben findet hierbei keine besondere Berücksichtigung. Für die anderen Dienstarten und Laufbahnen (Werkdienst, Krankenpflegedienst, Verwaltung und Fachdienste) ist eine wirkliche Ausrichtung des Personalbedarfs an die konkret zu lösenden Aufgaben gar nicht erst vorgenommen.

 

Sinkende Gefangenenzahlen

 

Eine Begründung für die stetige Kürzung der Personalstellen ist schnell gefunden: die kontinuierlich absinkende Gefangenenzahl in den Anstalten seit 2003. Der künftige Bedarf an Haftplätzen wurde 2001/2002 unter Zugrundelegung der bundesweit üblichen und bisher verlässlichen Methoden mit mindestens 2.500 Plätzen prognostiziert. Trotzdem plante das MdJ im Rahmen des Neubauprogramms nur eine zu erreichende Kapazität von 2.365 Haftplätzen mit einer möglichen Erweiterungsoption in Duben im Umfang von 95. Im Gegensatz zum Trend in den anderen Bundesländern sank das Inhaftiertenaufkommen im Land Brandenburg jedoch stetig. Zu Beginn des Jahres 2008 wurde die Zahl von 2000 Gefangenen unterschritten und verringerte sich von da an immer weiter.

 

Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (31.08.2010) liegt das Inhaftiertenaufkommen im Bundesdurchschnitt bei 85,7 pro 100.000 Einwohner. In Brandenburg lag es zu diesem Zeitpunkt bei 60,4 pro 100.000, also erheblich darunter. Die Auslastung der vorhandenen Haftplätze betrug zu diesem Zeitpunkt im Bundesdurchschnitt rund 90 Prozent, im Land Brandenburg betrug sie knapp 73 Prozent. Damit ließ sich der weitere Stellenabbau wunderbar  gegenüber noch zweifelnden Bürgern begründen.

 

Am Bedarf vorbeigeplant?

 

Darüber hinaus wurde nun in Erwägung gezogen, die ursprünglich vorgesehene Haftplatzkapazität zu reduzieren. Ein erster Schritt war die durchaus noch nachvollziehbare Entscheidung, ein Hafthaus in der noch laufenden Sanierung der JVA Brandenburg a.d.H. nicht mehr umzubauen und damit künftig auch nicht mehr zu nutzen. Damit war aber weitere Altbausubstanz, die man opfern konnte, erschöpft, denn an allen anderen Standorten war neu gebaut. Da sich das Land Berlin trotz Angebote des Potsdamer Justizministeriums einer zeitweisen Nutzung der vorhandenen Kapazität verweigerte, dauerte es nicht lange, bis die Schließung einer bzw. zwei der neuen Anstalten diskutiert wurde. Dass der Sachverhalt jedoch nicht so profan und unproblematisch ist, wird in der öffentlichen Diskussion verkannt, da selbst das Justizministerium sich bisher nicht die Mühe gemacht hat, die Sachlage konkreter zu analysieren und bezüglich möglicher Reduzierungen alle rechtlichen und finanziellen Aspekte zu beleuchten.

 

Der propagierten Meinung, das Land Brandenburg habe eine viel zu üppige Ausstattung mit (modernen!) Haftplätzen, weil dies zu damaliger Zeit fehlerhaft geplant wurde, ist auch aus heutiger Sicht zu widersprechen.

 

Fakt ist:

- Unter Zugrundelegung des aktuellen Bundesdurchschnitts an Haftplätzen pro 100.000 Einwohner müsste das Land Brandenburg 2.433 Haftplätze vorhalten, tatsächlich sind es erheblich weniger, nämlich aktuell 2.123.

- Unter Zugrundelegung des aktuellen Bundesdurchschnittes im Inhaftiertenaufkommen pro 100.000 Einwohner müsste das Land Brandenburg eine Belegung mit 2.186 Gefangene haben, tatsächlich waren es zum Erhebungszeitraum nur 1.543 Gefangene.

 

Ein ganz einfacher Schluss daraus ist – und das für jeden erkennbar, der es erkennen will: Das Land Brandenburg hat nicht zu viele Haftplätze sondern es hat zu wenig Inhaftierte!

