Gewerkschaft heißt 
  immer WIR…
 
  
 
  
Bund der 
  Strafvollzugsbediensteten
  Landesverband Brandenburg e.V.
 
 
 
  Der
  BSBD-Landesverband
  Brandenburg
  setzt
  sich
  aus
  Ortsverbänden
  in
  den 
  Einrichtungen
  des
  Justizvollzuges
  im
  Land
  Brandenburg
  zusammen,
  in
  denen 
  seine Mitglieder organisiert sind und die die Basis des Landesverbandes bilden.
   
  Der BSBD-Landesverband Brandenburg hat satzungsgemäß folgende weitere 
  Organe:
   
  •
  
  den Gewerkschaftstag des Landesverbandes
  Der Vertretertag ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes. Ordentliche 
  Vertretertage werden alle 4 Jahre durchgeführt.
   
  •
  
  den Hauptausschuss des Landesverbandes
  Er ist das höchste Beschlussgremium zwischen den Vertretertagen und tritt bei 
  Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen.
   
  •
  
  der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes
  Er ist das ständige Leitungsgremium, führt die Geschäfte des Landesverbandes 
  und vertritt ihn nach außen. Er tagt mindestens einmal in drei Monaten.
   
  •
  
  die Fachkommission des Landesverbandes
  Sie sind beratende Organe für die laufende Tätigkeit. Fachkommissionen 
  organisieren sich durch die Vertreter der entsprechenden Laufbahnen selbst und 
  regeln ihre Tätigkeit auf Grundlage einer Geschäftsordnung, die durch den 
  Hauptausschuss zu bestätigen ist.
   
  •
  
  die Rechtsschutzkommission
  Sie ist ein spezielles Organ zur Gewährleistung von Rechtsschutz für die Mitglieder.
  Sie setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der Rechtsschutzkommission, dem 
  Landesverbandsvorsitzenden und einem weiteren BSBD-Mitglied.
   
  Über Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz entscheidet sie auf Grundlage 
  der Rechtsschutzordnung des Landesverbandes.
 
 