 

Analyse der Gründe erforderlich

 

Woran liegt das aber? Ist Brandenburg bei der Resozialisierung der Gefangenen erfolgreicher als andere Länder? Sind die Bürger Brandenburgs eventuell gesetzestreuer als die anderen Bewohner Deutschlands? Dagegen spricht wohl – so angenehm es für die Bediensteten im Brandenburger Vollzug im ersteren Fall auch sein möge – der reale Anfall an Straftaten wie letztlich auch die Zahl der Anklagen und Verurteilungen, die eben nicht erheblich vom Bundesdurchschnitt abweichen.

 

Die Ursachen hierfür sollten Justiz- und Innenressort ermitteln, dann sind auch Schlussfolgerungen in Hinsicht auf Haftplatzbedarf und notwendige Personalausstattung realistischer. Wenn – wie immer wieder seitens der Finanz-, Innen- und Justizressorts betont und vorgetragen – eine Orientierung am Bundesdurchschnitt erfolgt, fragt man sich schon, warum ausgerechnet dieser Fakt ausgeklammert wird. Er passt wohl nicht in die politische Philosophie der auf stetige Kürzung fixierten Regierungskoalition.

 

Bedeutsam ist auch die Analyse, wo die „freien Plätze“ sind. Die Untersuchungshaft war zum Erhebungszeitraum mit rund 50 Prozent ausgelastet. Die Plätze für den Vollzug der Strafhaft im offenen Vollzug wies eine Auslastung von 45 Prozent aus. Im geschlossenen Vollzug waren dagegen rund 86 Prozent der Plätze belegt, also nur wenig geringer ausgelastet als im Bundesdurchschnitt. Gegenseitig belegbar sind diese Plätze eben nicht. Das gesetzliche Trennungsgebot gilt auch für Plätze im Frauenvollzug und bezüglich der Jugendstrafen. Nur wer die realen und vom Gesetz vorgegebenen Sachverhalte nicht kennt oder ganz bewusst ignoriert, kann behaupten, im Land Brandenburg gibt es einen erheblichen Überschuss an Haftplätzen.

 

Beratung des geschäftsführenden Vorstands

 

Beratung des geschäftsführenden Vorstandes in Potsdam

 

Der geschäftsführende Vorstand des BSBD Brandenburg hat auf seiner Sitzung am 31.01.2011 in Potsdam auch zu dieser Problematik beraten, um zu entscheiden, welche vertretbare Position der BSBD zu angestrebten Reduzierungen von Haftplätzen im Land beziehen wird. Hierzu wurde auch analysiert, wie die vorhandenen Haftplätze und die Haftplatzarten regional im Land verteilt sind. Dabei wurde sich an den bestehenden Landgerichtsbezirken orientiert. Im Ergebnis war festzustellen, dass sich im Süden des Landes (Landgerichtsbezirk Cottbus) ca. 50 Prozent der Haftplätze befinden. Während die Verteilung der U-Haft-Plätze in Bezug auf die Landgerichtsbezirke ungefähr gleich ist, gibt es hinsichtlich der vorhandenen Plätze für den offenen und den geschlossenen Vollzug erhebliche Unterschiede. Hier ist das Manko im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) besonders gravierend.

 

Wenn überhaupt wäre eine Reduzierung der vorhandenen, den modernen Erfordernissen an den Strafvollzug entsprechenden Haftplätzen in fachlicher und auch finanzieller Hinsicht nur vertretbar, wenn sie im Süden des Landes durch Reduzierung von Kapazitäten an den dortigen Standorten (Stilllegung von Hafthäusern) vorgenommen wird. Hierbei ist die Untergrenze bei knapp 1.900 Plätzen für das Land anzusetzen. Der Erhalt aller vorhandenen Standorte ist nicht einfach nur eine Forderung des BSBD, sondern aus rechtlicher, vollzugstechnischer und auch finanzieller Hinsicht ein zwingendes Gebot politisch verantwortungsvollem Regierungshandeln.